F. 748: Ein Mädchen hat das Alter zur religiösen Verpflichtung erreicht, aber sie kann aufgrund ihrer körperlichen Schwäche im Monat Ramadan nicht fasten. Und nach dem gesegneten Monat Ramadan kann sie (auch) nicht nachholen bis zum nächsten Ramadan im darauffolgenden Jahr. Was ist das Urteil für sie?
A: Die Unfähigkeit zum Fasten und zum Nachholen lediglich aufgrund von der (körperlichen) Schwäche oder Unfähigkeit bewirkt nicht das Entfallen des Nachholens für sie, sondern sie muß das, was sie vom Monat Ramadan versäumt hat, nachholen.
F. 749: Was ist das Urteil bezüglich Mädchen, die gerade erst erwachsen geworden sind, und denen das Fasten einigermaßen schwer fällt? Und ist das Alter des Erwachsenseins bei dem Mädchen das neunte Jahr?
A: Das Alter des religionsgesetzlichen Erwachsenseins für Mädchen ist bekanntermaßen die Vollendung des neunten Mondjahres. Ab dann müssen sie fasten, und es ist nicht erlaubt, dieses lediglich aufgrund einiger (irrelevanter) Entschuldigungen zu unterlassen. Aber wenn das Fasten während des Tages ihnen schadet oder Bedrängnis für sie verursacht, dann ist es ihnen erlaubt, das Fasten abzubrechen.
F. 750: Ich weiß nicht genau, wann ich das Alter der religiösen Verpflichtung erreicht habe. Deshalb bitte ich Sie, mir zu verdeutlichen, ab wann ich mein Fasten und rituelles Gebet nachholen muß? Und muß ich die Sühne des Fastens entrichten, oder genügt es, nachzuholen , da ich über die Angelegenheit unwissend war?
A: Sie haben nur das nachzuholen, wovon Sie sicher sind, es nach Ihrem zweifellosen Erreichen des Alters zur religiösen Verpflichtung versäumt zu haben. Und wenn Ihr (vorzeitiger) Fastenabbruch beim Fasten nach dem gesicherten Erwachsensein absichtlich erfolgte, dann müssen Sie zusätzlich zum Nachholen auch die Sühne entrichten.
F. 751: Ein Mädchen ist neun Jahre alt und muß (daher) fasten. Aber sie hat ihr Fasten (vorzeitig) abgebrochen, weil das Fasten für sie zu schwierig war. Muß sie es dann nachholen?
A: Sie muß das, was sie vom Fasten des Monats Ramadan abgebrochen hat, nachholen.
Das bedeutet, du musst das Fasten nur nachholen, wenn du sicher bist, die religiöse Reife erreicht zu haben. Ansonsten brauchst du es noch nicht nachholen. Mit 13 hast du evtl. die religiöse Reife noch nicht erreicht, aber die Frage kannst du nur selbst beantworten.
ich hab eine frage. ab wie viel jahren muss man fasten. ich es schlecht wenn ich in meinem alter(manchmal) nicht faste?
wassalam
:salam:
fasten musst du spätestens, wenn sich Anzeichen der Pubertät einstellen (Stimmbruch, Körperbehaarung etc. ). Ab welchem Alter das ist, ist individuell verschieden. Spätestens aber ab dem 15. Lebensjahr (in Mondjahren gerechnet!). Es kann aber nicht schaden, schon jetzt damit anzufangen
Ich habe dazu eine frage. Warum müssen die Mädchen ab dem 9 Lebensjahr fasten und die Jungen erst wenn sie in die Pubertät kommen? Mädchen kommen ja normalerweise so ca mit 12/13 in die pubertät?! Danke im Vorraus
Man hat eine bestimmte Untergrenze festgelegt, wobei das Alter 9 nicht der tatsächlichen Reife eines jungen Mädchens entsprechen muss. Wann ein junges Mädchen reif ist um ihre religiösen Pflichten zu erfüllen, hängt von einigen Faktoren ab. Das selbige kann man auch von Jungen sagen. Eines der Merkmale sind in etwa die äußerliche Veränderung und die Geschlechtsreife im Islam.
Danke für die Antwort :) Also ist das bei Mädchen und Jungs gleich. Die altersgrenze wurde wohl nur sicherheitshalber gesetzt?!
salam,
Biologisch gesehen und das ist wissenschaftlich belegt, setzt die Reife bei Mädchen früher ein als bei Jungen. Das berücksichtigt auch der Islam bei der Beurteilung ab wann man gottesdienstliche Pflichten verrichten muss. Mit "Reife" wird auch die Reife im Verstand gemeint, warum wohl, muss ein Kind nicht beten, fasten etc?
Es besitzt noch keine innere Reife, keine Vernunft und kein Auge für das Maß, erst wenn ein Mensch "reift" macht er sich frei von biologischen Zwängen. Sich Gedanken machen, ernsthaft, das passiert oft im Alter der Reife, da beginnen junge Menschen über alles nachzudenken und das was sie in der Kindheit geglaubt haben, das verwerfen sie oft. Sagen wir mal so, ab diesem Reifepunkt kann man Jugendliche erst ernst nehmen, das das Kindliche langsam weicht.
Übrigens: in der arabischen Welt nenne die Araber oft ihre Kinder "Jahil" also unwissende, weil vor der Reife eines Kindes, das Kind weder richtig glaubt noch ein festes Weltbild hat.
Die Frage kann ich ein wenig aus eigener Erfahrung beantworten. Meine Tochter ist jetzt 10, mein Sohn 13. Sie fasten jetzt das dritte Jahr. Meine Tochter hat es schon von Anfang an sehr gut geschafft, hat es verstanden, sehr gerne gemacht und auch bei ihren Lehrer verteidigt. Sie war sogar ein wenig stolz auf ihre Ausdauer und ihre Willensstärke.
Mein Sohn hingegen hat die ersten beiden Jahre etwas geschwächelt. Dieses Jahr ist das erste Mal, dass er mit Hingabe und Ausdauer fastet. Er hat bis jetzt jeden Tag gefastet, das hat er in den vergangen Jahren nicht geschafft. Und er hat mit sogar ganz genau die Gründe für das Fasten erkärt und was man tun und nicht tun darf in der Zeit des Monats Ramadan. Das konnte meine Tochter schon viel früher erklären.
Daran kann man den Unterschied zwischen einem Mädchen und einem Jungen sehr gut erkennen. Und es beweist wieder auf ein weiteres Mal, wie weise und lebensnah die islamischen Gesetzte sind, die Bruder Kerbala ja sehr gut erklärt hat.
Zitat von kübraselamun alykum, also ich habe mit 6 jahren angefangen zu beten, Kopftuch zu tragen und Fasten mit ca 9 Jahren..
ich bin auch richtig glücklich darüber, dass meine Eltern mir dass so früh beigebracht haben.
wassalam
:salam:
Ja, so war´s auch bei mir, nur ich hab nicht mit 6 Jahren angefangen zu beten, sondern mit 9, als ich auch Hijab getragen hab und angefangen hab zu fasten.
Alhamdulillah waren meine Eltern auch so konsequent und haben´s mir so früh beigebracht :)