FRAGE: A couple didn´t know that the consent of the girls father is necessary for (temporary) marriage. They married without asking the father. Is their marriage correct and what is their duty now?
Ein Paar wuste nicht, dass die Erlaubnis des Vaters der Frau für die (Zeit-) Ehe nötig ist. Sie heirateten ohne den Vater zu fragen. Ist ihre Ehe korrekt und was obliegt ihnen jetzt?
ANTWORT: It is a fudolli contract that depends on father’s permission. If the father does not permit it, the husband should, by obligatory caution, grants her the rest of the mut`ah period and separate from each other.
Es ist ein "Fudolli"-Vertrag, der von der Zustimmung des Vaters abhängt. Wenn der Vater seine Zustimmung nicht gewährt, sollte der Ehemann, vorsichtshalber verpflichtend, ihr die Restzeit der Mut´ah-Periode erlassen und sie sollten sich voneinander trennen.
Es gibt auch Ausnahmen wann die Zustimmung nicht nötig ist, insallah werde ich sie bald posten. Aber zur Sicherheit sollte man immer fragen bei einer Hochzeit. Auch wenn es nicht nötig ist sollte man es aus Anstand tun finde ich.
Ich bin jetzt bezüglich der Zeitehe etwas verwirrt! Mir wurde es so erklärt, dass man für den Beschluss der Mutah nichts braucht, außer die Frau, den Mann und Allah. Dann wird der entsprechende Text aufgesagt und damit ist man vor Allah vernünftig zusammen und gilt nicht als haram. So haben mein Mann und ich das auch gemacht. Ich habe nicht meinen Vater um Erlaubnis gebeten (aber er ist eh kein Muslim, sondern Atheist...). Ist unsere Zeitehe jetzt ungültig all die Zeit über!?!
Ich poste hier mal eine Fatwa von Sayyed Ayatollah Sistani, vllt. hilft das zusätzlich weiter.
Die Einverständniserklärungen des Bruders, der Mutter, der Schwester oder anderer Verwandter der Frau sind nicht erforderlich.
Die Zustimmung des Vaters oder Großvaters väterlicherseits zu einer Eheschließung mit einer Jungfrau, die selbst volljährig ist, ist nicht erforderlich, wenn die verantwortlichen Angehörigen: a) sie davon abhalten wollen, jemanden zu heiraten, der ihr aus der Sicht der scharī´ah und der ´urf entspricht, b) sich vollständig aus ihren Heiratsangelegenheiten heraushalten, c) nicht nach ihrer Einverständnis befragt werden können, weil sie abwesend sind. In diesen Fällen ist es ihr gestattet zu heiraten, wenn sie ein dringendes Bedürfnis nach dieser Ehe hat.
´urf : Brauch in einer Gesellschaft scharī´ah : Islamische Rechtsprechung
bei imam khamanei ist das nämlich anders. eine jungfrau darf nur mit der erlaubnis des vaters muta machen, aber bei der dauerehe brauchst sie die einstimmung nicht, wenn er keinen triftigen grund hat, nicht einzustimmen.
deshalb wäre ich auch bei sayyed sistani etwas vorsichtiger, weil diese fatwa wirklich nur für die dauerehe gelten könnte.
bei imam khamanei ist das nämlich anders. eine jungfrau darf nur mit der erlaubnis des vaters muta machen, aber bei der dauerehe brauchst sie die einstimmung nicht, wenn er keinen triftigen grund hat, nicht einzustimmen.
Du hast nicht zufällig auch die Fatwa dazu?
Zitat von zehraa deshalb wäre ich auch bei sayyed sistani etwas vorsichtiger, weil diese fatwa wirklich nur für die dauerehe gelten könnte.
wasalam
Würde das nur für die Dauerehe gelten, würde er das hier expleziet erwähnen. An anderen Stellen seiner Fatwas tut er das auch.
bei imam khamanei ist das nämlich anders. eine jungfrau darf nur mit der erlaubnis des vaters muta machen, aber bei der dauerehe brauchst sie die einstimmung nicht, wenn er keinen triftigen grund hat, nicht einzustimmen.
deshalb wäre ich auch bei sayyed sistani etwas vorsichtiger, weil diese fatwa wirklich nur für die dauerehe gelten könnte.
wasalam
die Fatwa hätte ich bitte auch gern, bislang habe ich Derartiges nur von Ayatollah Sistani gehört.
is it allowed for a virgin woman who is older than 20 years, to make mutah with a man without the admission of the father? how is it, if they try to persuade him to allow marriage since one year? and how is it, if he hasn´t any religious reasons against the marriage. do they need the admission of her father too?
antwort:
Bismihi Ta`ala The marriage of a virgin girl should, by obligatory caution, be contracted with the permission of her father or paternal grandfather.
With prayers for your success, wassalam.
fatwa nummer: 45795e
--------------------------------
ich hab die fatwa ganz nicht gefunden, aber ich zitiere bruder inqelaab aus dem anderen forum:
Zitatnach Imam Khamenei ist es so, wie es wahrscheinlich auch Sayed Sistani (nur etwas komplizierter) ausdrückt:
Das Mädchen darf den Mann entgegen des Verbotes des Vaters dann heiraten, wenn er ihr vom Stand her gleichgestellt ist (Stand = Gottesehrfürchtigkeit, Gläubigkeit, Praktizierend) und es für das Mädchen in der ganzen Welt keinen anderen Mann/Jungen von ihrem Stand geben würde und sie es nötig hat zu heiraten (also ihren Trieb nicht auf halaaler Weise befriedigen kann und die Gefahr haraam zu machen extrem hoch liegt). Wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, darf sie ihn entgegen des Verbotes heiraten. Da dies unmöglich ist, legen wir diesen Grund mal beiseite. Dieser Grund war jener Grund, weshalb Hazrat Fatima as.gif Imam Ali as.gif heiratete, da ihr niemand ebenbürtig gewesen ist.
Ansonsten ist es beiden (gegen die Erlaubnis) zu heiraten dann erlaubt, wenn der Vater des Mädchens keinen triftigen Grund hat den Kandidaten abzulehnen, z. B. wegen einer schiefen nase ablehnt. Allerdings ist es trotzdem wajib, dass der Junge sowohl für Nikah als auch für Mut'ah nicht drumherum kommt, den Vater des Mädchens um Erlaubnis zu bitten.
-> daraus folgere ich, dass bei der muta andere regeln gelten, als bei einer dauerehe. in der ersten fatwa war das mädchen schon alt genug, um selber entscheiden zu dürfen und der vater hatte keine islamischen gründe. bei der dauerehe darf er ohne triften grund nicht ablehnen.
is it allowed for a virgin woman who is older than 20 years, to make mutah with a man without the admission of the father? how is it, if they try to persuade him to allow marriage since one year? and how is it, if he hasn´t any religious reasons against the marriage. do they need the admission of her father too?
antwort:
Bismihi Ta`ala The marriage of a virgin girl should, by obligatory caution, be contracted with the permission of her father or paternal grandfather.
With prayers for your success, wassalam.
fatwa nummer: 45795e
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ich hab die fatwa ganz nicht gefunden, aber ich zitiere bruder inqelaab aus dem anderen forum:
Zitatnach Imam Khamenei ist es so, wie es wahrscheinlich auch Sayed Sistani (nur etwas komplizierter) ausdrückt:
Das Mädchen darf den Mann entgegen des Verbotes des Vaters dann heiraten, wenn er ihr vom Stand her gleichgestellt ist (Stand = Gottesehrfürchtigkeit, Gläubigkeit, Praktizierend) und es für das Mädchen in der ganzen Welt keinen anderen Mann/Jungen von ihrem Stand geben würde und sie es nötig hat zu heiraten (also ihren Trieb nicht auf halaaler Weise befriedigen kann und die Gefahr haraam zu machen extrem hoch liegt). Wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, darf sie ihn entgegen des Verbotes heiraten. Da dies unmöglich ist, legen wir diesen Grund mal beiseite. Dieser Grund war jener Grund, weshalb Hazrat Fatima as.gif Imam Ali as.gif heiratete, da ihr niemand ebenbürtig gewesen ist.
Ansonsten ist es beiden (gegen die Erlaubnis) zu heiraten dann erlaubt, wenn der Vater des Mädchens keinen triftigen Grund hat den Kandidaten abzulehnen, z. B. wegen einer schiefen nase ablehnt. Allerdings ist es trotzdem wajib, dass der Junge sowohl für Nikah als auch für Mut'ah nicht drumherum kommt, den Vater des Mädchens um Erlaubnis zu bitten.
-> daraus folgere ich, dass bei der muta andere regeln gelten, als bei einer dauerehe. in der ersten fatwa war das mädchen schon alt genug, um selber entscheiden zu dürfen und der vater hatte keine islamischen gründe. bei der dauerehe darf er ohne triften grund nicht ablehnen.
wasalam
In dem oben rot markiert Teil, geht doch klar hervor dass es für beide Ehen gilt.
Klar fragt man erst um Erlaubnis, sonst kann man ja nicht feststellen ob der Vater einverstanden ist oder nicht. Aber die Zustimmung ist nicht zwingend erforderlich um die Ehe (Dauer oder Zeit) zu schließen.