Es ist nicht erlaubt die Kinder zu schlagen (, wenn es einen roten Abdruck hinterlässt).
Imam Khamenei
Frage: Wenn die Eltern regelmäßig das Kind ins Gesicht schlagen, oder auf ein anderes Körperteil, angenommen, (dass es stark genug ist), dass es einen roten Abdruck der Hand hinterlässt, kann das Kind dann Diyyeh (Blutgeld) verlangen?
Antwort: Das Schlagen und jegliche Arten von disziplinarischen Handlungen, welche zu einem roten Abdruck führen sind verboten und erfordern das Zahlen von Diyyeh (Blutgeld).
Dann bleiben sie es schuldig. Wenn sie Pech haben, tilgen sie die Schulden erst am jüngsten Tag, aber unfreiwillig - und das kann teuer werden. Klüger wäre es im Diesseits die Schuld zu begleichen und Allah um Vergebung zu bitten.
Man muss beim Schlagen auch berücksichtigen dass es nicht nur körperlich sondern auch psychisch für Kinder schädlich ist. Geschlagene Kinder die viel Gewalt erleben, geben diese auch an ihre eingene Kinder und Umgebung weiter. Ausserdem entwickeln sie kein gesundes selbstbewusstsein, denken dass sie immer an allem Schuld haben und fühlen sich erniedrigt. Ich denke diese Aspekte sind zu den körperlichen dazu noch viel schlimmer und für die Zukunft des Kindes schwerwiegender. Damit meine ich natürlich nicht die Kinder die mal einen Klaps auf den Popo bekommen haben sondern die, die ständig Gewalt in der Familie erleben, wovon wir in der islamischen Umma wahrscheinlich auch genug von haben.
Zitat von mojdawenn ich zb. durch das schlagen meiner eltern ein blaues auge bekommen habe, wieviel schulden sie mir dann??
das müsste man erfragen bei dem jeweiligen Marja. Es gibt aber auch verschiedene Abstufungen, je nach der Härte des Schlages und dessen Resultat. Dabei ist beispielsweise wichtig, ob und wie stark die Stelle sich verfärbt hat und ob sie blau oder rot geworden ist.