Ich weiß von Seiner Eminenz Ayatullah Fadlallah (H), dass er es erlaubt, Khums für den Aufbau von Moscheen, Islamischen Zentren etc. im Ausland, zu verwenden. Und ich meine, dass in der Dokumentation über das Leben Seiner Eminenz Imam Khomeini (R), ebenfalls ähnliches gesagt wurde, bin aber nicht ganz sicher. Was ich aber wissen möchte ist, ob es nach Seiner Eminenz Imam Khamenai (H) erlaubt ist, die Khums für derartige Zwecke im Ausland zu verwenden?.
Hat jemand vielleicht schon eine solche Frage an das Büro Seiner Eminenz geschickt?
F. 1025:Ich habe in einer Antwort Eurer Eminenz über die Chums gelesen, daß diese (Chums) an den Verfügungsberechtigten der Chums oder seinen Bevollmächtigten der Abrechnungsangelegenheiten zu zahlen ist. Und es stellt sich die Frage: Wer ist mit dem Verfügungsberechtigten der Chums gemeint, ist es ein Rechtsgelehrter im allgemeinen oder der Befehlshaber der Muslime?
A: Der Verfügungsberechtigte der Chums ist der Befehlshaber , der die Befehlsverantwortung für die Angelegenheiten der Muslime hat.
F. 1048:Ich schulde einen Betrag (in Höhe) von 100.000 Tuman vom gesegneten Anteil des Imams - a.s. -, und ich muß es an Eure Eminenz zahlen. Andererseits gibt es eine Moschee, die Hilfe braucht. Erlauben Sie, den erwähnten Betrag an den Gemeinschaftsleiter dieser Moschee zu übergeben, um dieses für den Bau und die Vervollständigung der Moschee auszugeben?
A: In der jetzigen Zeit sehe ich die Ausgabe der beiden gesegneten Anteile für das Betreiben der wissenschaftlichen Religions-Hochschulen vor, und die Vervollständigung des Baus der Moschee kann Nutzen aus den Spenden der Gläubigen ziehen.