also zunächst muss denke ich darauf hingewiesen werden, dass sachliche Diskussionen zu jeder Zeit unproblematisch sind, ob Monat Ramadan oder nicht, ob Muharram oder nicht. Dabei liegt die Betonung aber auf der Sachlichkeit der Diskussion.
Als nächstes danke ich Bruder Muhsin für die Klarsellung:
Zitat
ZitatDa Bruder Muhsin_ibn_Batoul sagt, dass "gemischtes" Geld halal wird, heißt das, dass auch dieses verdiente Geld, was auch z.B. haram Essen servieren beinhaltet, halal wird, da es aus halal Tätigkeit und haram Tätigkeit gewonnen ist, hat sich die Frage somit so gelöst: Es ist halal zu arbeiten, auch wenn man manchmal haram Tätigkeiten ausführen muss.
ZitatOh je, da ist aber ein gewaltiger Fehler im Qiyas aufgetreten, geehrte Schwester! Man muss unterscheiden zwischen gemischtem Geld und gemischter Arbeit! Gemischtes Geld ist halal, aber gemischte Arbeit nicht! Das kann man auch den Fatwas von Imam Khamenei entnehmen.
Gemischtes Geld ist aber doch nur halal, wenn man nicht mehr trennen und unterscheiden kann, welches Geld nun ursprünglich halal war und ist, und welches ursprünglich haram war.
Ich kann ja nachvollziehen, dass man feste Standpunkte haben möchte, aber man muss auch mal über seine eigenen Ansichten reflektieren können und einen Gang zurück schalten. Diese Entwicklung ist nicht gut und wiederholt sich immer wieder von Zeit zu Zeit.
Das Problem ist ja nicht, dass die Antworten angepasst werden, sondern dass die Fragen angepasst werden. Also die Fragen werden so gestellt, dass die Antwort zu der Meinung passt. Ich bin der Meinung, dass die Fragen, die an Imam Khamenei geschickt worden sind, gar nicht zum Thema passen. Ich hab jetzt die Frage so hingeschickt, jetzt werde ich mal abwarten.
F: In Deutschland erhält man als Arbeitloser finanzielle Unterstützung vom Staat. Dieses Geld besteht aus Halal und Haram-Einnahmen des Staates. Darf ich als arbeitsloser Muslim dieses Geld vom Staat annehmen, um meinen Unterhalt zu finanzieren?
Ich glaube, man sollte hier in zwei Fällen unterscheiden. Sicherlich gibt es viele Fälle, in denen Familien, Schüler, Studenten etc nicht auf das Geld verzichten können, weil diese darauf angewiesen sind. Viele können auch aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten.
Dann gibt es aber noch den Fall, dass manche, die nicht arbeiten wollen, sich mit dem Geld vergnügen. Ich glaube, hier ist der sprigende Punkt. Wenn man die Möglichkeit hat, sich das Geld selbst anzueignen, warum sollte man dann das Geld des Staates annehmen? Dass es "Haram" ist, sage ich keineswegs. Aber nicht alles, was erlaubt ist, ist auch gut.
Frage: Wenn eine Krankenschwester neben vielen Halal Tätigkeiten, den Patienten auch Schweinefleisch servieren muss, ist dann das Geld, das sie für diesen Job erhält halal oder haram?
Antwort: Solch einem Job nachzugehen ist verboten und das verdiente Geld dafür ist nicht halal.
Englisch: To have such a job is impermissible and the income earned for it isn't halal.
Zweite Istifta:
Imam Khamenei (H)
Istifta Nr.: 148220
Frage: In Deutschland ist es so, dass wenn eine Person keine Arbeit finden kann, sie finanzielle Unterstützung vom Staat erhält. Allerdings ist Deutschland ein nicht-islamischer Staat und daher besteht das Geld aus haram und halal Geld, da der deutsche Staat auch haram Geschäfte tätigt. Ist es mir nun erlaubt dieses Geld vom Staat zu nehmen, wenn ich es benötige, weil ich keine halal Arbeit finde?
Antwort: Sofern du nicht sicher bist, dass das selbe Geld, das sie dir zur Verfügung (?) stellen, haraam enthält, gibt es kein Problem dabei es zu nehmen.
Englisch: Unless you are sure that the same money they put at your disposal contains haraam, there is no problem in taking it.
Das heißt, solange ich nicht mit Gewissheit (Yaqin) sagen kann, dass dieses Geld auf meinem Konto 100%ig von einem haram Geschäft des Staates stammt, ist es für mich halal, denn im Fiqh gilt alles als rein, solange dessen Unreinheit nicht mit Gewissheit (Yaqin) bewiesen ist. Und diese Gewissheit ist unmöglich zu erreichen, weil niemand weiß, woher dieses Geld, das gerade auf meinem Konto landet, stammt.
Noch weiter möchte ich das Büro nicht belästigen, weil die Istifta sehr eindeutig sind. Wer nun was glaubt, ist jedem selbst überlassen. Mir war es nur wichtig den geehrten Lesern die Meinung des Imams widerzugeben.
Vielen Dank Bruder Muhsin. Dann ist die Diskussion, dass eine Krankenschwester "halaler" lebt als ein Hartz4-Empfänger eine reine Eigeninterpretation und beruht nicht auf den Fatwas des Imams und somit sind auch die Schlussfolgerungen von Bruder Yavuz in seinem Artikel nicht korrekt.
verzeiht mir, dass ich kurz vor der Iftar-Zeit mich in dieses Thema einklinke. Das Thema ist sehr wichtig und wir müssen die Diskussionen miteinander aufrechterhalten, um einander näher zu kommen. Wir dürfen unterschiedliche Verständnisse oder Standpunkte nicht als Problem sondern als Bereichnerung verstehen. Auch wenn die Aussagen von einem Bruder stammen, den wir sehr schätzen und ehren, sollte eine solche Diskussion als eine Chance zur Verstärkung des eigenen Standpunktes verstanden werden. Denn es ist möglich, dass wir einander missverstehen oder auch, dass man sich anders ausgedrückt hat als man eigentlich wollte.
Mein Standpunkt zu diesem Thema ist folgender, wie ihn auch Bruder 3Aly im Shia-Forum beschrieben hat:
Hartz IV Geld ist Halal aber womöglich nicht gesegnet, wie es "Halal"-Arbeit ist.
Die Argumentation, dass Hartz IV-Geld lediglich deshalb Haram sei, weil es von diesem Staat kommt, würde vieles mehr Haramisieren. Alle Staatsangestellten, jeder Bafög-Empfänger etc., selbst die Infrastruktur wäre dann als Haram einzustufen.
Hartz IV (oder auch andere staatliche Transferleistungen) sind eine Dienstleistung des Staates für Bürger, die es nicht aus eigenen Mitteln schaffen, Arbeit zu finden. Sie sind ohnehin genug bestraft damit. Man sollte hier auch fairerweise nicht einige Ausnahmen, die aus Faulheit nicht arbeiten gehen, auf alle Hartz IV-Empfänger übertragen.
Auf der anderen Seite finde ich, dass ein Muslim durchaus arbeiten sollte, selbst wenn er durch seine Arbeit "lediglich" 100€ mehr als durch Hartz IV erwirtschaftet, wenn es für ihn segensreicher ist, diese Arbeit zu verrichten.
Noch eine Aussage zu dem, dass einige Geschwister auf ihr Bafög verzichten. Möge Allah diese Geschwister belohnen, dass sie freiwillig auf staatliche Transferleistungen verzichten, weil sie es sich leisten können. Andererseits ist es leider nicht allen GEschwistern möglich, dieses zu tun. Dies sollte man in Betracht ziehen.
Mögen wir diesen Monat nutzen, um eine reine Diskussionskultur zu erlernen. Wichtig ist hierbei, das wir andersartige Aussagen nicht als negativ empfinden.
Nach der Fatwa gilt: Haram-Arbeit ist definitiv verboten. Hartz 4 dagegen ist definitiv erlaubt und wird nur unter einer Bedingung verboten. Wenn unser verehrter Bruder nun Arbeit, die Haram-Elemente beinhaltet und somit als Haram-Arbeit eingestuft wird, höher wertet als Hartz-4, dann steht er mit seiner Meinung im Widerspruch zur Fatwa des Imams. Das ist falsch und dieser Fehler sollte korrigiert werden.