Meine Mutter hat mir gesagt, dass wenn man ein Mustahab Wuzu gemacht hat, man mit diesem Wuzu nicht beten darf. Zum Besipiel ich mach das Mustahab Wuzu um 11Uhr und Gebetszeit ist um 13:30Uhr. Ist das Wuzu dann gültig Gibt es dazu eine Fatwa?
nicht dass ich wüsste. Es sei denn, du hast das Wudu für etwas anderes als das Gebet gemacht, aber nur weil du es vor der Gebetszeit gemacht hast, heißt das nicht, dass du damit nicht beten kannst.
Ich habe bisher immer gedacht Wudhu ist Wudhu und es gibt keine Unterschiede. Kann das bitte jemand aufklären? Heisst das, beispielsweise wenn man Wudhu macht um rauszugehen oder Wudhu macht um Quran zu lesen, dann muss man ein extra Wudhu fürs Gebet machen? Das höre ich aber zum ersten Mal.
Ich hab das auch zum erstenmal gehört. Ich hab eine Fatwa von Imam Khamenei gefunden:
F. 104: Ich habe die rituelle Waschung mit der Absicht zur rituellen Reinheit für das Abendgebet durchgeführt. Ist es mir dann erlaubt, (damit) den Heiligen Qur'an zu berühren und das Nachtgebet zu verrichten?
A: Es ist nach der Verrichtung der gültigen rituellen Waschung erlaubt, damit jede Handlung auszuführen, welche die rituelle Reinheit zur Voraussetzung hat, solange diese (rituelle Waschung) nicht ungültig wird.
Wenn ich das richtig verstanden hab, darf man beten , egal für welche Absicht man Wuzu genommen hat.