Vielleicht kann jemand die Frage übersetzen und an das Büro vom Imam der Ummah schicken:
Ist es erlaubt in einem Supermarkt zu arbeiten (Als Praktikant)? Darf man an der kasse arbeiten oder die Ware (Alkohol,Zionistischewaren,Haram-Fliesch) in die Regale einsortieren?
An der Kasse zu arbeiten ist verboten ,hier eine Fatwa dazu:
F. 3: Ist der Verkauf von Wein oder Schweinefleisch oder jeglichem zum speisen Verbotenem an diejenigen, die dieses für sich erlauben, gültig (bzw. zulässig)?
A: Sowohl der Verkauf als auch das Verschenken von dem, was nicht zum speisen oder trinken erlaubt ist, ist (dann) nicht erlaubt, wenn dies zum Ziel hat, (es) als Speise oder zum Trinken (zu verwenden), oder (wenn es) mit der Kenntnis (geschieht), dass der Käufer dieses speisen oder trinken will, selbst wenn er zu denjenigen gehört, die dieses (zu speisen oder trinken) für sich erlaubt haben.
auch das servieren, einsortieren oder zur verfügungstellen von Haraam-Waren ist verboten.
Was sollen diejenigen machen, die keine andere Möglichkeit haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern? Manchmal ist man vielleicht gezwungen Dinge zu tun, die man unter anderen Umständen nicht tun würde.
auch das servieren, einsortieren oder zur verfügungstellen von Haraam-Waren ist verboten.
Was sollen diejenigen machen, die keine andere Möglichkeit haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern? Manchmal ist man vielleicht gezwungen Dinge zu tun, die man unter anderen Umständen nicht tun würde.
wenn die nicht anders können, ist das eine Notsituation, aber man sollte dennoch versuchen, eine halal-Arbeit zu bekommen.