Ist die Präimplantationsdiagnostik islamisch zu betrachten? Kennt jemand ein Rechtsurteil [fatwa] von Imam Chamenei dazu?
Ansich finde ich es eigentlich gar nicht mal so schlecht wenn Ehepaare, die Erbkrankheiten in der Familie haben, so ihren Kinderwunsch erfüllen können.
ich weiß nicht, das müsste man fragen. Immerhin ist das ja noch kein Lebewesen, bevor es eingepflanzt wird. Immer noch besser, als bei der pränatalen Diagnostik, bei der der Fötus gern mal abgetrieben wird, wenn es sich herausstellt, dass er eine Krankheit hat, wie etwa Down-Syndrom. Siehe Thread "stille Selektion".
meint ihr folgendes? Im Risalah Teil 2 Imam Khameneis gibt es dazu mehrere Rechtsurteile.
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F. 191: a) Ist die Befruchtung in einem Reagenzglas erlaubt, falls der Samen und das Ei von religionsrechtlichen Ehepartnern ist?
b) Und die Erlaubnis (dazu) angenommen, ist es (dann) erlaubt, dass ein fremder Arzt die Durchführung dieser Operation übernimmt? Und wird das daraus erzeugte Kind an das Paar, den Spender des Samens und des Eis (als religionsrechtliches Kind) angeschlossen?
c) Und die Nichterlaubnis der erwähnten Operation an sich angenommen, wird dann vom Urteil (der Nichterlaubnis) abgewichen, falls die Rettung des Ehelebens davon abhängig ist?
A: zu a) Es besteht kein Hindernis für die erwähnte Handlung an sich, aber es besteht die Verpflichtung zur Unterlassung der religionsrechtlich verbotenen Einleitungen, so dass es für den fremden Mann nicht erlaubt ist, diese Operation zu übernehmen, falls es an das verbotene Betrachten (der Frau) oder an (eine verbotene) Berührung verbunden ist. Zu b) Das Kind, das aus der erwähnten Operation hervorgeht, wird an das Paar, das Spender des Samens und des Eis ist, angeschlossen. Zu c) Es wurde bereits die Erlaubnis zur erwähnten Operation an sich erwähnt.