Ich habe eine Frage, inshaAllah könnt ihr mir antworten. Mir ist bewusst, dass es haram ist haram-Artikel weiter zu verkaufen, verschenken etc. Aber was ist, wenn man unabsichtlich eine Tüte gekauft hat und nachher gesehen hat, dass sie gelatine enthällt. Dann sieht man eine Person die genau diese Tüte kaufen möchte. Kann man die Tüte dann nicht einfach der Person geben?
Salam, also ich habe gehört, dass das verboten ist denn, vielleicht hätte er sich das doch im letzten Moment anders überlegt und hätte das doch nicht gekauft. Doch dadurch, dass du sie ihm schenkst, ist es sicher, dass die Person diese haram-Gelatine isst. Außerdem würdest du das essen von dieser haram-Gelatine unterstützen, dadruch dass du sie ihm gibst. Bessser wäre es, die Tüte einfach wegzuschmeißen. Wassalam
wenn die andere person weiß, dass es haramgelatinie ist und trotzdem kaufen will (christe, atheeisten usw.), dann würde ich es ihm geben oder verkaufen, denn sonst wäre weggeschmissenes geld.
wenn die andere person weiß, dass es haramgelatinie ist und trotzdem kaufen will (christe, atheeisten usw.), dann würde ich es ihm geben oder verkaufen, denn sonst wäre weggeschmissenes geld.
wassalam
auch dann ist es nicht erlaubt! Was das rausgeschmissene Geld angeht, muss man eben beim Einkaufen aufpassen. Schon das Verschenken solcher sachen ist haram, erst recht das Verkaufen, weil du dann auch noch haram-Geld hast!
ja das ist schon ganz verständlich, denn so habe ich es auch gelernt. Aber was ist, wenn man sich ganz sicher ist, dass diese Person sich diese Tüte kaufen möchte. Dann unterstütze ich ja das Haram Essen, indem ich die gekaufte tüte wegschmeiße und zulasse, dass sie von der anderen Person nochmal gekauft wird.
Aber wie gesagt, auch mir ist bekannt, dass das verkaufen, verschenken oder sogar servieren von Haram-Essen verboten ist.
Noch ein bewegender (:D) Grund ist, wie Dr. Yavuz mal sagte, Allah weiß was für einen gut und was für einen schlecht ist. Gelatine ist schlecht für einen. Für alle nicht nur für Muslime . Also wäre es doof Gelatine den Gelatine-Essern zugeben, weil es 1. für die logischerweise dann auch schädlich ist und 2. Allah es nicht erlaubt, wie gesagt nicht, er erlaubt es nicht, nicht nur den Muslimen, also hätten wir sein Gesetz verstoßen, das wollen wir doch nicht . wa salam
okay verkaufen würde ich nicht.. aber verschenken schon, denn wenn sich jmd. wirklich die selbe packung kaufen will, dann gebe ich meine.. ob ich es ihm gebe oder nicht, die person würde es sich eh kaufen.. und durch mich, würde er geld sparen & ich würde auch was nettes tun.. außerdem ist es doch haram, wenn man lebensmittel wegschmeißt, wenn man weiß, andere könnten sich davon ernähren..
mein onkel hat mir mal ganz viel tiramisu gekauft, er wusste nicht, dass es alkohol hat... und kassenbon hatte er auch nciht mehr.. ich habe es meiner freundin geschenkt.. sie hat sich sehr darrüber gefreut.. bin ich jetzt ein schlechter mensch?
mein onkel hat mir mal ganz viel tiramisu gekauft, er wusste nicht, dass es alkohol hat... und kassenbon hatte er auch nciht mehr.. ich habe es meiner freundin geschenkt.. sie hat sich sehr darrüber gefreut.. bin ich jetzt ein schlechter mensch?
wassalam
wer einen Fehler macht, ist jetzt kein schlechter Mensch, aber wenn ihm nachgewiesen wurde, dass es nun mal ein Fehler war, sollte man es auch einsehen und nicht weiter darauf beharren.
Gibt es eigentlich Fatwas darüber, dass man nicht-Muslimen sowas nicht verschenken darf? Ich erinnere mich z.B. an eine Fatwa von Sayyed Sistani, der es erlaubt in einem Laden zu arbeiten (z.B. Produkte in Regale einsortieren), in dem Alkohol verkauft wird, unter der Bedingung, dass es nur nicht-Muslimen verkauft wird.
Gibt es eigentlich Fatwas darüber, dass man nicht-Muslimen sowas nicht verschenken darf? Ich erinnere mich z.B. an eine Fatwa von Sayyed Sistani, der es erlaubt in einem Laden zu arbeiten (z.B. Produkte in Regale einsortieren), in dem Alkohol verkauft wird, unter der Bedingung, dass es nur nicht-Muslimen verkauft wird.
F. 3: Ist der Verkauf von Wein oder Schweinefleisch oder jeglichem zum speisen Verbotenem an diejenigen, die dieses für sich erlauben, gültig (bzw. zulässig)?
A: Sowohl der Verkauf als auch das Verschenken von dem, was nicht zum speisen oder trinken erlaubt ist, ist (dann) nicht erlaubt, wenn dies zum Ziel hat, (es) als Speise oder zum Trinken (zu verwenden), oder (wenn es) mit der Kenntnis (geschieht), dass der Käufer dieses speisen oder trinken will, selbst wenn er zu denjenigen gehört, die dieses (zu speisen oder trinken) für sich erlaubt haben.
es ist unter allen Umständen verboten, Schwester As-Siddiqa, die Geschwister haben es ja schon hinreichend erklärt.
Aber nochmal zu dem Punkt, wenn man es jemandem schenken würde und er sich freut:
Man darf nicht falsche Mittel anwenden um etwas gutes zu erreichen. Beispielsweise ist es ja sehr empfohlen, anderen eine Freude zu bereiten (unabhängig davon, ob sie Muslime sind oder nicht). Wenn es nun einem Mann Freude bereiten würde, wenn ihn alle Frauen oder Mädchen mit Wangenküssen begrüßen, würde man das auch nicht machen, selbst, wenn es ihn verärgern würde. Man darf eben keine unerlaubten Mittel für ein gutes Ziel verwenden.
Es gibt ja einen Spruch, der besagt: "Das Ziel heiligt die Mittel." Im Islam ist es aber nicht so!