Die neue Weltanschauung und Ideologie, welche Gott uns durch seine Propheten verkündet hat, und die ein neues Leben verspricht, kann erst dann dieses Versprechen erfüllt, wenn sie im Denken, Fühlen und Handeln einer organisierten Gruppe von Menschen Verwirklichung findet.
Diese eine undurchlässige solide Front bildende Gemeinschaft muss, so gut es geht, ihre Einheit und Festigkeit stärken und intensiv darauf achten, dass die ideologischen Strömungen und das Vorgehen der Gegner sie nicht überrollen und vernichten. Dieses Ziel erfordert wiederum, das sie, welcher Form auch immer, eine Abhängigkeit von den anderen und eine Verknüpfung zu ihnen vermeidet, da dies die Front der Gläubigen schwächt und verblassen lässt, und dass sie, wenn notwendig und möglich, sogar die normalen Beziehungen zu ihnen (den Feinden) abbricht.
Der Koran definiert diese gedankliche und praktizierte Formierung einer Front mit dem Wort "Welayat" (jemanden zum Freund und Führer nehmen).
Eben diese feste Kerngruppe - welche den Eckpfeiler und das Fundament der islamischen Gemeinschaft (der Ummah) bildet, wird an dem Tage, wo sie sich in ein starkes Volk verwandelt und eine Gesellschaft mit einer dem Islam entsprechenden Form aufgebaut hat, den Grundsatz vom "Welayat" befolgen müssen, wenn sie ihre Einheit wahren und verhindern will, das die Feinde Einfluss gewinnen und Unruhe stiften.
Die Aspekte dieser Freundschaft im Zeichen des Korans lassen sich in vielen Versen dieser Heiligen Schrift ausfindig machen.
Welayat aus dem Koran:
O ihr, die ihr den Glauben angenommen habt! Nehmt euch nicht meine und eure Feinde zum Wali (Freund, Herr) und stellt euch nicht mit ihnen auf eine Seite indem ihr ihnen Freundschaft bezeigt, wo sie doch das verleugnen, was von der Wahrheit zu euch gekommen ist, und woran ihr glaubt und den Gesandten und euch aus eurer Heimat vertreiben, weil ihr an euren Herrn glaubt!
Wenn ihr ausgezogen seid, um auf meinem Wege zu kämpfen und um mein Wohlgefallen zu erreichen (dürft ihr sie nicht zu euren Mitstreitern machen)
Ihr hegt insgeheim Freundschaft zu ihnen, wo ich doch besser weiss, was ihr geheimhaltet und was ihr bekannt gebt!
Wer von euch so handelt, der ist damit vom richtigen Weg abgeirrt.
Wenn sie euch zu fassen bekommen, werden sie Feinde für euch sein.
Und sie werden in böser Absicht Hand und Zunge nach euch ausstrecken, und möchten sehr gerne, dass ihr ungläubig würdet. Weder eure Verwandten noch eure Kinder nützen euch etwas.
Der Tag des jüngsten Gerichtes sondert euch voneinander ab, und Gott sieht was ihr tut. In Abraham und denen, die mit ihm waren, habt ihr doch ein schönes Beispiel! Damals als sie zu ihren Landsleuten sagten: Wir sprechen uns los von euch und von all dem, was ihr statt Gott verehrt, und verwerfen das.
Wir glauben nicht an euch. Feindschaft und Hass ist zwischen uns offenbar geworden (was so bleiben wird) bis ihr an den Einzigen Gott glaubt!
(Sure 60, Mumtahana, Verse 1 bis 4 )
Im Rahmen des Gesetzes vom Welayat kommen, insbesondere in Anbetracht der Ausführlichkeit, mit der der Koran diesen Grundsatz behandelt, zahlreiche Aspekte zum Ausdruck, von denen manche für sich schon als Grundsatz, an dem die islamische Richtungsgebung zu erkennen ist, gelten können.
Bei genauer Betrachtung lassen sich zum Beispiel folgende zwei Grundsätze ableiten:
1. Der "Wali" der islamischen Gesellschaft - d.h. die Macht, welche alle geistigen Impulse und Bewegungen sowie die Aktivitäten lenkt - ist Gott sowie jeder, den Er, direkt durch Namensnennung oder indirekt unter Hinweis auf bestimmte Zeichen - für das "Welayat" (die Führerschaft) bestimmt hat.
Das Wilayat Gottes und die Annahme dieser Führerschaft seitens der Gläubigen basieren auf einer Philosophie und geistigen Grundlage, die die islamische Weltanschauung bestimmt hat und daher als vollkommen natürlich befunden wird.
Jede andere Führerschaft ausser der Führerschaft Gottes und Seines Stellvertreters auf Erden ist die Führerschaft des Tagout (Satan, satanische Menschen, Abgötter, Götzen, alles fälschlich Angebetete). Die Akzeptans der Führerschaft Satans führt dazu, dass er alle positiven und schöpferischen Kräfte, die dem Menschen mitgegeben wurden, in seine Gewalt bringt und sie für seine eigene Gelüste einsetzt.
Da der Tagout auf nichts anderes Wert legt als auf seine eigene Nutzniesungen, daher die Interressen der Gesellschaft nur aus dem Blickwinkel seines persönlichen Vorteils betrachtet und überhaupt die Bedürfnisse des Menschen und die Möglichkeiten, die ihm durch die Natur geboten werden, gar nicht kennt, bringt seine Führerschaft der Gesellschaft nur Schaden und Verluste und sorgt dafür, dass grosse und wertvolle menschliche Energien umsonst und falsch eingesetzt werden.
Wegen ihrer Uninformiertheit und Gleichgültigkeit müssen die Menschen in einer Gesellschaft und Welt, die dem Welayat des Tagout (Teufels- auch in Menschengestalt) unterliegt, das Licht der Erkenntnis und wahren Menschlichkeit und der vitalisierenden Lehre Gottes entbehren und Gefangener der Finsternisse von Unwissenheit, Gelüsten, Hochmut und Widerspenstigkeit verbleiben.
Unter den Ahadit zu diesem Thema gibt es einen, in dem es heißt:
Amir al Mu'minin (a.s.) berichtet, dass der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sagte:
"0 mein Gott, gib meinen Nachfolgern deinen Segen!" Dreimal sprach er dieses Wort. Man fragte ihn: "0 Gesandter Gottes, wer sind denn deine Nachfolger?" Er: "Jene, die nach mir kommen, meine Worte (Ahadit) und Sunna überliefern und sie die Menschen lehren." (1)
Schaykh Saduq (2) (a.r.) zitiert diesen Hadith in den Werken "Ma'ani l Akhbar" (3), ''Uyyun Akhbar-l-Rida" (4) und "Magalis" (5), und zwar laut fünf Überliefererquellen. Eigentlich sind es nur vier, da zwei aus mancherlei Hinsicht viel Gemeinsames haben.
Dort, wo er als "musnad" (6) erscheint, heißt es in einem Fall "fa ya'allamunaha" ( ... und sie lehren), ansonsten "fa ya'allamunahun nas" ( ... und sie die Menschen lehren) (7). Dort aber, wo er als "murssal" (8) zitiert wird, geschieht es ohne "fa ya'allamunahun nas ... ". (Das heißt, nur bis ' ... , jene die nach mir kommen und meine Worte und Sunna überliefem'. Das weitere, also: ‚… und sie (die Menschen) lehren', fehlt.) (9)
Zwei Hypothesen für diese Riwayat
Nehmen wir an, es handelt sich um ein und die gleiche Riwayat und "fa ya'allamunaha" (... und sie, die Sunna und Ahadith lehren) sei später hinzugefügt worden. Oder aber, dieser Hinweis sei ursprünglich gewesen und dann fortgefallen.
Dass er fortgefallen ist, ist eher anzunehmen. Und wurde er hinzugefugt, ist dies kaum aufgrund eines Fehlers oder Irrtums geschehen. da es, wie bereits gesagt, mehrere Überlieferer für diese Riwayat gibt, welche fern voneinander lebten.
Einer in Balch(Provinz Afghanistan), ein anderer in Neischabur(Iran), der dritte wieder woanders u.s,f. ... Es ist daher nicht anzunehmen, dass dieses Wort willkürlich, d.h. aus irgendeiner Absicht heraus, hinzugefugt wurde. Zudem ist es wenig wahrscheinlich, dass mehrere voneinander getrennt lebende Personen den gleichen Gedanken - nämlich diesen Zusatz hinzuzufugen - gehabt haben sollen.
Mit anderen Worten, wenn es sich um ein und die gleiche Riwayat handelt, so ist mit Sicherheit zu sagen, daß "fa ya'allamunaha...." auf jenem Überlieferungsweg, den Saduq (r..) erwähnt - d.h, seitens eines der Überlieferer jener Überlieferungskette - fortgefahren ist. Oder aber Saduq (r.h.) selber hat es nicht erwähnt.
Die andere Hypothese ist, dass es sich um zwei Ahadith handelt. Um einen Hadith, in dem "fa ya'allamunaha ..." erscheint, und einen weiteren, in dem es nicht erscheint.
Erscheint es, so sind damit ganz gewiß nicht jene gemeint, die lediglich berufsmäßig Hadithe überliefern, jedoch weder sachverständig noch kompetent zu Beurteilung und Fatwa sind. Andererseits aber: Und ebensowenig können jene, die zwar Hadith-Überlieferer sind, jedoch über wahre Bedeutung, Aussage und Anwendung der Ahadith keine Kenntnis haben und auf welche die Worte 'einige überliefern zwar Wissen, sind aber selbst dieses Wissens nicht kundig’ (10) zutreffen - also diejenigen, die Ahdith und Mitteilungen hören, wie ein Aufnahmegerät "notieren" und den Leuten weitergeben – als "Nachfolger" gemeint seien und islamisches Wissen lehren.
Gewiß - auch ihre Bemühungen für den Islam und die Muslime sind wertvoll, und etliche von ihnen waren gelehrt und kompetent. Wie Koleini (r.h.) (11), Schaykh Saduq (r.h.), dessen Vater (r.h.) (12) ... Sie waren Fuqaha und lehrten die Gebote und die islamischen Wissensdinge.
Wenn wir sagen, dass ein Unterschied zwischen Schaykh Saduq (r.h.) und Schaykh Mufid (r.h.) (13) besteht, so bedeutet das nicht, dass Schaykh Saduq (r.h.) nicht Gelehrter der islamischen Wissensdinge und göttlichen Gebote gewesen wäre oder aber nicht so sehr wie Schaykh Mufid (r.h.). Schayb Saduq (r.h.) ist genau jener, der in einer einzigen Vorlesung sämtliche "Usul" (Grundsätze, Pfeiler) und "Furu (religiöse Pflichten, Aufgaben, Verhaltensweise ) darlegte (14). Doch sie unterscheiden sich darin, daß Mufid (r.h.) und Gelehrte wie er zu jenen Mugtahidin (15) gehören, die ihre Gedanken und Erkenntnisse zu Ahadith und Akhbar (fiqhwissenschaftlich) verwerten, wohingegen Saduq zu den Fuqaha zählt, die das nicht tun und ihre eigene Auffassung zu Akhbar und Ahadith mehr oder weniger unberücksichtigt lassen.
Der zitierte Hadith betrifft jene, welche die islamischen Wissensdinge verbreiten und lehren und die göttlichen Gebote mitteilen und erklären. Jene, die die Menschen für den Islam erziehen und vorbereiten, damit diese wiederum andere unterrichten und unterweisen. Ebenso, wie der Gesandte Gottes (s.a.a.s) und die Imame (a.s.) die islamischen Gesetze und Weisungen verkündeten, verbreiteten und sie Fuß fassen ließen. Sie gaben Unterricht, und Tausende waren es, denen sie in ihren Schulen Wissen vermittelten. Sie waren verpflichtet, die Leute zu unterweisen.
"Fa ya'allamunahun nas" bedeutet genau das - nämlich, die islamischen Wissensdinge und Gebote zu publizieren, sie den Menschen nahe zubringen, sie darüber zu informieren. Wir sind davon überzeugt, dass der Islam für die gesamte Menschheit gegeben wurde. Das aber bedeutet demzufolge und versteht sich von selbst, dass die Muslime, insbesondere aber die islamischen Gelehrten, verpflichtet sind, den Islam und seine Gebote und Weisungen zu verbreiten und den Menschen in aller Welt kundzutun.
Wer aber ist gemeint, wenn wir annehmen, dass der o.g. Hadith nicht mit "ya'allamunahun nas" endet und der Gesandte Gottes auf die Frage, wer seine Nachfolger seien, lediglich geantwortet hat:: '0 mein Gott, gib meinen Statthaltern (Khalifeh) Deinen Segen ..., jenen, die nach mir kommen und meine Worte (Ahadith) und Sunna überliefern'?
Auch in einem solchen Fall können Überlieferer, die nicht "Faqih" sind, nicht gemeint sein. Darum, weil der, der das Wort Gottes – das Seine sämtlichen Gebote und Weisungen umfasst und auch als des "Propheten Worte" bezeichnet wird, da sie diesem hinab gesandt wurden - publizieren möchte, über das alles bestens Bescheid wissen muss. Er muss Richtiges von Falschem unterscheiden können, muss Kenntnis haben über "Itlaq und Taqayud" (16) und "Am und Khas" (17) muss zu den "Uqala" (18) gehören.
Er muß zwischen Riwayat, die aus heiklen, höchst gefährlichen Zeiten stammen (Taqieh) und denen, die in Normalzeiten getan werden, differenzieren können. Und zwar gemäß jener Kriterien und Richtlinien, die dazu an die Hand gegeben wurden. Hadithüberlieferer, die den Igtihad-Grad nicht erreicht haben und lediglich Ahadith überliefern, sind dessen jedoch nicht fähig. Sie sind nicht in der Lage, den "wahren Kern" der Sunna des Gesandten Gottes (s.a.a.s.) zu erkennen. Das aber ist aus der Sicht des Propheten unausreichend. Ganz gewiss ist der Prophet nicht damit einverstanden, dass es lediglich heißt:
"Der Prophet sagte ..." oder "Wahrlich, der Prophet sprach …."
Insbesondere, wenn es sich dazu noch um falsche und erfundene Überlieferungen, um Riwayat, die gar nicht von ihm stammen, handelt.
Vielmehr wollte er, dass seine Sunna wahrheitsgetreu und echt vermittelt und erklärt wird, dass die tatsächlichen islamischen Gesetze und Regelungen verbreitet und den Leuten nahe gebracht werden. Jene Riwayat, in der es heißt:
'Wer vierzig Hadithe meiner Gemeinde überliefert, den wird Gott als Faqih auferstehen lassen' (19) und auch andere, in denen es - anerkennend - um die Publizierung der Ahadith geht (20), meinen ganz sicherlich nicht Hadithüberlieferer, die keine Kenntnis über den Sinn der Ahadith, die sie weitergeben, haben.
Vielmehr sind jene Rawiyan (Überlieferer) gemeint, die die Übereinstimmung eines Prophetenwortes mit dem islamischen Gesetz zu erkennen vermögen. Dazu aber ist nur ein "Faqih" bzw. "Mugtahid" in der Lage. Jemand, der sämtliche Aspekte und Punkte der göttlichen Gebote aufgrund seines Wissens mit einbezieht - der gemäß jener Regelungen, die er in Händen hat und die der Islam und die Imame (a.s.) an die Hand gaben, wahre islamische Gesetze ausarbeitet.
Statthalter (Khalifeh, Nachfolger) des Gesandten Gottes (s.a.a.s) sind also diejenigen, die die Gottesgebote verbreiten, Fuß fassen lassen und die Menschen die islamischen Wissensdinge lehren. Ihnen galt das Du'a des Propheten:
Zweifellos sind damit nicht jene "Rawiyan" gemeint, die nur einfach "notieren" und das "Notierte" überliefern oder weitergeben. Ein einfacher Schreiber, der lediglich schreibt, ohne das Geschriebene richtig zu verstehen, kann unmöglich Statthalter bzw. Nachfolger des Gesandten Gottes (s.a.a.s.) sein.
Des Propheten Statthalter (Kalifen) sind die islamischen Fuqaha. Das Gottesgesetz zu verkünden und zu verbreiten als auch die Unterweisung und Erziehung der Leute ist Sache der Fuqaha. Und zwar der gerechten und gewissenhaften Fuqaha. Denn wenn sie nicht gerecht und gewissenhaft sind, könnten sie wie jene handeln, die gegen den Islam gerichtete Riwayat selbst erfanden und in Umlauf setzten.
Wie Samarat Ibn Gundab (21)
Wer nicht "Faqih" ist, weiß nicht, was "Fiqh" bedeutet. Er kennt sich in den islamischen Gesetzen und deren Details nicht aus. Zudem ist es möglich, dass er eine Menge unwahrer Riwayat in Umlauf setzt wie jene, welche gewissenlose, ungerechte Elemente und Hofgeistliche im Zusammenhang mit Königen und Sultanen "anboten" bzw. ersannen.
Welch ein Unfug ist doch - wie Sie alle wissen - mit jenen zwei äußerst schwachfußigen Riwayat (22) getrieben worden! Riwayat im Widerspruch zum Koran. Riwayat, die etwas ganz anderes besagen als das, wozu der Koran aufruft.
Nachdrücklich und betonend spricht sich der Koran gegen Könige und Kaiser aus und berichtet darüber, dass Gott Moses zum Aufstand gegen Pharao aufforderte. (23). Zudem gibt es - ganz abgesehen vom Heiligen Koran - sehr viele Riwayat, die zum Kampf gegen Tyrannen und jene, die die Religion vergewaltigen, aufrufen. (24)
Das alles haben jene Gewissenlosen ganz einfach beiseite geschoben und dann diese beiden schwachfußigen Riwayat - die möglicherweise von Hofpredigern kreiert wurden - hervorgeholt und, sich auf sie berufend, verlangt, dass man sich den Königen zu fugen und palasttreu zu sein habe.
Wenn sie wirklich Hadithkenner und ihrer Religion verbunden gewesen wären, hätten sie sich an den vielen Riwayat, die gegen die Tyrannei gerichtet sind, orientiert. Und sollten sie tatsächlich Hadithkenner gewesen sein, so mangelte es ihnen an Gerechtigkeit.
Weil sie nicht gerecht, nicht gewissenhaft sind und sich von Frevel nicht fernhalten, lassen sie Koran und Ahadith außer Acht und klammern sich an zwei höchst zweifelhafte Überlieferungen. Es ist ihr "Bauch", der sie dazu veranlasst, nicht Wissen. Es sind sein "Bauch" und opportunistischer Sinn, der den Menschen höfisch buckeln lässt – nicht aber Riwayat. ..
Die Verbreitung der islamischen Wissenschaften und der göttlichen Weisungen ist also Sache gerechter Fuqaha. Damit echte Gebote von falschen unterschieden werden und auch, ob Riwayat (Aussagen) der Imame (a.s.) unter Druck erfolgten oder nicht. Schließlich wissen wir, dass sie, unsere Imame (a.s.), oftmals unter Bedingungen lebten, die nicht erlaubten, dass sie die Wahrheit offen und unverblümt kundtun konnten. Sie wurden seitens tyrannischer und korrupter Herrscher drangsaliert und lebten ständig in Sorge. (Allerdings nicht in Sorge und um sich selbst, sondern um die Religion). Wenn sie in einer solchen Situation nicht vorsichtig zu Werke gegangen wären, hätten die Kalifen jener Zeit den Islam ruiniert und abgewürgt ...
Bezüglich dessen, dass in der zitierten Riwayat auf das "Wilayat Faqih" hingewiesen wurde, dürften also keine Zweifel bestehen. Denn: "Kalifat" ist nichts anderes als "Statthalterschaft, Nachfolgeschaft", und zwar auf allen Ebenen, die zum Verantwortungs- und Kompetenzbereich des Propheten gehören.
Kurz - es geht um die "Statthalterschaft", um die Prophetennachfolge, ob es nun heißt "Kalif' (Statthalter, Nachfolger) oder "Kalifat" (Statthalterschaft, Nachfolgeschaft).
In der Erklärung des Propheten:
..., Jene. die nach mir kommen und meine Hadithe und Sunna Überliefern und sie die Menschen lehren.'
sind jedoch seine "Nachfolger" (Kalifen) direkt gemeint, nicht das Kalifat als solches. Denn der Begriff "Kalifat" war ein allseits bekannter, so dass sich Fragen im Zusammenhang mit ihm erübrigten.
Zudem hatte der Fragende ja auch nicht nach dem Kalifat gefragt, sondern er wollte wissen, welche Personen, welche Nachfolger das Kalifat übernehmen würden. Und diese Frage beantwortete der Prophet (s.a.a.s.) dann in der zitierten Weise.
Erstaunlich ist, dass niemand die Propheten-Worte:
'Ali ist mein Kalif’ und auch 'Die Imame sind meine Kalifen' im Sinne von '...Lehrende bzw. Erklärende der religiösen Vorschriften' verstanden hat, sondern im Sinne von 'Kalifat und Regierung Alis bzw. der Imame (a.s.)'. Im Zusammenhang mit dem vorausgegangenen Hadith aber geriet man bei dem Begriff "Khalifeh" (Kalif) ins Stocken.
Der Grund dafür kann nur der sein, dass angenommen wurde, die Propheten-Statthalterschaft (Kalifat) sei entweder eingeschränkt oder aber nur ein spezieller Personenkreis sei dafür kompetent. Und da die Imame (a.s.) als Propheten-Statthalter bekannt gegeben wurden, könne es ja wohl nicht angehen, dass nach ihnen geistliche Gelehrte (Fuqaha) für Regieren und Kalifat zuständig seien.
Das aber würde - als unausbleibliche Folge - bedeuten, dass nach den Imamen (a.s.) der Islam "verwaist", die islamischen Gebote folglich dahinschwinden und die vom Islam selbst gesetzten Grenzen und Regelungen einem "verwaisten" Islam Überantwortet sind. Mit dem Resultat, dass es - als Resultat des verwaisten Islam - zu Entgleisungen und Verinungen kommt.
Ali Ibn Abi Hamzah berichtet: Ich hörte, wie Abul Hassan Mussabn Ga'far-as-Sadiq (a.s.) sagte:
"Wenn ein Gläubiger (bzw. ein gläubiger Faqih) stirbt, weinen die Engel und das Erdreich, auf dem er der Gottesverehrung hingab. Und die Himmelstore, die sich seinen guten Werken auftaten. Und es wird sich ein Riss zeigen im 'Bollwerk' des Islam, der durch nichts zu "stopfen" ist, denn die gläubigen Fuqaha sind "Bollwerke" des Islam. Sie dienen dem Islam als Bollwerk - gleich dem Bollwerk, das Medina schützt." (25)
Zum Inhalt dieser Riwayat
Im gleichen Kapitel des Werkes "Kafi" gibt es eine Riwayat, in der es statt Wenn "ein Gläubiger stirbt..." heißt: "wenn ein gläubiger "Faqih" (Wissender) stirbt..." (26) Dieweil zu Beginn der zuvor zitierten Riwayat das Wort "Al Faqih" nicht erscheint. Danach folgt jedoch als ergänzende Erklärung: "..., denn die gläubigen Fuqaha sind "Bollwerke" des Islam".
Daraus ist zu schließen, daß das Wort "Faqih" (Wissender) zu Beginn des zuvor genannten Hadith entfallen ist. Dass es entfallen ist, wird, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Beschreibungen:
'..., es wird sich ein Riß zeigen im 'Bollwerk' des Islam ...'
u.a., die alle im Zusammenhang mit den "Fuqaha" gebracht werden, deutlich.
Zuletzt bearbeitet von kerbala1 am Di, 25. Sep 2007 02:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
Angesichts der Worte "Gläubige Fuqaha sind Bollwerke des Islam" wird klar, dass die Fuqaha als Hüter des Islam zu fungieren haben. Als Hüter des islamischen Überzeugungsgutes, der islamischen Gebote, Ordnung, Regelungen ...
Dass der Imam (a.s.) dies nicht im Sinne einer höflichen Floskel gemeint hat, etwa so. wie wir uns mit Ehrentiteln anreden oder unsere Briefe untereinander adressieren mit "Hochwürden Huggat ul Islam ... " ist ebenfalls offenkundig. Denn ein Faqih, der lediglich in einem Winkel seines Hauses sitzt und sich um nichts kümmert, was die Gesellschaft - die islamische Ummah - anbelangt. hat weder etwas zur Wahrung oder Verbreitung der islamischen Gesetze und Weisungen getan, noch sich um die soziale Situation der Muslime gekümmert. Er sollte als "Bollwerk des Islam" zu verstehen sein? Als Hüter des Islam?
Wenn ein Staatsoberhaupt zu einem Gouverneur oder Kommandeur sagt: Geh und sorge - als verantwortlicher Verweser - für den Schutz dieses oder jenen Gebietes, kann letzterer sich etwa in sein Haus zurückziehen, die Hände in den Schoß legen und geschehen lassen, dass der Feind in jenes Gebiet, für dass er verantwortlich ist. eindringt und alles verwüstet? Ist es nicht vielmehr so, dass er sich unter Einsatz aller seiner Kraft um dessen Schutz und Sicherheit zu kümmern hat? Wenn Sie sagen, dass Sie sich um den Schutz der islamischen Gebote kümmern. so frage ich: Wie steht es mit der "Hudud" dem islamischen Strafrecht? Praktiziert ihr sie?! Nein - ein Riss entstand. Als ihr als Hüter beauftragt ward, geschah es, dass ein Teil des Bollwerkes abbröckelte.
Schützt ihr etwa die Grenzen, die territoriale Immunität des islamischen Landes? Ebenfalls nein ... Was wir tun ist, uns mit Du'as zu begnügen. Demzufolge stürzte ein weiterer Teil des Bollwerkes ein.
Zieht ihr von den Wohlhabenden das ein, auf das die Armen Anspruch haben und gebt ihr es diesen dann? Entsprechend eurer islamischen Pflicht, nämlich den Anteil der Armen an dem Vermögen der Reichen einzuziehen und ihnen zukommen zu lassen?! Nein - denn das geht uns wohl auch nichts an - oder?! In-Scha-Allah kommen andere, die es tun werden ...
Und ein weiterer Teil des Bollwerkes fiel somit in sich zusammen. Es ist mit euch wie mit Schah Soltan Hussayn und Isfahan. (27) Was ist das für ein "Bollwerk"? Wann immer wir einen der Herren auf die Bollwerk-Funktion hin ansprechen, hat er eine Entschuldigung parat. Bedeutet das etwa "Bollwerk, Burgfeste"? Darum sagte der Imam (a.s.), Fuqaha seien Bollwerke des Islam, weil sie dazu verpflichtet sind, Gefahren von ihm abzuwehren.
Dies gehört zu den wichtigsten Pflichten - eine generelle Pflicht, keine bedingte (28). Den Islam zu schützen, gehört zu jenen Belangen, um die sich die Fuqaha zweifellos zu kümmern haben. Ebenfalls die Theologisch- Wissenschaftlichen Bildungszentren. Sie haben entsprechende Vorkehrungen zu treffen und für Mittel, Kräfte und Möglichkeiten zu sorgen, die sie befähigen, den Islam tatsächlich schützen zu können. Im wahrsten Sinne des Wortes. Ebenso wie der Gesandte Gottes (s.a.a.s) und die Imame (a.s.) Hüter des Islam waren und dessen Überzeugungsinhalte, Gebote, Ordnung und Regelungen bewahrten.
Wir aber haben vieles beiseite gelassen. Bis auf ein paar Gebote, mit denen wir uns - Generation um Generation - befassen. Sehr viele der islamischen Weisungen sind sozusagen zu "Geheimwissen" geworden. Der Islam selbst ist fremd geworden. Nur sein Name blieb. Sämtliche strafrechtlichen Details - vortrefflichste Strafverordnungen, die der Menschheit je gegeben wurden - sind in Vergessenheit geraten.
'... nichts blieb als der Name' (29)
Die Koranverse zu Strafrecht und "Hudud" rezitieren wir zwar, beispielsweise folgenden:
'Schlagt jeden Mann und jede Frau, die Unzucht (Ehebruch) begehen, mit 100 Hieben.' (30)
Aber wir praktizieren sie nicht. ..
Wir lesen diese Verse und rezitieren sie, um gute Koran-Rezitatoren werden. Die sozialen Verhältnisse aber, die Situation der islamischen Gesellschaft, das Um-Sich-Greifen von Verderb, Unzucht und Dekadenz und das Vorgehen der korrupten Regierungen, die Unzucht und Ehebruch geradezu unterstützen - das alles scheint uns nichts anzugehen. Wir begnügen uns damit, zu wissen, wie viel Hiebe beispielsweise für Ehebruch angesetzt sind. Aber was die Durchführung des göttlichen Strafrechtes, der Hudud und den Kampf gegen Unzucht anbelangt - nein, das ist nicht unsere Sache.
Ich frage: Ist der Gesandte Gottes (s.a.a.s) in dieser Weise vorgegangen? Hat er den Koran gelesen, dann beiseite gelegt und sich um die Durchführung von Hudud und Gesetz nicht den Deut gekümmert? Und seine Nachfolger - war es so, dass sie den Leuten nur sagen mussten, was sie zu tun und zu lassen hatten?! Ansonsten aber: 'Ihr wisst nun, was ihr zu tun habt. Doch wir lassen euch freie Hand, zu tun, was ihr wollt'?'
Oder aber war das Gegenteil der Fall? Verurteilten und straften sie? Wurde geschlagen und gesteinigt? Erlegten sie lebenslänglichen Freiheitsentzug auf? Verbannten sie? Schlagen sie in den Abhandlungen zu "Hudud" (Disziplinarstrafen) und "Diyat" (Sühneregelungen) nach. Sie werden sehen, dass sämtliche Weisungen vom Islam sind. Dass er kam, um die Gesellschaft gegen Verderb und Ruin zu schützen. Der Islam kam, um der Gesellschaft zu Ordnung und Sicherheit zu verhelfen. Imamat und Regie wurden deswegen vorgesehen, damit die Belange der Gesellschaft zu ihrem Wohle geregelt werden.
Wir sind verpflichtet, den Islam zu schützen. Eine Pflicht, die zu den wichtigsten aller Pflichten zählt. Wichtiger noch als Gebet und Fasten. Eine Aufgabe, die so groß ist, dass wir um ihretwillen sogar bereit sein müssen, unser Blut herzugeben. Und unser Blut ist sicher nicht wertvoller als das Imam Hussayns, dessen Blut für den Islam gegeben ward. Um des hohen Wertes des Islam willen ...
Dies muss uns klar werden, müssen wir erkennen und auch den anderen nahe bringen. Erst dann werden wir Statthalter des Islam sein, wenn wir die Öffentlichkeit über den Islam aufklären, sie unterweisen.
Sagt nicht: Lasst uns warten, bis dass Imam Zaman (a.s.) kommt. Ihr werdet doch auch das Gebet nicht vernachlässigen und damit warten, bis dass Imam Zaman gekommen ist. Den Islam zu bewahren aber ist eine noch wichtigere Verpflichtung als das Gebet zu verrichten.
Denkt nicht wie jener Richter von Khomeini, welcher sagte: Es muss mehr und mehr gesündigt werden, damit Imam Zaman endlich kommt. denn wenn Frevel und Sünden nicht anwachsen, wird er nicht erscheinen.
Darum bleibt also nicht hier sitzen, um eingleisige Fachgespräche zu führen, sondern studiert auch die Übrigen Weisungen des Islam, verbreitet die Wahrheiten, verfasst entsprechende Schriften und publiziert sie. Ganz sicherlich wird die Wirkung nicht ausbleiben. Dass das so ist, habe ich selbst erfahren ...
*** Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:
'Die Fuqaha sind Treuhänder der Propheten, solange sie nicht in Weltlichem (in irdischen Vergnügen, weltlicher Lust, Begierde nach irdischen Reichtümern) versinken.
Man fragte ihn: '0 Gesandter Gottes, was ist mit 'ihrem Versinken in Weltlichem' gemeint?' Er: 'Solange sie nicht weltlichen Mächten erliegen. Denn wenn sie das tun, so nehmt euch vor ihnen, um eurer Religion willen, in Acht und besudelt euch nicht." (31) Diese Riwayat in allen ihren Details untersuchen zu wollen, würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Damm begnügen wir uns mit jenem Teil, um den es uns in diesem Zusammenhang - im Zusammenhang mit "Wilayat Faqih" - geht, nämlich:
"Fuqaha sind Treuhänder der Propheten"
Wollen wir zunächst einmal sehen, welche Aufgaben, Befugnisse und welches Amt die Propheten haben, um zu erkennen, zu was die Fuqaha, denen das Vertrauen der Propheten gehört, verpflichtet sind.
Aufgaben der Propheten und Zweck ihrer Ernennung
Völlig logisch und zudem im Interesse der Religionen ist, dass das Ziel der Entsendung der Propheten und ihrer Mission nicht allein darin beruht, die göttlichen Gebote und Weisungen zu verkünden. Das allein ist es nicht, weshalb die göttlichen Gesetze und Regelungen beispielsweise dem Gesandten Gottes (s.a.a.s) offenbart wurden und er, Amir al Mu'minin und die weiteren Imame (a.s.) sie nur lediglich weitergegeben hätten.
Es ist nicht so, dass Gott sie allein dazu bestimmte, Sein Wort getreulich und ohne Entstellungen zu Übermitteln und es - dieses ihnen Anvertraute - den Fuqaha übergeben, auf dass diese wiederum die Menschheit in dem, was ihnen von den Propheten zu treuen Händen gegeben ward, zuverlässig unterrichten. Mit anderen Worten, dass der Sinn der Worte: "Fuqaha sind Treuhänder der Propheten" nur darin beruhe, dass die Fuqaha dieser Aufgabe - nämlich gewissenhaft zu unterrichten und aufzuklären - nachkämen.
Die wichtigste Aufgabe der Propheten (a.s.) beruht vielmehr darin, für soziale Gerechtigkeit und eine Ordnung zu sorgen, durch die erstere gewährleistet wird. Diese Ordnung aber funktioniert nur dann, wenn ihre Gesetze und Gebote getreulich durchgeführt werden. Das aber ist etwas, das Kenntnis und Aufgeklärt sein über das Wort Gottes und die Glaubensgrundsätze voraussetzt. Wie auch folgendem Koranvers zu entnehmen ist:
"Wahrlich. Wir haben Unsere Gesandten mit deutlichen Zeichen versehen und sie mit dem von Uns hinab gesandten Buch und dem Maß geschickt auf dass die Menschen in Gerechtigkeit walten und schalten möchten." (32)
Sinn und Zweck der Ernennung und Entsendung der Propheten liegt somit ganz allgemein darin, dass die Menschen - im Rahmen gerechter Verhältnisse - zu einer konstruktiven Ordnung und Regelung finden und zu aufrechten Gottesgeschöpfen werden. Dazu braucht es aber einer am Worte Gottes orientierten Regie und Exekutive. Sei es, dass der Prophet selbst - wie der verehrte Gesandte Gottes (s.a.a.s) – eine solche Regierung und Ordnung herbeizuführen vermag oder aber dass dies seinen Nachfolgern und Anhängern gelingt.
Der Allmächtige Gott, Der bezüglich der "Khums" sagt:
"Wisset also, dass ihr von allem. das euch an Gewinn zuteil wird, ein Fünftel hergebt für Gott, den Propheten, dessen Nahestehende, für Waisen, Bedürftige und in Not geratene Reisende". (33)
und im Zusammenhang mit der Zakat spricht:
"Lasst sie von ihrem Vermögen eine karitative Abgabe leisten",
und Regelungen zu den "Kharagat-Abgaben an die Hand gibt, hat den Propheten nicht lediglich darum entsandt, damit er über all das aufklärt und informiert sondern auch dazu, um für die Durchführung der göttlichen Weisungen zu sorgen. Das gehört zur Mission eines Propheten. Denn ebenso wie er für die Unterweisung der Leute im Worte Gottes zu sorgen hat, ist er verpflichtet, sich um dessen Realisierung in der Gesellschaft zu kümmern. Das heißt also, er hat auch für die Einziehung der von Gott festgesetzten Abgaben – wie Khums, Zakat und Kharag - zu sorgen und diese eingenommenen Gelder bzw. Materialien zum Wohle der Gesellschaft einzusetzen.
Er hat sich um Gerechtigkeit in der Bevölkerung und innerhalb der Völker zu kümmern, für den Schutz der Gebietsgrenzen, der Freiheit und Unabhängigkeit des islamischen Landes und darüber hinaus darauf zu achten, dass sich niemand an den Steuereinnahmen des islamischen Staates vergreift.
Der Grund dafür, dass der Allmächtige Gott Seinen Gesandten (s.a.a.s.) als "Souverän" der Gemeinde eingesetzt hat und die Allgemeinheit dazu auffordert, ihm - dem Propheten – zu gehorchen (34), beruht nicht darin, dass wir die Gebote Gottes, die er uns Übermittelt und lehrt, befolgen. Nein - denn diese zu befolgen ist Gehorsam Gott gegenüber. Das Befolgen aller mit den göttlichen Geboten in Zusammenhang stehenden - gottesdienstlichen und nichtgottesdienstlichen - Belangen ist Gehorsam Gott gegenüber. Sich dem Propheten (s.a.a.s) unterzuordnen, ist nicht Gott-Gehorsam in dem Sinne.
Allerdings - in weiterem Sinne schon, denn Gott war es, der befahl, dass dem Propheten zu gehorchen sei. Wenn der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) als Souverän und Führender der islamischen Gesellschaft gebietet: "Alle müssen sich dem Heer des Ussamahs (35) anschließen und in den Kampf ziehen", so ist diesem seinem Befehl Folge zu leisten, das heißt der Anordnung des Propheten. (36) Gott hatte Regierung und Befehlsgewalt dem Propheten übertragen, und dessen Aufgabe war es beispielsweise nun, dafür zu sorgen, ein Heer zusammenzubringen. Zum Wohle von Islam und islamischer Gesellschaft. Und er, der Prophet, war es, der Kommandeure, Gouverneure und Richter ernannte und einsetzte.
Fuqaha - Treuhänder des Propheten
Das heißt also: Mit den Worten "Fuqaha sind Treuhänder der Propheten" ist gemeint, dass sie - die gerechten Fuqaha – verpflichtet sind, sämtlichen Angelegenheiten, für die die göttlichen Propheten zu sorgen hatten, ebenfalls gerecht zu werden. Denn da "Gerechtigkeit" nicht das gleiche ist wie "Treuhänderschaft" und es durchaus möglich sein kann, dass jemand zwar hinsichtlich der Verwaltung von Geldern beispielsweise, absolut redlich und zuverlässig ist, sich jedoch ansonsten nicht gerade als "gerecht" erweist, sind nur "gerechte Fuqaha" als "Treuhänder der göttlichen Gesandten" zu verstehen. Also Fuqaha, die sich gegen keines der göttlichen Weisungen vergehen, die rechtschaffen, redlich, aufrichtig und unbesudelt sind. Wie es in dem zuvor zitierten Hadith heißt:
"..., die nicht in Weltlichem versinken",
das heißt, die nicht in dem Morast irdischer trivialer Vergnügungssucht und Diesseitshörigkeit Einkehr halten.
Das besagt: Fuqaha, die darum bemüht sind, irdische Reichtümer anzuhäufen und sich in weltlichen Vergnügen zu verlieren, sind nicht "Gerechte". Sie können nicht Treuhänder des verehrten Propheten (s.a.a.s) sein und sind nicht in der Lage, gerecht und getreulich für die Durchführung der göttlichen Gebote zu sorgen. Dessen sind nur gerechte Fuqaha fähig. Nur ihnen ist die Sorge für die Durchführung der Gottesgesetze und deren Ordnung anzuvertrauen.
Nur sie sind es, die darauf achten, daß "Qisas" und "Hudud" beachtet und die Grenzen und territoriale Unantastbarkeit der Gebiete der Muslime geschützt und verteidigt werden. Kurz - für die Durchführung sämtlicher Gesellschaft und Staat betreffender Gesetze sind die Fuqaha verantwortlich. Vom Einziehen der Khums- und Zakatsteuer, der "Sadaqat" (karitative Abgaben), der Giziah- und Kharagabgaben als auch deren redlichen Verwendung zum Wohle der Muslime - bis hin zur Durchführung der "Hudud" und "Qisas", die unter der direkten Kontrolle des "Hakems" zu erfolgen hat, ohne welchen beispielsweise die Treuhänder des Ermordeten nichts tun können - und bis hin zur Verteidigung der Landesgrenzen und Wahrung der Städte und und und ...
Ebenso wie der verehrte Prophet (s.a.a.s) mit der Wahrung und Praktizierung der Gebote und der Erstellung der islamischen Ordung beauftragt war und Gott ihn als "Souverän" und "Hakern" der Muslime bestimmte hatte, dem jedermann zu gehorchen hatte, fungieren auch die Fuqaha in der islamischen Gesellschaft als Autorität und Hakem. Sie haben auf die Durchführung der Gebote zu achten und für eine islamische Gesellschaftsordnung zu sorgen.
Regieren nach dem Gesetz
Da islamisches Regieren am (göttlichen) Gesetz orientiert ist. Sind Gesetzeskenner und mehr noch als das, Religionssachverständige - d.h. Fuqaha - mit diesem Amt zu betrauen. Ihnen hat die Aufsicht über sämtliche Bereiche der Exekutive, Verwaltung und Planung des Landes zu obliegen. Die Fuqaha sind die Treuhänder der göttlichen Gebote und haben als solche für deren Wahrung und Respektierung getreulich Sorge zu tragen.
Das aber besagt, dass sie sich auch im Hinblick auf den Einzug von Steuern und Abgaben, die Verteidigung der Grenzen und Praktizierung der "Hudud" als Treuhänder zu erweisen haben. Sie dürfen nicht zulassen, dass die islamischen Gesetze at akta gelegt oder vernachlässigt werden. Wenn ein Faqih jemanden, der Unzucht beging, strafen will, hat er sich genau an die entsprechenden Weisungen zu halten. Hundert Hiebe vor den Augen der Öffentlichkeit. Jedoch nicht einen Hieb oder einen Hafttag mehr - dazu hat er kein Recht.
Und ebenso wenn es um die Einnahmen von Steuern und Abgaben geht hat er sich strikt an jene Regelungen zu halten, die der Islam dazu gab. Nicht einen roten Heller mehr darf er fordern. Er darf keinesfalls zulassen, dass es hinsichtlich des öffentlichen Guthabens (Bayt ul Mal) zu einem Drunter und Drüber kommt, dass auch nur ein roter Heller so mir nichts, dir nichts verschwindet. Wenn ein Faqih - as Gott verhüten möge - gegen die islamischen Gesetze und Regelungen verstößt, versündigt er sich. Er erweist sich seiner Verantwortung als unwürdig, ist disqualifiziert. Darum, weil er es mit seiner Treuhänderschaft nicht genau nahm.
Der "Hakern" verkörpert das Gesetz, und alle befinden sich im Schutze des Gesetzes. Innerhalb dieses Gesetzesrahmens bzw. der religionsgesetzlichen Bestimmungen ist jedermann frei. Und so sich ein jeder an das Religionsgesetz hält und tut, was es ihm vorschreibt, wird niemand ihm beispielsweise befehlen können: Hier - hier ist dein Platz. Hier hast du dich hinzusetzen' Oder: Geh dorthin -, dort gehörst du hin.
Mit solcherlei Reden und Vorgehen ist es dann vorbei. Jedermann ist dann frei und geht mit seiner Freiheit richtig um. Das ist die Ordnung islamischer Gerechtigkeit. Sie ist nicht wie jene Ordnungen bzw. Herrschaften, die der Gesellschaft Ruhe und Sicherheit nehmen. In der Jedermann in seinen eigenen vier Wänden vor Angst zittert, in der Befurchtung, dass im nächsten Augenblick die Haustür eingetreten wird und es ihm an den Kragen geht.
So wie es zu Zeiten der Muawiah Herrschaft und ähnlicher Regierungen geschah. Sicherheit gab es für die Leute nicht - jeder war sozusagen "Freiwild". Verleumdungen oder auch nur bloße Vermutungen genügten, um einen Unschuldigen an den Galgen zu bringen. Es wurde verfolgt, gemordet, gefoltert, verbannt, vertrieben oder aber in finstere Verließe geworfen. Für lange, lange Jahre.
So etwas, eine solche Willkür, ist in einem islamischen Staat undenkbar. Dort, wo ein (wirklich) islamisches Gouvernement gegeben ist bzw. ins Leben gerufen wird, ist ein jeder in Sicherheit. Und niemand, kein Herrscher oder Oberhaupt, darf auch nur im geringsten gegen das heilige Religionsgesetz und dessen Bestimmungen verstoßen.
Mit anderen Worten: "Treuhänderschaft" bedeutet, dass die Fuqaha sämtliche vom Islam genannten Belange und Angelegenheiten getreulich und gewissenhaft zu verwalten haben. Nicht aber, dass sie sich lediglich mit der Aufklärung über die Gebote begnügen könnten. Beruhte denn etwa Aufgabe des Imam (a.s.) lediglich darin? Ging es ihnen ausschließlich darum, das Religionsgesetz zu lehren?
War das die einzige Aufgabe der Propheten, so dass auch die Treuhänderschaft der Fuqaha allein darin beruhte? Allerdings, über Aufgaben und Pflichten aufzuklären und das Religionsgesetz zu lehren gehört zu den Verpflichtungen eines Faqihs. Jedoch versteht der Islam das "Religionsgesetz" als "Werkzeug", als ein Mittel, mit dem soziale Gerechtigkeit realisierbar wird.
Als ein Mittel zur Berichtigung bzw. zur ethischen und geistig-gedanklichen Förderung des Menschen. Das Religionsgesetz dient der Verwirklichung und Erhaltung einer gerechten Gesellschaftsordnung und der "Gesundung und Veredelung" des Einzelnen. Eine wichtige Aufgabe der Propheten bestand darin, für die Durchführung der Gottesgebote Sorge zu tragen. Es ging um Aufsicht und Regie.
Ich las eine Riwayat Imam Ridas (a.s.), in der es heißt:
"Ein stellvertretender und die Treuhänderschaft getreulich eines wahrnehmenden Imam ist erforderlich für die Gesellschaft"
Das heißt ganz allgemein, dass die Gesellschaft einen sorgetragenden und seine Aufgaben getreulich wahrnehmenden Imam benötigt. Und in dem zuvor zitierten Hadith heißt es:
"Fuqaha sind Treuhänder der Propheten."
All diesem (37) aber ist zu entnehmen, dass die Fuqaha die Führung der Gesellschaft zu übernehmen haben, um zu verhindern, dass der Islam siech wird und seine Gesetze abgeschafft werden. Da jedoch in den (so genannten) islamischen Ländern die Regie nicht in Händen gerechter Fuqaha lag und ihnen das "Wilayat" verwehrt war, verblasste der Islam immer mehr und die göttlichen Gesetze wurden at akta gelegt. Die Worte Imam Ridas (a.s.) bewahrheiteten sich. Wie wahr sie sind, ist jedermann klar geworden.
Ist es denn etwa nicht so. dass der Islam verblasst ist? Nun, da in islamischen Ländern die Gesetze des Islam nicht mehr praktiziert und gewahrt werden, da die islamische Ordnung erlosch, da ein wüstes Chaos sich breit gemacht hat - ist das nicht alles ein Nachweis dafür, dass der Islam beiseite gefegt wurde?! Zeigt er sich etwa so. wie er in den Büchern - beispielsweise in "Kafi" - beschrieben wird?
Werden denn im Ausland etwa nicht Gesetze befolgt? Gibt es dort keine Disziplinarstrafen? Kommt dort ein Dieb ungeschoren davon? Werden Gangster. Gewalttäter und Betrüger dort nicht vor den Kadi zitiert und ihre Vergehen etwa nicht geahndet?
Und wir? Wir haben das (göttliche) Gesetz bekommen. "Ehrfurchtsvoll" entgegengenommen und dann weggelegt. Vermochten wir etwa dadurch, dass wir den Koran voller Verehrung zur Hand nehmen, auswendig lernen und an den Abenden vor "Gumah" (Abende zum Freitag) die Sure "Ya Sin" lesen, den Islam zu schützen und zu wahren?!
Alles darum, weil viele von uns gar nicht auf den Gedanken kamen, dass die islamische Gesellschaft und deren Angelegenheiten mittels einer islamischen Regierung zu verwalten und zu regeln sind. Und so konnte es geschehen, dass in den islamischen Ländern nicht nur von einer islamischen Ordnung nicht die Rede ist und statt der islamischen Gebote ungerechte und korrupte Gesetze und Regelungen praktiziert werden, sondern dass selbst geistlichen Herren und Gelehrten das islamische Programm veraltet vorkommt.
Dass sie die Worte "Fuqaha sind Treuhänder der Propheten" dahingehend deuten, dass die Fuqaha die Allgemeinheit getreulich über Gebote und gottgegebene Aufgaben aufzuklären haben. Die Verse des Heiligen Koran und ebenso viele Riwayat. die allesamt darauf hinweisen, dass in der Zeit der "Gaybat Kubra" die islamischen Gelehrten als Statthalter zu fungieren haben, übersehen sie. Sie gehen davon aus, dass sie sich mit der Unterweisung der Gesellschaft begnügen könnten.
Beruht jedoch ihre "Treuhänderschaft" allein darin? Braucht sich der Treuhänder des Propheten nicht darum zu kümmern, dass die göttlichen Gebote - die Gebote des Islam - gewahrt bleiben? Dass sie nicht in Vergessenheit geraten? Dass Gesetzesübertreter und Verbrecher zur Rechenschaft gezogen werden? Dass mit den Steuergeldem und staatlichen Einnahmen nicht soviel Schindluder getrieben wird und sie nicht dermaßen vergeudet werden? Dass all den ungerechtfertigten Enteignungen Einhalt geboten wird? Völlig klar, dass ein Treuhänder für all das vorhanden sein muss. Und es ist Aufgabe und Pflicht der Fuqaha, dieses Treuhand-Amt wahrzunehmen, getreulich und gewissenhaft.
Wem gebührt das Richteramt?
Amir al Mu'minin Ali (a.s.) sagte zu Schurayh: "Du hast ein Amt inne, ein Amt, das zu versehen niemandem zusteht als dem Propheten oder dessen Stellvertreter. Es sei denn, ein Nicht-Kompetenter maße es sich an." (38)
Schurayh (39) aber war weder Prophet noch Propheten-Stellvertreter. Er war ein Nicht-Kompetenter, der auf dem Richterstuhl saß. Fünfzig, sechzig Jahre amtierte er in Kufeh als Richter und gehörte zu jenen "Akhunden" (Geistlichen), die als Nahestehende Muawiahs predigten, redeten, Fatwas erließen und gegen die islamische Regierung opponierten. Amir al Mu'minin (a.s.) gelang es während seines Kalifats nicht, ihn abzusetzen. Die "hohen Herren" ließen das nicht zu. Mit den Worten: 'Die "Schaykhs" haben ihn eingesetzt, ihr könnt dagegen nichts unternehmen', war Schurayh der "Regierung der Gerechtigkeit" aufgebürdet.
Allerdings, Imam Ali (a.s.) ließ nicht zu, dass er (Schurayh) gegen das Religionsgesetz handelte.
Rechtsprechung - Sache des "gerechten Faqih"
Aus der zitierten Riwayat geht hervor, dass das Richteramt Sache des Propheten oder aber dessen Stellvertretern ist. Darüber, dass gerechten Fuqaha - entsprechend der Bestimmung der Imame (a.s.) – das Richteramt obliegt und dies zu ihren Kompetenzen zählt, ist man sich einig. Im Gegensatz zum Thema "Wilayat", hinsichtlich dessen einige unter anderem Naraqi (40) und Na'ini (41) - sämtliche Ämter und Kompetenzen des Imam übertragbar auf den Faqih wissen (42), andere aber anderer Meinung sind. Was jedoch das Richteramt anbelangt, sind alle der Auffassung. das es gerechten Fuqaha zu übertragen ist.
Denn da diese einerseits keine Propheten, andererseits aber auch zweifellos nicht "schaqqi" (43) sind. ist zu folgern, dass sie als Stellvertreter des Propheten (s.a.a.s.) gemeint sind. Da jedoch in der Regel als "Stellvertreter des Propheten" jene ersten Ranges, also die "unmittelbaren" Stellvertreter (A'imah) verstanden wurden, ging man auf diese Art Riwayat nicht näher ein.
Tatsache aber ist, dass die Bezeichnung "Propheten-Stellvertreter" einen größeren Rahmen hat, d.h. dass auch die Fuqaha hier angesprochen sind. Allerdings, Stellvertreter ersten Ranges sind Amir al Mu'minin Ali (a.s.) und nach ihm die übrigen Imame (a.s.). Ihnen ward in erster Linie Führung, Regierung und Rechtsprechung in der Gesellschaft übertragen. In diesem Zusammenhang ein kleiner Hinweis: Es sollte nicht angenommen werden, dass das Regierungs- und Richteramt den Imamen Rang und Würde gegeben hätte. Das Staatsruder in Händen zu haben war und ist nur darum von Bedeutung, weil es die Möglichkeit zu gerechtem Regieren an die Hand gibt. Weil dadurch soziale Gerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft erzielt werden kann.
Das Überaus hohe geistig-geistliche Niveau der Imame (a.s.) aber, das unerreichbar und unnachvollziehbar für den Menschen ist, ist völlig unabhängig von Amt und Würden. Und hätte auch der verehrte Prophet (s.a.a.s) Amir al Mu'minin (a.s.) nicht als seinen Stellvertreter und Statthalter bestimmt, so wären dessen (Alis (a.s.)) hoher Rang, dessen außergewöhnlich hohes geistig-geistliches Niveau unangetastet geblieben. Regie und Ämter sind es nicht, die zu geistig-geistlichem Niveau und hohen Rang verhelfen. Vielmehr ist es das hohe geistige Niveau, das den Menschen würdig und fähig sein lässt, Regierung und Ämter in der Gesellschaft wahrzunehmen.
Kurz, der Riwayat ist zu entnehmen, dass die Fuqaha Propheten-Stellvertreter in zweiter Linie sind und dass jene Aufgaben, die den Imamen (a.s.) vom Propheten übertragen worden waren, auch für sie die Fuqaha - gelten. Auch sie haben nun all jene Verpflichtungen wahrzunehmen, die der Gesandte Gottes (s.a.a.s) Imam Ali (a.s.) übergeben hatte.
Eine weitere Riwayat gibt es, die diesen Punkt noch mehr veranschaulicht. Auch Koleini überliefert sie, doch seine Überliefererkette ist nicht Überzeugend genug. (44) Saduq jedoch zitiert den Hadith nach Sulayman Ibn Khalid (45). Und dieser Hadith ist "sabib", ist zuverlässig (46).
Die Riwayat lautet wie folgt:
Der Imam (a.s.) sprach:
"Verwahrt euch dagegen, selbst Recht zu sprechen und zu richten. Das ist Aufgabe eines Imams. Eines Imam, der sich in der Rechtsprechung und den (göttlichen) Gesetzen auskennt und in Gerechtigkeit unter den Muslimen waltet und schaltet. Es ist Aufgabe des Propheten oder dessen Stellvertreters." (47)
Das heißt also, wer Recht sprechen und richten will, muss erstens "Imam" sein. Nicht Imam im speziellen Sinne, sondern Imam gemäß der allgemeinen Wortbedeutung. Also Imam in der Bedeutung von "Führender", "Oberhaupt".
Aus diesem Grunde wird hier auch der Prophet (s.a.a.s.) als "Imam" verstanden. Wenn "Imam" im speziellen Sinne gemeint gewesen wäre, hätte sich der Zusatz, er müsse gelehrt, wissend und gerecht sein, erübrigt. (Da der Imam (a.s.) in jedem Falle gerecht und gelehrt ist).
Zudem muss er sich in den göttlichen Geboten (Religionsgesetz) und der Rechtsprechung bestens auskennen. Also über hohes Wissen darüber verfügen. Das heißt, ein Imam (im Sinne von "Chef"), der über die islamischen Gesetze und die islamische Rechtsprechung nicht bestens Bescheid weiß, darf nicht Recht sprechen, darf nicht Richter sein.
Und drittens: Er muss gerecht sein.
Kurz, nur wer diese drei Voraussetzungen erfüllt, kann Richter sein. Das heißt, er muss also Imam (im Sinne von "Chef'), gerecht und in der islamischen Rechtsprechung und den islamischen Gesetzen bewandert sein.
Zum Schluss des zitierten Hadit heißt es dann noch als Erklärung, dass diese drei Bedingungen niemand erfüllt als nur der Prophet oder dessen Stellvertreter.
Wie ich schon sagte, ist das Richteramt dem gerechten Faqih vorbehalten. Eine Notwendigkeit, die im Fiqh verankert ist und gegen die auch niemand opponiert. Wollen wir nun aber sehen, ob ein Faqih die Voraussetzungen zur Rechtsprechung mitbringt. Dass hier nur ein gerechter Faqih gemeint ist, versteht sich von selbst. Die übrigen scheiden von vornherein aus.
Dass der Faqih - aufgrund dessen, dass er Faqih ist - über die islamische Rechtsprechung im Bilde ist, steht außer Frage. Und als Faqih ist er nicht nur über die islamischen Gesetze und juristischen Regelungen informiert, sondern er kennt sich zudem bestens im islamischen Überzeugungs- und Gedankengut als auch in der gesamten weit gefächerten Gesetzesskala aus und weiß über die Modalität und Qualitäten der islamischen Ordnung und Ethik ebenfalls genauestens Bescheid. Das heißt, er ist Sachverständiger in Sachen "Religion", in allen ihren Bereichen und im wahrsten Sinne des Wortes. Ist der Faqih gerecht, so erfüllt er bereits zwei der drei genannten Voraussetzungen.
Die weitere Bedingung ist, dass er "Imam", das heißt "Chef' sein muss. Mit anderen Worten und wie bereits gesagt: Er, der gerechte Faqih, ist - gemäß der Bestimmung des Imam (a.s.) - mit der Leitung der Rechtsprechung betraut.
Der Imam (a.s.) sagt jedoch auch - Sie hörten es aus der zitierten Riwayat - dass nur der Prophet oder aber dessen Stellvertreter den erforderlichen Voraussetzungen zu diesem Amt entsprechen. Die Fuqaha sind zwar keine Propheten, fungieren aber als deren Statthalter bzw. Stellvertreter. Dass heißt somit, dass der gerechte Faqih Stellvertreter - "Wasi" - des Propheten ist und zudem, in der Zeit der "Gaybat":
"Imam ul Muslimin" , Führender der islamischen Gesellschaft. Ihm obliegt das Amt des Richters. Niemand außer ihm ist befugt, Recht zu sprechen und zu richten.
Wer ist die "zu befragende Instanz"?
Die dritte Riwayat betrifft eine "Tawqi' " (48), die als Argument und Nachweis hinzugezogen wird und über die wir nun sprechen wollen.
Ishaq Ibn Yaqub (49) schrieb einen Brief an "Hadrat Wali Asr" (a.g.) (Zwölfter Imam) und bat ihn darin um Rat zu einigen Problemen, mit denen er konfrontiert war. Muhammad Ibn Utman Umari, Stellvertreter des Imam, übermittelte das Schreiben.
In der eigenhandschriftlichen Antwort des Imam (a.g) heißt es: "Bei Problemen und Geschehnissen befragt die Übermittler unserer Worte. Sie sind meine "Huggat" an euch und ich bin Gottes "Huggat"".
Mit den "Problemen und Geschehnissen", die in dieser Riwayat zur Sprache gebracht werden, sind nicht religionsgesetzliche Fragen und Themen gemeint. Dem Briefschreiber ging es bei seinen Fragen auch nicht um neu aufgetauchte religionsgesetzliche Momente. Derlei Fragen sind Bestandteil der schiitischen Lehre und in etlichen, sich wiederholenden Alhadith wird erklärt, dass bezüglich solcher Belange bei den Fuqaha nachzufragen ist (50). Auch zu Zeiten der Imame (a.s.) wurden solche Fragen an die Fuqaha gestellt. Wer zu Zeiten "Hadrat Sahibs" (a.g) (Zwölfter Imam) lebte, mit den "Nawwab Arba'ah" (51) Kontakt hatte und Fragen und Probleme ihn bewegten, wusste, mit welchen Themen er sich an wen wenden konnte.
Gemeint waren daher soziale Fragen und Probleme, mit denen er - Ishaq Ibn Yaqub - als auch die Muslime zu tun hatten. Und so hatte er den Imam (a.g.) in seinem Schreiben gefragt, was zu tun sei, wenn sie sich an ihn nicht direkt wenden könnten. Ja - an wen sollten sie sich bei Fragen zu allgemeinen sozialen Schwierigkeiten oder aber zu einem speziellen gesellschaftlichen Problem wenden?!
Im vorliegenden Fall hat es den Anschein, als sei ganz allgemein gefragt worden und der Imam (a.g.) hatte geantwortet, dass sie sich bei Problemen und in schwierigen Situationen an die Übermittler unserer Alhadith - d.h. die Fuqaha - wenden sollten. "Sie sind meine Huggat" an euch und ich bin Gottes "Huggat" an euch" hatte er als Erklärung hinzugefügt.
Was ist nun aber eine "Huggat" Gottes? Was ist unter dem Begriff "Huggat ullah" zu verstehen? Ist eine "Khabar wahid" (52) eine "Huggat"?
Ist eine Riwayat, die Zurarah (53) überliefert eine "Huggat"? Ist es denn mit Zurarah ähnlich wie mit Imam Zaman (a.g.), so dass wir ein jedes Wort das er von dem verehrten Gesandten Gottes (s.a.a.s.) berichtet als wahr und echt verstehen und demgemäß handeln müssen?
Wenn gesagt wird, dass der "Waliy Amr" "Huggat" Gottes ist, bedeutet das, dass er bzgl. göttlicher Anweisungen "Huggat" ist.
Ist aus den Worten des Gesandten Gottes (s.a.a.s):
"Ich gehe jetzt von euch, und Amir al Mu'minin Ali (a.s.) ist meine "Huggat" an euch"
etwa zu entnehmen, dass der Prophet ging und alle seine Aufgaben und Ämter damit aufgehoben waren? Mit Ausnahme jener Aufgabe, die Menschen über die göttlichen Gebote und gottgegebenen Pflichten aufzuklären? Oder ist seine "Huggat" an Ali (a.s.) im Sinne der "Huggat ullah" des Gesandten Gottes zu verstehen?
Er, der Prophet, war allen Menschen "Huggat" und "Marga'''. Gott hatte ihn als solchen bestimmt und eingesetzt, damit sich alle bei ihm Rat und Antwort holen könnten. Ebenso sind die Fuqaha verantwortlich und Marga' für alles.
"Huggat ullah" ist also jemand, den Gott zur Erfüllung und Regelung von Aufgaben und Angelegenheiten ernannte. Das, was er als "Huggat ullah" - sagt, anordnet, vorschreibt und tut, ist den Muslimen "Huggat". Wer sich diesem widersetzt, wird zur Rechenschaft gezogen. Wenn er - Huggat ullah - anordnet, dass dieses oder jenes zu tun ist, dass die "Hudud" in jener Weise zu erfolgen hat und beispielsweise Gewinne. Zakat oder aber Sadaqat für dieses oder jenes zu verwenden sind, und sich dann seiner Anordnung jemand entzieht und anders als er vorgab, handelt, so hat er sich vor Gott dafür zu verantworten. Am Auferstehungstag wird Gott mit ihm abrechnen.
Wenn Ihr nun - trotz eines "Huggat" - zur Lösung irgendwelcher Probleme die Gewaltmächte um Hilfe angeht, wird Gott euch am Auferstehungstag dafür zur Rechenschaft ziehen. In Anwesenheit Amir al Mu'minins (a.s.) wird Gott mit jenen, die opponierten und einen falschen Kurs wählten, abrechnen. Mit den gewalttätigen und korrupten Kalifen, mit Muawiah, den übrigen Umayyadenherrschern, den Kalifen der Bani Abbas und all denen, die deren Wort und Wunsch entsprachen. Sie haben dafür, dass sie die Führung und Regierung der Muslime an sich rissen, obwohl sie doch keinerlei Eignung und Qualitäten zu Kalifat und Regierung besaßen, zu verantworten.
Gott wird alle Tyrannen und Gewaltherrscher und eine jede Regierung, die gegen die göttlichen Gebote handelt, zur Rechenschaft ziehen und befragen:
Warum gingt ihr so ungerecht und gewalttätig vor? Warum mißbrauchtet und verschleudertet ihr das Eigentum der Muslime? Warum vergeudetet ihr es für die "Paartausend-Jahrfeier? (54) Warum verschwendetet ihr das Gut der Bevölkerung für eure Krönungszeremonien? (55)
Und wenn dann geantwortet wird: 'Die Situation damals war so, dass ich nicht in Gerechtigkeit walten und schalten konnte' oder 'es war unzumutbar für mich, keinen Palast, keinen Hofstaat und nicht mehrere Schlösser zu besitzen' oder 'ich setzte mir die Krone aufs Haupt, um meine Herrschaft publik und meine Karriere damit deutlich zu machen', wird es heißen:
Er (mit Hinweis auf Amir al Mu'minin Ali (a.s.)) war auch Herrscher. Er war Herrscher über die Muslime und das weite islamische Land. Antworte: Ging es dir mehr um die Ehre von Islam, Muslime und das islamische Gebiet oder aber ihm? War das Land, das er regierte größer oder das deine. Dein Herrschaftsbereich ist nur ein Teil des seinen. Irak, Ägypten, Higaz und Iran, sie alle unterstanden seiner Regierung. Und dennoch war sein Haus die Moschee und regierte er von einem Winkel der Moschee aus. Seine Armee kam zur Moschee und brach von der Moschee aus auf. Gläubige Männer, die das Gebet verrichteten, zogen gegen den Feind, und ihr habt gesehen, was sie leisteten und zuwege brachte ... (56)
Heute sind die islamischen Fuqaha "Huggat". Ebenso wie es der Gesandte Gottes (s.a.a.s) war. Alle Belange oblagen ihm, und wer sich widersetzte, wurde von ihm zur Rechenschaft gezogen. Die Fuqaha sind anstelle des Imam (a.s.) "Huggat" für die Leute. Sämtliche Angelegenheiten der Muslime und deren korrekte Regelung und Verwaltung liegen in Händen der Fuqaha - sind ihnen anvertraut. Wer im Zusammenhang mit Führung und Regierung, der Einnahme und Verwendung der Öffentlichen Gelder etc. widersetzlich handelt, mit dem wird Gott abrechnen. An der Zuverlässigkeit der zitierten Riwayat selbst ist nicht zu zweifeln, lediglich der Übermittler berechtigt zu ein wenig Nachdenken. (57)
Eine andere Riwayat, die wir als Nachweis hinzuziehen, ist die "Maqbulah" (58) von Umar Ibn Hanzalah. Und da in dieser Riwayat auf einen Koranvers hingewiesen wird, ist es angezeigt, zunächst einmal auf diesen als auch einige vorausgehende Verse einzugehen: Suchet Zuflucht bei Gott, vor Satan, dem Verstoßenen ...
"Gott gebot: Übergebt das euch Anvertraute jenen, denen es zukommt. Und wenn ihr im Volke regiert, so geschehe es in Gerechtigkeit. Das ist eine Ermahnung von Gott an euch, zu eurer Erinnerung. Und fürwahr, Gott ist allhörend und allsehend.
O ihr, die ihr glaubend wurdet. Gehorchet Gott. Und gehorchet den Propheten und den "Awlia-ul-Amr" (jenen, die euch führen und regieren). Wenn ihr untereinander uneins seid, so tragt es Gott und dem Propheten vor, so ihr an den Einen Gott und das Jenseits glaubt. So ist es besser fur euch und euch zum Wohle."
Gott gebot also, dass das Anvertraute jenen, denen es zukommt, zu übergeben sei. Einige sind der Ansicht, dass alles Anvertraute bzw. alle Treuhandgaben - sowohl, was der Mensch zu treuen Händen gibt als auch die göttlichen (die göttlichen bzw. religionsgesetzlichen Gebote) gemeint seien. Was die göttlichen Treuhandgaben betreffe, so seien die Gebote des Islam gemeint, die getreulich - das heißt so, wie Gott sie gegeben hat und es fordert - befolgt werden müssen. (60) Andere sagen, unter dem "Anvertrauten" sei das "Imamat" ganz allgemein zu verstehen. (61)
In der Riwayat heißt es, dass mit dem Anvertrauten "wir" - d.h. die Imame (a.s.) - gemeint sind (62), denn der Erhabene Gott trug den "Wilat ul Amr" (der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) und die Imame (a.s.)) auf, Wilayat und Anvertrautes weiterzugeben an die, denen es zukommt. Das heißt, der Gesandte Gottes (s.a.a.s) hatte es Amir al Mu'minin Ali (a.s.) zu übergeben und dieser wiederum dem "Wali" nach ihm. Und so fort ...
Zudem heißt es in dem zitierten Vers und zwar gerichtet an jene, die das "Steuer" in Händen halten und regieren:
"Und wenn ihr dann "Hakem" seid, so geht in Gerechtigkeit vor".
Hier ist nicht der Richter speziell gemeint. Der Richter fällt ein gerichtliches Urteil, aber herrschen bzw. regieren im eigentlichen Sinne des Wortes tut er nicht. Ein Richter ist nur in begrenztem Rahmen "Hakam" , ist Verantwortlicher im juristischen Bereich.
Gemäß der Drei-Gewaltenteilung, die in der neueren Zeit üblich wurde - ist er für die Judikativezuständig. Also nur für eine der drei Gewalten. Alleingewaltig ist er nicht. Zwei weitere Gewalten, die exekutive und das Parlament als gesetz- bzw. programmgebende, sind noch gegeben.
Das koranische Wort spricht jedoch das Governement insgesamt an, d.h. alle drei Herrschaftsbereiche. Und wenn gesagt wird, dass sämtliche religiösen Belange und Aufgaben "göttliches Treuhandgut" und dieses denen zu übergeben ist, denen es gebührt bzw. zukommt, so ist damit also auch die "Regie" gemeint.
Laut besprochenem Koranvers ist in Gerechtigkeit - also gemäß Islam und Religionsgesetz - zu regieren und vorzugehen, um welchen Regierungsbereich oder -belang es auch immer gehen mag. Das Justizwesen - Richter - hat Unrecht und Ungerechtigkeit von sich fernzuhalten und darf somit nicht auf der Grundlage jener unausreichenden nicht-islamischen Gesetze urteilen und entscheiden. Seiner Rechtsprechung müssen also voll und ganz die Weisungen und Richtlinien des islamischen Religionsgesetzes zu Grunde liegen.
Die "Programmierer", die im Parlament beispielsweise ihre Entwürfe und Vorschläge zum Finanzplan des Landes einbringen, haben dafür zu sorgen, dass die Bauern "öffentliche" Ländereien pachten bzw. erwerben können, und zwar zu gerechten Bedingungen. Das heißt nicht so, dass ihnen nun überhöhte Steuern und Abgaben abverlangt werden, die sie nicht leisten können und sie und die Ländereien in den Ruin treiben.
Und jene die für die Durchführung von Programmen, Gesetzen und Entscheidungen sorgen, sagen wir einmal, die für die Volltreckung eines richterlichen Urteils verantwortlich sind und die Hudud zu vollstrecken haben, dürfen Gesetz und Urteil nicht überschreiten und dem Verurteilten nicht einen Hieb mehr verabreichen oder aber ihn beschimpfen.
Nachdem Amir al Mu'minin Ali (a.s.) zwei Dieben die Hand abschlagen ließ, ging er so freundlich und milde mit ihnen um und sorgte so fürsorglich für ihre Wundbehandlung und Verpflegung, dass sie zu Lobrednern - zu seinem Lobe - wurden. Oder als er erfuhr, dass einer der räuberischen Soldaten Muawiahs den Fußreif einer Ahl-l-Demeh- Frau entwendet hatten, empörte er sich dermaßen darüber, das er sagte:
"Wenn jemand unter dem Eindruck dieses Geschehens vor Gram und Kummer stirbt, so ist das nicht zu tadeln."
Dennoch - trotz all seines Mitgefühls zog er eines Tages sein Schwert gegen Ruchlose und machte ihnen den Garaus. Das ist Gerechtigkeit.
Vorbild eines gerechten "Hakem" ist der Gesandte Gottes. Wenn er gebot: Nehmt folgendes Gebiet ein, reißt jenes Gebäude nieder oder aber bereitet jener Gruppe, die Islam, Muslimen und den Völkern Gewalt antun, ein Ende, so geschah das alles im Rahmen von Recht und Gerechtigkeit. Hätte er in den zitierten Fällen diese Anordnungen nicht gegeben, wäre es ungerecht gewesen.
Darum, weil er dann nicht das Wohl von Islam, Muslimen und menschlicher Gesellschaft berücksichtigt haben würde. Wer Muslime und menschliche Gesellschaft regiert, muss das Allgemeinwohl im Auge haben, nicht persönliche Interessen und Empfindungen. Aus diesem Grunde hat der Islam so manchem, der dem Allgemeinwohl schadete - im Sinne des Allgemeinwohles - ein Ende bereitet und etlichen Unheil und Verderb heraufbeschwörenden Gruppen, die die Gesellschaft bedrohten und in Gefahr stürzten, das Handwerk gelegt.
Der Gesandte Gottes (s.a.a.s) hatte den Juden des Stammes "Bani Qurayzah", die Unruhe und Unfrieden verursachten, Unheil Über die islamische Gemeinde brachten und gegen Islam und islamische Regierung arg intrigierten, den Garaus gemacht. In Ganz allgemein sind das zwei typische Merkmale des wahrhaft Gläubigen, nämlich: Für die Gerechtigkeit setzt er sich mit aller Kraft und Kühnheit ein, und wenn es um die Gerechtigkeit geht, lässt er sich von persönlichen Empfindungen nicht leiten. Andererseits aber ist er voller Güte und Hingabe und hilft, wo immer er nur helfen kann.
Bei ihm - dem "Wali Amr" - ist Zuflucht. Für die Gesellschaft insgesamt wie für den Einzelnen. Für Muslime als auch für Nicht-Muslime, die im Schutze seiner Obhut und Regie leben. Unter seiner Regie kann jedermann ruhig und sicher leben, ohne sich fürchten zu müssen. Wenn sich die Völker vor ihren Regierenden und Herrschern fürchten, so deswegen, weil deren Herrschaftsordnung und Regierungsstil gewalttätig und ungerecht sind. Nicht aber Regierungsstil und Herrschaftsordnung eines jemanden wie Amir al Mu'minin Ali (a.s.). In einem islamischen Staat, dort also, wo die Regierung eine wirklich islamische ist, braucht sich nur der zu fürchten, der Verrat begeht, Unrecht tut, gewalttätig ist - ein Tyrann. Die Allgemeinheit aber fürchtet sich nicht.
Im darauf folgenden Koranvers heißt es dann:
"0 ihr, die ihr glaubend wurdet. Gehorchet Gott. Und gehorchet dem Propheten und den "Awli -ul-Arm".
Aus der Riwayat geht hervor, dass die Worte des vorausgehenden Koranverses
'gebt das Anvertraute denen, denen es zukommt'
die Imame (a.s.) betrifft, und dort, wo es heißt,
'und wenn ihr Hakem seid, so waltet und schaltet - im Volke – in Gerechtigkeit' ,
jene, in deren Händen die Regie liegt. Mit den Worten
'gehorchet Gott und ...'
aber sind die Muslime, die islamische Gesellschaft, angesprochen. (65)
Sie wird damit aufgefordert, Gott, den göttlichen Geboten, dem Propheten (s.a.a.s.) und den "Awli-ul-Arm" - also den A'imah – zu gehorchen und deren Belehrungen und Anordnungen Folge zu leisten. Ich sagte bereits, dass das Befolgen der göttlichen Gebote etwas anderes ist als der Gehorsam dem Gesandten Gottes (s.a.a.s) gegenüber. Das Befolgen sämtlicher gottesdienstlichen und nichtgottesdienstlichen Aufgaben (religionsgesetzliche Pflichten) ist Gehorsam Gott gegenüber. Die Weisungen, die das Gebet betreffen, sind nicht vom Propheten (s.a.a.s) gegeben. Wenn er die Menschen dazu aufruft und auffordert, so deswegen, weil er damit ein göttliches Gebot befolgt und eine göttliche Anordnung durchfuhrt. Und wir befolgen mit dem Verrichten des Gebets ebenfalls eine göttliche Anweisung. Es ist Gehorsam Gott gegenüber.
Gehorsam dem göttlichen Gesandten (s.a.a.s.) gegenüber ist also nicht das gleiche wie Gott zu gehorchen. Es geht hierbei um das Befolgen der Anordnungen des Propheten im Zusammenhang mit seiner Regierungsaufgabe und entsprechenden Entscheidungen. Beispielsweise wenn er befiehlt, Ussamah, dem jungen Truppenbefehlshaber, zu gehorchen. Oder wie Landesgrenzen zu befestigen und zu verteidigen und von wo Steuern einzunehmen sind oder wie mit der Bevölkerung umzugehen ist. Das alles sind Anweisungen, die vom Propheten selbst ausgehen. Und der Allmächtige Gott hat uns angewiesen, ihm - dem Propheten – zu gehorchen. Ihm und ebenfalls den "Awli-ul-Arm" , worunter die Imame (a.s.) zu verstehen sind. So sagt es unsere Lehre.
Das gleiche gilt also im Zusammenhang mit dem Gehorsam den "Awli-ul-Amr" gegenüber. Betreffen deren Anordnungen Regierungs- und Staatsbelange, so handelt es sich ebenfalls um ihre eigenen Anweisungen, die nicht zu verwechseln sind mit den göttlichen. Allerdings - da Gott gebot, dem Propheten und den "Awli-ul-Arm" zu gehorchen, ist das Befolgen deren Anweisungen letztlich wiederum Gehorsam Gott gegenüber.
Weiter heißt es in dem zitierten Vers:
'Und wenn ihr bezüglich einer Angelegenheit uneins sind, so befragt Gott und den Propheten (s.a.a.s.).'
Uneinigkeiten zwischen den Leuten sind zweierlei Art. Einmal kann es sein, dass zwischen zwei Gruppen oder zwei Personen Kontroversen bestehen. Beispielsweise behauptet der eine, der andere schulde ihm noch etwas, was letzterer aber verneint. Hier hat das allgemeine Recht bzw. Religionsgesetz in Kraft zu treten. Es muss befragt werden, da es sich im vorliegenden Fall um eine Rechtsfrage handelt. Der Richter muss die Angelegenheit prüfen und urteilen. Wie gesagt, ein Rechtsfall, ein ziviler Rechtsfall.
Zum anderen aber kann es sein, dass es sich nicht um einen einfachen Rechtsfall handelt, der durch das Zivilgericht beigelegt werden kann, sondern um ein Verbrechen, ein kriminelles Delikt. Beispielsweise um Raub, Diebstahl, Einbruch, Überfall, Veruntreuung, Vergewaltigung ... Hier muss der Staatsanwalt als öffentlicher Ankläger hinzugezogen werden. Die Angelegenheit wird strafrechtlich verfolgt, denn das Zivilrecht reicht im Zusammenhang mit Straffällen nicht mehr aus.
Allerdings, in einigen Fällen sind beides - Strafrecht und Zivilrecht gefragt. Zunächst hat der Öffentliche Ankläger - der Staatsanwalt, der die Interessen der Öffentlichkeit zu verteidigen und Gesetz und Recht zu schützen hat - das Wort. Er klagt - als Öffentlicher Ankläger – das Vergehen an fordert das Strafurteil. Der Richter prüft daraufhin die Angelegenheit fällt das Urteil. Das Urteil - ob strafrechtlich oder zivilrechtlich - wird dann von einer weiteren Gruppe vollstreckt.
Der Heilige Koran spricht:
'Und wenn ihr bzgl. einer Angelegenheit uneins seid, so befragt Gott und den Gesandten. Gott hinsichtlich der Gebote und Weisungen und den Propheten hinsichtlich der Durchführung der göttlichen Gebote und Anordnungen.'
Das heißt also, der Gesandte Gottes (s.a.a.s) muss die göttlichen Gebote hinzuziehen, ihnen gemäß urteilen und dann das entsprechende Urteil - auf der Basis der göttlichen Gebote - vollstrecken. Handelt es sich um eine einfache Kontroverse, um einen zivilen Rechtsfall, so fungiert der Prophet als Schiedsmann, als Rechtsbeistand sozusagen.
Geht es jedoch um einen kriminellen Fall, um eine Gewalttat, um ein Verbrechen, so ist ebenfalls der Prophet gefragt. Da er "Staatschef' im islamischen Lande ist, ist es in erster Linie seine Aufgabe, das Recht zu vertreten und zu verteidigen. Mit Hilfe seiner Beauftragten wird ermittelt und schließlich, nach genauer und gewissenhafter Prüfung und unter Hinzuziehung der göttlichen Gesetze geurteilt und dem Recht zu seinem Recht verholfen.
An dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass den Imamen (a.s.) bezüglich sämtlicher Bereiche und Angelegenheiten, für die der Prophet zuständig und zu befragen war, die gleiche Aufgabe obliegt. Auch sie sind - wie er vor ihnen - hinzuzuziehen. Sie sind wie er die zu befragende Instanz, und ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Ebenso wie ihm - dem Propheten - zuvor Folge geleistet wurde ...
Kurz, diese drei koranischen Worte:
'...und wenn ihr im Volke regiert'
'...und gehorchet Gott und gehorchet dem Propheten'
'...wenn ihr untereinander uneins seid, so tragt es Gott und dem Propheten vor…'
sind Hinweis auf Regieren und Rechtsprechen. Sie betreffen also nicht nur das Richteramt, nicht nur die Rechtsprechung. Ganz abgesehen davon, dass einige Verse zum Thema "Hokumat" (Regieren) die Exekutive meinen.
Anschließend heißt es, gerichtet an den Propheten:
'Hast du nicht gesehen jene, die zwar meinen, an das, was dir und vor dir hinab gesandt ward, zu glauben und dennoch "Tagut" (frevlerische, unrechttuende Mächte) um Rechtshilfe bitten? Dieweil es doch offenkundig war, dass sie sich von "Tagut" abzuwenden haben?!'
Hier sind unter "Tagut" nicht allein die Gewaltherrscher selbst gemeint, sondern alle, die an ihrer Gewaltherrschaft mitwirken. Einschließlich der dazugehörenden Justiz und Exekutive. Denn wenn es um Rechtsbeistand, Wiederherstellung des Rechts und Strafurteil geht - wird gewöhnlich die Judikative in Anspruch genommen. Deren Urteil wird dann von den "Vollstreckern" , die dem exekutiven Bereich angehören vollstreckt. Gewaltherrschaften, einschließlich deren Judikative und Exekutive oder andere Bereiche, sind "tagutgesteuert." Darum, weil sie die göttlichen Gebote übergehen, Gesetze gemäß eigener Willkür erlassen und dementsprechend handeln.
Gott aber sagt: Ihnen folgt nicht! Dass heißt, ihnen und ihren Gesetzen und Anordnungen widersetzt euch!
Allerdings, wer immer sich Tagutgewalten widersetzen und sich ihren Befehlen nicht fügen möchte, hat mit Schwierigkeiten zu rechnen. Diese aber in Kauf zu nehmen und zu bewältigen, betrifft etwas, um das er sich aber nach Kräften, soweit es ihm möglich ist, zu bemühen hat.
Wenden wir uns also nun jener Riwayat zu, die uns Umar Ibn Hanzaleh (66) überliefert.
Muhammad Ibn Yaqub überliefert gemäß der Überlieferungen des Muhammad Ibn Yahya, des Muhammad Ibn al Hussayn, des Muhammad Ibn Issa, des Safwan Ibn Yahya, des Dawud Ibn al Hasyn und schließlich des Umar Ibn Hanzaleh folgendes:
Zwei unserer (schiitischen) Freunde hatten im Zusammenhang mit einer Erb- oder Darlehensangelegenheit eine Kontroverse, die sie zur Klärung vor Gericht (des derzeitigen Unrechtregimes) brachten. Ich fragte Imam Sadiq (a.s.), ob sie richtig gehandelt hätten. Er antwortete:
"Wer sich mit einer zu Recht oder zu Unrecht bestehenden Klage an eine solche Gerichtsbarkeit wendet, hat sich in Wirklichkeit an "Tagut" (Unrechtregime ) gewendet. Und was immer ihm durch diese Gerichtsbarkeit zugesprochen wird, ist ihm "haram" (nicht erlaubt), selbst wenn es an und für sich sein Recht wäre. Darum, weil das Urteil durch "Tagut" gefällt und ihm durch deren Machtgewalt zuteil wurde, was sie ihm zukommen ließen. Gott aber gebot, sich von Tagut und deren Macht abzuwenden - sie nicht zu akzeptieren.
Ich fragte ihn, was zu tun sei.
Er antwortete: "Stellt fest, wer im Volke unsere Worte kennt und übermittelt. Wer über das, was erlaubt ist und was nicht, Bescheid weiß. Wer kompetent und fähig ist und über die göttlichen Gesetze informiert ist. Ihn erkennt als zuständige Gerichtsbarkeit und Anordnenden an, denn ihn habe ich zu eurem "Hakem" bestimmt. (67)
Wie diese Riwayat als auch die Erklärung des Imam (a.s.) zu dem erwähnten Koranvers erkennen lassen, handelt es sich in dieser Riwayat um die allgemein gehaltene Frage: 'Was ist in einem solchen Fall zu tun?'
Und der Imam (a.s.) antwortete ebenfalls ganz allgemein: 'In einem solchen Fall gilt es, festzustellen, wer ...'
Und wie ich schon sagte: In zivil- und strafrechtlichen Fällen werden beide – Judikative als auch Exekutive - eingeschaltet wird, d.h. ganz allgemein die Behörde. Die Gerichtsbarkeit wird eingeschaltet, damit das Recht bzw. der, der Recht hat, zu seinem Recht kommt, damit der Streitfall geklärt und das Urteil gesprochen wird. Die Vollzugsbehörde ist deshalb notwendig, damit das Urteil - zivil- oder strafrechtlich – durchgeführt wird. Die eigentliche Frage in dieser Riwayat aber betraf den Punkt: Dürfen wir uns bei Kaisern, Königen und deren Gerichtsbarkeit und Exekutive Beistand holen oder nicht?!
Unrechtregime "boykottieren"
Der Imam (a.s.) lehnt also Rechtshilfe und Unterstützung – judikative und exekutive - von Ämtern und Behörden, die Unrechtregimen unterstehen, ab. Er erklärt, dass die Muslime bei Gewalt- und Unrechtherrschern und deren Gerichtsbarkeiten weder Rechtshilfe und sonst welchen Beistand holen dürfen. Auch wenn ihr Recht bewiesen ist und sie nur zu ihrem Recht kommen wollen. Wenn das Kind eines Muslim ermordet oder aber sein Haus in Brand gesteckt wurde, hat er sich dennoch nicht an sie zu wenden. Ebenfalls wenn er als Gläubiger Zeugen an der Hand hat, die seine Klage und seinen Anspruch bestätigen können, darf er sich nicht an Richter und Gerichte wenden, die einem Unrechtregime unterstellt und Dienende einer Gewaltherrschaft sind.
Tun sie es dennoch, so suchen sie damit Beistand bei "Tagut". Und auch wenn sie durch diese zu ihrem Recht kommen sollten, so haben sie es auf unerlaubte Weise - also "haram" - erworben. Das aber bedeutet, dass sie es sich nicht zunutze machen dürfen. Einige der Fuqaha sagen sogar im Zusammenhang mit einer "Ayn-moschachas-Forderung" (68):
Angenommen, man hat euch euren "Aba" gestohlen, und ihr erhaltet ihn (also euren eigenen Übermantel) mithilfe eines Unrechtregimes zurück, so dürft ihr ihn nicht in euren Besitz zurücknehmen. (69)
Wenn wir davon ausgehen wollen, dass es in der Riwayat nicht um "Ayn-muschachas-Forderungen (also um Forderung auf ganz spezifisches Eigentum geht wie beispielsweise um den eben zitierten Aba), so ist aber doch zumindest zu sagen, daß "Ayn-koli-Ansprüche" (allgemeine Forderungen und Belange) gemeint sind.
Das heißt: Angenommen, jemand hat von einem anderen etwas zu bekommen und wendet sich, um sein Recht zu erhalten, an eine Stelle bzw. Gerichtsbarkeit, die nicht von Gott vorgesehen wurde. Fall er nun mithilfe dieser unrechtmäßigen, nicht von Gott vorgesehenen Stelle an sein Recht kommt, so darf er es - laut Religionsgesetz – nicht entgegennehmen.
Politischer Background
Das das Religionsgesetz so entscheidet, hat einen politischen Hintergrund. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Muslime Beistand bei nichtislamischen bzw. unrechtmäßigen Mächten und deren Gerichtsbarkeiten suchen. Aber auch, dass letztere – deren Rechtswege unendlich zeitaufwendig und mit viel Mühen und Belastungen verbunden sind und zudem nichts bringen – boykottiert und möglichst abgeschafft werden. Dass stattdessen der Weg den rechtleitenden Imamen (a.s.) und jenen, die durch sie und an deren Stelle zu Regierung und Rechtsprechung berechtigt sind, freigegeben wird. Wichtiges Anliegen also ist, die Bevölkerung davon abzuhalten, sich an Könige, Fürsten und deren Gerichtsbarkeiten und Behörden zu wenden.
Der islamischen Gesellschaft ist damit klar und deutlich gesagt worden, dass diese - Könige, Fürsten und deren Gerichtsbarkeiten und Behörden - nicht kompetente und somit nicht zu befragende Instanzen sind. Daß sie sich laut göttlicher Anweisung nicht an ihnen und deren Wort orientieren dürfen. (Dass sie sich ihnen widersetzen). Sich an sie zu wenden ist das krasse Gegenteil von dem, was Gott gebot!
Und auch Sie, meine Herren - wenn Sie derlei Instanzen verneinen und ablehnen, wenn Sie sie als inkompetent und unrechtmäßig begreifen, so sollten Sie sich folglich auch nicht an sie wenden.
"Marga' " sind die islamischen Gelehrten
Was hat die islamische Gesellschaft also zu tun? Wie hat sie sich angesichts der verschiedenen Geschehnisse und Konflikte zu verhalten? An welche Stelle sollte sie sich wenden?
Also an jene, die unsere Worte kennen und übermitteln, die über das, was Gott erlaubt hat und was nicht, Bescheid wissen und unsere Weisungen, die Vernunft und Religionsgesetz entsprechen, im Bilde sind.
Mit diesen seinen Worten ließ der Imam (a.s.) keine Unklarheiten übrig. Niemand kann demnach noch annehmen, dass auch einfache Hadithüberlieferer als Dirigierende und Marga' fungieren können.
Vielmehr ist es so, dass der Imam (a.s.) sämtliche Voraussetzungen nannte und erklärte, dass Kenntnis über Erlaubtes und Nicht-Erlaubtes, über sämtliche religiösen bzw. göttlichen Weisungen als auch über echte Ahadith vonnöten ist. Dass es zu wissen gilt, wann wie zu handeln und zu entscheiden ist und zudem die Fähigkeit gegeben ist, echte von unechten Riwayat unterscheiden zu können. Und dass das bloße Überliefern von Hadith keinesfalls das gleiche ist wie Kenntnis über Hadith - und zwar stets unter Hinzuziehung der göttlichen Gebote - zu haben, versteht sich von selbst.
Den Gelehrten das Wort
Und er spricht:
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, ist meinerseits zu dem bestimmt, der unter euch Muslimen zu regieren und Recht sprechen hat.
An andere dürfen sich die Muslime also nicht wenden. Das aber bedeutet, dass dann, wenn ein Gewalttätiger euch Gewalt antut und eure Habe für sich in Anspruch nimmt, wendet euch mit eurer Klage an die, die der Imam (a.s.) für euch bestimmte. Das gilt selbstredend auch dann, wenn jemand euch was schuldet. Auch dann sucht Beistand bei jener Gerichtsbarkeit, die der Imam (a.s.) nannte. Bei niemandem anderen. Dies ist eine Pflicht aller Muslime und bezieht sich nicht allein auf den von Umar Ibn Hanzalah berichteten Fall.
Mit anderen Worten: Diese Weisung Imam Sadiqs (a.s.) ist allgemeiner Art und gilt für alle. Ebenso ging Imam Ali (a.s.) vor. Er bestimmte während seiner Regierungszeit selber seine Gouverneure, Statthalter und Richter, und alle Muslime hatten diesen zu folgen. Und auch Imam Sadiq (a.s.). Als (von Rechts wegen) uneingeschränkter "Waliy Amr", dem als solchem die Regierung als auch Führung aller "Ulama" (70), Fuqaha und der gesamten Menschheit obliegt, konnte zu seiner Zeit und auch für die Zeit danach Richter und "Hakiman" ernennen Was er auch tat. Und die, die er dazu berief, waren Gelehrte, waren Fuqaha . Er bezeichnet sie (wie aus der Riwayat zu ersehen ist) als "Hakiman", damit niemand auf den Gedanken verfalle, sie hätten lediglich mit dem Richteramt zu tun, nicht aber mit den übrigen Regierungsangelegenheiten.
Auch dieser Punkt ist der zitierten Riwayat und ebenso dem in ihr erwähnten Koranvers zu entnehmen. Es ist also keinesfalls so, dass der Imam (a.s.) lediglich das Richteramt, also nur den judikativen Bereich gemeint habe, nicht aber die übrigen. Damit aber hätte er die Frage, wie es sich mit der Beistandsuche bei einer unrechtmäßigen Exekutive verhalte, unbeantwortet gelassen.
Kurz, diese Riwayat gibt offenkundig Auskunft und lässt, was ihre Zuverlässigkeit und Echtheit betrifft, keinen Zweifel offen. (71)
Dass Imam Sadiq (a.s.) die Fuqaha gemeint hatte und ihnen Regie und Justiz zuspricht, steht außer Frage, weshalb alle Muslime verpflichtet sind, sich entsprechend zu orientieren und dieser Weisung des Imam (a.s.) Folge zu leisten.
Um das Thema deutlicher zu machen, noch folgende Riwayat, die u.a. Abu Khadigah (72) überliefert:
Abu Khadigah, einer der zuverlässigen Gefährten Imam Sadiqs (a.s.), berichtet, dass der Imam (a.s.) ihm aufgetragen hatte, den Freunden (Schi'ah) auszurichten:
"Möge es verhütet sein, dass ihr euch, wenn es zu Kontroversen zwischen euch kommt, Rechtsbeistand bei jenen Ruchlosen sucht. Wählt dazu jemanden aus eurer Mitte. Jemanden, der weiß, was "halal" (göttlicherseits erlaubt) und "haram" (göttlicherseits untersagt) ist. Ihn habe ich euch als Hakem und Rechtsbeistand bestimmt. Möge es verhütet sein, dass sich einige von euch über andere von euch bei dem herrschenden Gewaltregime beklagen." (73)
Mit anderen Worten: Habt ihr untereinander rechtliche Auseinandersetzungen, so wendet euch damit nicht an jene Ruchlosen.
Und da er hinzufügt: 'Ich habe euch eure Richter bestimmt...', wird deutlich, dass mit den Ruchlosen jene Richter gemeint sind, die seitens der derzeitigen herrschenden Gewaltherrscher eingesetzt waren und in deren Namen und Auftrag handelten.
Das besagt, wenn ihr untereinander verfeindet seid, sucht niemals Unterstützung bei dem Gewaltherrscher, nicht bei dem korrupten Regime. Auch nicht in Exekutiv-Angelegenheiten.
Wenngleich der Gewaltherrscher bzw. die "Gewaltherrschaft" die herrschende Macht ganz allgemein verkörpern – einschließlich Legislative, Exekutive und Judikative - so ist doch angesichts dessen, dass zuvor von der Gerichtsbarkeit speziell die Rede war, offenkundig, dass hier, abschließend, die Exekutive gemeint ist.
Zuvor hieß es, jene (ruchlosen) Richter sucht nicht auf, und nun heißt es das gleiche im Zusammenhang mit der Exekutive des Gewaltregimes. Zweifellos ist der letzte Hinweis nicht als Wiederholung des vorausgegangenen gemeint, mit dem davor gewarnt, wird, sich an die "Ruchlosen" (Richter) zu wenden. Denn dort ging es darum, sich bei Rechtsstreitigkeiten - beispielsweise um einen Gerichtsprozess anzustreben - nicht an ruchlose Gerichte zu wenden.
Zudem klärt der Imam (a.s.) darüber auf, wen er des Richteramtes würdig weiß, ernennt ihn und nennt die Voraussetzungen dazu. Anschließend dann verneint er Unrechtherrscher und deren Regime und Ämter.
Das zeigt, dass die erste Ermahnung im Zusammenhang mit der Gerichtsbarkeit von der zweiten, in der es um Herrscher und Regime geht, zu trennen ist.
In der Riwayat des Umar Ibn Hanzalah geht es darum: "Sucht nicht bei (unrechtmäßigen, unrechttuenden) Richtern und Regierenden (unrechtmäßigen, unrechttuenden) Beistand." Also von beiden Gruppen (Judikative und Exekutive) ist die Rede.
In der von Abu Khadigah überlieferten Riwayat wird gesagt, an welche Richter sich die Muslime zu wenden haben, in der Riwayat des Umar Ibn Hanzalah aber geht es um das Regierungsamt als auch um die Gerichtbarkeit.
Wollen wir nun einmal sehen, was geschah, als der Imam (a.s.) vom Diesseits ins Jenseits hinüberging. Wie auch aus der Riwayat, die Abu Khadigah überliefert, hervorgeht, hatte er die Fuqaha für das Richteramt vorgesehen. Und gemäß dem, was Umar Ibn Hanzalah berichtet, betraute er sie mit beiden .Ämtern, d.h. mit dem Richteramt als auch der Regierung. Waren die Fuqaha, als er nicht mehr war, ihres Amtes enthoben? Wurde ihnen nun die Verantwortung für Gerichtsbarkeit als auch Regierung wieder entzogen? Mußten sämtliche Richter und Statthalter, die seitens der Imame (a.s.) eingesetzt wurden, bei deren Ausscheiden ihr Amt niederlegen?
Ganz abgesehen davon, dass Situation, Stellung und "Wilayat" eines Imam (a.s.) eine ganz andere Bedeutung und Tragweite haben als die anderer und gemäß schiitischer Überzeugung ihren Anweisungen unbedingt Folge zu leisten ist, scheint es zunächst einmal angebracht zu sein, festzustellen, was es mit Posten und Ämtern in dieser Welt ganz allgemein auf sich hat.
In den weltlichen Herrschaftsordnungen, seien sie monarchistischer, republikanischer oder jedweder anderen Art, ist es in der Regel so, dass dann, wenn König oder Staatschef sterben oder aber es zu Umsturz und Herrschaftsveränderung kommt, das Militär "ungeschoren" davon bleibt. Ein General beispielsweise bleibt General.
Es ist nicht so, dass er nun ganz "automatisch" seinen Rang verlöre oder ein Botschafter deswegen "automatisch" seines Amtes enthoben würde. Mit Ministern, Gouverneuren, Direktoren, Abteilungsleitern etc. ist es nicht anders. Sie verlieren nun nicht - sozusagen als notwendige Folge - ihre Ämter. Allerdings ist das neue Staatsoberhaupt oder die neue Regierung dazu in der Lage. Sie können ein neues Kabinett bilden oder Umbesetzungen vornehmen. Doch es muss nicht sein selbstverständlich ist das nicht.
Einiges gibt es, dass ganz von selbst infolge eines Ereignisses erlischt oder aufgehoben wird. Beispielsweise eine "Hassabiah-Erlaubnis". (74) Oder eine Vertretung oder besondere Aufgaben, mit denen ein Faqih jemanden in einer anderen Stadt beauftragt. Wenn der betreffende Faqih nun stirbt, erlischt damit diese Aufgabe oder Vertretung. Ein Vormund aber, den der Faqih für ein unmündiges Waisenkind oder ein Kurator, den er für eine Stiftung ernennt hat, bleiben in ihrem Amt.
Ihre und ähnliche Aufgaben und Ämter sind auch nach dem Tode des Faqihs gewahrt. Amt und Aufgabe der Gelehrten bleiben gewahrt Amt und Aufgabe im Zusammenhang mit Führung, Regie und Gerichtsbarkeit - den Fuqaha übertragen seitens der Imame (a.s) bleiben bestehen. Der Imam (a.s.), der den Überblick über alles hat, sämtliche Aspekte und Dimensionen berücksichtigt und zu dem Nachlässigkeit und Oberflächlichkeit keinen Zugang haben, weiß, dass .mit dem Ausscheiden des Souverän Ämter und Treuhandschaften deswegen nicht erlöschen und Umbesetzungen nicht als automatische Folge stattfinden.
Und wenn er gewollt hätte, dass mit seinem Dahinscheiden Fuqaha bzw. Ulama, die er mit richterlicher und Führungsverantwortung betraut hatte, ihres Amtes enthoben wären, so hätte er das mit Gewissheit erwähnt. Dann hätte er darauf hingewiesen, dass sie nur solange ihr Amt zu versehen haben, wie er bei ihnen ist.
Dass ihre diesbezügliche Aufgabe und Verantwortung nach ihm ebenfalls erlöschen. Da er aber derlei nicht sagte, ist zu folgern, das ihr Führungs- und Richteramt erhalten bleiben .
Die Annahme, dass der nachfolgende Imam (a.s.) diese Bestimmung aufgehoben und die Fuqaha ganz allgemein dieses Amtes enthoben haben könnte, ist ausgeschlossen. Allein deswegen schon, weil das ganz automatisch dazu führte, dass Rechtshilfe bei Nichtrechtmäßigen gesucht würde, dieweil der Imam (a.s.) doch klar und deutlich zum Ausdruck brachte, dass es den Muslimen untersagt ist, Beistand bei Sultanen, Königen etc. und deren Gerichtsbarkeiten zu erbitten.
Er orientiert sich an dem diesbezüglichen Koranvers, in dem Gott mahnt: Verneint "Taqut", wendet euch ihnen nicht zu. Darüber hinaus gibt er an, an wen sich die Muslime mit ihrem Beistandsgesuch zu wenden haben, wen er zu ihrer Führung, Regie und Rechtsprechung ausersehen hat. Würde also der nachfolgende Imam (a.s.) diese Anordnung des vorausgegangen Imams (a.s.) annullieren und zudem nicht sagen, an wen sich die Gläubigen mit ihren Problemen und Belangen nun zu wenden haben, stellt sich die Frage: Was sollen sie dann aber tun? Bei wem sollten sie dann Beistand suchen, wenn sie in Konflikte und Rechtsschwierigkeiten geraten sind?
Etwa die Hände in den Schoß legen? Wer ist dann ihr Marga' und Beistand? Sind sie dann zu wüstem Durcheinander und sozialem Chaos verurteilt? Ist es dann einem jeden freigestellt, nach Belieben das Recht anderer mit Füßen zu treten, zu betrügen, zu veruntreuen und zu tun, was immer er will?
Wir sind dessen gewiss, dass eine Anordnung, die Imam Sadiq (a.s.) gab, ganz gewiss nicht von Imam Kazim oder den folgenden Imamen (a.s.) aufgehoben wurde. Das kann gar nicht sein. Unmöglich, dass sie gesagt haben sollten: 'Wendet euch nun nicht mehr an Fuqaha und Ulama. Wendet euch ab jetzt an die Gewaltherrscher.' Oder aber: 'Tut gar nichts, legt die Hände in den Schoß, und lasst euch euer Recht nehmen ...'
Allerdings - wenn ein Imam (a.s.) jemanden - irgendwo im Lande mit dem Richteramt beispielsweise betraute, so kann dessen Amt – falls der Imam nicht mehr ist und ein anderer an dessen Stelle tritt umbesetzt werden. Das aber, was selbstredend nicht sein kann ist, dass das Amt selbst und die Voraussetzungen zu diesem Amt erlöschen.
Wäre unsere Begründung nur auf eine der bisher zitierten Riwayat gestützt, vermöchte sie wohl kaum zu überzeugen, doch die von uns angeführten Riwayat reichen aus, um beweiskräftig genug zu sein.
"Sahihah Qaddah"
Ali Ibn Ibrahim laut Abiah, laut Himmad Ibn Issa, laut Al Qaddah (Abdullah Ibn Meimun) (75) überliefern, daß Abi Abdullah (a.s.) – also Imam Sadiq (a.s.) - folgendes Wort des verehrten Gesandten Gottes (s.a.a.s} zitierte:
"Gott wird dem, der nach Wissen strebt, den Weg zum Paradies öffnen. Und die Engel werden, um ihrer (oder Gottes) Freude darob Ausdruck zu geben, ihre Schwingen ausbreiten. Und alles, was in den Himmeln ist oder auf Erden - selbst das Fischlein im Wasser - wird für den nach Wissen Strebenden Fürbitte tun. Die Überragenheit des Gelehrten über den Betenden ist wie die des Vollmondes über sämtliche Sterne. Wahrlich, die Gelehrten sind die Erben der Propheten. Das Erbe der Propheten aber ist nicht Geld, sondern Wissen. Dem also, der vom Wissensgut für sich erwirbt, wir damit Wertvolles zuteil." (76)
Sämtliche Überlieferer dieses Hadith gelten als zuverlässig. Selbst der Vater Ali Ibn Ibrahims (77) (Ibrahim Ibn Haschim (78) zählt zu den höchst zuverlässigen Haditüberlieferern. Allerdings, diese Riwayat wird mit einem kleinen inhaltlichen Unterschied auch seitens einer anderen - wenngleich ein wenig "schwachen" – Überliefererkette berichtet. Bis auf "Abul Bakhteri" gelten die Überlieferer jener Riwayat schon als zuverlässig, nur fur Abul Bakhteri (79) selbst ist ein derartiger Nachweis nicht erbracht worden. Sehen wir zunächst, was er überliefert:
Riwayat nach Abul Bakhtari
Laut Abul Bakthari sagte Imam Sadiq (a.s.):
Die Ulama sind die Erben der Propheten. Das Erbe der Propheten aber beruht nicht in Geld, sondern es sind ihre Worte (Ahadith), die sie hinterlassen. Wer daher von ihren Worten (Ahadith) in sich aufnimmt, hat damit einen kostbaren Schatz erworben. Gebt also acht, von wem ihr euer Wissen habt. Unter uns - dem Ahl-I-Bayt des Gesandten Gottes (s.a.a.s.) - gibt es in jeder Generation jene aufrechten Gerechten, die die Religion freihalten von den Entstellungen der Extremen, den Methoden der Ruchlosen und den Auslegungen der Toren. (D.h., sie lassen Religion und Glauben nicht durch Tendenziöse, Korrupte und Törichte verändern und entstellen.) (80)
Wir zitieren diese Riwayat, die auch Naraqi erwähnt, aus dem Grunde, um den Sinn der Worte "Ulama sind Erben der Propheten" noch mehr zu veranschaulichen. Hierzu folgende Aspekte:
1- Wer sind diese "Ulama"? Sind es die geistlichen Gelehrten der Ummah (islamische Gesellschaft bzw. Gemeinde) oder aber sind damit die Imame (a.s.) gemeint? Einige sagten, die Imame (a.s.) seien darunter zu verstehen (81). Doch wie es scheint, ist dem nicht so, sondern von den Gelehrten der Gesellschaft ist hier die Rede. Denn die Worte: 'Die Propheten hinterlassen nicht Geld, sondern Ahadith, und dem, der von diesen in sich aufnimmt, ist großes Glück zuteil", können nicht als Hinweis auf die Imame (a.s.) gedeutet werden. Wohl aber als Hinweis auf die Gelehrten der islamischen Gesellschaft.
Demnach kann also gesagt werden: Die Gelehrten sind die Erben der Propheten. Sie sollten jedoch darauf achten, von wem sie ihr Wissen beziehen, damit sie auch tatsächlich Erben der Propheten sein können.
Das heißt, es kann nicht zutreffend sein, zu sagen, die Imame (a.s.) seien hier als Erben der Propheten gemeint. Wer die Riwayat, die über die Imame (a.s.) überliefert werden, studiert und über ihre Stellung bei dem Propheten (s.a.a.s) weiß, erkennt, dass sie hier nicht gemeint sein können. Gemeint sind die Gelehrten der Ummah.
Etwas, das auch aus einer Vielzahl weiterer und ähnlicher Beschreibungen im Zusammenhang mit den Ulama hervorgeht. Wie unter
'Die Ulama meiner Gemeinde sind wie die Propheten der Bani Israel' (82)
Anzunehmen ist daher, dass die geistlichen Gelehrten mit diesen Worten gemeint sind.
2- Möglicherweise wird gesagt: Was haben denn nun die Worte 'Die Ulama sind die Erben der Propheten' mit dem eigentlichen Thema (Wilayat Faqih) zu tun? Die Propheten sind mit der Prophetenschaft beauftragt und beziehen ihr Wissen durch den Einen und Allerhabenen Ursprung und Ausgangspunkt allen Seins. Durch Offenbarung, Eingebung oder ähnliches. Dies aber bedeutet nicht zugleich auch "Wilayat" über die Menschen, über die Gläubigen. Wenn der Erhabene Gott sie nicht mit "Imamat und Wilayat" beauftragt, so ist ihnen dieses Amt auch nicht gegeben.
Dann sind sie lediglich Propheten, die - so sie dazu angewiesen werden - verkünden, was ihnen an Mitteilungen gegeben ward und darüber aufklären. Und laut unserer Riwayat wird zwischen "Prophet" (Nabi) und "Gesandter" (Rassul) unterschieden. Das heißt, der "Gesandte" oder "Rassul" hat zu verkünden und zu propagieren, dieweil der "Nabi" bzw. "Prophet" nur "empfängt" ... Kurz - das o.g. Zitat könne nicht als Argument für ein "Wilayat der geistlichen Gelehrten" genutzt werden, da zwischen Prophetenschaft (Nubuwat) und "Wilayat" zu unterscheiden ist - mit den Worten 'Ulama sind die Erben der Propheten' auf die Propheten hingewiesen wird, deren Erben die Ulama sind - und andererseits die Prophetenschaft der Propheten nicht gleichbedeutend mit "Wilayat" ist.
Allerdings, hätte es beispielsweise geheißen: 'Die Ulama sind die Erben, sie haben die gleichen Aufgaben wie Moses oder Jesus (a.s.)', könnte man davon ausgehen, dass sie sämtliche Ämter und Aufgaben, die beispielsweise Moses wahrzunehmen hatte - und dazu gehörte das "Wilayat" - ebenfalls wahrzunehmen haben. Da das aber nicht gesagt und den Ulama nicht Amt und Aufgaben eines bestimmten Propheten gegeben wurden, können wir diese Worte auch nicht so deuten und nutzen.
Als Antwort darauf soviel: Maßgeblich für das Begreifen von Riwayat und Interpretieren von Worten und Begriffen ist das, was allgemein und üblicherweise darunter verstanden wird, nicht hochphilosophische Kommentationen und Analysen.
Und auch wir halten uns an das allgemein-übliche Verständnis zu Ausdrücken, Bezeichnungen etc. .. Wenn ein Faqih bei der Interpretation von Riwayat und Begriffen pedantisch zerpflückend und analysierend vorgehen will, wird er nicht weit kommen. Wenn die Worte, die 'Ulama sind die Erben der Propheten' dem allgemeinen Verständnis gemäß betrachtet werden und man beispielsweise die Allgemeinheit nach ihrem Sinn befragen würde, antwortete sie dann wohl: 'Gemeint sind die Propheten in ihrer Eigenschaft als Propheten? Nur so ist das zu verstehen?' Oder verstünde sie nicht viel eher die Propheten persönlich darunter, die Person der Propheten?!
Angenommen, wir fragten die Leute, ob mit den genannten Worten wohl zum Ausdruck gebracht werde, dass ein Ulama beispielsweise auch Erbe von Moses und Jesus (a.s.) sei oder aber ob das anders verstanden werden müsse ...
Sie würden ganz gewiss antworten: Laut der zitierten Riwayat ist ersteres gemeint, da Moses und Jesus ja zu den Propheten gehören. Und auch wenn die Frage im Zusammenhang mit dem Gesandten Gottes (s.a.a.s) gestellt würde, wäre die Antwort die gleiche, weil ja auch er - der göttliche Gesandte (s.a.a.s) - einer der Propheten ist.
Das heißt also, wir können das in dieser Riwayat zitierte Wort "Anbiya" - Propheten - nicht gemäß der zuvor erklärten Unterscheidung zwischen "Rassul" und "Nabi" interpretieren. Auch deswegen schon nicht, weil es im Plural erscheint, nicht im Singular. Wäre es im Singular gekommen, so hätte eine Möglichkeit bestanden, es so zu erklären.
Doch da es heißt: "Anbiya" (Propheten), ist jeder Prophet als Person (d.h. unter Berücksichtigung seiner persönlichen Besonderheiten) gemeint. Nicht jedoch: 'jeder Prophet aufgrund seiner Prophetenschaft', was - wie argumentiert wird - eine standesbezeichnende Erklärung wäre (83) und jeden weiteren, über die Prophetenschaft hinausgehenden Rang wie "Imamat und Wilayat" ausschließen und bedeuten würde: Der "Faqih" hat zu tun, was ein "Nabi", nicht aber ein "Rassul" bzw. "Wali" zu tun hat.
Jedoch, wie gesagt - Riwayat so zu analysieren und zu zerpflücken bringt zum einen nicht weiter und widerspricht zudem der Vernunft und dem allgemeinen Verständnis von Worten und Begriffen.
3- Angenommen, das Wort "Propheten" wäre aber im engen, "standesbezeichnenden" Sinne gemeint und die Ulama wären beauftragt wie Propheten, in der Eigenschaft als Propheten, als "Anbiya". Dann müssten wir das, was der Allmächtige Gott im Zusammenhang mit dem "Nabi" sagt, auch im Zusammenhang mit den Ulama geltend machen. Wenn es beispielsweise heißt: Jener ist ein Gerechter und daraufhin, Gerechte sind zu ehren, verstehen wir daraus, dass der Gerechte, von dem die Rede war, folglich zu ehren ist. Das aber besagt, daß wir die Worte des Koranverses:
'Das Wort des Propheten hat vor dem der Gläubigen Priorität' (84)
Ebenfalls im Zusammenhang mit den Ulama nutzen können. Dass also das "Wilayat" auch fur die Ulama zutreffend ist. Und zwar darum, weil das in dem zitierten Vers - im Zusammenhang mit dem "Nabi" erscheinende "Awlawiat", "Wilayat und Imamat" bedeutet.
In "Magma'-I-Bahrayn" (85), und zwar als Erklärung zu dem zitierten Koranvers, wird ein Hadit Imam Baqirs (a.s.) gebracht, welcher kundtat: "Dieser Vers ward im Zusammenhang mit "Regieren und Wilayat" hinabgesandt. " (86)
Demzufolge sind die Ulama ebenso für "Regieren und Wilayat" zuständig, wie vor ihnen der "Nabi akram" (s.a.a.s.). Darum, weil sowohl in dem Koranvers als auch in der Riwayat der Nabi in seiner Eigenschaft als Nabi gemeint ist.
Das heißt also, wir können jene Verse, in denen es um die Aufgaben und Verpflichtungen des Gesandten Gottes geht, durchaus als Argument anführen.
Und zwar, indem wird sagen: Gemäß dem allgemeinen Wortverständnis bedeuten "Nabi" (Prophet) und "Rassul" (Gesandter) das gleiche. Wenngleich in einigen Riwayat zwischen "Nabi" und "Rassul" - der Art und Weise wegen, wie sie die Offenbarungen erhalten - unterschieden wird. (87) Generell jedoch wird unter "Prophet" und "Gesandter" das gleiche verstanden. Demnach ist der "Nabi" also Prophet - jemand, der von Gott Kunde gibt, und der "Rassul" – also Gesandte - jemand, der das, was Gott ihm offenbart, den Menschen übermittelt.
4- Möglicherweise wird gesagt, dass die Weisungen und Gebote, die der Prophet (s.a.a.s) bei seinem Tode hinterließ, als Erbe gemeint sind - wenngleich auch derlei in der Regel nicht als "Erbe" bezeichnet wird. Es kann also sein, dass einige meinen, diese hinterlassenen Weisungen und Gebote seien das Erbe des Propheten und diejenigen, die es übernehmen, seine Erben. Woraus sollte man schließen, dass des Propheten (s.a.a.s) "Wilayat" ebenfalls zu seinem Erbe zählt, welches er hinterlässt?!
Als sein Erbgut könnten doch durchaus die göttlichen Gebote und all die vielen Hadith von ihm gemeint sein. Schließlich heiße es in der Riwayat doch auch, dass die Propheten "Wissen" hinterlassen haben.
Das alles mache doch deutlich, dass die "Ahadith" als Erbe hinterlassen worden seien. Das "Wilayat" aber habe damit nichts zu tun und sei nicht als vom Propheten hinterlassenes Erbe zu verstehen ... Auch dieser Einwand ist nicht logisch, da Regie und "Wilayat" zu den übertragbaren Belangen zählen. Und dem wird die Vernunft nicht widersprechen.
Hinterfragen wir es doch einmal. Was sagen Logik und Verstand dazu? Stimmen sie dem zu, dass Wilayat und Regierung hinterlassen und von dem einen auf den anderen übertragen werden können? Wenn wir beispielsweise jene, welche darüber informiert sind, nach dem Thronfolger dieses oder jenen Herrschers fragen, ob uns dann wohl geantwortet wird: 'Thron und Krone sind keine Hinterlassenschaft und folglich nicht vererbbar?' Oder aber sagen sie uns: 'Der und der wird die "Krone" übernehmen, wird "Thronerbe" sein.'
Nebenbei, der Ausdruck "Thronerbe" ist ein recht geläufiger. Und zweifellos wird gegen das Hinterlassen bzw. Übertragen von Regentschaft und "Wilayat" ebenso wenig einzuwenden sein wie gegen das Hinterlassen und Übertragen von Geld und Reichtümern.
Wenn die koranischen Worte:
'Die Ulama sind die Erben der Propheten'
im Zusammenhang mit den Imamen (a.s.) gemeint sind, ebenso wie es in der Riwayat heißt:
'Die Imame (a.s.) sind bezüglich aller Aufgaben und Angelegenheiten die Erben des Propheten" (s.a.a.s),
würden wir zweifelsohne sagen: Die Imame (a.s.) sind die Erben des Propheten (s.a.a.s), und zwar hinsichtlich all seiner Ämter und Aufgaben.
Niemand mehr käme auf den Gedanken, die Hinterlassenschaft bezöge sich lediglich auf Wissens- und religionsgesetzliche Dinge. Und wenn uns lediglich die Worte• 'Die Ulama sind die Erben der Propheten' zur Verfügung stünden und wir nicht wüssten, was davor und danach gesagt wird, so wäre das ein Hinweis darauf, dass sämtliche übertragbaren Aufgaben und Ämter des Propheten, die nach ihm den Imamen (a.s.) oblagen - und dazu gehören "Führung und Regie" – auch für die Fuqaha bzw. Ulama geltend zu machen sind. Allerdings mit Ausnahme dessen, das - besonderer Gründe wegen – auszuklammern ist und das wir somit ebenfalls ausklammern.
Der vorgebrachte Einwand fußt zum großen Teil darin, dass die Worte 'Die Ulama sind die Erben der Propheten', von Sätzen eingerahmt sind, die darauf schließen lassen, dass - wie die Vertreter dieses Einwandes sagen - mit der Hinterlassenschaft "Ahadith" gemeint sind.
Wie in der "Sahihah Qaddah",in der es heißt:
"Wahrlich, die Propheten hinterlassen kein Geld ..."
Oder in der Riwayat des Abul Bakhtari, in der es nach den Worten 'Die Propheten hinterlassen keinerlei Geld', heißt: 'sondern Ahadith aus ihren Reden'.
Dieses kann den einen und anderen zu der Vermutung veranlassen, dass mit der Hinterlassenschaft der Propheten deren "Ahadith" gemeint sind, da Propheten nichts anderes hinterlassen, dass vererbbar wäre. Unter anderem aber - wie möglicherweise argumentiert wird – auch deswegen, weil der zuletzt zitierte Satzteil im Arabischen mit: 'Innama' beginne, wodurch das Thema besondere Betonung und gar Begrenzung erfahre ...
Jedenfalls aber gilt zu bedenken: Wenn der verehrte Prophet (s.a.a.s) lediglich Ahadith hinterlassen hätte und ansonsten nichts, das übertragen und weitergegeben werden könnte, so stünde das im Widerspruch zu unserer Lehre und zu dem, was sie sagt und uns lehrt. Schließlich hatte der Gesandte Gottes (s.a.a.s) sehr viel Wichtiges hinterlassen und übergeben.
Zweifellos oblag ihm auch das "Wilayat" über die islamische Gemeinde, die "Ummah". Und dieses, das Wilayat, übertrug er Amir al Mu'minin Ali (a.s.). Nach diesem wiederum ward es den Imamen (a.s.) - einem nach dem anderen - übertragen.
Zudem, das Wort 'innama' gegen Ende der Abul-Bakhtari-Riwayat ist hier gewiss nicht in einschränkendem Sinne zu verstehen. Ganz abgesehen davon, dass es auch ansonsten noch lange nicht bewiesen ist, dass 'innama' überhaupt eine einschränkende, einengende Bedeutung hat.
Darüber hinaus - in der "SahihahQaddah." erscheint 'innama' nicht, nur in der Abul-Bakhtari-Überlieferung. Und wie ich bereits sagte, handelt es sich bei letzterer um eine "schwache" Überlieferung. Doch nun zur Sahihah-Riwayat,um zu sehen, ob ihre Worte darauf schließen lassen, dass das Erbe der Propheten lediglich in Ahadith beruht.
"Gott wird dem, der nach Wissen und Gelehrtheit strebt, den Weg zum Paradies öffnen."
Diese Worte sind ein Lob, gerichtet an die Ulama. Doch sollte man nicht glauben, dass alle Ulama gemeint sind. Schlagen Sie in "Kafi" nach und lesen sie in den dies betreffenden Ahadith,wie ein 'Alim (88) zu sein hat. (89) Damit klar wird, dass noch lange nicht jeder, der ein bisschen gelernt hat, 'zu den Ulama, die die Erben des Propheten' sind, zählt. Ulama haben große Verantwortung und Verpflichtungen zu tragen, denen sie gewachsen sein müssen - und genau hier, an diesem Punkt, wirds schwierig ...
"Und die Engel werden, um ihrer (oder Gottes) Freude darob Ausdruck zu geben, ihre Schwingen ausbreiten."
Was darunter zu verstehen ist, ist ebenfalls bekannt.(90) Die hier Angesprochenen werden damit gewürdigt.
"Und alles, was in den Himmeln ist oder auf Erden - selbst das Fischlein im Wasser - wird rur den nach Wissen Strebenden Fürbitte tun."
Diese Worte bedürfen einer etwas eingehenderen Erklärung, was jedoch im Rahmen dieser Abhandlung nicht möglich ist.
"Die Überragenheit des '''Alim'' über den "'Abid" (also des Gelehrten über den Gott Anbetenden) ist wie die des Vollmondes am nächtlichen Himmel über sämtliche Sterne."
Was damit zum Ausdruck gebracht wird, ist ebenfalls offenkundig.
"Wahrlich, die Gelehrten sind die Erben der Propheten."
Von Anbeginn dieser Riwayat bis hierhin geht es um Lob und Würdigung für die Ulama und deren Vortrefflichkeit. Und zu ihrer Vortrefflichkeit gehört, dass sie 'die Erben der Propheten' sind. 'Erbe der Propheten zu sein' aber ist dann von besonderer Vortrefflichkeit, wenn ihnen - wie den Propheten - das "Wilayat" (Regie, Regieren) über die Gesellschaft gegeben ist und diese ihnen zu folgen hat. Dass es dann zum Schluss der Riwayat heißt:
"Wahrlich, das Erbe der Propheten beruht nicht in Geld, sondern in Wissen ...",
bedeutet jedoch nicht, dass die Propheten außer Wissen und Ahadith nichts hinterlassen, sondern ist vielmehr Hinweis darauf, dass sie abgesehen von ihrem "Wilayat" auch große Gottesmänner sind. Gottesmänner, die keinesfalls materiell-ausgerichtet sind, so dass es ihnen um das Anhäufen von irdischen Reichtümern ginge.
Der Regierungsstil der Propheten war ein völlig anderer als der von Königen, Fürsten und anderer Herrscher, die auf Erden anzutreffen sind und Macht und Einfluss im Sinne ihres persönlichen Wohlergehens nutzen.
Das Leben des verehrten Propheten (s.a.a.s) beispielsweise war ein höchst schlichtes. Er nutzte seinen Rang und seine Position nicht im Interesse seines privaten Lebens, nicht um zu Besitz und Reichtümern zu kommen und etwa diese zu vererben. Das, was er hinterließ, war Wissen - und das ist gewiss von höchstem Wert. Insbesondere Wissen, dessen Quelle der Erhabene Gott ist. Und möglicherweise wird deswegen und in diesem Sinne in der Riwayat auf "Wissen" hingewiesen.
Daher kann nicht argumentiert werden: Da in der Riwayat von dem Wissen der Propheten als deren Erbe und Hinterlassenschaft die Rede ist und davon, dass sie keine Reichtümer haben, die sie vererben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass die Ulama lediglich Wissen und Ahadith der Propheten "erbten", ansonsten aber nichts.
Anzumerken ist, dass hin und wieder, im Anschluss an diesen Hadith der Zusatz 'das, was wir hinterlassen, sind "Sadaqeh', erscheint. Diese Worte gehören jedoch nicht zum Original-Hadith, sondern sind aus politischen Gründen hinzugefügt worden. Schließlich - auch in den Fiqh- Werken Ahl-"Sunnats wird dieser Hadith zitiert. (91)
Hierzu ist zu sagen: Nehmen wir einmal an, diese Worte beruhten auf Richtigkeit. Dann könnten wir 'die Ulama sind die Erben der Propheten' nicht dahingehend interpretieren, 'dass die Ulama alles von den Propheten erben'. Andererseits kann daraus jedoch auch nicht gefolgert werden, dass der Riwayat zu entnehmen sei, die Ulama würden lediglich das Wissen der Propheten erben - wodurch diese Riwayat mit den zuvor genannten, die Argument für unsere Auffassung sind, in Widerspruch geriete und das, was wir bisher sagten, zunichte machte. Doch dem ist nicht so...
Nehmen wir jedoch einmal an, der Riwayat sei tatsächlich zu entnehmen, dass der Gesandte Gottes (s.a.a.s) nichts weiter als nur Wissen hinterlassen habe, dass Kalifat und Wilayat nicht vermachbar seien. Angenommen, dem sei so - und wir ließen zudem das Prophetenwort 'Ali ist mein Erbe' unberücksichtigt.
Dann bliebe uns nichts weiter, als uns - im Zusammenhang mit dem Kalifat (Statthalterschaft) Imam Alis und der anderen Imame (a.s.) lediglich auf deren Ernennung und Einberufung zu diesem Amt zu stützen und zu argumentieren: Der Gesandte Gottes (s.a.a.s) selber hat Hadrat Ali (a.s.) mit dem Kalifat beauftragt. Und das gleiche gilt im Zusammenhang mit dem "Wilayat Faqih" (Wilayat eines Faqih).
Denn gemäß jener bereits besprochenen Riwayat bestimmte der Gesandte Gottes (s.a.a.s) die Fuqaha (bzw. Ulama) zu Kalifat und Regierung. Somit können wir also diese Riwayat und weitere, in denen von Ernennung und Einberufung zu diesem Amt die Rede ist, als Betätigung unserer Annahme hinzuziehen.
Bestätigung durch "Fiqh Raqawi"
In "Awa'id ..." (92) zitiert Naraqi eine Riwayat aus "Fiqh Raqawi" (93) folgenden Inhalts:
"Der Rang des Faqihs dieser Zeit ist wie der des Ranges der Propheten der "Bani Israel". (94)
Allerdings wollen wir hier nicht behaupten, dass die "Fiqh Raqawi" von Imam Rida (a.s) selbst stammt, doch als Bestätigung unseres Themas können wir sie nutzen.
Voranzuschicken ist, dass mit den "Propheten der Bani Israel" nicht die Fuqaha aus der Zeit Hadrat Moses (a.s.) - die aus irgendwelchen Gründen möglicherweise als "Nabi" (Prophet) bezeichnet wurden gemeint sind. Die Fuqaha aus der Zeit des Moses (a.s.) waren ihm alle ergeben und wirkten auf seinem Wege. Wohl kann es so gewesen sein, dass Moses sie - wenn er sie zwecks Öffentlichkeitsaufklärung in die verschiedenen Regionen schickte - mit der Befugnis eines "Waliy Amr" dorthin entsandte. Dennoch, genaues wissen wir über ihre Situation und Position nicht.
Das, was uns bekannt ist, ist, dass Moses Prophet der Bani Israel war. Und alles, was für den Gesandten Gottes (s.a.a.s) gilt, gilt auch für ihn. Allerdings mit Ausnahme des besonderen Ranges und der besonderen Stellung, die Hadrat Muhammad (als letzter und besiegelnder Gesandte Gottes etc.) innehatte.
Die in der Riwayat verwendeten Worte "Manzelatul Fuqaha" und "Manzelatul Anbiya" (95) machen jedenfalls deutlich, dass all das, was für Moses im Zusammenhang mit Regierung und Wilayat galt, auch für die Fuqaha gilt.
Weitere Bestätigungen
In "Gami'ul Akhbar" (96) wird ebenfalls eine Riwayat zitiert, dergemäß der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach:
"Während des Auferstehungsgeschehen werde ich voller Freude und Stolz über die Ulama meiner Gemeinde sein. Die Ulama meiner Gemeinde sind wie die früheren Propheten. " (97)
Auch diese Riwayat dient als Bestätigung unseres Themas.
In "Mustadrak" (98) wird eine Riwayat aus "Qurarul Hikam" (99) erwähnt. In ihr heißt es:
"Ulama sind die Regierenden der Bevölkerung" (100),
was auch in folgendem Wortlaut: "Hukama alan Nas" überliefert wird. Allerdings scheint das nicht verlässlich zu sein. "Hukamun alan Nas" erscheint auch in "Qurarul Hikam". Wenn es sich bei dieser Riwayat um eine echte, zuverlässige handelt, so wäre auch sie ein deutliche Bestätigung unseres Themas.
Dennoch, weitere Riwayat gibt es, die zur Bekräftigung genannt werden können. Dazu gehört die Riwayat in "Tuhaful Uqul", in der es heißt, dass bis ans Ende aller Tage Regie und Regelung der Angelegenheiten in Händen der Ulama liegen. (101)
Diese Riwayat setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil überliefert von Hadrat Seyyid usch Schuhada (a.s.) (102)- ist ein Wort Amir al Mu'minins Ali Ibn Abi Tälib (a.s.), in dem es um 'das Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten' geht. Der zweite Teil betrifft eine Rede Hadrat Seyyid usch Schuhadas (a.s.) im Zusammenhang mit dem "Wilayat Faqih" und der Aufgabe, welche die Fuqaha diesbezüglich wahrzunehmen haben. Nämlich hinsichtlich des Kampfes gegen Unrecht und Unrechtregime - letztlich im Sinne der Errichtung einer islamischen Regierungsordnung, also einschließlich der Verwirklichung der göttlichen Gebote.
In dieser seiner berühmten Rede, die er in Mina hielt, beschreibt er den Grund seines Widerstandes gegen die Umayyaden-Herrschaft. Zwei ganz besonders wichtige Punkte werden in dieser Riwayat zur Sprache gebracht. Zum einen "Wilayat Faqih", zum anderen: 'Die Fuqaha haben mit ihrem Gihad und ihrem "Gutes-Gebieten und Schlechtes-Verwehren" den Gewaltherrscher "aufzuzeigen", ihm den Boden unter den Füßen fortzuziehen und zudem die Bevölkerung wachzurütteln. Damit sie, die Bewegung aufgewachter Muslime, die Tyrannen-Herrschaft niederzureißen und den Weg für ein islamisches Gouvernement zu ebnen vermag.
Und nun die Riwayat:
"Leute, lernt aus dem, was Gott denen, die sich an Ihm orientieren, im Zusammenhang mit den "Akbar" (103) und jenen, die sündig reden, sagt. Dort, wo Gott spricht: 'Warum gebieten die religiösen Gelehrten und "Ahbar" (104) dem sündigen Reden der Juden und deren unrechtem Erwerb nicht Einhalt? Wahrlich, wie übel ist doch das, was sie taten und verursachten. '(105)
Und: '...jene der Bani Israel, die sich widersetzten (Kufr), sind verflucht. '
Und: 'Wahrlich, Wie hässlich war doch das, was sie taten.' (106)
Gott macht ihnen deswegen Vorhaltungen, weil sie - obwohl sie mit eigenen Augen sahen, wie die Gewalttätigen Unrecht taten und Unheil verbreiteten - diese jedoch nicht daran hinderten. Darum, weil sie an dem, was sie von ihnen (den Gewalttätigen) bekamen, hingen. Zum anderen deswegen, weil sie sich vor deren Verfolgung und Schikanen fürchteten. Dieweil doch Gott spricht:
'Fürchtet euch nicht vor den Menschen, fürchtet Mich!' (107)
Und Er spricht: 'Die Gläubigen sind einander Freund, Führung und verantwortlich füreinander. Sie rufen einander auf zu Gutem und verwehren einander Hässliches.' (108)
Dieser Vers (in dem Gott auf die Besonderheiten der Gläubigen, u. a. gegenseitige Freundschaft, Orientierungshilfe und Verantwortlichkeit aufmerksam macht), beginnt mit dem Gebot 'Gutes gebieten und Hässliches verwehren'. Als erste Wichtigkeit nennt Gott dieses Gebot.
Denn Er weiß, wenn dieses - das gegenseitige Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten - in der Gesellschaft gang und gebe wird, werden alle weiteren Gebote und Weisungen - von den leichten bis zu den schwierigeren - ebenfalls in die Tat umgesetzt. Deshalb, weil das Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechten eine Einladung zum Islam ist. ("Ideologischer Gihad") Dazu, dass den Entrechteten und Unterdrückten zu ihrem Recht verholfen wird und sich zu Widerstand und Kampf gegen die Tyrannen (internen) erhoben wird. Dass "Bayt ul Mal" und Gewinne gerecht - gemäß islamischer Gerechtigkeit aufgeteilt und Spenden (Sadaqat) und Abgaben (sämtliche freiwilligen und Pflicht-Abgaben wie die Zakat) auf korrekte Weise entgegengenommen bzw. eingezogen und ebenfalls islamisch-gerecht verwendet werden.
Und nun zu euch, die ihr einen guten Ruf habt und für euer Wissen und eure Gelehrsamkeit, für Wohlwollen, Orientierungshilfe und gute Ermahnung in der Gesellschaft bekannt seid. Die ihr Gottes wegen Zugang zu den Herzen der Menschen fandet und sie euch ehren und zugeneigt sind, so dass selbst der Mächtige in Sorge vor euch ist und sich genötigt sieht, euch ebenfalls zu achten und zu würdigen.
Selbst der, dem ihr in keinster Weise überlegen seid und über den ihr keinerlei Macht habt, gibt euch vor sich selbst den Vorzug und von seinen Gaben, auf die er selbst verzichtet. O ihr, die ihr vermittelt, wenn den Leuten nicht ordnungsgemäß gegeben wird, was ihnen aus dem Öffentlichen Guthaben zusteht. Die ihr einherschreitet auf dem prachtvollen Weg der Herrscher, dem würdereichen Weg der Großen - sagt, wird euch denn all diese Würdigung nicht deshalb zuteil, weil gehofft wird, dass ihr euch für die Verwirklichung der Gesetze Gottes einsetzt? Wenngleich ihr euch hinsichtlich der meisten Gottesgebote nachlässig zeigtet. Die meisten Rechte, die Gott gab und für die ihr Verantwortung tragt, werden von euch übersehen.
Das Recht des Volkes beispielsweise habt ihr missachtet und mit Füßen getreten. Das der Bedürftigen und Schwachen habt ihr erlöschen lassen, dieweil ihr euch zur gleichen Zeit fur das erhobt, was ihr als Euer Recht wähnt. Ihr gabt weder Geld hin noch setztet ihr euer Leben auf dem Wege dessen ein, der der Schöpfer alles Lebens ist, noch ließet ihr es - Gottes wegen - auf einen Konflikt mit einer anderen Gruppe ankommen.
Ihr erwartet und begreift es als euer Recht, dass euch Sein Paradies, das Beisammensein mit Seinen Propheten und das Verschontsein von Seiner Strafe zuteil werden.
Doch ich befurchte, dass euch, die ihr derlei Erwartungen an Gott stellt, stattdessen Sein Zorn und demzufolge große Beschämung treffen wird. Denn ihr habt zwar im Schirme der göttlichen Erhabenheit und Herrlichkeit einen hohen Rang erreicht, aber achtet nicht jene Gotterkennenden, die den Weg zu Gott-Erkennen lehren. Dieweil ihr doch Gottes wegen unter Seinen Geschöpfen geachtet seid.
Und ich fürchte für euch, da es euch nicht kümmert, dass Abkommen, die mit Gott getroffen wurden (109), achtlos verworfen und mit Füßen getreten werden. Etwas, das ihr mit eigenen Augen seht. Wohl aber seid ihr in Sorge einiger weniger Abmachungen eurer Väter wegen. Nun aber werden Abkommen mit dem Propheten (110) missachtet und fallengelassen.
In allen Orten sind Blinde, Taubstumme, Hilflose und Bedürftige ohne Schutz. Keinerlei Rücksicht und Unterstützung wird ihnen gewährt. Dennoch tut ihr nicht, was ihr eurem Rang und Amt schuldig seid. Ganz abgesehen davon, dass ihr diejenigen, die sich darum jedoch bemühen und sich für die Förderung eures Niveaus einsetzen, in keinster Weise würdigt oder unterstützt.
Durch Schmeichelei, Schöntuerei und Arrangement mit den Tyrannen versucht ihr, euch gegen deren Willkür und Gewalt abzusichern.
Gott hat dieses sein Gebot (Gutes gebieten, Schlechtes verwehren) deshalb gegeben, damit derlei verhindert und vorgebeugt wird. Damit ihr Schlechtigkeiten und Hässlichkeiten abwehren möget. Ihr aber nehmt diese göttliche Weisung nicht ernst.
Eure Tragödie ist weitaus tragischer als die des Volkes, denn euch wurden Amt und Aufgabe, die ihr als Ulama wahrnehmen müsstet, entwendet. Wenn ihr das doch nur begriffet! Den Ulama – den Treuhändern der Gottesgesetze und dessen, was erlaubt ist und was nicht - waren nämlich Regierung, Gerichtsbarkeit und Regelung und Programmierung der Landesbelange übertragen worden. Doch wurde euch euer Amt genommen. Ihr gabt es aus der Hand. Der Grund dafür ist der, dass ihr euch von Recht und Wahrheit (von den Geboten Gottes) entferntet.
Bezüglich der Sunna ist es - dieweil doch genügend Gründe für deren Richtigkeit und Wertigkeit vorhanden sind - zu Unstimmigkeiten zwischen euch gekommen. Wäret ihr bereit gewesen, Schwierigkeiten, Härten und Drangsalen auf dem Wege Gottes standhaft-geduldig zu ertragen, so wäret ihr der Situation gewachsen gewesen. Dann lägen Regie und Entscheidung nun in eurer Hand und würdet ihr die höchste Instanz im Lande sein.
Doch ihr überließet die Zügel den Tyrannen, und sie nahmen euch euer Amt. Ihr ließet zu, dass die Regierung, die doch gebunden an das Wort Gottes (Schar') zu sein hat, in deren Hände fiel. Und sie regieren nun - gestützt auf bloße Vermutungen (ohne fundiertes Wissen) und ihrem eigenen Gusto und persönlichen Wohlergehen entsprechend. Dass es ihnen gelang, die Macht an sich zu reißen, ist auf eure Furcht und Flucht vor dem Getötet werden zurückzuführen und darauf, dass ihr euch an Irdisches klammert.
Mit diesem eurem Denken und Vorgehen habt ihr die hilflose Bevölkerung den Gewaltmächtigen ausgeliefert, so dass nun die einen geknechtet und versklavt dahinvegetieren, und die anderen sich um ein Stückchen Brot und einen Schluck Wasser abplagen müssen. Dieweil die Herrschenden in Willkür verfahren, in ihrer Lasterhaftigkeit Schmach und Schande verursachen, sich an Diabolisch-Gesinnten orientieren und Gott lästern. Überall, an jeden Ort, schicken sie ihre Redner auf die Minbar. Das Land ist in ihrer Hand, und sie schröpfen es. Die Bevölkerung aber darbt unter ihrem Joch und ist zu kraftlos, um sich verteidigen.
Der eine ist ein Diktator, ein unheilvoller, übel wollender Tyrann. Der andere knechtet die Hilflosen und Schwachen, beutet sie aus und tut ihnen Gewalt an. Und wieder ein anderer ist ein allgewaltiger Despot, der weder Gott noch den Jüngsten Tag kennt. Erstaunlich! Wahrhaftig erstaunlich - die Gesellschaft in der Hand eines Schurken, dessen Steuereintreiber ein Tyrann ist, dieweil sein Statthalter gnadenlos gegen jene vorgeht, die Gott und ihrer Religion treu verbunden sind.
Doch Gott ist es, der urteilen wird. Über uns, die wir uns gegen eine solche Herrschaft erheben und über das, was uns geschah. o Gott, du weißt über uns und das, was wir taten (111)
Es ging uns nicht um Macht, Geld, Reichtümer und sonstige Nichtigkeiten dieser Welt. Sondern es ging uns darum, Wesen und strahlenden Wert Deiner Religion aufzuzeigen und zu publizieren. Es ging uns darum, in dem Land, das doch Dir gehört, Berichtigungen zu bewirken, Deinen gequälten und entrechteten Geschöpfen Schutz und Sicherheit zu ermöglichen und ihnen zu ihrem verbürgten Recht zu verhelfen. Und zudem, der Verpflichtung, die Du auferlegtest, gerecht zu werden und Deinem Wort, Deinen Weisungen und Geboten gemäß zu handeln.
Darum - so ihr (Ulama) uns dabei nicht unterstützt und den Usurpatoren unser Recht nicht wieder entreißt, werden die Tyrannen euch übermannen, und ihr Bestreben wird sein, das Licht, das euch euer Prophet brachte, auszulöschen. Uns ist der Eine Gott genug, auf Ihn stützen und verlassen wir uns Ihm wenden wir uns zu. In Seiner Hand liegt das Geschick, und zu Ihm ist die Rückkehr...
Soweit die sinngemäße Übersetzung der Riwayat.
Diese Worte sind nicht allein an die Anwesenden jener Versammlung gerichtet, nicht an die Bevölkerung aus Stadt und Land oder des weiten Erdenrundes jener Zeit. Sondern: Wer immer diese Worte vernimmt bzw. von ihnen erfährt, ist angesprochen. Wo und wann er auch leben möge. Wie im Zusammenhang mit den koranischen Worten:
'Ya ayyahan Nas ...'(O Ihr Menschen ...)
Gott rügt die Schriftgelehrten, d.h. die jüdischen "Ahbar", missbilligt deren Verhalten und ermahnt zugleich die "Awlia' ". Mit "Awlia' " sind hier die "Gottesmänner" gemeint. Das heißt jene, die sich an Gott orientieren und in der Gesellschaft Verantwortung tragen. Nicht etwa die Imame (a.s.). In diesem Vers tadelt er die "Rabbaniyun" und "Abbar" (Rabbiner und Schriftgelehrte). Deswegen, weil sie - als Gelehrte der Juden – die verlogenen und verleumderischen Reden (Qawl Itm) der Tyrannen, mit denen die Wahrheit entstellt und Verderbnis angerichtet wird, nicht abwehren. Und darum, weil sie sie nicht an "Akl suht", d.h. an illegitimer Bereicherung, hindern.
Es versteht sich von selbst, dass hier nicht allein die jüdischen Gelehrten angesprochen sind bzw. nicht allein sie und die christlichen Geistlichen, sondern alle - einschließlich der islamischen Ulama. Das heißt alle geistlichen Gelehrten. Denn wenn die Gelehrten der islamischen Welt dasitzen und schweigend dem Treiben der Gewaltherrscher zusehen, so sind auch sie von den Vorwürfen Gottes betroffen. Und diese - die Vorwürfe Gottes - beziehen sich nicht nur auf die Vergangenheit, nicht nur auf die früheren Generationen und Geschlechter, sondern auf alle - die vergangenen, gegenwärtigen und kommenden. Sie gelten für alle Zeiten, unterschiedslos.
Imam Ali (a.s.) erwähnt diesen Punkt und mahnt - sich auf die koranischen Worte stützend - dass die islamischen Gelehrten daraus eine Lehre für sich zu ziehen haben und aufwachen sollten. Dass sie dem göttlichen Gebot 'Gutes gebieten, Schlechtes verwehren' gemäß handeln müssen und angesichts Tyrannei und Unrecht der Herrschenden nicht schweigen dürfen. In Anlehnung an den Koranvers macht er auf zwei Punkte aufmerksam:
1- Nachlässigkeit und Gleichgültigkeit der Ulama im Zusammenhang mit ihren Aufgaben und Pflichten wirken sich verheerender aus, als wenn andere hinsichtlich ihrer - sogar der gleichen - Pflichten und Aufgaben oberflächlich zu Werke gingen.
Wenn zum Beispiel ein Händler seiner Verpflichtung nicht nachkommt, so betrifft ihn das mehr oder weniger selbst. Nehmen jedoch die Gelehrten ihre Aufgaben nicht wahr, wenn sie beispielsweise der Tyrannei und Korruption der Gewaltherrscher schweigend zusehen, so schaden sie damit dem Islam. Doch wenn sie nicht schweigen, sondern reden, wo sie reden müssen, so wirkt sich das positiv für den Islam aus.
2- Wenngleich alles, was gegen das Wort Gottes (Religionsgesetz, Schar') ist, verwehrt werden muss, liegt doch die Betonung auf "Qawl Itm" (verlogene, entstellende und blasphemische Reden) und "Akl Suht" (illegitime Bereicherung, Wirtschaftsgaunerei und derlei). Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass von allem, das es zu verwehren gilt, diese beiden "Munkirät" ganz besonders verheerende Folgen nach sich ziehen, weshalb ihnen besonders entgegenzuwirken ist.
Bisweilen ist es so, dass die unwahren Reden und auf Lug und Betrug fußenden Kampagnen der Gewaltmächtigen und Einflussreichen mehr noch als deren Politik und Machenschaften Muslimen und Islam schaden und deren Ansehen und Würde verletzen.
Gott tadelt also: Warum verwehrt ihr den korrupten Herrschern nicht ihre sündigen Reden und verlogene Propaganda?! ...
Warum haben sie nicht Einspruch erhoben, als "jener" behauptete, "Statthalter Gottes" und ein "Werkzeug göttlichen Willens" zu sein. Als er behauptete, das, was er tue, entspreche ganz genau den göttlichen Geboten. Das sei islamische Gerechtigkeit. Was er sage und wie er vorgehe sei 'islamische Gerechtigkeit'. Dieweil er überhaupt nicht begriffen hatte, was Gerechtigkeit überhaupt ist.
Wie gesagt, derlei Reden sind "Qawl Itm".
Ja, warum haben sie solch sündigem Geschwätz, dass großes Unheil in der Gesellschaft heraufbeschwört, nicht Einhalt geboten?! Warum haben sie den Tyrannen und Korrupten, die sich derlei verlogenen Geredes bedienen, die Verrat begehen, den Islam zu entstellen suchen und ihm arg schaden, nicht die Stirn geboten und sie nicht an ihrem Frevel gehindert?!
Wenn jemand hingeht und die göttlichen Weisungen in entstellender Weise kommentiert - womit er zugleich den Islam entstellt und vorgibt, dass das "islamische Gerechtigkeit" sei - und die Gebote Gottes im Widerspruch zu Gottes Wort bzw. Islam praktiziert, so sind die Ulama zu Einspruch und Protest verpflichtet. So sie das nicht tun, ziehen sie den Fluch Gottes auf sich. Dies geht deutlich aus dem zitierten Koranvers hervor und auch aus dem Hadith (112),in dem es heißt:
Sobald Entstellung droht, sind die Ulama also verpflichtet, sich einzuschalten und ihr Wissen (Religion) kundzutun, denn andernfalls trifft sie der göttliche Fluch. Das Richtigstellen des Sachverhaltes und korrekte Aufklärung über das Wort (Gebot) Gottes, mit dem Verfälschung, Lästerei, Unrecht und Frevel entgegengewirkt wird – ist selbst schon von Wert und Nutzen.
Dadurch wird die Allgemeinheit veranlasst, sich gegen das soziale Unrecht, gegen Tyrannei, Verderbnis und Verrat der korrupten herrschenden Schicht zu erheben und ihnen Mitarbeit und Gehorsam zu verweigern.
Derlei Protest und Aufbegehren seitens der Ulama zählt zu "Verwehren des Schlechten". Ein Verwehren also durch jene, die die Gesellschaft zu führen haben. Und ihr "Verwehren" ruft eine Welle des "Verwehrens", eine Bewegung des Widerstandes gegen das Schlechte und Verderbliche hervor. Eine Bewegung, an der alle gottorientierten und verständigen Menschen teilnehmen.
Falls nun die Gewaltherrscher uneinsichtig bleiben, sich nicht ermahnen lassen und nicht auf den rechten Weg - der der Weg zu Gott und des Befolgens der göttlichen Gebote ist - zurückkehren, sondern stattdessen Einspruch und Aufbegehren mittels Waffengewalt niederzuschlagen versuchen - etwas, das nichts anderes ist als ein "Verstoß gegen Recht und Gesetz mittels Waffengewalt" - nun, dann ist es an der Zeit, dass sich die Muslime erheben. Zum bewaffneten Gihad gegen den gewalttätigen Machthaber, den "Fi'ih Baqiah" (113), um Staats- und Gesellschaftsordung einschließlich der entsprechenden Politiken den Weisungen und Richtlinien des Islam anzupassen.
Auch Ihr, die Ihr die Regie noch nicht in Händen habt, verwehrt die Blasphemie der Herrschenden und setzt Unheil und Verderbnis ein Ende. Schweigen ist hier fehl am Platze. Und wenn sie Euch angreifen, so begehrt auf. Protestiert. Sich dem Unrecht zu fugen, ist fataler als Unrecht zu tun. Erhebt Einspruch. Lasst es nicht zu, stellt es richtig.
Als Gegenpol zu deren Propagandamaschinerie erstellt eine "Front", die Einspruch erhebt, sobald die Gegenseite sich Unwahrheiten und Entstellungen bedient. Damit deren Lügen sofort abgeblockt werden können. Macht bekannt, dass es nicht stimmt, was sie sagen. Sagt, dass "islamische Gerechtigkeit" so nicht aussieht, wie sie glauben zu machen versuchen. Die verschiedenen Aspekte islamischer Gerechtigkeit, die den muslimischen Familien und der muslimischen Gesellschaft gegeben wurden, sind niedergeschrieben und griffbereit.
Über sie muss aufgeklärt werden, damit die Bevölkerung informiert ist. Die junge Generation sollte sich das Schweigen jenes Kreises nicht zum Vorbild nehmen. Sie sollte sich nicht sagen: Vielleicht ist das, was die Herrschenden tun, richtig und entspricht dem Religionsgesetz. Vielleicht erlaubt es ihnen der Islam, sich auf illegitime Weise zu bereichern und die Bevölkerung auszubeuten und auszuplündern. Denn da der Horizont einiger nicht weiter reicht als bis zur Moschee, gehen sie in der Annahme, dass wohl nur der "Kleinwarenhändler an der Ecke" und dessen "Teuerverkauf' - Gott möge ihn davor bewahren - gemeint ist, wenn von "illegitimer Bereicherung" die Rede ist.
Dass der Rahmen der "illegalen Bereicherung" ein sehr viel ausgedehnterer und gravierenderer ist, dass große Summen aus dem "Bayt ul Mal" veruntreut und die Reichtümer der Bevölkerung geplündert werden - daran wird nicht gedacht. Man veruntreut und vergeudet unser Öl- an ausländische Konzerne. Man macht unser Land zu einem Umschlagplatz für teure ausländische Waren, die jedoch völlig überflüssig sind. Auf diese Weise ziehen "sie" der Bevölkerung das Geld aus der Tasche und lassen es in die eigene bzw. die des Auslands fließen. Damit deren Millionäre noch reicher werden.
Ein paar Staaten schaffen unser Öl, nachdem es hervorgebohrt wurde, fort (114), wobei ihnen das bisschen, was sie dafür der ihnen zur Verfügung stehenden Regierung zukommen lassen, schließlich doch wieder, auf anderem Wege, zufließt. Und das Minimum, das in die Regierungskasse fließt - weiß Gott, wo das hingerät. Dies ist "illegitime Bereicherung" bzw. Veruntreuung und Wirtschaftsgaunerei in höchstem Ausmaß und dazu auf internationaler Ebene. Ein fürchterliches "Munkar" (Verwerfliches), wohl das gefährlichste von allen "Munkarat".
Betrachten Sie einmal genau die gesellschaftliche Situation und demgegenüber die Praktiken der Regierung und ihrer Organe. Welch große Gaunerei - und zwar in enormem Maße - findet bei letzteren doch statt. Wenn sich irgendwo im Lande ein Erdbeben ereignet, öffnet sich den nimmersatten Herrschenden und ihrer Gaunerei ein weiterer Weg. Denn nun, unter dem Namen "Aktion Katastrophenhilfe", stopfen sie sich erneut ihre Taschen voll. Und ebenfalls, im Zuge von Verträgen und Abkommen, die korrupte und volksfeindliche Machthaber mit ausländischen Regierungen und Unternehmen abschließen, sorgen sie dafür, dass Millionensummen aus dem Säckel der Nation in die eigene Tasche fließen und weitere Millionen ins Ausland bzw. an ihre ausländischen Herren gehen. Das alles ist ein Teil der Wirtschaftsgaunerei, die vor unseren Augen - nach wie vor stattfindet.
Sowohl auf Außenhandels ebene als auch im Zusammenhang mit Abmachungen, die zur Ausbeutung der Bodenschätze, Wälder und anderer natürlicher Ressourcen getroffen werden oder aber beispielsweise Häuser- und Straßenbau und auch Waffenkäufe aus der imperialistischen oder kommunistischen Welt betreffen.
Wir haben diesen Plünderungen und Gaunereien Einhalt zu gebieten. Alle, die gesamte Bevölkerung, ist dazu verpflichtet. Wenngleich die diesbezügliche Verpflichtung der geistlichen Gelehrten ganz besonders schwerwiegend ist.
Besonders wir - mehr als die übrigen Muslime - sind zu dieser Aufgabe, zu diesem Heiligen Gihad, aufgerufen. Aufgrund unserer Stellung und Position müssen wir die "Yorhut" bilden und unser Veto allen anderen voran - kundtun. Und wenn wir gegenwärtig noch nicht die Macht haben, derlei zu verhindern und Betrügern, Volksverrätern und diebischen Machthabern das Handwerk zu legen und ihre Verbrechen zu ahnden, sollten wir uns aber wohl bemühen, diese Macht zu erlangen.
Und parallel dazu zumindest die Wahrheit kundtun und Gaunereien, Korruption und Verlogenheiten ans Tageslicht zerren und darüber aufklären. Und haben wir die Macht in Händen, werden wir nicht nur Wirtschaft, Verwaltung und die Landespolitik reformieren und in Ordnung bringen, sondern Betrüger, Gauner und, Lügner vor den Kadi zitieren und ihrer gerechten Strafe zuführen.
Die AI-Aqsa-Moschee (Tempel in AI-Qudds-Jerusalem) wurde in Brand gesetzt. Wir forderten, sie in ihrem halbverbrannten Zustand zu belassen - als ewiges Mahnmal dieses Verbrechens (115). Das Schahregime jedoch richtete flugs ein Konto ein und sammelte von der Bevölkerung Spendengelder ein. Wie es hieß, zur Wiederherstellung der Al-Aqsa-Moschee. Gelder, die sie nutzten, um sie in die eigene Tasche zu stopfen und nebenbei die Spuren der israelischen Untat zu verwischen!
Das alles sind Tragödien, die die islamische Bevölkerung traf und die Dinge bis hierher trieb. Haben die islamischen Gelehrten zu all dem nichts zu sagen?
Warum protestieren sie nicht? Warum erwähnen sie all diese Gaunereien und Plündereien mit keinem Wort?
Dass Gott rügend auf die "Rabbaniyun" aufmerksam macht, geschieht deswegen, weil sie das Treiben der Tyrannen und deren Untaten mit ansahen, jedoch dazu schwiegen, sie nicht verwarnten und nicht daran hinderten. Wie der Riwayat zu entnehmen ist, schwiegen sie aus folgenden Gründen: Weil es ihnen um Profit und Vorteile ging und sich von den Tyrannen so einiges erhofften. Weil sie, wie man so sagt, bestechlich waren und auf Bestechungsgelder Wert legten. Oder aber sie waren schwächlich, labil - waren "Hasenfuße", d.h. sie waren furchtsam und hatten vor den Gewaltmächtigen Angst.
Lesen Sie in den Riwayat nach, in denen es um "Gutes gebieten, Schlechtes verwehren" geht. In diesen Riwayat werden jene, die diesem Gebot ständig und unter irgendwelchen Vorwänden ausweichen, herb getadelt (116)
Gott aber sprach: Fürchtet euch nicht! Warum habt ihr Angst? Sie können euch höchstens festnehmen, verbannen oder töten. Unsere "Awlia" (Imame a.s.) haben ihr Leben hingegeben für den Islam. Auch Ihr solltet dazu bereit sein.
Und abschließend dann:
Wenn Gutes geboten und Schlechtes verwehrt wird, werden ganz automatisch auch die anderen Gebote eingehalten werden. Dann können die Tyrannen und deren Helfershelfer nicht länger Hab und Gut der Bevölkerung an sich bringen und damit tun, was sie wollen. Dann werden die Steuergelder nicht länger vergeudet. "Gutes gebieten und Schlechtes verwehren" ist Einladung zum Islam, heißt, keine Unterdrückung hinnehmen, ist eine Abfuhr an den Tyrannen ...
Darin ist der eigentliche Sinn dieses Gebotes zu sehen. Wir sehen es normalerweise in viel engerem Rahmen. Glauben, es beträfe mehr oder weniger einzelne Personen, die etwas tun, was sie nicht tun sollten und ihnen selbst zum Schaden gereicht. Gehen in der Annahme, dass das Gebot die "Munkirat" (untersagten Dinge) aus dem Lebensalltag meine. Beispielsweise Musik im Omnibus zu hören oder Anstößigkeiten in einem Teehaus.
Oder aber an einem Tag im Fastenmonat, mitten am Bazar und vor den Augen anderer, zu essen und derlei. Wir glauben, um derartige Dinge ginge es, die wir zu verwehren haben. An die großen und tiefgreifenden "Munkirat" jedoch denken wir im Zusammenhang mit diesem Gebot - in der Regel - nicht. Dabei sind doch vor allen Dingen jene, die dem Islam und seinem Prestige schaden, die die Rechte der Schwachen mit Füßen treten U.S.W. zu verwarnen.
Wenn ein nicht-westenreiner Staatschef ein Protestschreiben, das viele unterzeichnet haben, erhält mit der Aufforderung, dieses und jenes Unrecht nicht zu wiederholen, wird er tunlichst darauf eingehen. Wenn tausende Protesttelegramme aus der gesamten islamischen Welt bei ihm eingehen - wird er sich die Sache dann nicht durch den Kopf gehen lassen und die Finger davon lassen? Ganz gewiss wird er es tun ...
Wenn überall gegen ihn protestiert wird, reißt er sich zusammen. Recht schnell sogar. Denn dass er unter solchen Voraussetzungen in seinem Treiben nicht fortsetzen kann, ist auch ihm klar. Ich kenne sie gut und weiß, wie sie sind. Sie sind furchtsam, weswegen sie ziemlich schnell zurückstecken. Wenn sie jedoch feststellen: Nichts kommt, kein Protest, kein Einspruch, kein Aufbegehren - wenn sie sehen, dass die Umwelt ängstlicher reagiert als sie selbst nun, da fühlen sie sich natürlich stark und treiben es noch ärger.
Damals, als sich die Ulama zusammentaten und gemeinsam in Frontstellung gingen, als sie aus den verschiedenen Landesregionen Unterstützung erhielten und bekräftigende Delegationen angereist kamen, blieb der Erfolg nicht aus. Die Regierung gab nach und annullierte das betreffende Gesetz (117) Danach dann, als man uns immer mehr schwächte, uns voneinander trennte und einen jeden von uns mit einer "religiösen Verpflichtung" bedachte, kam es nach und nach zu diesen unterschiedlichen Auffassungen und Äußerungen. Na ja, und heute ist es so, dass sie alles, was sie mit den Muslimen und dem islamischen Land machen wollen, tun.
'...Einladung zum Islam, einschließlich der Sorge dafür, dass die Enrechteten ihre Rechte zurückerhalten und den Tyrannen die Stirn geboten wird.'
Ja, besonders hier zeigt sich die Wichtigkeit des Gebotes "Gutes gebieten, Schlechtes verwehren". Wenn sich der kleine Gewürzhändler irgendwie vergeht, so schadet er dem Islam damit nicht, sondern letztlich sich selbst. Darum ist dieses Gotteswort vor allen auf jene gemünzt, die dem Islam Schaden zufügen. Insbesondere im Zusammenhang mit ihnen und all denjenigen, die sich an der Bevölkerung vergehen, sie ausbeuten und ausplündern, ist das Gebot anzuwenden.
Sogar in der Presse ist ab und an darüber zu lesen – allerdings bisweilen mehr im Scherz, manchmal jedoch auch ernsthaft gemeint. Nämlich: Dass beispielsweise sehr vieles, das unter der Bezeichnung Erdbeben- oder Überschwemmungsopfer-Hilfe gesammelt wurde, in die Taschen derer floss, in die es nicht zu fließen hatte.
Einer der Ulama erzählte, dass sie für die Toten eines Katastrophengebietes einen LKW Totentücher versandt hätten. Die Beamten jedoch hätten diese Ladung nicht zur Förderung freigegeben, sondern zu Selbstzwecken verwenden wollen. Ganz besonders hier, in solchen Fällen, werden Bedeutung und Notwendigkeit dieses Gebotes offenkundig.
Und nun möchte ich Sie fragen: Das, was Hagrat Amir (a.s.) in diesem Hadith sagte - was meinen Sie, war das nur für die Gefährten, die um ihn herum waren und hörten, was er sagte, gedacht? Sind nicht auch wir angesprochen?
Sind wir nicht Teil der zitierten "Nas" (Menschheit, Bevölkerung, Leute)? Gehören wir nicht dazu? Sollten wir nicht aus seinen Worten eine Lehre für uns ziehen?
Wie ich schon zu Beginn sagte: Dieses Thema gilt nicht für eine bestimmte Gruppe oder Gemeinschaft. Sondern ist von ihm - Amir al Mu'minin (a.s.) - gerichtet an jeden Befehlshaber, an jeden Emir, Wesir, jeden Faqih, an alle, alle. An die gesamte Menschheit, an jeden Menschen, der lebt. Es ist eine generelle Instruktion. Und diese generelle Instruktion geht konform mit dem Koran und ist wie dieser bis zum Tage der Auferstehung von allen zu respektieren.
Auch der diesbezügliche Koranvers, auf den sich die Worte stützen, ist, betrifft - wenngleich in ihm die jüdischen "Rabbaniyun" und "Ahbbar" zitiert werden, dennoch nicht nur sie. Letztere zogen das göttliche Missfallen auf sich, da sie aufgrund ihrer Profitsucht oder aber ihrer Furchtsamkeit Tyrannen und deren Tyrannei schweigend zusahen. Dieweil sie doch durch Einspruch und Ermahnung hätten etwas erreichen und dem Unrecht Einhalt gebieten können. Doch auch den islamischen Ulama wird es so ergehen, so sie sich gegen die Tyrannen nicht erheben.
Nachdem erst das Wort an alle gerichtet ist - "Nas" - werden die Gelehrten des Islam angesprochen:
Ja, ihr genießt Ansehen und Ehre in der Bevölkerung. Die islamische Gesellschaft würdigt und respektiert euch. Und dieses Ansehen genießt ihr deswegen in der Bevölkerung, weil sie hofft und erwartet, dass ihr den Tyrannen Einhalt gebietet. Um des Rechten willen. Sorgt dafür, dass die Unterdrückten ihr Recht von den Unterdrückern zurückbekommen. Sie erwarten von euch, dass ihr euch erhebt und Gewalt und Tyrannei verhindert ...
Ihr seid zu Amt und Würden gekommen. Doch verhieltet ihr euch nicht so, wie es sich dementsprechend geziemt hätte.
Wenn euren Vätern Unrecht geschieht, wenn sie - was Gott verhüten möge - respektlos behandelt und entehrt werden, so geratet ihr außer euch und tut, was ihr könnt. Dieweil ihr euch nun, wenngleich doch die Abkommen mit Gott verletzt und gebrochen werden und der Islam attackiert wird, in Schweigen hüllt.
Blinde, Taube, Hilflose ..., sie kommen in ihrem Elend um, und niemand macht sich Gedanken über sie. Niemand ist, der an das arme, hilflose Volk denkt. ..
Glaubt ihr etwa, dass das, was da durchs Radio gefunkt und gesendet wird, richtig ist und stimmt? Geht selbst hin und überzeugt euch.
Erlebt aus nächster Nähe, wie und in welcher Situation die Leute ihr Dasein fristen. In hundert, zweihundert Dörfern findet ihr auch nicht ein Hospital. An die Armen und Hungrigen wird nicht gedacht. Darüber hinaus geben sie nicht einmal die Gelegenheit, dass das getan und realisiert werden kann, was der Islam für die Bedürftigen und Schwachen dachte. Der Islam bietet die Lösung für das große Problem der Armen an und hat dies an die Spitze seiner Programme gestellt.
Nämlich (118):
'Die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen …'
Der Islam war sich darüber im Klaren, dass zunächst einmal den Armen und Schwachen geholfen werden muss. Nur - "sie" lassen es nicht zu ...
Die Bevölkerung lebt in Armut und Not, dieweil das Regime die vielen Steuern, die sie von ihr einkassiert, für Überflüssigkeiten und eigene Zwecke vergeudet. Sie kauft Phantom-Flugzeuge, damit israelische Militaristen und deren Handlanger in unserem iranischen Land daran ausgebildet werden. Israel, das sich im Krieg mit den Muslimen befindet - und auch jene, die es unterstützen, befinden sich mit den Muslimen im Kriegszustand - hat sich bei uns, in unserer Heimat, breit gemacht. Es wird seitens unseres Regimes derartig gehätschelt und bestätigt, dass es sogar sein Militär in unser Land schickt, damit es hier, bei uns, militärisch ausgebildet wird.
Unser Land ist zu einem Stützpunkt für sie geworden, und in ihrer Hand ist unser Bazar. Und wenn das so bleibt, wenn die Muslime auch weiterhin in ihrer Schwäche und Apathie verharren, wird ihnen ihr Bazar voll und ganz genommen.
Ihr habt eurer Stellung nicht so, wie es sich geziemt hätte, entsprochen. Ihr legtet die Hände in den Schoß und schautet zu. Und den, der seiner Pflicht und Verantwortung nachkommt, unterstützt ihr nicht.
Ihr seid zufrieden, wenn der Machtgewaltige euch selbst nichts zuleide tut, dass er euch würdigt und euch beispielsweise mit "Ayyahasch Schaykhul kabir" – 0h erhabener Schaykh - anredet. Doch wie er mit dem Volk umspringt, was er ihm antut und wie das Regime vorgeht - nein, das kümmert euch nicht.
Der Imam (a.s.) konnte auch sagen: 'Man nahm uns unser Recht, doch ihr habt nichts unternommen.' Oder: 'Den Imamen (a.s.) hat man ihr Recht geraubt - ihr aber schwieget dazu.'
Doch er sagte "Ulama' billah", also "Rabbani" und "Gelehrte der Schrift" - nicht Philosophen und Mystiker. '''Alim billah" ist der, der über die Gebote Gottes Bescheid weiß, der sich im Wort und Gesetz Gottes auskennt. Sie, die Ulama, sind es, für die die Bezeichnung "Geistliche" oder "Rabbani" gilt. Vorausgesetzt, dass sie sich durch Geistlichkeit und Gott-Orientiertheit auch wirklich auszeichnen.
Wenn ihr aufrichtig und gewissenhaft gewesen wäret, wenn ihr zum Guten aufgerufen und das Schlechte verwehrt hättet, würdet ihr gesehen haben, dass man euch das "Sagen" überlässt. Dann hättet ihr gesagt, was zu tun und zu lassen ist und die Fäden hättet ihr in der Hand gehabt habt.
Jedenfalls - wenn jene Regierung, die der Islam will, zuwege gebracht worden wäre, hätten die übrigen Regierungen auf Erden ihr gegenüber nicht standhalten können. Sie würden kapituliert haben.
Bedauerlicherweise aber kam ein solches Government nicht zustande, da man nicht so handelte, wie es sich geziemt hätte. Ebenso wie auch die Feinde damals, in der früheren Geschichte des Islam, es nicht zuließen, dass ein solches Government sein konnte und in die Hände dessen kam, mit dem Gott und Sein Gesandter einverstanden waren. Dann wäre es nämlich nicht soweit gekommen, wie es kam ...
Da ihr euch in euer Pflichtvergessenheit aber nicht zu Worte meldetet und das Regieren anderen überließet, gabt ihr damit den Tyrannen die Gelegenheit in die Hand, sich dieses Amt anzueignen.
Das alles trifft auch für die heutige Zeit zu. Mehr noch als für jene, in der der Imam (a.s.) diese seine Worte tat.
Damals lobten und huldigten die Redner die Tyrannen von der Minbar aus, heute wird das über Rundfunk erledigt. Per Radio wird heute Propaganda für die Gewaltmächtigen gemacht - im Widerspruch zum Islam und seinen Weisungen, die entstellt dargeboten werden.
Heute sind die Länder bereit, vorbereitet für Tyrannei und Tyrannen. Und niemand ist, der dem die Stirn böte.
Wie Sie sehen, betrifft die Riwayat - von Anfang bis Ende – die geistlichen Gelehrten. Und nichts weist daraufhin, dass unter "Ulama' billah" die Imame (a.s.) zu verstehen sind. Die islamischen Gelehrten sind "Ulama' billah", und insofern sind sie auch "Rabbaniyun". Denn wer von Gott überzeugt ist, die göttlichen Gebote schützt, über diese bestens Bescheid weiß und getreulich das beachtet, was Gott erlaubt und was Er untersagt hat, ist "Rabbani".
Wenn es heißt, dass Regie und Regelung der Dinge und Angelegenheiten in Händen der Ulama zu liegen haben, so ist das nicht für einen Zeitraum von zwei oder zehn Jahren gemeint. Und nicht nur Leute Medinas sind hier angeredet, sondern alle. Das geht aus der Riwayat, aus den weitreichenden Worten Hadrat Amirs (a.s.) deutlich hervor. Gemeint ist die große islamische Gesellschaft, die sich für das Recht zu erheben hat.
Hätten die Ulama, die "Haram"und "Halal" (von Gott Erlaubtes und Untersagtes) zu unterscheiden wissen und es beachten, die" gelehrt" und "gerecht" zu sein haben, das Wort Gottes realisiert, für die Verwirklichung der Gebote gesorgt und die Belange des Islam in die Hand genommen, so müsste das Volk nicht hilflos hungern und darben und wären die islamischen Gesetze nicht at akta gelegt worden.
Dies bestätigt u. .a. die eben zitierte Riwayat. Wenn sie hinsichtlich ihrer Überliefererkette nicht "daif' (119) gewesen wäre, könnte sie als Nachweis dienen. Und wenn es sich bei ihr auch nicht um den genauen Wortlaut des Imam (a.s.) handelt, so ist sie inhaltlich doch ganz gewiss wahr.
Was zum Thema "Wilayat Faqih" zu sagen war, sagten wir nun zur Genüge. Und auf die Nebenpunkte einzugehen, beispielsweise, was im Zusammenhang mit der "Zakat" zu tun ist oder wie die "Hudud" zu vollstrecken ist, ist nicht notwendig. Das, um was es uns ging " Wilayat Faqih" (Regie und Führung) - haben wir besprochen und untersucht. Ich erklärte, dass das "Wilayat" und Führung, die dem verehrten Propheten (s.a.a.s) und den Imamen (a.s.) oblagen, nach diesen Aufgaben des "Faqih" ist. Das steht außer Frage. Es sei denn, jemand brächte ein Argument an, das dagegen spräche, welches wir natürlich auch widerlegen würden.
Wie ich bereits sagte, ist das Thema "Wilayat Faqih" kein neues, das wir kreiert bzw. aufgeworfen hätten. Es bestand seit eh und je. Die Anordnung Mirza Schirazis (r) (120) im Zusammenhang mit dem Tabakverbot war, da sie das "Wilayat" betraf, auch für die anderen Fuqaha verbindlich. Mit Ausnahme einiger weniger hielten sich alle großen Ulama Irans an diese seine Weisung (121). Es betraf schließlich kein Rechtsgutachten, zu dem es unterschiedliche Auffassungen hätte geben können und er seine eigene Ansicht geäußert hätte. Zum Wohle der Muslime und als "Hukm Tanawi" (122) hatte er seine Wilayat Weisung gegeben, die - solange es notwendig war - bestehen blieb.
Mirza Muhammad Taqi (r) (123), der den Aufruf zum "Gihad" gab allerdings unter der Bezeichnung "Verteidigung" - wurde darin ebenfalls von allen Ulama befolgt. Darum, weil es eine Wilayat Anordnung war.
Auch seitens Kaschiful Qitä' (r) (124) sind derlei Anordnungen erlassen worden. Und, wie bereits gesagt, hat zuletzt noch Naraqi (r) sämtliche Aufgaben und Ämter des Gesandten Gottes (s.a.a.s) als Aufgaben und Ämter der Fuqaha gewusst. Aqa Na'ini (r) erklärte, dass dies der Riwayat des Umar Ibn Hanzaleh zu entnehmen sei. (125)
Kurz - "Wilayat Faqih" ist kein neues Thema, dass ich hier aufwerfe, sondern ich habe es lediglich ein wenig genauer beleuchtet, untersucht und Hinweise und Argumente an die Hand gegeben, damit es noch deutlicher und verständlicher und zudem Sinn und Stil des Regierens klar werde.
Ansonsten wies ich noch auf einige Punkte und Aspekte hin, die heute aktuell und von Bedeutung sind - ja, und das dann auch schon alles. Und was das Thema selbst anbelangt - es betrifft das gleiche, was viele andere ebenfalls erkannt haben und meinen.
Das Wesentliche ist also gesagt worden. Wichtig ist nun, dass die heutige und auch kommende Generation sich weiterhin Gedanken hierzu macht, diskutiert und überlegt, welcher Weg nun zu gehen ist.
Schwäche, Furchtsamkeit, Hoffnungslosigkeit oder aber Gleichgültigkeit sollten unbedingt abgeblockt werden. Inscha-Allah Ta'ala (so der Erhabene Gott will) werden sie – bei gemeinsamer Beratung und Überlegung – den Weg finden, der eine islamische Regierung mit allen dazugehörenden Aspekten ermöglicht und erreichen lässt. Und Inscha-Allah Ta'ala werden sie diese dann in die Hände von Personen legen, die fähig, zuverlässig, umsichtig und von Gott und dem Islam überzeugt sind. Inscha-Allah Ta'ala wird dann Verrätern der Zugriff zu Heimat, Regierung und Eigentum der Muslime genommen und verwehrt.
Und sie können sicher sein, dass der Erhabene und Allmächtige Gott mit ihnen ist…
1. Der Verfasser des Werkes "Wassa'il Schi'ah" zitiert diesen Hadith - ohne Nennung der Überlieferer in "Abwab Sifat Qadi", Kap. 8, Hadith 50 und Kap. 11, Hadith 7. Er zitiert ihn laut "Ma'ani ul Akhar" wa "Magalis". deren Überlieferketten nahezu die gleichen Überlieferer haben. In "Uyyun" erscheint der Hadith gemäß dreier Überlieferketten, deren Überlieferer alle verschieden sind und an verschiedenen Orten lebten. (Marw, Neischabur, Balkh) 2. Muhammad Ibn Ali Ibn Hussayn Ibn Mussa Ibn Babeweyh Qumi, genannt "Abu Ga'far", bekannt als "Suduq" und "Ibn Babeweyh" (381 HQ), zählte zu den großen Imamieh-Gelehrten, Hadith-Kennem und Fuqaha der Schi'ah. Er wurde in der Zeit der "Gaybat Sugra" geboren - mit dem Du'a "Imam Zamans" (a.g.). Er überliefert nach seinem Vater - Ali Ibn Babeweyh -, nach Muhammad Ibn Hassan Ibn Walid und nach Ga'far Ibn Muhammad Quleweyh. Schaykh Mufid, Ibn Schadan, Gadatiri und Schaykh Abu Ga'far Duraysti haben nach ihm überliefert. Er hat insgesamt ca. 300 Schriften verfaßt, von denen die bekanntesten folgende sind: "Man la yahdurhul Faqih", "Al Khisal", "At Tawhid", "Uyyun Akhbar I Rida", "Al Amali"., "Ma'ani ul Akhbar", "HaI usch Schara'ya"', "Kamalud Din" 3. "Ma'ani ul Abbar" zählt zu den Werken Schaykh Saduqs. In diesem Werk hat er Ahadith zu den Kommentationen der Worte und Ahadith der "Ma'sumin" (Unfehlbaren) zusammengetragen. 4. In B. 2, S 37, Kap 31, Hadit 94." 'Uyyun Akhbar Rida" beinhaltet Ahadith Imam Ridas (a.s.) und Schilderungen zu seinem Verhalten, Vorgehen und Leben. Das Werk umfaßt 139 Kapitel. 5. S. 152, "Maglis" 34, Hadith 4. Ein Handbuch - bekannt als "Magalis" oder "Ird Magalis" – Schaykh Saduq. Das Buch ist geordnet in 97 "Maglis" 6. "Musnad" ist eine Riwayat". in deren Überlieferungskette alle Rawiyan bis hin zu den Ma'sumin (as) - erscheinen 7. In "Mag,alis", S 152, erscheint die Riwayat als "musnad" mit "fa ya'alamunaha", und in "Ayyun Akhbar-l-Rifs" als "musnad", mit "ya'alamunahun nas" 8. "Murssal" ist eine Riwayat, in deren Überliefererketten alle oder mehrere Überlieferer fehlen. 9. "Man la yahdurhul Faqih", B. 4, S. 302, "Bab un Nawadir", Hadit 95 10. Der Gesandte Gottes (sa.a.s.) sagte während einer Chutbah", in der Moschee "Khif': " Wie oft ist es doch, dass jemand Träger von Wissen ist, von dem er jedoch selbst keine Kenntnis hat. Und wie oft kommt es vor, dass jemand Wissen entgegennimmt und denen, die wissender sind als er, übergibt." "Usul Kafi", B. 2, S. 258, "Kitab al Huggah". "Bab Ma amr un nabi (s.a.a.s.) bin nasihat ul a'imatul muslimin", Hadith 1 11. Muhammad Ibn Yaqub Ibn Ishaq Koleini Razi, (328 o. 329 HQ), bekannt als "Tiqatullslam", zählt zu den großen Hadithkennem der Schi'ah" und ist "Schaykh Maschayikh Ahl Hadith". Er ist der erste der schiitischen Verfasser. die "Kotob Arba'ah" schrieben. Im Laufe vieler Jahre schuf er das gewaltige Werk "Kafi", dass er in drei großen Kapitel: "Usul", "Furu' " und "Rawdah" gliederte. 12. Ali Ibn Hussayn Ibn Mussa Ibn Babeweyh (329 HQ), Faqih und großer Hadithkenner der Schi'ah, von dem viele wertvolle Schriften stammen. U.a.: "At Tawhid", "Al Imamat wa ...", "AI Ikhwan wasch Schara'a' ". 13. Abu Abdullah Muhammad Ibn Muhammad Ibn Nu'man (336 o. 338 - 413 HQ), bekannt als "Schaykh Mufid" und auch "Ibn Mu'alim", zählt zu den namhaften Fuqaha, "Mutikallimun" und Hadithkennem der Schi'ah. Er hatte in Bagdad die wissenschaftliche Führung inne. Seyyid Murtida Alam al Huda, Seyyid Radi,Schaykh Tussi und Nagafi gehörten zu seinen berühmtesten Schülern. Ca. 200 kleinere und große Werke sind uns von ihm geblieben, von denen die bekanntesten sind: "lrschad", "Ibtisas", "Awa'ilul Maqalat", "Amali", "Mugn'ah". 14. 'AI amali aw I magalis', "Maglis", 93, S. 509-520, "Bihar ul Anwar", B. 10, S. 393-405, "Kitab ul Ihtigag", Kap. 25 15. Mugtahid: Faqih, der sich aufgrund seines hohen Fiqh-Wissens an seinen eigenen fiqhwissenschaftlichen Auffassungen orientieren kann. 16. "mutlaq" bezeichnet in der Usul-Wissenschaft etwas Allgemeingültiges, bzw. Allgemein Zutreffendes..., etwas, das für alle, für die Allgemeinheit, zutrifft. Wie beispielsweise der Begriff "Mann", der für alle Männer des Menschengeschlechtes allgemeingültig ist und auf sie alle anwendbar ist. Mit "muqayyad" - beispielsweise der 'gelehrte' Mann - ist ein spezieller Aspekt, eine besondere, kennzeichnende Dimension, die nicht für alle zutrifft, gemeint. 17. Der Begriff "'am" besagt in der Usul- Wissenschaft "Verallgemeinerung". Beispielsweise: Ehre alle Wissenschaftler. "Has" weist auf etwas Spezielles, Nicht- Allgemeine, hin. Beispielsweise wie in diesem Satz: Ehre alle gewissenhaften Wissenschaftler. 18. Gemeint sind jene, die zu differenzieren vermögen und entsprechend urteilen. Beispielsweise heißt es im Religionsgesetz: "Jeder Mann und jede Frau, die Unzucht begehen, sind mit 100 Hieben zu bestrafen" Und: "Den, der Unzucht begeht, obwohl er verheiratet ist, steinigt." Es geht – ganz allgemein betrachtet - um Unzucht. Wer jedoch genauer hinsieht, differenziert, dass hier zwei verschiedene Situationen angesprochen sind. Und daher wird der Differenzierende ersteres als "am" und die zweite Situation als "bas" behandeln. Der erstgenannte Fall - "am" - wird anders geahndet als der zweite, für den die "Has-Regelung" hinzuziehen ist. Beide Fälle sind also separat zu beurteilen und zu ahnden, ein jeder entsprechend seiner eigenen Situation: "am" oder "bas". Das heißt, sie sind nicht über einen Kamm zu scheren. 19. Der Inhalt dieser Riwayat ist in den Hadith- Werken Ahl-Sunnats und Ahl- Taschayyuhs nicht gleichlautend. Als Beispiel: "Hasal", B. 2, Bab: "AI-Arba'in", Hadithe 15-19, "Ihtisas" S. 2, "Bihar ul Anwar". B. 2. S 153-157 20. "Usul Kafi", B. 1, "Kitab Fadl ul Ilm", "Bab Riwayat ul Kotob ul Hadith", "Bihar ul Anwar". B. 2, Kap. 16,20,21 21. Von Abu Abdur Rahman Samrat Ibn Gundab Ibn Malal Ibn Gurayg (58 HQ), starrunen vide den Propheten betreffende Riwayat. Nach dem Tode Ziads war er einige Jahre lang dessen Nachfolger, bis dass Muawiah ihn absetzte. Tabari berichtet, daß Samrat in jenen Tagen, als er in Basrah das Kommando hatte, den Befehl zur Hinrichtung von 8000 Menschen gab. Als Samrat nach Kufeh kam, fragte Ziad ihn: "Befürchtest du nicht, Unschuldige getötet zu haben?" Er antwortete: "Auch wenn ich noch mehr getötet hätte, würde mich das nicht in Unruhe versetzen." Laut Ibn Abi-I-Hadid – in der Kommentation zu "Nahgul Balagah", B. 4, S. 73 - schlug Muawiah ihm vor, eine Riwayat zum 204. Vers der Sure Baqarah, die im Zusammenhang mit Ali Ibn Abi Talib (a.s.) hinab gesandt ward und ebenfalls zum 207. Vers der Sure Baqarah ; die im Zusammenhang mit Mulgam hinabkam, hervorzubringen. Muawiah hatte ihm als Gegenleistung 100000 Dirham angeboten. Zum vierfachen Preis erklärte sich Samrat dazu bereit. 22. Hin und wieder ist unter den Riwayat eine Mitteilung zu finden, die zu Gehorsam gegenüber Königen und Sultanen auffordert. Diese Riwayat dienen gewissen Leuten als Argument dafür, dass das Stillschweigen angesichts verbrecherischer Herrscher gerechtfertigt und richtig sei. Obwohl doch diese Riwayat "auf höchst schwachen Füßen stehen", auch dokumentarisch gesehen.Folgende Beispiele: Derr Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach: Der König ist der Schatten Gottes auf Erden. Jeder Unterdrückte sucht bei ihm Zuflucht. So er in Gerechtigkeit waltet und schaltet, ist er er ein guter König, und es ziemt sich, dass die Leute ihm danken. Und tut er Unrecht, so ist das sein Vergehen. Und es ist an den Leuten, langmütig zu sein, bis daß Gott urteilt. ("Bihar ul Anwar", B, 72, S. 354) Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach: Gehorsam dem König gegenüber ist Pflidht Wer ihm nicht gehorcht, hat sich dem Gebot Gottes widersetzt und Gott zurückgewiesen, diesbezüglich Er sprach: "Mit eurer eigenen Hand richtet ihr euch zugrunde." (Obige Quelle, S. 368) Als Überlieferer dieser Riwayat zählen Abi-I-Mufadl (schwach), Ali Ibn-I-Hassan (unbekannt) und Hussayn Ibn Zeyid ... Zu den Überlieferem der zweiten Riwayat zählen Ali Ibn Ibrahim und Muhammad Ibn Mas'ab (unbekannt), Muhammad Ibn Abdullah, Ahmad Ibn Bah, Humad Ibn SaIamah, Thabit, Anas (unzuverlässig). Diesen Riwayat widersprechen zahlreiche andere, deren Inhalt dem oben genannten völlig entgegengesetzt ist. "Bihar ul Anwar", B. 72, S. 335 - 385 23. A'raf, ab Vers 103, Yunos, Verse 75-85, Tä-Hä, Vers 24, 43, Mu'minun, Verse 45-47, Nazi'at, Vers 17 24. "Wassa'il-l-Schi'ah", B. 11, Kitab "Al Gihad", "Abwab Gihad-I-'Aduw", Kap. 1, 5, 26, 46, 47, "Al Amr bi-l-Ma'rufwan Nahy an-i- Munkar", "Abwab Amr wa Nahy wa Muyinasibha", Kap 1, 3, 8 25. "Usul Kafi", B. 1, S. 47, "Kitab Fadl-I-Ilm", Kap, "Fiqh-I-Ulama' ", Hadith 3 26. Obige Quelle, S 46, "Kitab Fadl-I-Ilm", Kap, "Fiqh-I-Ulama", Hadith 2 27. Gemeint ist Hussayn der Erste, Sohn des Sulayman des Ersten (1135 HQ). letzter Kaiser der Safawiden-Dynastie. Ein unfähiger Herrscher ohne Qualitäten. 1m Jahre 1105 HS. In seiner Zeit war es, dass Muhammad Afgan mit seinem Heer gegen Isfahan marschierte. In der Hoffnung, dass er auf Isfahan verzichten werde, hatte Schah Hussayn ihm Farah Abad und Djolfa übergeben. Muhammad Afgan aber griff das Verteidigungs- und schutzlose Isfahan an, besetzte es und brachte den nachlässigen, säumigen Schah zu Tode. 28. Wenn das Verpflichtetsein zu einer Pflicht nicht durch etwas anderes bedingt wird, sprechen wir von einer unbedingten. allgemeinen Pflicht -. wie das Gebet, das in jedem Fall zu verrichten ist, ob der Betreffende nun zur "Wudu" (Gebetsreinigung) in der Lage ist oder nicht denn wenn nicht, dient die "Tayyamun" als Ersatzreinigung. Und wenn das Verpflichtetsein zu einer Pflicht von etwas anderem, von dazu gehörenden Voraussetzungen, abhängig ist und durch diese bedingt wird, sprechen wir von einer "bedingten Verpflichtung bzw. Pflicht", wie die "Hag", die nur dann zur Pflicht wird. wenn die Fähigkeit dazu vorhanden ist. 29. Hinweis auf eine Rede des Propheten (s.a.a.s) und Amir al Mu'minins (a.s.). "Eine Zeit wird für die Gemeinde kommen. in der vom Koran nichts als ein Hinweis und vom Islam nichts als sein Name Übrig ist." ("Bihar ul Anwar". B. 2, S 109. "Kitab-I-Ilm". Kap. 15, Hadith 14. "Nahgul Balagah". Hikmat. 361 30. (Sure Nur, Vers 2) 31. "Usul Kafi". B 1, S. 58, Kitab FadI-I-llm, Hadith 5. Diese Riwayat gehört zu denen die Naraqi zitiert. Auch Nuri in seinem Werk "Mustadrak-l-Wassa'il", Kap. 38, Riwayat 8, entnommen dem Buch "Nawadir Rawandi", gemäß einer korrekten Überlieferungskette, vom siebten lmam (as). In "Abwab Sifat Qadi" wird in dieser Weise zitiert: "Die Gelehrten sind jene, denen das Vertrauen gilt, die Gottesfürchtigen sind die "Grenzschützer" und die Propheten sind die Edelsten." 32. Surc 57, "Hadid", Vers 25 33. Sure 8, "Anfal", Vers 41 34. Sure 9, "Tawbah", Vers 105 35. "Gehorcht Gott, und gehorchet Seinem Gesandten und jenen unter euch. die "Wali y Amr" sind." (Nissa', Vers 59) 36. Ussamat Ibn Zayd Ibn Haritah wurde in den Islam hineingeboren. Seine Eltern waren von dem Propheten befreite Sklaven. In seinem letzten Lebensjahr (10HQ) bestimmte der Prophet den zwanzigjährigen Ussamah zum Kommandeur eines aus "Ausgewanderten" und "Helfern der Ausgewanderten (Muhagiran und Ansar) bestehenden Heeres, das gegen Damaskus und Palästina (Oström. Reich) entsandt wurde. 37. Hinweis auf die Rede des Propheten (s.a.a.s.) zur Zeit der Entsendung des von Ussamah angeführten islamischen Heeres. Der Prophet hatte gesagt: "Rüstet die Truppen Ussamahs ... , Gottes Fluch über den, der sich diesem Heer nicht anschließt." 38. Hinweis Imam Khomeinis auf die bei den Zitate: "Fuqaha sind die Treuhänder der Propheten" und "Ein stellvertretender und die Treuhänderschaft getreulich wahmchmender Imam ist erforderlich für die Gesellschaft". Mit anderen Worten, angesichts der Aufklärung, dass die Fuqaha die Treuhänder des Propheten sind und auch der Führende der Gesellschaft ein getreulicher Treuhänder zu sein hat ist zu folgern, dass die Fuqaha es sind, die das "Steuer" in Händen zu halten haben. 39. "Wassa'il Schi'ah", B 18,S. 6 u. 8,"Kitab ul Qada"', Kap. 3, Hadith 2 ] 5] Abu Umayyah, Schurayh Ibn Harit (gest. 78 HQ) wurde vor dem Islam geboren und stammte aus Yemen. Er hatte den Propheten nicht kennen gelemt, weshalb er nicht als dessen Gefährte (Sahabeh) erwähnt wird. Zu Zeiten Umars, Uthmans, Amir al Mu'minins Ali (a.s.) und Muawiahs amtierte er als Richter in Kufeh. Wie berichtet wird, stand er - im Zusammenhang mit dem Aschura-Geschehen auf der Seite Ibn Ziads und rief die Muslime gegen Imam Hussayn (a.s.) auf. 40. Ahmad Ibn Muhammad Mahdi Ihn Abu Dar Naraqi (gest. 1245 n.H.) Faqih, Hadithkenner, Überlieferer, Mathematiker ab auch als Meister der Geisteswissenschaften jener Zeit, war für seine Tugenden, seine enthaltsame Lebensweise und seine Ehrfurcht vor Gott bekannt. Sein hohes Wissen erwarb er sich im wesentlichen durch seinen Vater, Moula Muhammad Mahdi Naraqi und ergänzte es dann bei Seyyid Mahdi Bahr ul Ulum und Schavkh Ga'far Kaschif ul Qita'. Später war er Lehrer von Schaykh Ansari und Seyyid Muhammad Schafi GabaIqi. Zu .seinen Werken zählen: "Mirag as Sa'adah. Miftah al Ahkam. Awa'id ul Ayyam, Minhag ul Wusul ila Ilm ul Usul mustanad usch Schi'ah und Diwan Sche'r Farssi. 41. Mirza Hussayn (o. Muhammad Hussayn) ibn Abdur Rahim Na'ini Nagafi (1273•1355). Faqih, Usuli, Hakim, und einer der großen Persönlichkeiten der Schi'ah. Er begann sein Studium in Na'in, setzte sie in Isfahan fort und ergänzte sie in Samara. Nach der Bekanntgabe der Konstitutionellen Monarchie in Iran schrieb er das Buch "Tanzihul Milat und Tanbihul Umat", das mit einer Ergänzung des Geistlichen Khorassani herausgegeben wurde. Nach dem Tode Schaykh Muhammad Taqi Schirazis, einem Schüler des Gelehrten Akhund, lag das Margi'at Ahl-Taschayyuhs in Händen Na'inis und Seyvid Abu l Hassan Isfahanis. Zu Na'inis Werken zählen: Rissaleh dar Libas maschkuk, Rissaleh dar Ahkam Chalal Namaz, Rissaleh dar Nafy Darar. Notizen zu "Urwat ul Wutqa" 42. "Awla'id ul Ayyam, S. 187-188, Minyatut Talib fi Haschiat ul Makassib., B 2, S. 325-327 43. hier im Sinne von: nicht inknmpetent, nicht unrechtmäßig, nicht betrügerisch 44. Zur Überliererkette Koleinis gehören Suhayl lbn Ziad und Abu Abdullah I mu'min 45. Sulayman Ibn Khalid Ibn Dehqan Ibn Nefeleh war Kuranrezitator, Faqih. Haditkenner und einer der Getreuen Imam Baqirs (a.s) und Imam Sadiqs (a.s) 46. Ein Hadith wird als "sahih" (korrekt) bezeichnet, wenn sämtliche seiner Überlieferer "imami" sind, gerecht und bestätigt. Die Überliefererkette des von Saduq nach Sulayman Ibn Khalid zitierten Hadith besteht - wie es in "Machikheh-Faqih" heißt - aus Saduqs Vater. Sa'd Ibn Abdullah, Ibrahim Ibn Haschim, Muhammad Ibn Ummayr und Haschim Ibn Salim, die alle "Imam" waren und als gerecht und bestätigt galten. Das heißt, Ibrahim Ibn Haschim ist als Überlieferer nicht sonderlich bekannt, aber da alle übrigen Überlieferer "imami" und bestätigt sind, ist auch an seiner Aussage nicht zu zweifeln. 47. "Wassa'il Schi'ah", B. 18, S. 7, "Kitab ul Qada''', Kap. 3. Had. 3, "Man la yahduruhul Faqih", B. 3, S. 4, "Abwab ul Qadaya wa l Ahkam", Kap. 3, Had. 1 48. Dem Wort nach ist damit ein Siegel oder eine Unterschrift unter einem Brief gemeint. Ein kaiserliches Siegel beispielsweise unter einem kaiserlichen Schreiben oder Erlaß. Die Biefe unserer Unfehlbaren Imame (a.s.), insbesondere die Imam Zamans (a.g.), die durch seine vier Vertreter übermittelt wurden und in Geschichts- und Hadithwerken nachzulesen sind, werden als "Tawqi'at" bezeichnet. 49. "Ikmaluddin" und "ltmamun Ni'mat", die als "Kamaluddin wa Tamamun Ni'mat" bekannt wurden, sind Werke Schaykh Saduqs 50. Ishaq Ibn Yaqub Koleini berichtet, dass er - mittels Muhammad Ibn Umari - bezgl. einiger komplizierter Fragen bei Imam Zaman (a.g.) nachfragte und Antwort erhielt. 51. Der Verfasser des Werkes "Wassa'ii Sehi'ah" zitiert in "Wassa'il" und nsbesondere in "Kitab ul Qada'" (Abwab Sifat ur Qazi, Kap. 11) Riwayat, denen zu entnehmen ist, dass bei solchen Themen und Problemen die Fuqaha zu befragen sind 52. "Nawwab Arba'ah" ist die Bezeichnung für die vier persönlichen Stellvertreter Imam Zamans (a.g ) zu Zeiten dessen "Gaybat sugra" (260 - 329 n.H.). die die Verbindungsmänner zwischen ihm und der Schi'ah waren. Diese vier direkten Vertreter des Imam (a.g.) waren: 1- Abu Umar Utman lbn Sa'id Ibn Amr ul Umari. Er war einer der Getreuen und Vertrauten Imam Hadis (as) und Imam Askaris (a.s.). Imam Askari (11. Imam a.s.) hatte ihn als Vertreter Imam Zamans (a.g.) bekanntgegeben. 2- Abu Ga'far Muhammad Ibn Utman Ibn Sa'id. Er war einer der Getreuen und Vertreter Imam Askaris (as). Imam Askari und sein Vater (as) hatten Utman Ibn Sa'id als Verteter des 12. Imam genannt. Er starb im Jahre 304 0 305 n.H. und wurde in Bagdad, neben der Gruft seines Vaters. beerdigt. 3- Muhammad Ibn Utman wählte Abu-I-Qassim Hussayn Ibn Ruh Nubakhti zu seinem Nachfolger und gab ihn als Vertreter Imam Zamans (a.g) bekannt. 4- Abu-I-Hassan Ali Ibn Muhammad Samari, den Hussayn Ibn Ruh als Vertreter des Imam (a.g) bekanntgab. Samari verstarb in der Mitte des Monats Scha'ban des Jahres 328 o. 329. Er war der letzte der vier direkten Vertreter Imam Zamans (a.g.). 53. Unter einer "Khabar wahid" ist zu verstehen, dass sie - also diese Mitteilung oder dieses Wort (Hadith) - nicht mehrmals erscheint. Das heißt, die Zahl jener, die sie mitteilen, ist nicht so hoch, dass sie von daher als sicher und verläßlich anzunehmen ist. So die Übermittler als verläßlich gelten, wird eine "Khabar wahid" als zuverlässig verstanden und ist somit auch im Zusammenhang mit den religiösen Regelungen zu nutzen. "Huggiat khabar wahid" bedeutet, dass ihr gemäß vorzugehen ist. Unbedingt. Und sollte sie nicht echt sein, so ist der ihr gemäß Handelnde entschuldigt. 54. 'Abda Rabbah Ibn Ayyan Sebaybani Kufi, genannt: "Zurarah", (gest: 150 n.H.), war einer der großen Getreuen Imam Baqirs (a.s.) und Imam Sadiqs (a.s). Er war Schaykh der Hadith-Überlieferer und Fuqaha aus der Reihe der "Ashabah" (Getreuen). Sämtliche Gelehrte der Hadithwissenschaft bestätigen ihn als (Ashab igma) allseits anerkannter Hadith-Überlieferer. Es ist eine Riwayat Imam Sadiqs (a.s.) vorhanden, aus der dessen Wertschätzung für Zurarah hervorgeht. Die Bücher "Al Ista'at wa I Gabr" werden ihm zugeschrieben. 55. M.R Pahlawi hatte im Jahre 1350 Sch. anläßlich des 2500-jährigen Bestehens der kaiserlichen Herrschaft in Iran im Bereich der Persepolis ein gewaltiges Fest veranstaltet. An diesen Feierlichkeiten nahmen - 69 Ländern - 20 arabische Fürsten und Emire, 5 Könige, 21 Prinzen, 16 Staatspräsidenten, 3 Ministerpräsidenten, vier stellvertretende Staatspräsidenten und zwei Außenminister teil. Die Ausgaben für das einwöchige Fest betrugen rund 200 000 000 Dollar. In der offiziellen Presse jedoch sprach man jedoch nur von einer Summe von lediglich 133 Millionen Tuman. Die Festgäste wurden in drei Mammutzelten und weiteren 50 Riesenzelten - die im Festgelände errichtet worden waren - bewirtet. Zwecks Illumination des Festgeländes wurden – aus Teheran und Schiraz kommend - 6000 Meilen Elektrische Leitungen verlegt. Die Speisen, mit denen die Gäste dieses kaiserlichen Festes bewirtet wurden, bestanden u.a. aus Wachteleiern mit Kaviar, Krebsgerichten, Schafskabab mit Pilzen, gebratener Pfau mit Gänseleberfüllung. Dazu gab es eine Vielfalt von Desserts wie u.a. frische Brombeeren aus Frankreich importiert mit Feigenessenzen. Ein Franzose mit einem aus 159 Personen bestehenden Team - vom Chefkoch bis zu einer Vielzahl weiterem Dienstpersonal - war schon 10 Tage vor Festbeginn nach Teheran eingeladen worden, um die Bewirtung der kaiserlichen Gäste zu übernehmen. Das namhafte Pariser Restaurant "Maxim" hatte Speisen und Alkoholika, unter anderem 25000 Flaschen exquisiter Weine, zu diesen Feierlichkeiten geschickt. Zudem waren zur 2500-Jahrfeier 600 Journalisten, Photographen und Kameraleute aus aller Welt zur Persepolis gekommen und mehr als 1 Million Worte über das Fest wurden in alle Teile der Welt gekabelt. Der Fernsehsender NBC aus den USA hat das Fest über Satelliten zig-Millionen amerikanischen Zuschauern "optisch zugängig" gemacht. ("2500-Jährige politische Geschichte Irans" (üb Titel), QR Nejati. B 1. S 348-351, "Schekast Schahaneh", M. Zunis, . S 123, Üb. 11. Makhbar 56. M.R. Pahlawi veranstaltete im Monat Aban des Jahres 1346 ein großes Krönungsfest, das Unsummen an Geldern verschlang. Im Rahmen dieser prunkvollen Festlichkeit setzte er sich die Kaiserkrone aufs Haupt. Zu den Krönungsfeierlichkeiten wurden die Straßen der Hauptstadt prachtvoll illuminIert. 700 Tonnen Metall 300 Kilometer elektrische Leitungen, viele hunderttausend Glühbirnen bzw. Fluoressenzlampen, sehr viel Nylon und Aluminium wurden dazu verwandt Die Kronen des Kaisers und der Kaiserin hatte in Frankreich der bekannte Juwelier "P. ArieI" aus Gold und Weißgold angefertigt und mit viel kostbaren Juwelen besetzt. 57. "Tarikh Tabari", B. 3 und 4, "Al Futuh", Ibn An'am, "Tarikh Futuhat islami dar Europa", Schakib Arssalan 58. Deswegen berechtigt sie zu ein wenig Zaudern, da über Ishaq Ibn Yaqub - in seiner Funktion als Überlieferer - nicht sonderlich viel berichtet wird. 59. Eine "Maqbulah" ist ein Hadith, den die Fiqh- und Haditwissenschaftler - ohne die Glaubwürdigkeit seiner Überliefererquelle zu prüfen - inhaltlich akzeptieren und entsprechend handeln. Wie u.a. der Hadith, den Umar Ibn Hanzalah überliefert. 60. Sure Nissa', Verse 58-59 61. "Magma'-I-Bayyan", Sure Nissa', zu Vers 58 62. "Magma'-l-Bayyan", Sure Nissa', zu Vers 58" Tafsir "Burhan" und Tafsir "Durr ul Mantur", zum gleichen Vers ] 63. "Usal Kafi", B. 2, S. 22-24, "Kitab ul Huggat", Kap. und Tafsir "Magma'-l-Bayyan", Tafsir "Surhan" und Tafsir "Nur ul Mantur", zu Vers 58 64. "Furu' Kafi", B. 7, S. 264, "Kitab-I-Hudud", Bab-an-Nawadir", Hadith 22, "Wassa'l usch Schi'ah", B. 18, S. 528, "Kitab-I-Hudud", "Abwab Had us Sirqah", Bab 30, Hadith 1, "Bihar ul Anwar", B. 40, S. 281, "Tarikh Amir al Mu'minin (a.s.), Bab 97, Hadith 44 65. Mir wurde mitgeteilt, dass einer der Angreifer eine muslimische und eine nicht-muslimische Frau, die sich im Schutze des Islam befindet, angriff und ihnen Halskette, Annband, Ohrringe und Hals-, Arm- und Fußreifen entwendete. Und obwohl die bestohlenen Frauen um Gnade baten, kehrten die Plünderer heil und unversehrt heim. Wenn ein Muslim angesichts eines solchen Geschehens vor Gram stirbt, so ist er nicht dafür nicht zu tadeln. In meinen Augen ist sein Tod ein Zeichen seiner Würde. ("Nahgul Balagah", Khutbah 27) 66. Die "Bani Qurayzah" gehörten zu jenen jüdischen Stämmen, die in der Umgebung Medinas lebten und mit dem Propheten einen Freundschaftsvertrag geschlossen hatten. Dann aber brachen sie jedoch ihr Abkommen und zettelten gemeinsam mit den "Quraisch" und "Gatfan" einen Krieg gegen die Muslime an. Es kam zu dem bekannten "Grabenkrieg" bei Medina. Nachdem die Muslime gesiegt hatten, ließ der Prophet ihr Gebiet umzingeln. Die Bani Qurayzah waren damit einverstanden, dass Sa'd Ibn Ma'ad über sie richten sollte. Sa'd urteilte, dass die Krieger des Stammes hingerichtet werden müßten. Ihre Frauen und Kinder sollten in Gefangenschaft kommen und ihr Besitz unter den Muslimen verteilt werden. ("Sirat un Nabawwiah", Ibn Hischam, B. 3 u , S 233 - 246. "Tarikh Tabari", B 2, S. 245) 67. "Usul Kafi". B. 1, S. 276, "Kitab ul Huggat", Hadith 1, Tafsir "Burhan", B. 1, S. 379 - 386, zu Ayat 1, 4 68. Umar Ibn Hanzaleh Kufi: Schaykh Tussi und Barqi bezeichnen ihn ais Getreuen der Imame Sadiq und Baqir (a.s,). Umar Ibn Hanza!eh gilt als einer der bekannten Hadithüberlieferer, und namhafte Gcfährtcn wie Zurarah, Hischam Ibn SaIim, Abdullah ibn Bakier, Abdullah ibn Maskan und Safwan Ibn Yahya ziehen ihn als Überliefererquelle hinzu. Das aber genügt als Nachweis seiner Zuverlässigkeit. Abgesehen davon ist die Riwayat des Yazid Ibn Khalifeh ebenfalls Hinweis darauf, dass er geschätzt wird. 69. "Usul Kafi", B. 1, S. 86. "Kitab Fasl ul llm", "Bab Ihtilaf-l-Hadith", Hadith 10, "Wassa'iI Schi'ah", B 18, "Kitab Abwab Sifat-I-Qaqi", Bab 11,Hadith 1 70. Wenn geklagt wird, dass jemand Grund und Boden oder Geld schulde und man dies anfordert, ohne genauere Angaben dazu zu machen, so handelt es sich um eine Forderung allgemeiner Art, "ayn kali", Wird jedoch etwas ganz Bestimmtes gefordert, das heißt, wird gen au gesagt, um was und um wieviel es sieh handelt (beispielsweise um einen geerbten Ring, der gestohlen wurde oder abhanden kam) so handelt ist sich um eine spezifische Forderung, "ayn muschachas" 71. Auffassung des Gelehrten Sabsewari 72. Ulama: Gelehrte 73. Die einzige Frage könnte höchstenfalls Umar Ibn Hanzalah betreffen, die jedoch zuvor bereits, in der Fußnote 63. in der es um seine Bestätigungt geht, ebenfalls beantwortet wurde. 74. Salim Ibn Mukram Ibn Abdullah Kanassi, bekannt unter dem Namen Abu Khadigah und Abu Salameh, zählte zu den Gefährten Imam Sadiqs (a.s.) und Imam Kazims (a.s.) und überlieferte die Worte beider. Ibn Quluyeh und Ali Ibn Fadal bestätigen ihn, und Nagaschi, der zu den großen Hadithkennem zählt, bezeichnet ihn als "Zuverlässigen". 75. "Wassa'il Schi'ah", B. 18, S. 100, "Kitab ul Qada', Abwab Sifat ul Qadi, Kap. 11, Hadith 6 76. Das Religionsgesetz wünscht, dass "Hassabiah-Angelegenheiten" in der Gesellschaft realisiert werden. Wenn eine oder mehrere Personen die Verantwortung dafür übernehmen, sind die übrigen davon befreit. Zu diesen "Hassabiah-Belangen" zählen beispielsweise "Gutes gebieten, Schlechtes verwehren", Rechtsprechung, Verteidigung. In der Zeit der "Gaybat" zeichnet der gerechte Faqih dafür verantwortlich, der dann diese Aufgabe einer geeigneten Person übertragen kann. 77. Abdullah Ibn Maymun Ibn aI Aswar al Qaddab zählte zu den Gefährten Imam Baqirs (a.s.) und Imam Sadiqs (a.s.). Nagaschi und Alameh bezeichnen ihn als zuverlässig. 78. "Usal Kafi", B. 1, S. 42, "Kitab Fadl ul Ilm", "Sab Tawab ul Alim .. ", Hadith 1 79. Ali Ibn Ibrahim Ibn Haschim Qumi, Hadith-Überlieferer, Koran-Kommentator und Faqih gegen Ende des 3. und zu Beginn des 4. Jahrhunderts n.H., einer der "Machayikh" Kuleinis. Viele Schriften sind von ihm, u.a. "Manaqib", "Asnad", "Al Schara'a' ", "Magazi", "Al Anbia' " und Korankommentation. In Qum wurde er beigesetzt. 80. Ibrahim Ibn Haschim Qumi, einer der Gefährten Imam Gawads (a.s.). Von ihm stammen viele Überlieferungen, die er von den Gefährten der Imame (a.s.) übernahm. Wie berichtet wird, ist er der erste, die die Ahadith "Kufian" in Qum publizierte. Das Buch "Nawadir wa Qadayaye Amir al Mu'minin" zählt zu seinen Werken. 81. Wahab Ibn Wahab Ibn Kalir Ibn Abdullah, bekannt als "Abul Bakhteri" (gest. 200 HQ) zählt zu den Überlieferem der Worte Imam Sadiqs (a.s.) und Hischam Ibn Arwahs. (Bagdad). Seine Überlieferungen werden in Frage gestellt und die Gelehrten Ahl-Sunnats - u.a. Abmad Ibn Hanbal bezeichnen ihn als ungebildet und Lügner. Unter den Imamieh-Gelehrten ist es Schaykh Tussi, der seine Überlieferungen anzweifelt, und Ibn Gadä'irii sagt über ihn, dass er unwahr und ungebildet sei. Dennoch aber hat er von Imam Sadiq (a.s.) Ahadith überliefert, die als zuverlässig gelten. 82. "Usul Kafi". B. 1, S. 39, Kitab Fadl ul Ilm, Bab Sifat ul llm, Hadith 2 83. "Bilgatul Faqih", B. 3, S. 226 84. "Bihar ul Anwar", , B. 2, S. 22, "Kitab ul llm", Kap. 8, Hadith 67 85. Jeder der Propheten, einschließlich seines Ranges und all seiner Aufgaben und Verpflichtungen. Und: Jeder der Propheten, allein deswegen, weil er "Nabi" (Prophet) ist. Ohne Rücksicht darauf, ob ihm Imamat und Wilayat obliegen oder nicht. 86. Sure 33. Vers 6 87. "Magma'-I-Bahrayn .... " ist ein Buch, das die in Koran und Ahadith erscheinenden Begriffe erläutert, und zwar gemäß den Aussagen der lmamiah-Schi'ah. Autor des Buches ist Fakhruddin Ibn Muhammad Ali Ibn Ahmad Ibn Turayh Nagafi, bekannt als "Schaykh Fakhruddin Turayhi. ( gest. 1085 HQ). Seine Quellen zu dem Buch sind u.a. "Sihah", "Qamus", "Nahayat". 88. "Magma'-l-Bahrayn", B. 1, S. 457 89. "Usul Kadi", B. 1, S. 7-176, "Kitab ul Huggah", Bab: "AI Farq bein al Rassul wan Nabi wal Muhaddat" 90. "Usul Kafi", B. 1, S. 321- 343,"Kitab ul Huggah", Kap.: "Ennal A'imah ..'" bis Bab.: Ma indal A'imah ... " 91. Alim, Singular von Ulama 92. "Usul Kafi" B. 1, S. 42-45, "Kitab Fadl ul llm", Kap.: Sifat ul Ulama' 93. "Arba'in", Imam Khomeinis (s), S. 414-416, Hadith 94. Dieser Hadith wird in den "Sahih Bukhari", B. 1, S. 25, in "Kitab ul llm", Kap.: "Al llm qabl..." , in "Sunan ul Darami", B. 1, S. 110, "Bab fi fadl ul Iim wal Alim", Hadith 342, in "Sunan Abi Dawud" , B. 4, S. 57, "Kitab ul llm", Bab ul Hat ...", Hadith 3641 u.a. ohne diesen Zusatz und in "Masnad ul Imam Abmad Ibn Hanbal", B. 1, S. 10 mit dem Zusatz gebracht. 95. "Awa'id ul Ayyam". von Moulä Abmad Ibn Mahdi Ibn Abugar Naräqi Käsehani (gest. 1245 HQ). Das Buch beinhaltet aus dem Religionsgesetz herausgearbeitete Weisungen, eingeordnet in 88 A'idah. 96. "Fiqh ur Rida" oder "Fiqh Radawi" ist der Titel einer Buchreihe zu den Fiqh-Geboten. Einige sprechen sie Imam Rida (a.s.) zu, andere zweifeln allerdings daran, dass sie von dem Imam (a.s.) selbst herrühren. Weitere Informationen im Vorwort des Buches "AI Fiqh ul mansub ar Rida (a.s.), Herausgegeben vom Imam-Rida (a.s.)-Welt-Kongress (1406 HQ). 97. "Awa'id ul Ayyam", S. 186, Had. 7 98. Unter "Umum Manzelat" ist all das zu verstehen, was die Riwäyat dazu sagt. Nämlich: Die Stellung der Fuqaha entspricht der der Propheten der Bani Israel, ohne dass dabei Imamat und Leitung der Gesellschaft ausgenommen wären. 99. "Gama' I Akhbar...", das als Werk Schaykh Saduqs populär wurde. Nachforschungen jedoch weisen daraufhin, dass das Werk von Mubammad Ibn Mubammad Ibn Ali, der im 6. Jahrh. HQ lebte, ist. 100. "Gama' I Akhbar", S. 38,Kap. 20 101. ""Mustadrak ul Wassa'i wa Mustanbit ul Massa'iI" stammt von Mirza Hussayn Ibn Mirza Mubammad Taqi Ibn Mirza Ali Mubammad Tabarsi Nuri (gest. 1320HQ). Ca. 23000 Hadith wurden in dem Werk zusammengetragen. Der Verfasser, der sein Werk als Ergänzung des "Wassail usch Schi'ah" bezeichnete, zitiert in ihm nur Hadith, die in "Wassa'il usch Schi'ah" nicht erscheinen. Sein Werk gliederte er entsprechend der Aufteilung in "Wassa'il usch Schi'ah" und ergänzte seine Arbeit mit einem ausführlichen hadithwissenschaftlichen Quellenverzeichnis. 102. "Qurarul Hikam ... " von Abul Fatb Abdul Wahid Ibn Muhammad Ibn Abdul Wahid Ibn Mubammad Amidi, (gest. 510 HQ), das Buch beinhaltet - in alphabetischer Reihenfolge - Ermahnungen und Aphorismen Hadrat Alis (a.s.). 103. "Qurarul Hikam ...", Kap. I, Hadith 559, "Mustadrakul Wassa'il", B. 17, S. 316, "Kitab ul Qada' ", Kap. "Sifat ul Qadi", Kap. 11, Hadith 17 104. Akhbar: göttliche Mitteilungen 105. Ahbar: jüdische Schriftgelehrte 106. Sure 5. Vers 63 107. Sure 5. Vers 44 108. Sure 5, Vers 44 109. Sure 9, Vers 71 110. Gesellschaftsabkommen. die eine islamische Gesellschaftsordnung ermöglichen. 111. Islamische Angelegenheiten, denen zugestimmt und die - durch Treueid dem Propheten gegenüber beschlossen wurden. Unter anderem das Versprechen, den vom Propheten selbst bekannt gegebenen Nachfolgern - Ali (a.s.) und Seine Nachkommen (a.s.) - die Treue zu wahren und ihnen zu folgen. 112. D.h., über unsere Kämpfe, die wir gegen das Unrechtregime der Umayyaden führten. 113. "Usul Kafi", B. I, S. 54, "Fadl ul llm", Bid'a', Hadith 2 114. Als "Fi'ih Baqiah" (Gesetz und Recht missachtende, aggressive Gruppe) werden jene bezeichnet, die dem Imam ihren Gehorsam verweigern oder Unrechterweise einer Gruppe der Muslime Gewalt antun. Im 9. Vers der Sure 49 heißt es: So sieh die einen der Muslime gegen die anderen unter ihnen vergehen, bekämpft sie, bis dass sie zu Gottes Gebot und Wort zurückkehren. (Bayyan", S. 319, "Wassa'il Schi'ah", B. 11, S. 16, 54, 55, "Kitab ul Gihad", Kap. 5, 24, 26, Thema: Gihad ... 115. Im Jahre 1901 kam es zu einem Abkommen zwischen Muzzafareddin-Schah (Ghatscharendynastie) und dem Engländer William Knox d'Arcy, demgemäß das Recht zu "Ölbohrung und Entdeckung neuer Ölfelder" England zugesprochen wurde. Dieses Abkommen galt für die Dauer von 60 Jahren, und in Iran erhielt Iediglich 16'% des Reingewinns. Laut einer Einverständniserklärung, die 32 Jahre danach unterzeichnet wurde, erhöhte sich der Anteil Irans auf 20 %. Nach dem Sturz Mossadeqs wurde im Jahre 1954 ein neues Konsortium gebildet. Dieses Konsortium setzte sich zusammen aus der iranisch-englischen Ölgesellschaft mit 40 % Anteil, dann 5 amerikanischen Gesellschaften Axon, Mobil, Golf, Shevron, Texaco - mit 40 '% Anteil, der holländischen Gesellschaft Royal D. Shell mit 14 % Anteil und der französischen Ölgesellschaft mit 6 % Anteil. Gemäß vorhandener Statistiken wurden nun während eines Zeitraums von 24 Jahren, 205.891.947.800 Faß Rohöl und 10.152.212.090.000 Kubik-Fuß Gas aus Iran in den Westen exportiert. "Naft az Agaz ta emruz", herausgegeben vom Erdölministerium, "Zohur wa Soqut Saltanat Pahlawi", , B. 2, herausgegeben von Institution für politische Studien und Forschung, , "Iran Sarab Qodrat", R. Graham, . üb. Firuz Firusnia, "Dastan Opec" P. Tresiant, üb.: A. Gafrani, "Naft, Qodrat, Usul", Mustafak Alam, üb.: G. Salehyar 116. Am 30. Khordad des Jahres 1348 Sch. (1969) setzten die Zionisten die Al-Aqsa-Mosdhee - die erste Gebetsrichtung der Muslime - in Brand. Dieses Verbrechen, das den Zorn der Muslime in aller Welt gegen Israel wachrief, fand in der damaligen iranischen Presse kein sonderliches Echo. Die Beamten des Schah, die die Presse zu kontrollieren hatten, gaben sich höchstmögliche Mühe, um jedweden Anti-Israel-Artikel in den Medien zu verhindern. Das kaiserliche Ministerium gab zwar eine Mitteilung zu diesem Vorfall, zu dem es seinem Bedauern Ausdruck gab, heraus, ging jedoch mit keinem Wort auf die Akteure und Hintermänner dieses Geschehens ein. Der Schah stellte eine Million Rial zur Instandsetzung der AI-Aqsa-Mosehee zu Verfügung. Malik Feisal und der Schah schlugen die Einberufung einer Konferenz der Oberhäupter der islamischen Länder - zu einem Meinungsaustausch über diesen Vorfall vor. Am siebten Tag nach der Brandstiftung erhoben sich in den islamischen Ländern Millionen Muslime zu Demonstrationen und Proteststreiks und gaben den Urheber dieser Untat, die die islamische Welt erschütterte, bekannt. Als Urheber wurde Israel genannt. Das derzeitige Regime in Iran untersagte jegliche Kundgebung oder Demonstration dieser Art, wogegen die hohen geistlichen Gelehrten Einspruch erhoben. In jenen Tagen schrieb die Zeitung "AI- Gumhuriah", herausgegeben in Bagdad, bezug nehmend auf die Rede Imam Khomeinis (s.) zu diesem Ereignis wie folgt: Imam Khomeini rief in seiner Rede die Muslime zu Vereinigung auf und bezeichnete die Konferenz "Rabat" als 'Bemäntelung dieses Verbrechens und als Mittel, die Muslime von der zionistischen Untat abzulenken.' Er sagte: 'Solange Palästina von den Juden besetzt ist, darf die AI-Aqsa-Moschee nicht instandgesetzt werden, müssen die Spuren dieses Verbrechens erhalten bleiben.' Auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat seinen Protest gegen Israel wegen dieser Untat - kundgetan. 117. "Furu' Kafi", B. 5, S 55-60, "Kitab AI Gihad", Kap.: AI amr bil ma'ruf wan nahy al munkar", Ahadith 1, 2, 5, 11, "Wassa'il usch Schi'ah", B. 6, ab S. 393, "Kitab AI amr bil ma'rufwan nahy an munkar", Kap. 1 u. 3 {*] Hinweis auf das "Gesetz der Landes- und Regionalvereinigungen, das seitens der damaligen Regierung am 16. Mehr 1341 Sch. (1962) - verabschiedet worden war. In dem Verabschiedungsdokument war die Klausel "Islam" als Bedingung für die Wählenden und Wahlkandidaten gestrichen worden und statt auf den Koran sollte auf das "Himmlische Buch" vereidigt werden. Dieses Gesetz wurde zunächst von Imam Khomeini und danach von den übrigen Maraga' kritisiert und zurückgewiesen. Die Unterstützung Imam Khomeinis durch (s) eine Gruppe der Bevölkerung als auch die Herausgabe von Bekanntmachungen anderer "Maraga' Taqlid" führte dazu, dass die Regierung am 17. Azar das Gesetz aufhob. 118. Sure 9, Vers 60 119. Der Autor des Werkes "Tuahaful Uqul" zitiert die Riwayat ohne Angabe der Überlieferungskette, was dazu führt, dass sie als "daif' (schwach) eingestuft wird. 120. Mirza Hassan (0. Muhammad Hassan) Ibn Mahmud Hussayni Schirazi (/230- 1312 HQ), Faqih, "Usuli" und in seiner Zeit hoher Imamieh-Gelehrter. Zunächst studierte er in Schiraz und Isfahan und ließ sich dann in Nagaf von Schaykh Ansari weiterbilden. 22 Jahre nahm er an dessen Vorlesungen in Fiqh und Usul teil. Nach dem Tode Schaykh Ansaris wurde er zum Marga' der Schi'ah ernannt. Das berühmt gewordene Tanbaku-Gesehehen, das sich in seinem letzten Lebensjahr ereignete und das dazu führte, dass Millionen Iraner das Rauchen aufgaben - weshalb schließlich der diesbezügliche Vertrag mit den Engländern annulliert wurde - ist deutlieher Beweis seiner theologischen und politischen Stärke. Mirza Hussayn Nuri, Aqa Rida Hamedani, Schaykh Ga'far Kasehif ul Qitä', Schaykh Kazim Yazdi, Schaykh Fadlullah Nuri und Mirza Habibullah Khorassani zählten zu seinen Schülern. Zu seinen Werken gehören: Rissalah dar Qada'. Rissalah dar Egtema' Amr wa Nahy und Schriften zu "Taharat ta Mabhat Wudu" 121. "Tarikh Bidari Iranian", Nazim ul Islam Kermani, B. 1, S. 14, "Hayat Yahya", Yahya Dolat-Abadi, B. 1, S. 109, 'Tahrim Tanbaku", Ibrahim Teimuri, S. 119, "Tahrim Tanbaku dar Iran", Cadi. üb. Sch. Qa'im Maqami, S. 118 122. Wir unterscheiden zwei Arten religionsgesetzlicher Anordnungen. Da gibt es jene allgemeingültigen, nicht situationsgebundenen, die als "Hukm awwali" bezeichnet werden. Und dann diejenigen, die situationsgebunden sind, d.h. aufgrund bestimmter Umstände erforderlich werden und solange Gültigkeit haben, wie die betreffende Situation - weswegen sie erforderlich und erlassen wurden - gegeben ist. Beispielsweise ist der Genuß des Fleisches von Tierkadavern verboten Ein "Hukm awwali". Doch in Notfällen, um dem Hungerstod zu entgehen, ist das Essen dieses Kadaverfleisches (jedoch nur soviel, dass das Weiterleben möglich ist) erlaubt. Ein "Hukm tanawi" Das gleiche gilt für die besagte Tanbaku-Anordnung und dem damit verbundenen Rauchverbot. Gemäß dem "Hukm awwali" ist das Taback-Rauchen erlaubt. Jedoch aufgrund der besonderen Umstände wurde es - seinerzeit - verboten. Ein "Hukm tanawi". (Verboten wurde es, da die Gefahr von Unheil und Ausbeutung der Muslime durch die die "Welt des Kufr" drohte.) Dieses Tanawi Gebot blieb bestehen, bis die drohende Gefahr, deretwegen es erlassen wurde, vorüber war. 123. Mirza Muhamrnad Taqi Ibn Muhib Ali Schirazi Ha'eri (gest. 1338) ging nach Beendigung seiner Primär-Ausbildung nach Samara, wo er sein Studium bei Mirza Schirazi (bozorg) - zu dessen besten Schülern er zählte - fortsetzte. Nach Mirza erreichte er in Samara das Marga'iat und wurde nach Seyyid M. Kazim Yazdi mit der Führung der Schi'ah betraut. Im Rahmen seiner Fatwa rief er in Irak zum Gihad auf und forderte die Muslime zum Kampf gegen die englische Regierung auf, die sich Irak unterwerfen wollte. Etliche wissenschaftliche Werke stammen von ihm, unter anderem: "Rissalati dar Ilm Usul", "Haschieh bar Makassib" und Gedichte zu und über Ahl-ul-Bayt (a.s.) in persischer Sprache. 124. Ga'far Ibn Khidr Ibn Yahya Nagafi (gest. 1227o. 1228HQ), bekannt unter dem Namen Schaykh Ga'far Kaschiful Qita', wurde nach dem Tode seines Professors Ostad Alameh Bahrul Ulum (gest. 1212 HQ) mit der Führung der Schi'ah betraut. Er war bekannt für seine ausgewogenen fiqhwissenschaftlichen Auffassungen als auch für seine logische Argumentation und Beweisführung bei der Ausarbeitung fiqhbetreffender Themen und Aspekte. Zudem schrieb er ausgezeichnete Gedichte. Zu seinen Werken zählen: "Kaschiful Qitä', "Scharh Qawa'id Alameh", "Kitab Taharat", "Gayatul Ma'mul fi Ilm Usul"m "Mukhtasar Kaschful Qata'ul", "Haq ul mubin..." 125. "Maniatul Talib fi Haschiatul Makassib", B. 2, S. 327
Die vom Islam festgesetzten Steuern und das von ihm vorgesehene Budget geben Aufschluss darüber, dass sie nicht nur zum Wohle der Armen und bedürftigen Sadat, sondern auch im Sinne der Regierung und Absicherung der notwendigen Staatsausgaben gedacht sind.
Die "Khums" beispielsweise stellt eine recht beachtliche Einnahmequelle dar, die dem Öffentlichen Guthaben - Bayt ul Mal zugute kommt und zu den Säulen des Staatsbudgets zählt. Gemäß den Bestimmungen unserer Religion ist von sämtlichen Gewinnen in Landwirtschaft, Handel, den Erträgen der Boden- und Naturschätze, kurz, von sämtlichen Gewinnen, die gemacht werden, die "Khums" zu leisten - und zwar entsprechend gerechter Regelungen. Das heißt vom Gemüsehändler an der Ecke bis zum Schiffsmann oder Bergarbeiter, der die Schätze des Bodens hervorholt - alle sind dazu verpflichtet. Jedermann hat von dem Zugewinn, der ihm nach Abzug seiner Ausgaben bleibt, die "Khums" zu zahlen bzw. dem "Hakim l Islam" auszuhändigen, auf dass sie dem "Bayt ul Mal" hinzugefügt wird.
Es ist offenkundig, dass Einkünfte dieser Höhe zur Verwaltung des islamischen Staates und zur Deckung dessen Ausgaben und Notwendigkeiten gedacht sind. Zweifellos sind die Khums-Einnahmen der islamischen Länder oder auch der gesamten Welt, falls sie einmal durch ein islamisches Government regiert werden sollte, nicht allein zur Beseitigung der Bedürfnisse der "Seyyids" (1) und Geistlichkeit gedacht sind. Es geht um mehr, um Bedeutenderes - nämlich um die Verwaltung, um die Beantwortung bzw. Beseitigung der Notwendigkeiten eines gewaltigen Staatsapparates.
Wenn ein islamisches Government ins Leben gerufen und etabliert wird, muss es mit eben diesen Steuereinnahmen - Khums und Zakat, "Giziah" und "Kharagat" (2) - verwaltet werden. Seit wann bedürften die "Sadat" (3) eines solch (hohen) Budgets? Die Khums, die sich allein aus den Gewinnen des Bagdader Bazars ergibt, reicht aus für sie, für sämtliche Theologisch- Wissenschaftlichen Bildungszentren und alle bedürftigen Muslime. Ganz zu schweigen von den Bazaren Teherans, Islambuls, Kairos oder anderswo.
Die Möglichkeit und Bereitstellung einer solch gewaltigen Gesamt-Einnahme ist ebenfalls Hinweis auf einen islamischen Staat und dessen Verwaltung und Versorgung. Er, das Wohl der Allgemeinheit, die Regelung der gesellschaftlichen und staatlichen Belange, einschließlich des Gesundheits-, Schul- und Bildungswesens, der Verteidigung des Landes, dessen Aufbau und Fortschritt, Infrastruktur etc. sind damit gemeint.
Und dies alles im Rahmen jener Regelung, die der Islam im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Wahrung und Nutzung dieser Bayt-ul-Mal-Einkünfte vorsah: Nämlich, dass sie in keinster Weise und unter keinen Umständen missbraucht und vergeudet, sondern getreulich im Sinne des Allgemeinwohles genutzt werden. Dass sich Regierungschef, Regierungsmitglieder und sonstige Verantwortliche des Landes bzw. des Öffentlichen Dienstes nicht an diesen Einnahmen bereichern, keinerlei privilegiertes Anspruchsrecht erhalten, sondern in gleicher Weise wie alle der Gesellschaft am Öffentlichen Guthaben teilhaben.
Sollte denn wohl das Volksguthaben durch den Schornstein geblasen oder aber vergraben werden, bis dass "Hadrat" (4) erscheint? Oder aber dass es an jenem Tag, na ja, sagen wir einmal fünfzig Seyyids zugutekommt? Oder aber dass es jetzt vielleicht 500.000 Sadat gegeben wird, die nicht einmal wissen, was sie mit all dem anfangen sollen?! Dieweil wir doch wissen, dass ihnen als auch den Armen davon nur soviel zusteht, dass sie ihren Unterhalt damit bestreiten können ...
Der Islam plant und teilt das Budget so ein, dass jedem Einkommensfond sein eigenes Ressort vorbehalten ist. Da gibt es beispielsweise den Zakat-Fond mit entsprechendem Ressort, einen Spendenfond (Sadaqat und Tabbaru'at) und einen Fond für die Khums.
Die "Sadat" werden durch letzteren abgesichert. Und wie aus Ahadith zu entnehmen ist, müssen diese (Sadat) wiederum das, was sie bis zum Jahresende nicht verbraucht haben, dem "Hakim l Islam" zurückerstatten. Falls sie jedoch nicht damit auskommen, hat dieser ihnen noch zu geben. (5)
Zudem können die "Giziah", die seitens der "Ahl-Demeh" (6) zu entrichten als auch die "Kharag-Abgabe", die für große Ländereien zu leisten ist, recht ansehnliche Einnahmequellen darstellen. Derlei Steuern sind ebenfalls Hinweis auf das erforderliche islamische Government.
Es ist Aufgabe des "Hakim" bzw. "Wali", Ahl-Demeh entsprechend ihres Einkommens und materiellen Könnens – eine jährliche Steuer aufzuerlegen bzw. sie zu einer gerechtfertigten Abgabe von ihren landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu veranlassen. (7) Oder aber von ihnen eine Steuer für den von ihnen erworbenen bzw. gepachteten landwirtschaftlichen Grund und Boden, der zu dem islamischen Territorium gehört und "Mal ullah" ist, zu fordern.
Dies alles erfordert eine intakte, korrekte Verwaltung, Ordnung, Übersicht und Planung. Ein wirres, chaotisches System ist ganz gewiss nicht in der Lage, diese Angelegenheit ordnungsgemäß und gerecht zu regeln. Wie gesagt, eine Aufgabe, die den Verantwortlichen des islamischen Staates obliegt und die dafür zu sorgen haben, dass gerechtfertigte Steuern in erschwinglicher und angepasster Höhe angesetzt, eingezogen und zum Wohle der Muslime verwendet werden.
Dass auch die Finanz- und Steuerwesen betreffenden islamischen Gebote Hinweis auf die Notwendigkeit des Gegebenseins einer intakten islamischen Regierung und Verwaltung sind und ohne diese deren Durchführung nicht zu gewährleisten ist, dürfte wohl jedermann einleuchten.
2. Gebote zur nationalen Verteidigung
Auch jene Gebote, die den Schutz der islamischen Ordnung, Gesellschaft und des islamischen Territoriums meinen, sind Argument für ein islamisches Government.
Beispielsweise dieses Gebot:
"Das, was ihr an Waffen und Pferdekräften beschaffen könnt, haltet bereit," Sure Anfal, Vers 60
Es ist ein ganz allgemeiner Aufruf dazu, für ausreichend bewaffnete Kräfte zur Verteidigung zu sorgen und dazu, auch in Friedenszeiten immer bereit zu sein, Land und Leute verteidigen zu können. Wann immer die Muslime gemäß diesem Gebot handelten und zur Verteidigung ihres islamischen Staates und Landes Vorsorge getroffen hatten, waren sie gerüstet und allzeit bereit, sich zu schützen und zu wehren.
Damals hätte sich die Handvoll Juden nicht erdreistet, Gebiete der Muslime zu besetzen und die "Al-Aqsa-Moschee" in Brand zu setzen.
Auch wäre damals die muslimische Bevölkerung nicht so unvorbereitet gewesen, dass sie sich nicht sofort dagegen hätte wehren können. Die bedauerliche Situation heute ist darauf zurückzuführen, dass sich die Muslime nicht mehr um des Wortes Gottes willen erhoben, dass sie nicht für eine intakte und geeignete islamische Regierung sorgten.
Wenn die Regierenden der islamischen Länder wirkliche Vertreter ihrer Bevölkerungen wären - gläubig und die göttlichen Weisungen befolgend - würden sie ihre Differenzen untereinander beiseite schieben und sich zu Komplotts, Intrigen und Spaltung nicht hergeben. Stattdessen würden sie miteinander verbündet und eine einige Gemeinschaft sein (8). Dann hätten nämlich die paar Juden – diese Lakaien Amerikas, Englands und schlechthin des Auslands - nicht so vorgehen können. Auch wenn sie seitens der Amerikaner und Engländer noch so kräftig unterstützt worden wären. Dass sie es jedoch vermochten, ist alles eine Folge der Untauglichkeit jener, die über die Muslime das Zepter schwingen.
Der folgende Koranvers gebietet: Mobilisiert euch soweit wie möglich, damit euch der Feind nichts anhaben und euch kein Unrecht zufügen kann.
Wir jedoch waren nicht vorbereitet und gerüstet, so dass wir fremden Mächten zum Opfer fielen, sie uns attackieren und Gewalt antun.
3. Gebote zu Zivil- und Strafrecht
Die Einhaltung vieler Gebote wie die "Diyat"-Bestimmungen (9) denen der Schuldige zugunsten des Geschädigten Folge zu leisten hat oder die "Hudud- und Qissas-Regelungen", die allesamt unter Aufsicht des "Hakim I Islami" durchzuführen sind, können ebenfalls nur durch ein entsprechendes staatliches Amt und Organ gewährleistet werden.
All diese Gebote bzw. deren korrekte Durchführung bedürfen der Überwachung seitens eines intakten Regierungsorgans, und nur die Staatsgewalt ist es, die dieser wichtigen Angelegenheit gewachsen ist.
Politische Revolution - eine Notwendigkeit
Nach dem Dahinscheiden des verehrten Propheten (s.a.a.s.) verhinderten die Gegner Führung und Wilayat Ali Ibn Abi Talibs (a.s.), und insbesondere die Bani Umayyah (10) - la ana humullah sorgten dafür, dass Regierungstil und Ordnung, die der göttlichen Weisung und dem Vorbild des Gesandten Gottes (s.a.a.s) entsprachen, dahinschwanden.
Mehr und mehr wurden die islamischen Regierungsgrundsätze umgestoßen. Das neue Regierungsprogramm widersprach in vielem dem islamischen. Regierungsstil, Politik und Regie der Bani Umayyah und ebenso der Bani Abbas (11) waren geradezu anti-islamisch. Ihr Kalifat und ihre Herrschaftsordnung entsprach in keinster Weise mehr einer islamischen Regierungsordnung und war zu einem monarchistischen System geworden. Sie herrschten im Stil der iranischen Kaiser, der oströmischen Imperatoren und ägyptischen Pharaonen. Und auch späterhin wurde - in der Regel - an diesem keinesfalls islamischen, sondern vielmehr kontra-islamischen Stil und Vorgehen festgehalten. Bis zum heutigen Tag, wie wir sehen.
Religionsgesetz und Vernunft gebieten uns jedoch, nicht weiterhin derlei kontra-islamische Regierungssysteme (in der islamischen Welt) zuzulassen. Die Gründe dafür sind offenkundig, nämlich: Weil eine nicht-islamische politische Ordnung die Nichtverwirklichung der politischen Ordnung des Islam bedeutet. Zudem aber auch deswegen, weil eine jede nicht-islamische politische Ordnung eine "götzendienstliche" ist. Darum, weil ihr Oberhaupt "Taqut" (12) ist. Wir aber sind verpflichtet, jegliche Form von "Schirk" (13) aus der islamischen Welt und Gesellschaft zu beseitigen.
Darüberhinaus auch deshalb, weil wir angewiesen sind, geeignete Bedingungen zur Heranbildung einer gläubigen, gesunden Gesellschaft zu schaffen. Das aber sind Bedingungen, die ganz und gar denen eines Tagut-Regimes und korrupter Mächte widersprechen. Gesellschaftliche Bedingungen, die aus einer Tagut-Herrschaft hervorgehen und charakteristisch für eine "Götzen-Ordnung" sind, führen unweigerlich zu all dem weitverbreiteten Unheil und Verderb. Zu dem oft zitierten: "Fissad fi I Ard" (14), der auszumerzen ist. Er und jene, die ihn hervorrufen und verbreiten. Eben jenes Unheil, das schon Pharao in Ägypten schuf.
"Wahrlich, er war einer der Unheilstifter." Sure Qisas, Vers 4
Unter solch unheilvollen und krankmachenden gesellschaftlichen Bedingungen wird nur schwerlich ein gesundes, gutes Leben möglich sein. Die Gefahr der "Infizierung" bzw. dass selbst ein gläubiger, tugendsamer und gerechtigkeitsliebender Mensch - nach und nach – an Gläubigkeit, Tugend und Edelsinn einbüßt, besteht unentwegt.
Zwei Wege sind es, die ihm bleiben: Entweder gibt er sich ebenfalls Dingen hin, die unrecht sind und "götzendienstlich". Oder aber er bleibt fest, unterwirft sich nicht den Anordnungen und Wünschen des Tagut, widersetzt sich ihm und bekämpft ihn. Auf dass Unheil und Verderbnis weichen.
Uns bleibt nichts anderes, als den korrupten und verderblichen Herrschaftsapparat zum Sturz zu bringen und mit ihm seine gewalttätigen, skrupellosen und verlogenen Zepterführenden und Verantwortlichen. Dies ist eine Aufgabe, die allen Muslimen in allen islamischen Ländern obliegt und im Rahmen einer islamischpolitischen Revolution mit Erfolg durchzuführen ist.
Vereinte islamische Welt - eine Notwendigkeit
Ganz abgesehen von all dem ist die islamische Welt von Kolonialmächten und despotischen und profitsüchtigen Oberhäuptern zersplittert worden. Die islamische Gesellschaft wurde gespalten – in mehrere Nationen aufgeteilt. Auch das große othmanische Reich damals wurde von den Kolonialmächten auseinander gerissen.
Russland, England, Österreich und andere Kolonialstaaten verbündeten sich, führten gegen es Krieg und heimsten sich - ein jeder für sich einen Teil von ihm ein. (15)
Wenngleich die meisten der othmanischen Herrscher unfähig und ungeeignet waren und etliche von ihnen korrupt und verderbt und ihre Staatsform eine monarchistische, so bestand für die Kolonialisten dennoch die drohende Gefahr, dass sich jene Aufrechten im Volke unterstützt von der diesem - erhoben, die Regie im Lande übernahmen und dem Kolonialismus in ihrer Region den Garaus machten. Genau aus diesem Grunde geschah es dann, dass das othmanische Reich nach zahlreichen Gefechten im Ersten Weltkrieg zergliedert wurde - in zehn, fünfzehn kleine "Taschenformat-Staaten". Und jede Handbreit Boden wurde einem oder mehreren ihrer Beauftragten übergeben. Allerdings, einige dieser kleinen Länder vermochten sich späterhin des Zugriffs dieser Beauftragten und kolonialistischen Lakaien zu entledigen.
Damit wir zu Einheit in der islamischen Gesellschaft finden und die islamische Welt aus dem Zugriff der Kolonialmächte und der diesen hörigen Regierungen befreien können, bleibt uns kein anderer Weg, als für ein islamisches Government zu sorgen.
Damit Einheit und Freiheit der muslimischen Völker jedoch möglich werden können, müssen zunächst deren korrupten und auslandshörigen Regierungen gestürzt werden, um dann ein gerechtes islamisches Government, das nur im Dienste der Bevölkerungen steht, etablieren zu können. Denn, wie gesagt, zum Schutze der islamischen Ordnung in der muslimischen Gesellschaft ist eine islamische Regierung,notwendig. Wie auch Hadrat Zahra (s.a.) schon sagte, nämlich, dass das Imamat dem Schutze der Ordnung dient und dazu, der muslimischen Gesellschaft Einheit und Einigkeit zu geben. (16)
Befreiung der Unterdrückten
Zudem hatten die Kolonialmächte mittels der ihnen hörigen Beauftragten und Handlanger eine ungerechte, korrupte Wirtschaftsordnung bewirkt und den Bevölkerungen aufgezwungen. Mit dem Resultat, dass sich zwei Flügel bildeten: der der Unterdrücker und der der Unterdrückten. Auf der einen Seite Abermillionen hungernder und entrechteter Muslime, für deren Wohlergehen, Bildung und Gesundheit nicht das geringste getan wird und derlei ihnen versagt ist. Und auf der anderen Seite jene Minderheit Reicher und Mächtiger, die in Überfluss, Seichtigkeiten und Verderbtheit geradezu untergegangen sind.
Die hungernde und entrechtete Bevölkerung bemüht sich, sich der Tyrannei der räuberischen Herrscher zu entwinden und ein besseres Leben zu erreichen. Etwas, das jedoch die herrschende Minderheit und der korrupte Staatsapparat verwehren und verhindern. Wir sind daher verpflichtet, die unterdrückte und entbehrende Bevölkerung von ihrem Joch zu erlösen. Wir sind verpflichtet, den Entrechteten zur Seite zu stehen und ihren Unterdrückern die Stirn zu bieten. Die gleiche Verpflichtung, die Amir al Mu'minin (a.s.) in seinem Testament seinen Söhnen auftrug:
"Seid Gegner der Tyrannen und Helfer der Tyrannisierten." (17)
Die islamischen Gelehrten haben die Pflicht, gegen das profitsüchtig-monopolistische, ungerechte und illegitime Vorgehen der Tyrannen zu Felde zu ziehen und nicht länger zuzulassen, dass eine große Anzahl Hungriger und Unterdrückter dahinvegetiert, dieweil gleich nebenan plünderisch-korrupte Diktatoren ein Leben in Luxus und Überfluß führen. Amir al Mu'minin (a.s.) erklärte:
Deswegen habe ich das Regierungsamt angenommen, weil der Segensreiche und Erhabene Gott die Geistlichkeit verpflichtete und sich von ihr versprechen ließ, angesichts der Räuberei und Völlerei der Tyrannen und des Hungers und Elends der Tyrannisierten nicht zu schweigen und nicht die Hände in den Schoß zu legen:
"Bei Dem, der den Samen aufgehen lässt und das Leben erschuf wenn nicht jene gewesen wären, die mir den Treueid schwuren und ich daher - auch angesichts jener, die mir zur Seite standen – verpflichtet war, diese Verantwortung anzunehmen, und wenn Gott nicht die Geistlichkeit verpflichtet hätte, angesichts der Völlerei und Räuberei der Tyrannen und des zermürbenden Hungers und Elends und der Entrechtung der Unterdrückten nicht zu schweigen, hätte ich das Staatszügel nicht ergriffen. Ihr habt ja selbst gesehen, dass mir eure Welt und die Ämter und Ränge dieser euren Welt unwichtiger sind als jener feuchte Hauch, der durch das Niesen einer Ziege hervorgeblasen wird. " (18)
Wie könnten wir heute schweigen und zusehen, wie eine Anzahl Verräter, Korrupte und Fremdhörige gewaltsam und mit Hilfe des Auslands die Mühen von Millionen Muslimen für sich "ausschlachten", sich deren Eigentum und Reichtümer bemächtigen, und ihnen auch nicht den geringsten Anteil an den guten Gaben dieser Welt gönnen. Es ist daher Aufgabe der islamischen Geistlichkeit und aller Muslime, diesen Ungerechtigkeiten ein Ende zu setzen und auf diesem Wege, der Abermillionen Menschen zu ihrem Wohl verhilft, tyrannische Regime zu entmachten und eine islamische Regierung erstehen zu lassen.
Islamische Regierung laut Koran, Sunna, Hadith
Gemäß Vemunft, islamischen Weisungen, Vorgehen des Gesandten Gottes (s.a.a.s) und Amir al Mu’minins Ali (a.s.) als auch der Aussage von Koran und Ahadith ist es geboten, für eine (islamische) Regierung Sorge zu tragen.
Als Bestätigung hierfür einiges von Imam Rida (a.s.):
An dieser Stelle folgt im Original der arabische Text "Hal usch Schara'ah", B.1, S 152, "Bab 182", Hadith 9
Auf den ersten Teil dieses Hadith, der die Prophetschaft anbelangt, die hier jeodch nicht zur Debatte steht, brauchen wir nicht einzugehen.
Das, um was es uns im Zusammenhang mit unserem Thema geht, ist der letzte Teil des Hadith, in dem der Imam zum Ausdruck bringt:
"Als Antwort auf die Frage, warum der Allwissende Gott die "Awlia I Amr" gegeben hat und dazu aufruft, ihnen zu folgen, folgendes: Aus vielerlei Gründen. Unter anderem deswegen, weil den Leuten ein ganz bestimmter Weg vorgeschrieben und ihnen geboten wurde, diesen nicht zu Überschreiten und die Grenzen und Gebote einzuhalten.
Tun sie das nicht, kommt es zu Unheil und Verderbnis. Nun wird aber dieses Gebot nicht konsequent befolgt, da die Menschen den ihnen vorgezeigten Weg nicht getreulich einhalten und den göttlichen Weisungen nicht zuverlässig entsprechen. Es sei denn, ein verlässlicher Betreuer wäre ihnen gegeben, der dafür Sorge trüge und nicht zuließe, dass sie ihre Rechte Überschreiten und die Rechte anderer verletzen.
Wenn jedoch niemand da ist, der ihnen Übertretung verwehrt, werden sie auf Vorteil und Gewinn - wenngleich sie anderen auch damit schaden und deren Rechte verletzten - nicht verzichten, sondern um ihres persönlichen Gustos und Profits willen nicht zögern, anderen Unrecht zu tun.
Zum anderen: Keine Glaubensgemeinschaft und auch keine atheistische Gesellschaft sehen wir, die ohne jemanden, der für die Erhaltung ihrer Ordnung und Gesetze sorgt - also ohne Oberhaupt und Führung - vermocht hätte, zu Überleben und ihre Existenz zu wahren. Denn zur Bewältigung des religiösen wie auch weltlichen Lebens ist eine solche Instanz notwendig.
Das heißt also: Es entspräche nicht der Weisheit des Allwissenden Gottes, die Menschen - Seine Geschöpfe - ohne Führung und Betreuung zu lassen, Gott weiß, dass sie derer bedürfen. Dass sie sich ansonsten nicht erhalten können. Dass sie sich, geführt und gelenkt durch den, der sie betreut und leitet, ihrer Gegner erwehren, die Volkseinnahmen unter sich aufteilen, das Freitags- und Gemeinschaftsgebet verrichten und die Rechte der Unterdrückten gegen den Zugriff der Unterdrücker verteidigen.
Ein weiterer Grund ist der: So für sie nicht ein Imam vorgesehen worden wäre, der ihnen getreulich zur Seite steht, ihnen zuverlässiger Betreuer ist und für die Wahrung der Ordnung und Gesetze sorgt, würde auch die Religion verfallen. Die himmlische Lehre würde erlöschen und Sunna und islamische Gebote "auf den Kopf gestellt". "Modernisierer" kämen, die der Religion etwas hinzufügen und Atheisten und Glaubenslose würden ihr das eine und andere nehmen. Ein Zerrbild von ihr entstünde - entstellt und völlig anders, als sie in Wirklichkeit ist, würde sie den Muslimen gezeigt.
Wie wir alle wissen, sind die Menschen nicht vollkommen, sondern müssen sich noch erst vervollkommnen. Ganz abgesehen davon, dass sie verschieden sind und unterschiedliche Wünsche, Neigungen und Charaktere haben. Und wann immer jemand, der für Ordnung und Rechtsprechung verantwortlich war, die Leute nicht zu dem anhielt, was der Prophet gebracht hatte, kam Verderben über sie. Gesetz und Ordnung, Sunna und islamische Weisungen wurden entstellt und Versprechen und Abmachungen verworfen. Dies alles aber führt zum Verderb aller, der gesamten Menschheit.'
Wie den Ausführungen des Imam (a.s.) zu entnehmen ist, sind es verschiedene Gründe, die Regierung und "Waliy Amr" erforderlich machen. Gründe und Notwendigkeiten, die nicht vorübergehender Art, nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind. Denn immer wird es - beispielsweise - jene geben, die gewaltsam und gewissenlos gegen die Rechte anderer verstoßen. Die um ihres persönlichen Vorteils bzw. Gustos willen keine Skrupel haben, andern zu schaden und Unrecht zu tun. Man kann wahrhaftig nicht zu sagen, dass es solche Leute nur zu Zeiten Amir al Mu'minins (a.s.) gegeben habe, dass danach alle die reinsten Engel gewesen wären.
Der Schöpfer in Seiner Weisheit will, dass der Mensch gerecht und gut und sich innerhalb der von Gott gegebenen Grenzen bewegend lebe. So will Er es in Seiner Ewigen Weisheit. Das ist Seine Tradition, unabänderlich.
Mit anderen Worten: Heute und allzeit ist ein "Waliy Amr" notwendig. Jener, der die Regie in Händen hat, der Überschreitungen, Agressionen, Gewalttätigkeiten und Verstöße gegen die Rechte anderer verwehrt, der zuverlässig und aufrichtig ist und den Menschen – diesen Gottesgeschöpfen - zur Seite steht. Der sie betreut, der ihnen Orientierung ist, sie über die Religion, göttlichen Gebote und Weisungen aufklärt und diese gegen Entstellungen, die Gegner und Gottlose in Religion und Gottesgesetze einbringen wollen, bewahrt.
Wurde Amir al Mu'minin (a.s.) denn etwa nicht aus dem gleichen Grunde zu Führung und Kalifat bestimmt?! Gründe und Notwendigkeiten, die sein Imamat erforderlich machten, sind auch heute gegeben. Nur mit dem Unterschied, dass für die heutige Zeit eine bestimmte Person namentlich für dieses Amt nicht genannt wurde, wohl aber ganz allgemein Amt und Aufgabe des Imamats als ständiges Erfordernis. (19)
Wenn Weisungen und Gebote des Islam gewahrt bleiben und der Übergriff Gewalttätiger gegen die Rechte anderer verhindert werden sollen - wenn man der herrschenden Minderheit nicht gestatten möchte, um ihrer eigenen Interessen und Vorteile willen die Bevölkerung auszubeuten, zu entrechten und ins Elend zu stürzen wenn eine islamische Ordnung gegeben sein und alle und jedermann gemäß islamischer Gerechtigkeit handeln und wandeln sollen – wenn es darum geht, Entstellungen und anti-islamische Gesetze, die unfähige und ungeeignete Parlamente verabschieden wollen, nicht zuzulassen oder aber ausländischen Mächten Zugriff und Zugang zu den islamischen Ländern zu verwehren - nun, so ist zweifellos für ein islamisches Government Sorge zu tragen.
Ohne dieses ist das alles nicht zu erreichen. Allerdings, es muss ein intaktes Government sein. Intakt und gesund. Eine redliche, fähige und zuverlässige Führung muss es sein. Andernfalls, d.h. wenn Regierung und Regierungskräfte unfähig und korrupt sind, taugen sie natürlich ebenfalls nicht.
Da man sich seinerzeit nicht - und zwar einig und vereint - um eine gesunde Regierung und die Entmachtung korrupter und unfähiger Herrscher nicht bemühte, einige darüber gleichgültig oder furchtsam hinwegsahen, etliche sogar Gespräch und Aufklärung über islamische Bestimmungen und Weisungen vermieden und stattdessen gar tyrannische Oberhäupter gehuldigt wurden, konnte geschehen, was geschah. Einfluss und Wertigkeit des Islam verblassten in der Gesellschaft immer mehr. Die islamische Welt zersplitterte und verlor an Kraft und Wirkung.
Die islamischen Gebote wurden nicht mehr beachtet und zudem entstellt und abgeändert. Die Kolonialmächte brachten unter den Muslimen - mittels ihrer Beauftragten und Handlanger - nichtislamische, ausländische Gesetze in Umlauf, exportierten ihre eigene Kultur in die islamische Welt und machten sie "westhörig". Alles deswegen, damit wir nicht auf den Gedanken nach eigener Führung und Regie verfielen. Aber wir wollen und brauchen ein eigenes, intaktes Government das ist völlig klar...
1. Bezeichnung für Prophetennachkommen 2. "Kharagat" Pachtsteuer für nationales landwirtschaftliches Gelände 3. "Sadat": Prophetennachkommen 4. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Khums-Einnahmen, insbesondere jenen Teils, der als "Sahm Imam" (Anteil des Imam) bezeichnet wird, gehen die Ansichten der Imamieh-Gelehrten auseinander. Einige sagen, dieser Anteil gehöre dem Zwölften Imam persönlich und müsse deshalb bis zu seinem Erscheinen aufbewahrt werden. "AI Muqan'ah", S. 285, 286, "Scharh Lum'ah", B. I, S. 184 5. Mussa Ibn Ga'far (a.s.) sprach: Die Hälfte der Khums gehört dem Imam (a.s.). Die andere Hälfte wird unter seinen Angehörigen verteilt. Ein Teil davon an die Waisen unter ihnen, ein Teil an die Bedürftigen, ein Teil an die bedürftigen Reisenden. Auf dass ihnen - gemäß Koran und Sunna - das, was sie zu ihrem Lebensunterhalt während eines Jahres benötigen, zuteil wird. Und wenn sie bis Jahresende nicht alles verbraucht haben, geben sie das Übriggebliebene dem Hakim zurück. Erhalten sie jedoch weniger als ihren Teil oder das, was sie brauchen, ist es dem Hakim vorbehalten, ihnen von dem, was noch in seinen Händen ist, zu geben und ihre Bedürftigkeit zu lindem. Der Hakim ist beauftragt worden, ihren Lebensunterhalt abzusichern und das, was sie von dem, was er ihnen gab, nicht benötigen, dem "Sahm Imam" hinzuzufügen. "Usul Kafi", B. 2, S. 49 I - 492, "Kitab ul Huggah", "Bab ul Fay wal Anfiil", Hadith 4, , "At Tahdgib", B. 4, S. 127, "Kitab az Zakah", Kap. 37, Hadith 2 und "At Tahdib", B. 4, S. 281, "Kitab az Zakah", B. 36, Hadith 5 6. "Ahl-Demeh" ist die Bezeichnung jener, die unter der Bedingung, dass sie die Giziah-Abgabe leisten, unter dem Schutz des islamischen Staates stehen. (Das gleiche gilt für die Kharag-Abgabe) 7. Beispielsweise Reittiere (Esel, Pferd, Kamel) oder Nutzvieh wie Kuh, Schaf 8. Entlehnt den Empfehlungen des Propheten (s.a.a.s). "Bihar u] Anwar", B. 28, S. 104, "Kitab ul Fitan wal Mihan", Kap. 3, Hadith 3 u. B. 37, S. 114 9. "Diyat"• Sühnegesetze, die die "Diyeh" (Sühnegeld) erforderlich machen 10. Nachkommen des Umayyat Ibn Abd Schalm Ibn Abd Manaf, aus dem Stamme der Quraisch. Muaviah war der erste Kalif dieses Geschlechts bzw. dieser Dynastie (41 HQ), die im Jahre 132HQ mit der Ermordung Marwan des Zweiten abzudanken hatte. 10. Nachkommen des Abbas Ibn Abdul Mutalib, Onkel des Propheten (s.a.a.s.) Im Jahre 132 HQ kam diese Dynastie an die Macht unter dem Kalifen Abdullah Saffah. Sie fand im Jahre 056 HQ mit der Ermordung des Mu'tasim ihr Ende. 11. Jeder Tyrann und Abgott bzw. Angegebete (außer Gott natürlich) wird als "Tugut" bezeichnet. 12. "Schirk": Abgötterei. Götzendienst. Polytheismus 13. koranische Bezeichnung für "Verderbnis (Unheil) auf Erden" 14. Der Zerfall des otmanischen Reiches begann zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Im Krieg der Balkanbündnisländer (Londoner Abkommen von 1913) verlor es nahezu seine sämtlichen europäischen Gebiete und auch Besitzungen im Ägäischen Meer. Im Zuge des Ersten Weltkrieges als auch des Abkommens von Lausanne (1932) gab es die arabischen Gebiete Irak, Syrien, Arabien, Jordanien und Palästina, die daraufhin unter europäische Vorherrschaft gerieten, aus der Hand. Die türkische Region erhielt danach ihre Unabhängigkeit zurück und wurde zur "Türkei". 15. "Kaschful Gumah", B. I, S. 483 16. "Nahgul Balagah", Brief 47 17. "Nahgul Balagah" Khutbah 3 18. Gemeint ist, dass im Zusammenhang mit der Regierung und Führung der Gesellschaft, zwar Amt und Aufgabe des "Wa!iy Amr" genannt und gefordert werden, nicht aber, daß namentlichh eine bestimmte Person zu diesem Amt – wie beispielsweise damals Imam Ali (a,s) - genannt ward, Das besagt, dass die Leitung der islamischen Ordnung in jeder Zeit zum Aufgabenbereich dessen gehört, der als "Wali" ausersehen ist und fungiert.
Gesetze allein reichen zu Fortschritt und Erblühen einer Gesellschaft nicht aus. Damit sie letzter auch wirklich dienlich und zum Wohle sind, bedarf es der Exekutive, der durchführenden Organe.
Aus diesem Grunde hat der Erhabene Gott - abgesehen von Geboten bzw. Gesetzen, die Er gab - also abgesehen vorn Religionsgesetz – eine entsprechende Regierung einschließlich ihrer exekutiven Aufgaben und Kompetenzen vorgesehen.
Der verehrte Prophet (s.a.a.s.) stand an der Spitze dieser Regierung. Außer der Verkündung der göttlichen Offenbarungen als auch der Aufklärung über die islamischen Überzeugungen, Gebote und Regelungen hatte er für die Durchführung der göttlichen Weisungen zu sorgen und dafür, eine islamische Ordnung zu schaffen.
Eine islamische Regierung musste er ins Leben rufen. Er begnügte sich also nicht allein mit der - beispielsweise Bekanntgabe des Strafrechtes, sondern achtete auch auf dessen Praktizierung. Dass gegebenenfalls dem Dieb die Hand abgetrennt wurde, bestimmte Vergehen disziplinarisch (Had) geahndet wurden oder aber in besonderen Fällen die Steinigung erfolgte.
Nach dem Propheten hatte der Kalif - sein Statthalter bzw. Nachfolger - dafür zu sorgen. Dass der Prophet einen Nachfolger bestimmte, geschah also nicht lediglich um der Aufklärung über die Gebote und Überzeugungsgrundsätze willen, sondern zudem darum, dass sie respektiert wurden. Es ging um die Gewährleistung einer gewissenhaften Erfüllung der göttlichen Weisungen. Darum, dass eine islamische Ordnung gesichert war.
Dass also ein Prophetennachfolger bestimmt wurde, war so wichtig, dass er, der Gesandte Gottes (s.a.a.s.), seiner Mission nicht voll und ganz gerecht geworden wäre, hätte er nicht dafür gesorgt. Schließlich bedurften die Muslime auch nach ihm dessen, der auf die Durchführung der Gottesgebote achtete und darauf, dass die Gesellschaft im Rahmen einer islamischen Ordnung regiert wurde. Um ihres dies- und jenseitigen Wohlergehens willen.
Gesetz und Ordnung bedürfen der Exekutive. In allen Ländern und zu allen Zeiten war und ist es so. Die Legislative allein reicht nicht aus. Ein Gesetz, das erlassen wird, muss auch praktiziert werden. Dafür aber sorgt die Exekutive. Sie ist es, die für die Durchführung der Gesetze, Regelungen und richterlichen Anordnungen Sorge trägt und die Bevölkerung in den Nutzen von Gesetz und einer gerechten Rechtsordnung kommen lässt. Daher hat der Islam nicht allein für Gesetze und Legislative gesorgt, sondern auch für Exekutive. Dem "Waliy Amr" (1) obliegt also auch die exekutive Verantwortung.
Der Prophet (s.a.a.s) als Regierungschef
Argument dafür, dass eine Regierung sein bzw. geschaffen werden muss, ist das Vorgehen des Propheten (s.a.a.s.) selbst. Denn
1. Er etablierte selbst eine Regierung.
Dass dem so war, bezeugt die Geschichte. Er sorgte für die Durchführung der Gesetze, für eine islamische Ordnung und kümmerte sich um die Führung der Gesellschaft und Regelung ihrer Belange. Er entsandte seine Beauftragten in die nähere und weitere Umgebung, sorgte für die Rechtsprechung und ernannte Richter. Botschafter schickte er zu den Oberhäuptern anderer Länder und Stämme, schloss Abkommen und Verträge ab und befehligte bei militärischen Auseinandersetzungen sein Heer. Er achtete darauf, dass sämtliche Staat und Gesellschaft betreffenden Anordnungen und Regelungen respektiert und befolgt wurden.
2. Laut göttlichem Auftrag bestimmte er jenen, der nach ihm zu "regieren" hatte. Der Allmächtige Gott hatte den Propheten deswegen dazu aufgerufen, weil auch nach dessen Dahinscheiden die Gesellschaft geführt und ihren Belangen entsprochen werden musste. Dass Hadrat Muhammad (s.a.a.s.) dieser göttlichen Anordnung nachkam, ist u.a. ein weiterer Hinweis darauf, dass das Gegebensein von Regierung und Regierendem eine unerlässliche Notwendigkeit darstellt.
Kontinuierliche Praktizierung der Gebote
Selbstredend betrifft das Praktizieren der islamischen Gesetze und Gebote, dessentwegen ja Regieren und Regierung des verehrten Propheten (s.a.a.s.) notwendig wurden, nicht etwas, das nur zu seiner Zeit von Wichtigkeit gewesen wäre. Auch danach, nach seinem Dahinscheiden, musste dafür gesorgt sein. Laut Koran (2) sind die islamischen Gebote nicht auf Zeit und Raum beschränkt, sondern bis ans Ende aller Tage gültig und zu praktizieren. Sie wurden also nicht allein für die Zeit des Gesandten Gottes hinab gesandt, um anschließend at akta gelegt zu werden.
Beispielsweise das Strafrecht einschließlich "Had" und "Qisssas". Oder aber die islamischen Steuerbestimmungen oder die Notwendigkeit, die islamischen Länder und Völker zu verteidigen. Das Gerede, demnach die islamischen Gesetze aufhebbar bzw. nur für eine bestimmte Zeit und Region bestimmt seien, widersprechen Islam und islamischem Denken.
Da also die göttlichen Gebote und Weisungen auch nach dem verehrten Propheten (s.a.a.s.) - und zwar bis ans Ende aller Tage einzuhalten sind, ist es notwendig, dass eine Regierung, die dieses gewährleistet, gegeben sein muss. Ohne Regierung, d.h. ohne Regie, ohne durchführendes und ohne verwaltendes Organ, die ja sämtliche Belange von Land und Gesellschaft gemäß dem Gesetz regeln, würde es zu einem Chaos kommen. Zu Korruption und gesellschaftlichem, moralischem und ideologischen Verderb.
Damit das nicht passiert und die Gesellschaft gegen derlei geschützt ist, bleibt kein anderer Weg, als für das Gegebensein bzw. die Schaffung einer dementsprechenden Regierung und Ordnung zu sorgen.
Mit anderen Worten: Laut Gesetz und Verstand stellt das, was zu Zeiten des verehrten Propheten (s.a.a.s) und Amir al Mu'minins Ali (a.s.) erforderlich war - also Regie, Exekutive und Verwaltung – auch heute, in unserer Zeit, eine Notwendigkeit dar.
Um sich dies noch deutlicher zu machen, frage man sich doch einmal folgendes: Von der „Gaybat sugra" (3) bis heute, da nun inzwischen mehr als 1000 Jahre vergangen sind und möglicherweise noch weitere I 000 Jahre folgen, bis der Zeitpunkt des Wiedererscheinens Imam Mehdis (a.s.) gekommen ist, sollten all diese Gebote des Islam zwar gegeben sein, jedoch in praxi unter den Tisch fallen und ein jeder tun können, was er will und ihm beliebt?! Chaotische Zustände?!
Sollten die göttlichen Gesetze und deren Verkündung, Verbreitung und Durchführung sich der verehrte Prophet (s.a.a.s.) dreiundzwanzig Jahre lang bemühte und abplagte, nur für eine kurzbemessene Zeit gewesen sein? Hat Gott denn wohl Seine Gebote nur für einen begrenzten Zeitraum von 200 Jahren hinab gesandt? Und der Islam, sollte er etwa nach der Zeit der "Gaybat sugra" alles wieder aus der Hand geben?
Derlei Ansichten zu vertreten bzw. zu übernehmen ist gar noch schlimmer als den Islam abzuschaffen. Niemand kann allen Ernstes sagen, dass der islamisch-ideologische Rahmen nicht mehr notwendig sei und die territoriale Integrität des islamischen Landes nicht mehr verteidigt zu werden bräuchten. Dass heute Steuern, „Giziah“ (4) „Kharag“ (5), „Khums“ (6) und „Zakat“ (7) überflüssig seien und ebenfalls das islamische Strafrecht, die Sühne- bzw. Vergeltungsmaßnahmen ...
Jedenfalls - wer behauptet, eine islamische Regierung sei nicht erforderlich, leugnet damit zugleich die Notwendigkeit der Durchführung der islamischen Gebote, deren Vollständigkeit und schlechthin die immerwährende Gültigkeit des Islam - dieser klaren, logischen und erhellenden Religion.
Auch nach dem Gesandten Gottes ...
Nach dem Dahinscheiden des Gesandten Gottes (s.a.a.s) zweifelte niemand der Muslime daran, dass auch weiterhin eine islamische Regierung notwendig sei. Niemand sagte, dass sie sich nun erübrige, dass man nun darauf verzichten könne.
Derlei Reden wurden von niemandem gehört. Über Wichtigkeit und Notwendigkeit einer islamischen Regierung waren sich alle einig. Worüber sie sich nicht einig waren, war die Frage der Person. Dass heißt, wer nun die Regie im Lande übernehmen und mit diesem Amt betraut werden solle. Somit war auch nach dem Dahinscheiden des verehrten Propheten (s.a.a.s.) - zur Zeit jener, die nach ihm die Macht in Händen hatten als auch Amir al Mu'minins Ali (a.s.) (8) eine Regierung gegeben. Regierung und Regierungsorgane gab es. Regie, Exekutive und Verwaltung ...
Modalität der islamischen Gesetze
Ein weiteres Argument für die Notwendigkeit der islamischen Gesetze (relig. Gebote) ist deren Modalität, Qualität und Bedeutung. Dies gibt uns Aufschluss darüber, dass sie, die islamischen Gebote, im Sinne eines intakten Governments, einer intakten politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verwaltung und Regelung der Landes- bzw. Gesellschaftsbelange gegeben wurden:
1. Das Religionsgesetz umfasst eine Vielzahl verschiedenartiger Bestimmungen und Weisungen und gibt eine komplette Gesellschaftsordnung an die Hand. In dieser Rechtsordnung ist alles vorhanden, was der Mensch zu einem intakten individuellen und sozialen Leben braucht. Von seinem Umgang mit Nachbarn, Kindern, Familienangehörigen, Stammes- und Landsleuten, seinem privaten und Eheleben angefangen bis hin zu Krieg und Frieden und internationalen Beziehungen. Vom Strafrecht bis hin zum Handelsrecht. Von Handwerk, Gewerbe und Industrie betreffenden Belangen bis hin zur Landwirtschaft. Sie beinhaltet Weisungen, die die Zeit vor der Ehe und Vermählung anbelangen als auch Vermählung und Zeugung.
Und sie rät, wie diese - Vermählung und Zeugungsakt - erfolgen sollten. Was der Mensch beispielsweise in dieser Zeit essen und zu sich nehmen möge und was in der Stillzeit. Welche Aufgaben Vater und Mutter obliegen, wie das Kind zu erziehen ist, wie die ehelichen Beziehungen und das Verhalten der Ehepartner untereinander oder aber mit ihren Kindern zu sein haben. Für all dies gibt es Weisungen und Empfehlungen, die zum Wohle des Menschen sind, seiner Entwicklung und Vervollkomrnnung dienen und ihn zu einem kultivierten Menschen erziehen. Zu einem Menschen, der sozusagen "wandelndes oder verkörpertes Gottesgesetz" ist, da er diesem gern und gewissenhaft nachkommt.
Aus all dem wird klar, welch hohe Bedeutung der Islam Regierung und politischen als auch wirtschaftlichen Belangen der Gesellschaft beimisst. Darum nämlich, um dem Menschen - Individuum und Gesellschaft - Entwicklung und Vervollkommnung zu ermöglichen.
Der Heilige Koran als auch die Sunna des Propheten beinhalten sämtliche Weisungen und Regelungen, derer der Mensch zu Wohlergehen und Entwicklung bedarf. In dem Werk "Kafi" (9) gibt es ein Kapitel unter dem (übersetzten) Titel: „ „Alles, was für den Menschen notwendig ist, ist in Buch und Sunna erwähnt“. (10)
Und das "Buch", also der Koran, erklärt:
„Er erhellt alles, klärt über alles auf.“ (11)
Der Imam (a.s.) bezeugt (gemäß Riwayat), dass alles, dessen das Volk bedarf, in Koran und Sunna enthalten ist. (12) Und dass es so ist, steht außer Frage ...
2. Bei aufmerksamem Studium der islamischen Gebote, deren Modalität und Qualität, wird deutlich, dass zu ihrer Gewährleistung ein entsprechendes Government notwendig ist. Denn ohne dieses, ohne da eine intakte, funktionstüchtige Regie und Exekutive vorhanden sind, gibt es für Praktizierung der göttlichen Gebote keine Garantie.
Auf einiges in diesem Zusammenhang werde ich nun hinweisen, zu dem übrigen mögen sich die Herren selbst informieren ...
1. "Waliy Amr": Bestimmender, Regierender, Tonangebenaer 2. Beispielsweise: Sure Abraham, Vers 52, Sure YUllOS,Vers 2, Sure Hag, Vers 49, Sure Ah~äb, Vers 40, Sure Ya Sill, Vers 70 3. Der 12 Imam der Sehi'ah (Mehdi) (a.g) - Hallrat Huggat Ibn al Hassan - ist im Jahre 260HQ den Blicken entschwunden. Seit jener Zeit bis zum Jahre 329 HQ stand die Schi'ah mittels vier auffeinandertfolgenden Vertretern - Utman Ibn Sa'id, Muhammad Ibn Utman, Hussayn Ibn Ruh und Ali Ibn Muhammad -mit dem 12 Imam in Verbindung. Diese Zeit wird die "Gaybat sugra" genannt. Dieser "Gaybat sugra" folgte die "Gaybat kubra", in der wir uns heute befinden und die mit dem Wiedererscheinen des 12. Imam beendet wird. 4. "Giziah: Eine Abgabe (Personensteuer) jener einer Himmlischen Schrift, die - hinsichtlich Leben, Eigentum, Würde im Schutze des islamischen Staates leben 5. "Kharag" ist eine Abgabe, die der islamische Staat eroberten Gebieten, die als "Kharagiah-Gebiete" bezeichnet werden, auferlegt. 6. Die "Khums" (Fünft-Abgabe) zählt zu den unbedingten Pflichten im Islam, die bei gegebenen Voraussetzungen für folgende sieben Dinge zu leisten sind. 1. für Kriegsgewinne die im Zuge militärischer Auseinandersetzungen mit agressiven Kafar-Gesellschaften erreicht werden. 2. Bodenschätze 3. Ausgegrabene Funde 4. Kostbarkeiten des Meeres wie Perlen und Korallen, die hervorgeholt werden 5. Besitz, hinsichtlich dessen Rechtmäßigkeit jedoch Unklarheiten bestehen und Menge und Eigentümer nicht bekannt sind 6. Grund und Boden, den ein Demi- Vertragler von Muslimen erwirbt 7. Ein Fünftel von dem, was über das jährliche Ausgabenmuß hinausgeht bzw. von dem Jahreseinnahmenzugewinn im Verhältnis zum Vorjahr.
7. Die "Zakat" ist eine Steuer des islamischen Staates, die unter gegebenen Voraussetzungen für 9 Artikel zu leisten ist. Für: Kamele, Kühe, Schafe, (An'am Talarah) Gold, Silber, Weizen, Gerste, Datteln, Rosinen (Gulät araba'). Eine weitere Zakat-Art, bezeichnet als Zakat-Fetrieh, ist am Vorabend zum Ramadanfest (Ayd Fitr) zu leisten. Pro Person: drei Kilo übliches Getreide oder den umgerechneten Geldwert davon 8. Hadrat Amir (a.s.): Bezeichnung für Imam Ali (a.s.) 9. "AI Kafi fi I Hadi!", bekannt als "Kafi", ein Buch Ahl-Taschayyuhs, geschrieben von Muhammad Ibn Yaqub Koleini. Dieses Werk umfasst 34 Bände und insgesamt 326 Kapitel. Die Zahl der in ihnen zusammengetragenen Ahadith beträgt 16000 10. "Usul Kafi", B. I, S. 76-80",Fadl l Ilm" , Bab: Ruddalil Kitab .. 11. Hinweis auf den Koranvers 89 der Sure Nahl. "Und Wir haben dir den alles erleuchtenden Koran hinabgesandt" 12. Imam Sadiq (a.s.) sprach: Der Segensreiche und Erhabene Gott hat alle Aufklärung mit dem Koran hinabgesandt. Soweit, dass - bei Gott! - nichts, dessen der Mensch bedarf, unerwähnt geblieben wäre. So dass er nicht sagen kann: Wäre doch dies und jenes im Koran gebracht worden ... " Alles, auch das, hat Gott im Koran zur Sprache gebracht." "Usul Kafi, B. I, S. 76, 77. "Kitab Fadl ul Ilm", Hadith, Bab ur Radilai Kitab wa Sunna ..., Had. 1
Islamischer Regierungsstil im Vergleich zu anderen
Keine der gegenwärtigen Regierungsformen entspricht der islamischen. Der islamische Regierungsstil ist beispielsweise in keinster Weise ein despotischer. (1) An der Spitze des islamischen Gouvernements steht kein Despot bzw. Machtgewaltiger, der nur sein eigenes Wollen gelten lässt, der mit Gut, Ehre und Leben der Bevölkerung spielt, sich für deren Wohl nicht einsetzt, der tötet und verfolgt, wen immer er will, sich nimmt, was er nur eben erreichen kann, der einen jeden, der ihm nicht paßt, ins Elend stürzt und nationales Eigentum an diesen und jenen verschenkt oder aber vergeudet und verpraßt.
Der Gesandte Gottes (s.a.a.s), Amir al Mu'minin (a.s.) und auch die übrigen Kalifen waren zu derlei nicht befugt. Die islamische Regierungsform ist, wie gesagt, weder despotisch noch absolutistisch-monarchistisch sondern konstitutioneller Art.
Allerdings nicht in dem Sinne, was man heute unter "konstitutionell" (2) versteht, nämlich, dass den verabschiedeten Gesetzen und Bestimmungen Entscheidungen oder aber Theorien und Ansichten von Personen oder aber der Bevölkerungsmehrheit zu Grunde liegen. Sondern in dem Sinne, dass sich die Verantwortlichen an den Bestimmungen und Bedingungen, auf die der Heilige Koran und die Sunna hinweisen, gebunden fühlen und entsprechend vorgehen.
Diese Bestimmungen und Bedingungen sind nichts anderes als die islamischen Gebote und Richtlinien, die es zu respektieren und zu befolgen gilt. Mit anderen Worten: Das islamische Government ist ein Government des Wortes bzw. der Gebote Gottes. Das heißt, Land und Bevölkerung werden mittels der göttlichen Gebote und Weisungen regiert.
Der Unterschied zwischen der islamischen Regierung und anderen konstitutionellen Regierungsformen - seien sie monarchistischer (3) oder republikanischer (4) Art - beruht genau darin. Nämlich, dass in letzteren die Volksvertreter bzw. gegebenenfalls gemeinsam mit dem Monarchen die Gesetze machen, dieweil im islamischen System der Erhabene Gott es ist, der die Gesetze gibt und in dessen Hand die eigentliche Legislative liegt.
Das islamische Religionsgesetz verkörpert die legislative Gewalt. Niemand sonst ist dazu befugt. Und das göttliche bzw. Religionsgesetz ist es, das zu befolgen und dem zu entsprechen ist. Aus eben diesem Grunde gibt es im islamischen Regierungssystem nicht ein "gesetzgebendes Parlament", das eines der drei wesentlichen Gewalten darstellt, sondern vielmehr das "programmierende Parlament", welches den verschiedenen Ministerien Programme, die mit den islamischen Geboten konform gehen, zur Durchführung an die Hand gibt und damit die Art und Weise des Öffentlichen Dienstes und dessen Aktivitäten im ganzen Lande bestimmt.
Sämtliche islamischen Gesetze, die in Koran und Sunna zu finden sind, werden seitens der Muslime akzeptiert und befolgt. Etwas, das der islamischen Regierung so manches erleichtert. In anderen Regierungssystemen ist das nicht der Fall. In Republiken und konstitutionellen Monarchien ist es beispielsweise so. dass die Mehrheit jener, die sich als Vertreter der Volksmehrheit verstehen, das, was sie für richtig halten, zum Gesetz machen und dieses dann der Bevölkerung sozusagen "aufnötigen".
Islamisches Regieren bedeutet: "Herrschaft des Gesetzes Gottes". Das heißt, Gott ist es, in dessen Händen die Herrschaft liegt. Sein Wort ist Gesetz. Das islamische Gesetz - bzw. Wort oder Gebot Gottes – ist für alle ausschlaggebend. Für Gesellschaft und Regierung. Alle – vom verehrten Propheten (s.a.a.s.) bis zu seinen Statthaltern und der gesamten islamischen Gesellschaft - sind bis ans Ende aller Tage dem göttlichen Gesetz unterworfen. Also jenem Gesetz, das vom Segensreichen und Erhabenen Gott hinab gesandt und mittels Koran und dem Gesandten Gottes verkündet ward.
Dass der Gesandte Gottes (s.a.a.s) das Kalifat innehatte, geschah auf göttliche Anordnung. Der Segensreiche und Erhabene Gott setzte ihn als Kalif ein. Als "Khalifat ullah fi I ard", als Statthalter Gottes auf Erden. Es war nicht so, dass er aus eigenem Wollen und Willen heraus regieren und "Chef' der Muslime sein wollte.
Auch später, als die Wahrscheinlichkeit bestand, dass es nach dem Propheten zu Differenzen und Uneinigkeit in der islamischen Ummah kommen könnte - immerhin waren die Muslime noch eine junge Gemeinde und noch nicht lange dem Islam verbunden - wies der Erhabene Gott Seinen Gesandten (s.a.a.s) im Rahmen einer Offenbarung an, unverzüglich, auf der Stelle - d.h. noch inmitten der weiten Wüste, durch die sie zogen - die erforderlichen Anweisungen zum Kalifat (nach des Propheten Dahinscheiden) zu geben. (5)
Daraufhin beauftragte der Gesandte Gottes- d.h. also gemäß und in Befolgung dieser göttlichen Anordnung - Ali Ibn Abi Talib (a.s.) mit dem Kalifat. Er betraute ihn also nicht deswegen mit dem Kalifat, weil er sein Schwiegersohn war oder irgendwelche Dienste geleistet hatte, sondern darum, weil er - der Prophet - die göttliche Anweisung' befolgen und durchführen musste.
Kurz - Unter einer islamischen Regierung ist zu verstehen, dass gemäß dem Gesetz Gottes regiert und das Gesetz Gottes befolgt wird. Genauer gesagt, das Gesetz Gottes ist es, das im Grunde die Gesellschaft regiert. Und selbst die eingeschränkten Befugnisse, die dem Propheten und den "Walis" gegeben wurden, waren ihnen von Gott erteilt. Was immer der Prophet (s.a.a.s) sagte, tat oder gebot, geschah ausschließlich in Beachtung bzw. Befolgung der göttlichen Weisungen und Gesetze. Jener Weisungen und Gesetze, die seitens aller - ausnahmslos - zu respektieren und praktizieren sind.
Sie, die Gebote Gottes, sind ausschlaggebend für den Chef als auch die ihm Untergeordneten. Das einzige Gesetz, dem es sich unbedingt zu fügen gilt und das unbedingt durchzuführen ist, ist das göttliche. Sind Seine Anordnungen. Dem Propheten (s.a.a.s) zu gehorchen und ihn zu befolgen ist ebenfalls eine Anordnung Gottes. Denn Gott sprach:
"Befolgt den Propheten!"
Und dem Führenden und Regierenden (Waliy Amr) zu gehorchen, ist ebenfalls eine göttliches Gebot::
"O ihr, die ihr glaubt! Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und denen, die Befehl unter euch haben. " (6)
Das, was der Mensch will und für richtig hält - selbst wenn es der Prophet wäre - hat auf das Gottesgesetz keinen Einfluß. Alle haben sich dem göttlichen Willen zu beugen.
Selbstredend ist das islamische Government auch nicht monarchistischer Art, geschweige denn, dass der islamische Staat mit einem Kaiser-, König- oder Zarenreich zu vergleichen wäre bzw., dass an seiner Spitze ein Imperator (7) stünde. In dieser Art Regimen bestimmt das herrschende Oberhaupt über Leben und Gut der Bevölkerung und kann ungefragt und nach eigenem Gusto darüber verfügen.
Derlei Regierungsformen sind dem Islam fremd. Genau aus diesem Grunde wird man in einem islamischen Staat vergeblich nach Dingen wie Herrscherpalästen, kaiserlichen und fürstlichen Schlössern etc. suchen. All der Prunk und Aufwand, der in ihnen anzutreffen ist und einen Großteil des Staatsbudgets verschlingt, ist dem islamischen Staat fremd.
Der Lebensstil des verehrten Propheten (s.a.a.s), der der "Chef' des islamischen Staates war, ist allen bekannt. Auch nach ihm, bis zum Beginn der Umayyadenhenschaft, orientierte man sich noch daran, Genauer gesagt: Die beiden ersten, die nach ihm die Regie übernahmen, behielten in ihrem privaten als auch gesellschaftlichen Leben den Lebensstil des Gesandten Gottes bei, auch wenn sie sich auf anderen Ebenen widersetzten. Danach, während der Regierungsperiode des Utman, zeigten sich massive Entgleisungen (8). Die gleichen Entgleisungen, die uns heute so schwer zu schaffen machen.
Dann, zu Zeiten des Kalifats Amir al Mu'minins (a.s.), wurden Regierungswesen und -stil wieder in Ordnung gebracht. Erneute lebte eine intakte Regierung, die gesund waltete und schaltete, auf. Und obwohl Imam Ali (a.s.) ein weites Gebiet, zu dem Iran, Äypten, Arabien und Yemen gehörten, regierte, so lebte er dennoch so einfach und bescheiden, wie selbst ein einfacher "Talabeh" (9) nicht lebt.
Wie überliefert wurde, hatte er beispielsweise von zwei Langhemden, die er gekauft hatte, eines, das bessere, Qanbar, der bei ihm in Dienst stand, gegeben. Das andere einfachere Langhemd - ein Hemd mit zu langen Ärmeln - behielt er für sich selbst. Nachdem er die zu langen Ärmel gekürzt hatte, trug er es - das schlichte Langhemd mit den abgeschnittenen Ärmeln ...(10) Und dies, obwohl er Regierender eines mächtigen großen Gebietes mit hoher Bevölkerungsdichte war.
Wenn ein solcher Lebens- und Regierungsstil beibehalten und auch weiterhin gemäß islamischem Vorbild regiert worden wäre, ohne Übergriffe auf Leben und Eigentum der Menschen, ohne fürstliches Gepränge, ohne kaiserliche Herrlichkeit, so wäre es zu all dem Unrecht, der Tyrannei, Ausbeutung und Entrechtung nicht gekommen. Dann wäre den Leuten nicht ihr Eigentum geplündert worden und hätten sich all das Unheil und Elend, Verderbtheiten und Gotteslästereien nicht entwickeln können.
Denn ein Großteil an des Unheils und Elends wird durch diese korrupten Herrschaftshäuser und deren Regierungen verursacht. Sie, diese Herrscher, sind es, die die Möglichkeiten zu Verderbnis bereitstellen, für Eroscenter und Drogenhöhlen sorgen und Gelder, die für religiöse Stiftungen bestimmt sind, für den Bau von Kinos ausgeben.
Wenn dieser sinnlose Prunk, diese Verschwendung, diese Veruntreuungen nicht gewesen wären, würde unser Staatsbudget nicht in ein solches Defizit hineingeschliddert sein, so dass "sie" Amerika und England um Darlehen und Hilfen angehen mussten. Aufgrund dieser Prunk- und Verschwendungssucht als auch all der Veruntreuungen geriet unser Land in Not und Abhängigkeit.
Ansonsten - haben wir etwa nicht Öl genug?! Haben wir etwa keine Bodenschätze und Ressourcen?! Alles haben wir, nur: Diese Schmarotzerwirtschaft, Ausschweifungen und Veruntreuungen, die samt und sonders zu Lasten der Nation und des Staatsschatzes gingen, haben das Land so ins Elend getrieben.
Wäre all das nicht gewesen, würde es nicht nötig gewesen sein, dass man sich auf den Weg nach Amerika machte, um dort, vor dem Schreibtisch jenes Burschen (US Präsident) zu stehen, unterwürfig dreinzuschauen und zu betteln: Bitte, hilf uns!
Andererseits verursachte der zermürbende Bürokratismus mit seiner endlosen Akten- und Papierwirtschaft - etwas, das dem Islam ebenfalls fremd ist - zusätzliche Ausgaben, die den Staatshaushalt ebenfalls enorm belasteten. Nicht weniger als die zuvor genannten Ausgaben. Ein solches Verwaltungs- und Behördensystem ist dem Islam ebenfalls fremd. Dieser Aufwand, dieser Bürokratismus, der dem Volk nichts einbringt als Ausgaben, Mühen und Zeitvergeudung, hat zweifellos mit dem Islam nicht das geringste zu tun. Denken wir doch nur daran, wie er, der Islam, verfährt.
Beispielsweise bei der Verteidigung und Wahrung der Rechte, der Beilegung bzw. Klärung juristischer Streitfälle, der Rechtsfindung. Seine diesbezüglichen Anordnungen sind einfach, praktikabel und erfordern nur ein geringes Maß an Zeit. Damals, als noch gemäß der islamischen Rechtsordnung verfahren wurde, sorgte der geistliche Richter des betreffenden Ortes mit zwei, drei Exekutivbeamten sowie Schreibfeder und ein wenig Tinte für die Beilegung von Streitigkeiten.
Er Überbeanspruchte nicht die kostbare Zeit der Leute, sondern kümmerte sich darum, dass sie schnell wieder ihrem täglichen Leben nachgehen konnten. Heute aber gibt es weiß Gott wie viele Gerichte mit unendlich viel Aufwand und Bürokratismus. Ganz abgesehen davon, dass sie kaum etwas zuwege bringen. Das alles macht dem Land zu schaffen und führt ansonsten zu nichts als nur zu Strapazen und vergeudeter Zeit.
Wie muss der Regierende sein?
Dies lässt sich schon der Modalität des islamischen Regierungsstils entnehmen. Das heißt, er muß natürlich über ganz allgemeine Voraussetzungen wie Vernunft, Weitblick, Wissen, Bildung, Koordinationsfähigkeit ecetra ecetera verfügen, aber auch, und das ist ebenfalls unbedingt wichtig, über:
Kennntis über Gesetz und Gerechtigkeit
Zunächst: Selbst seinerzeit, als es nach dem verehrten Propheten (s.a.a.s) zu Unstimmigkeiten bezüglich dessen Nachfolgers gekommen war, waren sich die Muslime jedoch darüber einig, dass der, der mit diesem Amt - dem Kalifat - betraut werden würde, gebildet und voller Klugheit, Umsicht und Weitblick sein müsse. Diesbezüglich bestanden keinerlei Differenzen. Ihre Differenzen betrafen lediglich die Person selbst.
Doch da: - erstens islamisches Regieren ein Regieren gemäß dem Gesetz ist, ist es selbstredend notwendig, dass sich der Führende und Regierende im Gesetz (Gottesgesetz) bestens auskennt. Etwas, das auch diesbezüglichen Riwayat zu entnehmen ist. Und dieses gilt nicht nur für den Führenden und Regierenden, sondern für alle, die mit Amt und Verantwortung betraut sind. Kenntnisse über das Gesetz sind erforderlich. Nur, der Regieführende muss ganz besonders hervorragendes Wissen haben. Damit begründeten unsere Imame (a.s.) ihr Imamat.
Das heißt, ein Imam muss gelehrter und wissender sein als die übrigen der Gesellschaft (11). Eine Kritik, die die schiitischen Gelehrten anbringen ist, dass man seinerzeit den Kalifen um eine richterliche und dem göttlichen Gesetz entsprechende Entscheidung anging, dieser aber nichts zu antworten wusste, weshalb er folglich die Eignung zum Kalifat nicht besitzen konnte. Denn wenn er seine Aufgaben und Entscheidungen nicht den islamischen Weisungen gemäß zu erledigen weiß, kann er kein fähiger Kalif sein ...(12).
Wie gesagt, Kenntnis über die göttlichen Gebote und Gerechtigkeit sind wesentliche Voraussetzungen. Anderes ist zweitrangig.
Beispielsweise sind Kenntnis über die Engel oder detailliertes Wissen über die Attribute des Schöpfers allen Seins zum Imamat nicht notwendig. Wenn jemand z. B. in den Naturwissenschaften bestens bewandert oder aber ein musikalisches Genie ist, so besitzt er deswegen noch lange nicht die Eignung zum Kalifat. Seine Fähigkeiten besagen keineswegs, dass er ihretwegen zu Führung und Regierung geeigneter ist als jemand, der über die islamischen Gesetze Bescheid weiß und in Gerechtigkeit waltet und schaltet.
Das, was zum Kalifat unbedingt notwendig ist und was zu Zeiten des verehrten Propheten (s.a.a.s) und der Imame (a.s.) betont wurde und den Muslimen voll und ganz klar war, ist, dass der Regierende, der Kalif, zum einen über die islamischen Gesetze im Bilde und zum anderen gerecht, ethisch einwandfrei und hinsichtlich Glauben und Überzeugung fest, unbeirrbar und auf dem richtigen Weg zu sein hat.
Das aber ist nichts anderes, was auch die Vernunft sagt und erwartet. Schließlich ist "islamisches Regieren" ein Regieren gemäß der göttlichen Weisungen. Kein eigennütziges, dem menschlichen Willen und Wollen unterworfenes Regieren. Kein Regieren gemäß persönlichem Gusto und Denken irgendwelcher Herrscher.
Wenn der Regierende über das Gesetz in Unkenntnis ist, so ist er zu seinem Amt nicht geeignet. Denn wenn er sich an anderen orientieren muss, ist seine Regierungsmacht gebrochen. Und tut er das nicht, lässt er sich nicht von Wissenderen beraten, sondern handelt und entscheidet in Unkenntnis - nun, so kann er der Aufgabe, gemäß dem Gottesgesetz zu regieren und die islamischen Weisungen zu verwirklichen, gewiss nicht gerecht werden.
Imam Sädiq (a.s.) erklärte:
"Der Herrschende ist Souverän des Volkes. Der geistliche Gelehrte aber Souverän des Herrschenden. " (13)
Mit anderen Worten: "Weltliche" Herrscher, die dem Islam gemäß und sich ihm fügend regieren wollen, müssen sich den geistlichen Gelehrten und deren Wort fügen.
Darum, weil sie - um wirklich den göttlichen Weisungen entsprechend (die ja alle Ebenen des menschlichen Lebens betreffen) regieren zu können - bei ihnen (den geistlichen Gelehrten) rückfragen und sich bei ihnen informieren müssen. So aber sind die geistlichen Gelehrten - die Fuqaha – die wahren Führenden. Das besagt, dass Führung und Regierung in Wirklichkeit den "Fuqaha" obliegt, nicht jemandem, der auf Grund seiner Unkenntnis über die Gebote genötigt ist, sich von ihnen leiten und anleiten zu lassen.
Allerdings ist es nicht erforderlich, dass alle Regierungsangestellten im Gesetz bewandert sein und "Faqih" sein müssen. Es genügt, wenn sie über jene Weisungen, die mit ihrem Aufgabengebiet in Zusammenhang stehen, Bescheid wissen. So wie es beispielsweise zu Zeiten des Gesandten Gottes (s.a.a.s) und Amir al Mu'minins (a.s.) gehandhabt wurde.
Der Führende und Verantwortliche der Regierung aber muss über das gesamte Gottesgesetz Bescheid wissen. Seine Vertreter und Beauftragten, die er in die verschiedenen Provinzen und Regionen schickt bzw. mit einem bestimmten Aufgabenbereich im Regierungs- und Verwaltungsapparat betraut, brauchen nur über jene Gesetze Kenntnis zu besitzen, die mit ihrem Sektor zu tun haben. Im übrigen haben sie sich an die Anordnungen ihres Vorgesetzten und Führenden zu halten.
- Zweitens muss der Regierende fest und unbeirrbar in Glaubens- und Überzeugungsdingen, ethisch einwandfrei und gerecht sein. Er darf sich nicht mit Frevel und Übertretungen besudeln. Wer beispielsweise die "Hudud" anordnet bzw. das islamische Strafrecht "zu Worte kommen" lässt und praktiziert, wer das öffentliche Guthaben - "Bayt ul Mal" - verwaltet, im Lande schaltet und waltet und den göttlichen Auftrag, nämlich Land und Gesellschaft zu führen und deren Belange zu regeln, übernommen hat, darf selbstredend nicht freveln und sich irgendwelcher Vergehen schuldig machen, denn:
"... auf die Frevler erstreckt sich mein Bund nicht." (14)
Tyrannen und Frevler befugt der Segensreiche und Erhabene Gott ganz gewiss nicht, Land und Gesellschaft zu führen und zu regieren. Ein Regent bzw. Regierender, der ungerecht ist und die Rechte der Bevölkerung missachtet, wird hinsichtlich vielerlei Dinge – wie Steuereinnahmen, deren rechter Verwendung oder beispielsweise einer gewissenhaften Durchführung des Strafrechtes etc. – gewiss nicht Gerechtigkeit walten lassen. Möglich ist, dass er seine Angehörigen, Freunde und ihm Nahestehende begünstigt, sie der Gesellschaft "aufbürdet" und das Volks guthaben für persönliche Zwecke und seine privaten Interessen und Amüsements ausgibt und vergeudet.
Die schiitische Ansicht zu der Frage, wem Regierung und Führung anzuvertrauen ist - und zwar ab dem Dahinscheiden des Gesandten Gottes (s.a.a.s) bis zur Beendigung der "Gaybat Kubra" - ist also klar. Das heißt jemandem, der gebildet und wissend der göttlichen Gebote und Weisungen ist und diesen gemäß in Gerechtigkeit waltet und schaltet.
In Zeiten der "Gaybat Kubra"
Nun, da wir uns in der Zeit der "Gaybat Kubra" befinden und geboten ist, die göttlichen Gebote - auch im Zusammenhang mit islamischem Regieren - zu beachten und chaotische und korrupte Zustände zu verhindern, ist also für das Zustande kommen einer islamischen Regierung Sorge zu tragen. Auch die Vernunft ruft uns dazu auf und gebietet uns, diesbezügliche Maßnahmen zu treffen. Damit wir uns zum Beispiel zu wehren und zu verteidigen vermögen, wenn wir angegriffen und Würde und Ehre der Muslime verletzt werden.
Doch auch um interne Angelegenheiten regeln und eventuelle Kontroversen und Streitigkeiten der einzelnen untereinander schlichten zu können, sind Regierung und Rechtswesen notwendig. All dies regelt sich schließlich nicht von allein. Dazu ist ein Regierungsapparat erforderlich. Da aber zu Regierung und Verwaltung des Landes Finanzen und Steuergelder notwendig sind, hat unser heiliges Religionsgesetz auch dazu Anweisungen gegeben und z.B. die "Kharag", "Zakat" u.a. angeordnet.
Was aber ist nun zu tun? Heute, in der Zeit der "Gaybat Kubra", für die Gott namentlich eine bestimmte Person mit Führungs- und Regierungsauftrag nicht betraute. Heißt das, dass der Islam sich selbst überlassen wurde? Dass wir keinen Islam mehr brauchen? Dass er nur für einen Zeitraum von 200 Jahren gedacht war? Oder aber, dass uns der Islam gesagt hat, was wir zu tun und zu lassen haben und wir ansonsten keinerlei Führungs- und Regierungsverpflichtungen haben?!
Das aber würde bedeuten, dass nach und nach sämtliche Grenzen und Schranken verblassen, dahinschwinden. Dass wir die Hände in den Schoß legen und darüber hinaus nur noch das tun, was uns gerade in den Sinn kommt. Und wir dann, auch wenn wir Unrecht und Tyrannei nicht akzeptieren und bestätigen, jedoch auch nichts dagegen tun. Sollte das gemeint sein? Muss es erst soweit kommen? Oder aber sind Führung und Regierung doch eine Notwendigkeit?
Hierzu folgendes: Wenngleich Gott - für die Zeit der "Gaybat" niemanden namentlich mit dem Führungsamt beauftragte, so hat er doch die Führungsbedingungen und -voraussetzungen, die seit Beginn des Islam bis zu Zeiten des letzten Imam (a.s.) geltend waren, auch für die Zeit dessen Gaybat und seines Wiedererscheinens gemeint. Diese Bedingungen bzw. Voraussetzungen aber, die in optimaler Kenntnis über das Gesetz (Fiqh) und zudem im Walten und Schalten in Gerechtigkeit beruhen, werden seitens etlicher Fuqaha unserer Zeit erfüllt. Wenn sie sich zusammentun, können sie eine Regierung, die für allgemeine Gerechtigkeit sorgt, in die Wege leiten.
"Wilayat Faqih"
Wenn nun jemand, der diese Voraussetzungen erfüllt, eine solche Regierung ins Leben ruft und dirigiert, so obliegt ihm - im Hinblick auf Führung und Regie von Land und Gesellschaft - die gleiche Wilayat-Verantwortung wie seinerzeit dem Gesandten Gottes (s.a.a.s). Und alle sind verpflichtet, sich ihm und seinen Anordnungen zu fügen.
Jene Vorstellung, dass dem verehrten Propheten (s.a.a.s) mehr Regierungsbefugnisse gegeben worden wären als Amir al Mu'minin Ali (a.s.) oder aber dessen Befugnisse umfangreicher gewesen seien als die eines Faqih, ist irrig. Allerdings, der Gesandte Gottes (s.a.a.s) war überragender als alle. Und nach ihm Amir al Mu'minin Ali (a.s.).
Dennoch führt geistig-geistliche Überragenheit nicht zu mehr Regierungsbefugnissen. Die gleichen Befugnisse und die gleichen Führungskompetenzen, die dem Gesandten Gottes (s.a.a.s) und den Imamen (a.s.) gegeben waren - beispielsweise hinsichtlich Heeresbildung, Ausrüstung, Mobilisierung, Ernennung der Gouverneure, Befehlshaber und Beauftragten, Einziehung der Steuern und deren Verwendung zum Wohle der Muslime -, sah Gott auch für eine heutige Regierung vor. Nur, dass er für die Zeit der "Gaybat Kubra" namentlich niemanden zu Führung und Regierung ernannt hatte, sondern lediglich vorgab, dass die Voraussetzungen dazu "Wissen und Gerechtigkeit" seien.
"Wilayat I'tibari"
Wenn wir sagen, dass die Führung, die der verehrte Prophet (s.a.a.s) und die Imame (a.s.) innehatten, während der "Gaybat Kubra" in Händen eines gerechten Faqih zu liegen hat, sollte jedoch niemand auf den Gedanken kommen, dass diese - die Fuqaha - den gleichen Rang einnähmen wie der Gesandte Gottes (s.a.a.s) und die Imame (a.s.).
Doch es geht uns hier nicht um Rangstufe und Niveau, sondern um Verantwortung und Aufgabe. "Wilayat" bedeutet nichts anderes als Führung und Regie, als die Verwaltung des Landes, als Schalten und Walten gemäß Heiligem Gottesgesetz. Und dies ist eine schwere und wichtige Verpflichtung. Wie gesagt, es geht hierbei nicht um persönliches Ansehen und um persönliche Wertigkeit, nicht darum, durch dieses Amt zu Rang und Ehren zu kommen und zu außerordentlicher Würde, die über andere hinaushebt.
Das "Wilayat", um das es geht, ist Führung. Ist Regie. Ist Regieren. Ist die Sorge um eine gerechte Exekutive und Verwaltung der Landes- und Gesellschaftsbelange. Im Gegensatz zu dem, was landläufig darunter verstanden wird, handelt es sich bei dem von uns gemeinten "Wilayat" also nicht um Privilegien und derlei, wie vielerorts angenommen wird, sondern um eine schwerwiegende Aufgabe und Verantwortung.
"Wilyyat Faqih" gehört zu den "I'tibar-'Uqala'i –Angelegenheiten (15), denen Anordnung und Auftrag zu Grunde liegen. Wie die Sorgepflicht (16) für ein Mündel.
Das heißt: "Wilayat Faqih" ist "Betreuung der Gesellschaft, ist Sorgetragen für sie. Amt und Aufgabenbereich des Betreuers der Gesellschaft sind die eines Sorgepflichtigen. Wie wenn der Imam (a.s.) jemanden mit der Sorgepflicht für ein Mündel, für eine Provinz oder eines von vielen Ämtern betraut. Bezüglich dieses Wilayats einen Unterschied zwischen dem Gesandten Gottes (s.a.a.s) bzw. dem Imam (a.s.) und einem Faqih machen zu wollen, wäre unlogisch.
Es gehört beispielsweise zu den Aufgaben des "Wali Faqihs", auf die gerechte Durchführung der islamischen Rechtsprechung bzw. des islamischen Strafrechtes zu achten. Kann es es diesbezüglich, d.h. hinsichtlich der Beachtung der diesbezüglichen Gesetze, wohl einen Unterschied geben zwischen dem Propheten (s.a.a.s), dem Imam (a.s.) oder einem Faqih? Kann es diesbezüglich für den einen eine andere Rechtsordnung geben als für den anderen? Oder kann zum Beispiel der "Faqih", nur weil sein Rang niedriger ist als die des Propheten oder Imam, ein geringeres Strafmaß anordnen als rechtmäßig vorgesehen? Dass zum Beispiel der Gesandte Gottes (s.a.a.s) ein und die gleiche Straftat mit 15O Hieben ahndet, Amir al Mu'minin (a.s.) mit 100 und der "Wali Faqih" - für die gleiche Straftat bei gleichen Bedingungen nur mit 50?
Ist es nicht vielmehr so, dass der Führende und Regierende die "Exekutive" ist und als solche dem Wort und Gebot Gottes bzw. dem von Ihm festgesetzten Strafmaß zu entsprechen hat?! Ob er nun der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) ist, Amir al Mu'minin (a.s.) oder ein von ihm ernannter Richter oder Stellvertreter oder aber der "Wali Faqih" nach ihm?
Weitere Aufgaben des Gesandten Gottes (s.a.a.s) und Imam Alis (a.s.) bestanden in der gerechten Einnahme und Verwendung der Steuern wie "Khums", Zakat, "Giziah" und "Kharag Aragi Kharagiah" (17).
Wie hoch ist wohl die Zakat, die der verehrte Prophet einzieht? Von dem einen 10%, von dem anderen 20%? Oder aber Amir al Mu'minin Ali (a.s.) - wie handhabte er es? Und Sie, meine Herren - wenn Sie "Faqih I Asr" werden sollten - wie werden Sie vorgehen? Kann es diesbezüglich wohl ein Unterschied zwischen dem Vorgehen des Gesandten Gottes (a.s.) oder aber Amir al Mu'minins (a.s.) oder eines "Wali Faqihs" geben?
Der Erhabene Gott hat Seinen Gesandten (s.a.a.s.) zum "Wali der Muslime" bestimmt. Und solange er lebte, war.er auch "Wali" Hadrat Alis (a.s.). Dann, nach ihm, oblag dem Imam (a.s.) die Führung der Muslime - aller, selbst des zukünftigen Imams (a.s.), der nach ihm kommen würde. Er war "Wali" für alle. Mit anderen Worten, seine Anordnungen, die er als Wali gab, galten für alle. Er war es, der Richter und Stellvertreter einzusetzen und zu bestimmen hatte. Die Führungsbefugnis, die dem Gesandten Gottes (s.a.a.s) und nach diesem dem Imam (a.s.) gegeben ward und zu Regierung, Exekutive und Verwaltung verpflichtet, ist ebenfalls - nach ihnen - dem "Wali Faqih" gegeben.
Allerdings mit dem Unterschied, daß der "Wali Faqih" nicht "absoluter Wah" - "Wali ul mutlaq" - sein kann. Das heißt, er ist zwar "Wali Faqih", aber nicht in dem Sinne, dass er "Souverän" aller Fuqaha seiner Zeit wäre und andere als "Faqih" einberufen oder abberufen könnte. Diesbezüglich gibt es keine Grade und Rangstufen, so dass der eine Faqih einen höheren Rang einnähme und ein anderer auf einer niedrigeren Stufe stünde, dass einer Wali und ein anderer Ober-Wali ware.
So - und nun, soweit gekommen, ist es wichtig, daß die Fuqaha - gemeinsam oder ein einzeln - für eine Regierung sorgen, die dem Religionsgesetz entspricht und sich um die Wahrung und Durchführung der gottgegebenen Gebote, Richtlinien, Ordnung und Grenzen kümmern. Wenn jemand von ihnen dieser Aufgabe gewachsen ist und ihr gerecht werden kann, so ist es seine Pflicht, ihr nachzukommen. Wenn nicht, ist es als "Kafa'i- Verpflichtung" (18) zu betrachten.
Auch dann, wenn dies nicht unverzüglich realisiert werden kann, bleibt der Auftrag zu Führung bzw. "Wilayat Faqih" bestehen, denn sie sind von Gott dazu beauftragt worden. Soweit es ihnen möglich ist, haben sie für den Einzug der Steuern - Zakat, Khums, Kharag – Sorge zu tragen und diese zum Wohle der Muslime zu verwenden. Ebenso haben sie sich um die Respektierung und Praktizierung der gottgegebenen Gebote und Richtlinien zu bemühen. Sie können sich nämlich nicht sagen: 'Nun, da uns "Führung und Regierung" verwehrt ist, ziehen wir uns zurück und legen die Hände in den Schoß!' Nein vielmehr ist es so, dass wir allem, dessen die Muslime bedürfen und für das die islamische Regierung zu sorgen hat, nach Kräften gerecht werden müssen.
"Wilayat Takwini"
Die genannten Voraussetzungen zu "Wilayat und Führung" machen selbstredend die geistig-geistliche Überragenheit des Imam (a.s.) nicht nebensächlich. Sie sind - separat von seinem Führungs- und Regierungsauftrag - ein wichtiges und wesentliches Moment, geben sie ihm doch die Eignung zum "universalen, göttlichen Wilayat". Ein Punkt, den die Imame (a.s.) hin und wieder zur Sprache brachten.
Gemeint ist das schöpfungsbedingte universale Kalifat. Das heißt, jenes Kalifat, das alles - ein jedes Molekül - dazu veranlasst, sich ihm, dem "Wali ul Amr", zu fügen. Unsere Lehre sagt, dass niemand, selbst nicht die Gott nahe stehenden Engel und nicht die sonstigen Propheten, das außergewöhnlich hohe geistig-geistliche Niveau eines Imam (s.a.) erreichen können. Gemäß Riwayat, die sich in unseren Händen befinden, waren der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) und die Imame (a.s.) einst Lichter im Umfeld des göttlichen Empyriums, und auch hinsichtlich ihrer Schöpfung, d.h. der Vereinigung von Keim und Wesen, waren sie allen anderen Menschen überlegen (19). Ihre Vortrefflichkeit und Überragenheit sind über alle Maßen, ila Mascha'Allah (soweit wie Gott will)! (20)
So beschreibt es auch - wie wir aus dem Hadith "Mi'rag" erfahren - Gabriel:
"Immer, wenn ich ein wenig näher herankam, verbrannte ich mich." (21)
Oder diese Äußerung:
"Wahrlich - wir stehen zu Gott in einer Verbindung, die nicht den Gott nahestehenden Engeln und nicht den gewöhnlichen Propheten gegeben ist." (22)
Dass den Imamen ein solcher Rang und solche Hervorragenheiten gegeben sind, zählt zu dem Überzeugungsgut unserer Lehre - noch vor dem Thema "Führung und Wilayat". Laut Abadith hatte auch Hadrat Zahra (s.a.) (13) einen solchen Rang inne, dieweil sie weder Regierende noch Richter oder Kalif war (24). Diese Überragenheit und Vortrefflichkeit steht separat von Führungs- und Regierungsverpflichtung. Mit anderen Worten: Daß Hadrat Zahra (s.a.) weder Richter noch Kalif war, bedeutet noch lange nicht, dass sie so war wie Sie und ich. Dass sie uns nicht überragen würde ...
Ebenso dieses koranische Wort:
"Der Prophet steht den Gläubigen näher als sie sich selbst" (25)
Es bringt mehr und Höheres zum Ausdruck als nur: 'Der Prophet hat die Führung und Regierung über die Gläubigen inne.'
Doch das ist hier nicht unser Thema, darum geht es uns jetzt nicht. Das betrifft ein anderes Gebiet...
Die Regierung - ein Mittel zur Realisierung der Ziele
Die Regierung in Händen zu haben bedeutet also nicht Ansehen, Rang und Würde, sondern vielmehr, dadurch die Möglichkeit zu haben, die göttlichen Gebote walten zu lassen und für eine islamische Ordnung in Land und Gesellschaft zu sorgen. Amir al Mu'minin Ali (a.s.) sagte zu Ibn Abbas (26):
"Was sind diese Schuhe wert?" "Nichts." Darauf Imam Ali (a.s.): Euch zu regieren, hat für mich noch weniger Wert als diese Schuhe. Es sei denn, ich könnte dadurch dem Recht (d.h. Gesetz und Ordnung des Islam) festen Fuß verschaffen und das Unrecht (d.h. unrechte, tyrannische Gesetze und Regelungen) beseitigen." (27)
Mit anderen Worten: Das Regieren selbst ist nichts anderes als ein Mittel zu etwas. Und so es nicht im Sinne des Guten und zur Realisierung der göttlichen Weisungen eingesetzt werden kann bzw. wird, ist es aus der Sicht der Gottesmänner ohne jeglichen Wert.
Darum heißt es in "Nahgul Balagah" aus dem Munde Imam Alis (a.s.): "Wenn ich nicht dazu verpflichtet worden und mir dieses Amt (Regierungsamt) nicht aufgetragen worden wäre, so hätte ich es nicht angenommen. "
Völlig klar, dass "Staatsruder" und Regierung nichts anderes sind als ein Mittel, dass man dadurch keinen besonderen geistigen oder ideellen Rang erreicht. Denn ein geistig-ideeller Rang, ein hohes geistiges Niveau, lässt sich nicht einfach übernehmen oder aber abgeben. Dann aber, wenn Regierung und Regieren dazu genutzt werden, die göttlichen Gesetze und die gerechte Ordnung des Islam zu verwirklichen, erhalten sie Wert und Qualität und mit ihnen jene, die in dieser Weise regieren und fuhren.
Einige meinen - da ihr Blick mehr oder weniger der irdischen Dimension des Seins zugewandt ist - im "Führen und Regieren" allein schon liege Ansehen und Rang der Imame (a.s.). Wenn sie daher dieses Amt in Händen anderer sehen, bricht für sie eine Welt zusammen.
Obwohl doch beispielsweise die sowjetischen oder englischen Premiers oder aber der Präsident der Vereinigten Staaten ebenfalls das Regierungszepter schwingen, aber Kafire sind. Sie sind Kafire, aber verfügen über Einfluss und politische Macht und setzen diese ihre Macht und ihren Einfluss im Sinne ihrer eigenen Interessen ein, wozu sie sich inhumaner Regelungen und Politiken bedienen.
Die Imame (a.s.) und gerechten Fuqaha sind verpflichtet, Regie und Regieren zur Verwirklichung der göttlichen Gebote, zur Realisierung der islamischen Ordnung und im Dienste der Gesellschaft zu nutzen. Das Regieren als solches ist für sie nichts anderes als zermürbendes und unentwegtes Anstrengen und Bemühen. Was aber können sie tun? Nichts, als ihrer Pflicht nachzukommen. "Wilayat Faqih" ist ein Auftrag, eine Aufgabe. Ist Erfüllung einer Pflicht.
Hohe Regierungsziele
Imam Ali (a.s.) erklärt, warum er sich bereiterklärt habe, das Amt des Regierenden und Verantwortlichen für Land und Gesellschaft zu übernehmen. Nämlich, um der hohen Ziele willen, um dem Recht zu seinem Recht zu verhelfen und das Unrecht auszumerzen.
Er sagt: "0 Gott, Du weißt, dass es uns nicht um Rang, Namen und Regieren geht, sondern darum, die Unterdrückten aus der Gewalt der Tyrannen zu befreien. Das, was mich veranlasste, Regierung und Führung anzunehmen, ist die Verpflichtung, die der Segensreiche und Erhabene Gott den Ulama auftrug und sie verpflichtete, angesichts der Übermäßigkeit und Völlerei der Tyrannen und deren gewaltsamer und ungerechter Ausbeutung der Bevölkerung als auch des Hungers und Elends der Entrechteten nicht zu schweigen und die Hände in den Schoß zu legen." (28)
Und er sprach: "0 Gott, Du weißt genau, dass das, was mich motivierte und zu meinem Handeln veranlasste, keineswegs das Streben nach Macht und Einfluss oder nach weltlichen Gütern - die doch gar wertlos sind - war."
Und um zu erklären, warum er und seine Freunde sich denn so sehr anstrengen und bemühen, fugt er hinzu:
"Darum, um die klaren Richtlinien der Religion zurückzuholen und zu realisieren. Um das Land zu reformieren, damit die in ihm lebenden und drangsalierten Menschen zu Ruhe und Sicherheit fanden und die göttlichen Gesetze, die atakta gelegt wurden, erneut aufleben zu lassen und zu praktizieren."
Was ist dazu notwendig?
Wer Regierung und Führung in Händen hat und die hohen Ziele des Islam - jene Ziele, die Imam Ali (a.s.) kannte und verfolgte tatsächlich verwirklichen möchte, muss selbstredend über all jene Eigenschaften, auf die wir bereits hinwiesen, verfügen.
Das heißt, er muss gerecht, gebildet und gelehrt sein und sich in den göttlichen Gesetzen bestens auskennen. In Imam Alis (a.s.) Ausführungen zu dem. wie ein Führender und Regierender zu sein und welche Ziele er zu verfolgen hat, heißt es:
"0 mein Gott - ich war der erste, der der Einladung zu Dir folgte. Und ich hörte Dein Wort (was Du Deinem Gesandten hinab sandtest und er verkündete) und akzeptierte. Mit Ausnahme des Propheten übertraf mich niemand im Gebet. Und: Leute, ihr wisst recht gut, dass es nicht rechtens ist, wenn der, in dessen Händen Ehre, Leben, Gut und Auskommen der Muslime liegen sowie Gesetz und Ordnung, Führung und Regierung, geizt und engherzig ist und auf das, was den Muslimen gehört, ein gierig Auge geworfen hat.
Zudem, dass er nicht ahnungslos (ahnungslos der göttlichen Weisungen) ist, damit er die Menschen nicht in Irre führt.
Auch darf er nicht hart und schroff sein, damit die Menschen sich nicht von ihm abwenden. Und ob er jemandes Freund oder Feind ist, sollte er nicht von anderen Regierungen und Mächten abhängig machen, vor ihnen fürchte er sich nicht.
Was seine Beurteilung und Rechtsprechung anbelangt, darf er sich keinesfalls bestechen lassen und dadurch die Rechte des einen oder anderen mit Füßen treten bzw. dem Recht nicht zu seinem Recht verhelfen. Auch hat er dafür zu sorgen, dass Sunna und das Wort Gottes (göttliche Gebote) nicht verblassen und beiseitegeschoben werden, auf daß die Ummah nicht auf ein Irrgleis gerate. " (29)
Zwei Themen sind es also - achtgeben! - um die es in diesem Hadith geht: "Wissen, Kenntnis" und "Gerechtigkeit". Beides hat den "Wali" auszuzeichnen. Wobei hier, in diesem Wort: '... zudem, dass er nicht ahnungslos (ahnungslosen der göttlichen Weisungen) ist, damit er die Menschen nicht in die Irre führt.' die Betonung auf "Wissen", auf echtem Wissen liegt. Ansonsten aber auf "Gerechtigkeit", auf wirklicher, praktizierter Gerechtigkeit. Insbesondere im Zusammenhang mit "Führung und Regierung", im Umgang mit den Menschen, der Gesellschaft, Bevölkerung, bei der Rechtsprechung, bei der Verteilung des Öffentlichen Guthabens ...
So, wie Hadrat Ali (a.s.) vorging, wie unter anderem aus seinem Regierungsauftrag an Malik Aschtar (30) hervorgeht. Ein Regierungsauftrag, der in Wirklichkeit für alle Regierenden und Herrschenden gilt. Und da er - dieser Regierungsauftrag – bedeutsame und allgemeine Regierungsrichtlinien enthält, haben sich die Fuqaha, so sie einmal als "Wali" fungieren sollten, ebenfalls nach ihnen zu richten.
1. Das despotische Regierungssystem kennt keine Volksvertreter und auch kein Mitspracherecht der Bevölkerung. keine Volkswahlen und keine Beteiligung der Bevölkerung oder ihrer Vertreter an der Verwaltung ihres Landes. Charakteristisch für ein despotisches System ist die absolute, d.h. uneingeschränkte Machtgewalt des Herrschers und das Vorhandensein einer entsprechenden Einrichtung, die jegliche Opposition schon im Keime erstickt. 2. Bei der konstitutionellen Regierungsform wird die Regierungsgewalt als vom Volke ausgehend verstanden. Sie ist festgesetzten Regeln und Richtlinien unterworfen. Das Grundgesetz ist von höchstem "Rang" und unbedingt zu respektieren. Es enthält grundlegende Gesetze und Bestimmungen für alle Personen und Kreise. Es gibt zweierlei konstitutionelle Regierungssysteme, das monarchistische und das republikanische. Die Befugnisse des Präsidenten einer Republik sind geringer als die des Monarchen einer konstitutionellen Monarchie. 3. In der Monarchie ist es der Monarch, der das Zepter in Händen hat. Charakteristisch für das monarchistische System ist die erbliche Thronfolge, auch wenn hin und wieder - durch den Monarchen oder andere - der Thronfolger gewählt wird. Eine Monarchie kann uneingeschränkt, also absolutistisch sein, so dass sämtliche Befugnisse und alle drei Gewalten in der Hand des Monarchen liegen. In einem solchen Fall haben wir es mit einer absolutistischen Monarchie zu tun. Dann gibt es jedoch auch die eingeschränkte Monarchie, die neben dem Monarchen auch das gesetzgebende Parlament kennt. Hier sind es die Volksvertreter, die die Gesetze verabschieden. Dies ist die konstitutionelle Monarchie. 4. Die Republik ist eine weitere Regierungs- bzw. Staatsform, bei der das Oberhaupt durch direkte oder indirekte Entscheidung des Volkes gewählt wird. Diese Staatsform kennt die "erbliche Nachfolge" nicht. Zudem ist die Dauer der Präsidentschaft auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Die republikanische Staats- bzw. Regierungsform gibt es in Demokratien, d.h. in Ländern mit einem demokratisch arbeitenden Parlament. (Da und dort werden jedoch auch nicht-monarchistische Diktaturen als "Repbulik" bezeichnet) 5. Hinweis auf das Geschehen in "Gadjr Khum" und den in diesem Zusammenhang hinab gesandten Koranvers: "0 Prophet, verkünde, was dir von deinem Herrn hinab gesandt ward. So du es nicht tust, hast du deine Mission nicht erfüllt." Sure 5, Vers 67. "AI Gadir", B. 1, S. 214 – 229 6. Sure 4, Nissa', Vers 59 7. Ein Imperator ist der Herrscher eines gewaltigen Reiches, das verschiedene Völker und Rassen umfaßt, die alle unter seiner Herrschaft stehen. 8. "Scharh Nahgul Balagah",Ibn Abi I I-ladid, B. 2, S 126•161, Scharh Khutbah 30, S. 324-333 und B. 3. S. 3 -69. Scharh Khutbah 43 u B. 9, S 3•30, Scharh Khutbah 135, "AI Gadir", B. 8, S 97-323 9. islamischer Theologieschüler 10. "Bihar ul Anwar", B. 40, S. 324 11. Ali (a.s) sprach: " Der Geeignetste fürs Kalifat ist jener, der fähiger und im Hinblick auf Wort und Weisungen Gottes wissender ist." "Nahgul Balägah". Khutbah 172, "Wal lhtigag"!:", B. 1, S. 229, "Bihar ul Anwar", B. 25, S 116, "Kitab ul Imamah", Kap. "Gama' fis Safat ul Imam" 12. "Kaschf ul Murad ...", Allameh Helli, Mas'aleh 6 13. "Bihar ul Anwar", B. 1, S. 183, "Kitab al Ilm", Kap. 1, Hadith 92 14. Sure 2, Vers 124 15. "I'tibar-'Aqla'i"-Angelegenheiten stehen im Gegensatz zu den schöpfungsbedingten "Takwini"-Angelegenheiten. Ersteren liegen Auftrag und Anordnung zugrunde. 16. Sorgepflicht u. Betreuung für Minderjährige o. Geistigbehinderte oder Geistig-Unreife. In erster Linie ist dies Aufgabe der Eltern. Sind diese jedoch gestorben oder unfähig, so bestimmt der Imam oder "Hakim Schar' " einen Sorgepflichtigen. 17. Hierunter sind urbar gemachte Ländereien zu verstehen, die die Muslime gemäß Anordnung des Propheten (s.a.a.s.) oder Imam (a.s.) eroberten. Diese Art Gebiete gehören allen Muslimen. Der islamische Staat verpachtet sie und erhält für sie - als Gegenleistung - die Kharagsteuer. 18. Wir sprechen von persönlicher Pflicht oder "wageb ayni" wenn der (jeder) einzelne zu einer bestimmten Aufgabe verpflichtet ist. Eine Aufgabe, die "wagebi ayni" ist, muss also von den oder dem Einzelnen erfüllt werden. Es ist nicht so, dass dadurch, dass der Eine sie erledigt, die Anderen davon befreit wären. (Gebet, Fasten, Hag etc. sind solche persönlichen Pflichten.) Demgegenüber gibt es die "Kafa'i-Verpllichtung" Von ihr ist dann die Rede, wenn einer oder einige einer Aufgabe nachkommen und es nicht notwendig ist, dass auch noch andere sie wahrnehmen. Sie sind, da die Aufgabe bereits durch einige erledigt wurde, von ihr befreit. Hierzu gehört zum Beispiel die Aufgabe "Gutes Gebieten, Schlechtes Verwehren". 19. "Basa'ir ud Daragat", B. 1, S. 20, Kap 10,"Bihar ul Anwar", B. 25,S. 1-103 20. Etwa: "soweit Gott will" 21. "Bihar ul Anwar", B. 18, S. 382, Kap. "!tbat I Mi'rag .. 22. a) "Arba'in", Maglisi, S 177, Scharh Hait 15,"Kalamat maknunah, S. 101 (mit ein wenig anderem Wortlaut), "Basa'ir Daragat", S. 23, Bab 11 23. Zunächst: Fatimah-Zahra (s.a.) ist die Tochter des Propheten Muhammad (s.a.a.s.). Zweitens: Quellennachweis zu dem sie betreffenden Zitat: "Hal usch Schara'ya' ", B. 1, S 123, Kap. 143, Hadith 1, "Ma'ani ul Akhbar", S. 64 u. 107,"Bihar ul Anwar", B. 43 ab S. 12 24. "Arba'in", Alameh Maglissi, S 177, zu Hadith 15,"Kalamat maknunch", S 101,(mit kleinen Unterschieden im Ausdruck "Basa'ir ud Daragat", S. 23, Kap. 11 25. Sure 33. Vers 6 26. Abdullah Ibn Abbas Ibn AbduI Mutalib, (3 Jahre vor der Higra bis 68 HQ), Vetter (väterlicherseits) des Gesandten Gottes (s.a.a.s) und Alis (a.s.). Er hatte die Koran-Kommentation von Imam Ali (a.s.) erlernt und wurde bekannt als "Erster der Kommentatoren" und "Gelehrter der Gemeinde". Er gehörte zu den Getreuen Alis (a.s.) und war einer der Truppenbefehlshaber dessen Heeres, und zwar in den Kriegen "Gamal", "Seffin" und "Nahrawan" 27. "Nahgul Balagah", Khutbah 33 28. "Nahgul Balagah", Khutbah 3, "Schaqschaqieh" 29. "Nahgul Balagah", Kutbah 131 30. Malik Ibn Harit Nab'i. bekannt unter dem Namen "Aschtar" (37 HQ). Er war einer der großen Kommandeure des islamischen Heeres und berühmt für seine Tapferkeit. In den Kriegen "Gamal" und "Seffin" kämpfte er an der Seite Imam Alis (a.s.). Imam Ali (a.s.) setzte ihn als Gouverneur über Ägypten ein. Malik Aschtar wurde im Rahmen einer Intrige Muaviehs vergiftet und fand das Schahadat. Die Instruktionen Imam Alis (a.s.) an Malik Aschtar sind in "Nahgul Balagah" (Brief 53) festgehalten.
Schöne Beiträge! Das Walaytul Faqih ist der Rettungsanker des Islam. Ohne einen Faqih treibt doch die Ummat im Meer der Orientierungslosigkeit. Der Faqih ist übrigens kein Übermensch und nicht Rein oder Fehlerfrei. Er besitzt aber vollkommenste menschlichen Eigenschaften im Rahmen seines Strebens zur Vollkommenheit. Ayatollah al Uzma al Khamenei symbolisiert den Kampf und Sieg gegenüber dem eigenen Nafs. Er verkörpert Wachsamkeit und tiefe Frömmigkeit zu gleich. Er ist ein Lehrer der bereit ist die blaue Farbe der Tinte in die Farbe Rot seines Blutes zu tauschen. Haben wir den nicht lange schon auf solche Führer gewartet liebe Geschwister im Islam? Wozu Diskussionen über Führer und der beste Gelehrte unter uns Brüder und Schwestern? Ayatollah al Uzma al Khamenei hat sich der Aufgabe gestellt, die Ummat zu Managen und das in einer Zeit wo wir zerteilt sind wie ein Puzzlespiel. Sollten wir etwas dagegen haben wenn ein Führer versucht die vielen schiitischen Stimmen zu einer zu machen? Warum klappt der Sieg unserer libanesischen Geschwister so reibungslos? Weil sie auf die Stimme des Führers hört und weil sie Freunde sind. Wenn wir uns alle unter der Flagge des Waliyul Amr vereinigen würden wären wir ein brüllender Löwe und nicht ein einziger US Soldat hätte es gewagt in den Irak einzurücken. Wir müssen Freunde des Waly werden und das Walaya lieben und schätzen lernen. Das Ergebnis unserer Lieblosigkeit ist das britische Söldner unsere geliebten Stätten Kufa, Basra und Karbala beschützen und nicht wir Schiiten. Hätte die Shia eine Stimme wäre uns der Wohlstand und der Sieg gewiss. Beeilt euch liebe Geschwister im Islam unter der Flagge des Waly zu stehen damit diese unerträglichen, endlosen Diskussionen endlich aufhören. Man hat dem Islam den Krieg erklärt und wir erklären dem Waly dem Krieg??? Brüder wie Schwestern, schaut bitte in den Irak und lernt daraus was die Abwesenheit von Führerschaft angerichtet hat. Während Wissen gelehrt wird, wird nicht gelehrt, das der Führer anzuerkennen ist. Ich bitte um Verzeihung das ich diese wunderbaren Beiträge durch meinen Beitrag etwas abgelenkt habe. Der Segen Allahs :sobhwata: auf uns alle. :wasalam:
nein, da gibts nichts zu entschuldigen, solche Beiträge sind mehr als überfällig. Mich öden die ganzen sinnlosen Diskussionen daüber langsam an, wer nun der Meistwissende ist, warum denn nur Imam Khamenei, es gäbe doch so viele andere Maraje´, und dann kommt auch unweigerlich der Vorwurf der Spaltung. Am Irak kann man leider sehen, was wird, wenn der Imam der Zeit allein gelassen wird. Dreimal ist das jetzt passiert. Erst Kerbala, dann der Krieg gegen Imam Khomeini, und der jetzige Krieg der USA. Wann werden die Schiiten wach, dass es nichts bringt als Zerstörung und Vernichtung, wenn man die Heiligen Stätten von Besatzern "schützen" lässt und Bush die Hand schüttelt?
nein, da gibts nichts zu entschuldigen, solche Beiträge sind mehr als überfällig. Mich öden die ganzen sinnlosen Diskussionen daüber langsam an, wer nun der Meistwissende ist, warum denn nur Imam Khamenei, es gäbe doch so viele andere Maraje´, und dann kommt auch unweigerlich der Vorwurf der Spaltung.
as salam aleikum liebe Schwester
Die Spalter sind doch jene, die den Waly nicht anerkennen wollen. Sie überlassen es nicht Muslimen über uns zu Führen.
ZitatAm Irak kann man leider sehen, was wird, wenn der Imam der Zeit allein gelassen wird.
Als hätte Allah :sobhwata: ein Exampel statuieren wollen um zu zeigen, was geschieht wenn man sich für die Führerlosigkeit entscheidet liebe Schwester.
ZitatDreimal ist das jetzt passiert. Erst Kerbala, dann der Krieg gegen Imam Khomeini, und der jetzige Krieg der USA.
Das erste mal ist wohl die beschämenste von allen drei Ereignissen. Das zweite hätte vermieden werden können, wenn man Imam Khomeini und Shahid as Sadr gefolgt wäre. Und das dritte Beispiel ist das Ergebnis des Ignorieren der ersten beiden genannten Beispiele. Wann erwachen unsere Führer im Irak endlich und sehen wo sie Fehler machen, wo sie ständig die gleichen Fehler machen?
ZitatWann werden die Schiiten wach, dass es nichts bringt als Zerstörung und Vernichtung, wenn man die Heiligen Stätten von Besatzern "schützen" lässt und Bush die Hand schüttelt?
:wasalam:
Damals hätten die Schiiten bei uns im Irak die Chance gehabt Saddam zu vertreiben, dann hätten wir den stolzen iranischen Soldaten die Hände geschüttelt und nicht den dümmlichen US Soldaten. Heute wären Karbala und Nadjaf blühende Orte ohne Terror und Gewalt. Orte der Spiritualität und des Wissens alter Zeiten. Jetzt haben wir ungebetene Gäste im Haus und eins der heiligsten Flecken schiitischer Erde ist besetzt und nur Allah :sobhwata: weis allein wann sie wieder gehen? :wasalam: