593. Frage: Ist es zulässig, Ausfertigungen des Heiligen Qur'an, Gebetsbücher und Amulette als Geschenk an Nichtmuslime abzugeben?
Antwort: Es ist unproblematisch, solange nicht zu befürchten ist, dass sie dadurch entweiht oder Beleidigung und Schmähung ausgesetzt werden und die Empfänger dem Geschenk den erforderlichen Respekt entgegenbringen.
594. Frage: Wie müssen wir mit Papieren umgehen, die den Namen Allahs (s.w.t.) oder der Unfehlbaren (a.s.) tragen? Wie behandeln wir einzelne lose Seiten des Qur'an, wenn eine Entsorgung im Meer oder einem Fluss nicht möglich ist, da wir nicht wissen können, wohin der Müll gelangt und was mit ihm angestellt wird?
Antwort: Es ist nicht gestattet, ihn in Mülleimer zu werfen, da dies Entweihung und Respektverlust mit sich bringt. Es ist jedoch unproblematisch, wenn die Schrift z.B. durch Verwendung von Chemikalien ausgelöscht, bzw. radiert wird, die Blätter an einem sauberen Ort vergraben werden oder so zerkleinert werden, dass sie sich in Schnipseln oder zu Staub verwandeln.
Fiqh für Muslime im Westen von Sayyid Ali as-Sistani
Ich denke kaum, dass es hier unterschiedliche Meinungen der großen Gelehrten geben kann.
danke, darauf wollte ich hinaus. Wir benutzen dafür immer den Schredder, da ist alles bis zur Unkenntlichkeit zerkleinert. Verbrennen geht auch, da bleibt ja nichts mehr übrig.
Danke dir. Also könnte ich, wenn es denn sein muß, solche Blätter in den Kachelofen stecken.... Übrig bleibt da schon etwas: die Asche landet als Dünger im Garten.
Jetzt einmal logisch betrachtet: Verbrennen ist auch im Kacheloffen verbrennen lassen. Und wenn es als Dünger im Garten landet, hat man sogar der Umwelt etwas gutes getan.