wie sieht der islam es eigentlich mit der Leihmutterschaft. Eine befruchtete Eizelle von zwei verheirateten Personen im Körper einer anderen Frau? Das muss doch der Leihmutter später voll wehtun wenn sie das Baby aqus ihrem BAuch was ihr aber nciht gehört wieder weggeben muss, oder?
F. 192: Aufgrund der Nichtexistenz eines Eis bei der Ehefrau, welches für den Befruchtungsprozess notwendig ist, wird es für einige Ehemänner manchmal notwendig, sich zu trennen, oder sie stoßen auf eheliche und psychische Probleme aufgrund der nicht möglichen Behandlung der Krankheit und der Unfruchtbarkeit. Ist dann die Nutzung des Eis einer anderen Frau nach wissenschaftlicher Methode, um die Befruchtung durch den Samen des Ehemannes außerhalb der Gebärmutter durchzuführen und dann das befruchtete Ei in die Gebärmutter der (unfruchtbaren) Ehefrau einzuführen, erlaubt?
A: Bei der erwähnten Handlung wird das Kind, das durch diese Methode gezeugt wird, (religionsrechtlich) an den Spender des Samens und des Eis angeschlossen, doch (auch) wenn es für diese (Handlung) an sich keine religionsrechtlichen Bedenken gibt, ist dessen Anschluss an die Frau mit der Gebärmutter (zum Austragen des Kindes) bedenklich, so dass sie die Vorsichtsmaßnahme im Hinblick auf die religionsrechtlichen Urteile, die speziell für Verwandtschaft gelten, berücksichtigen sollen.
ich sehe, das erwähnte Beispiel passt gar nicht zu deiner Frage, es geht ja um das Einpflanzen der befruchteten Eizelle in eine fremde Frau. Nur der Fall ist aufgeführt, in dem die "Leihmutter" die 2. Frau des Ehemannes ist. Also praktisch ist das dann keine Leihmutter mehr.
Ich habe gerade im Risala von Imam Khomeini nachgeschaut(leider habe ich nichts von Imam Khamenei
Nach Imam Khomeini(ra)( bei sayyed sistani steht das selbe) :
Wenn man den Samen eines fremden Mannes in eine Frau injiziert ,egal ob die Frau zusagt oder nicht einwilligt,egal ob die Frau verheiratet ist oder nicht verheiratet ist,egal ob der Ehemann einwilligt oder es nicht zulässt ist nicht gestattet.
Bei der injektion vom Samen des eigenen Ehemanns in die Gebärmutter der Ehefrau gibt es keine bedenken,solange bei dem Vorgang nicht gegen die scharia verstoßen wird ,also es nicht auf einem Haram Weg vollzogen wird.
sowas finde ich eh unwürdig. wenn die frau ein kind zur welt bringt, will sie auch die mutter sein und nicht das kind an jemand anderes abgeben, das sind die natürlichen instinkte der frau. sie ist keine maschiene, die kinder zur welt bringt und an andere weitergibt.
Wenn eine Frau für einen Mann und eine andere Frau die Leihmutter ist. Denkt sie nicht vorher nach ob sie das Kind hergeben will oder nicht, weil sie erst dann darüber nach denkt, wenn sie das Kind in den Armen hält und meistens ab diesen Moment wollen die meiseten Leihmütter die Kinder nicht mehr hergeben. Aber ich versteh auch die Faru und den Mann weil die vielleicht selber keine Kinder kriegen wollen. Aber man kann auch kinder adoptieren. Da denk ich mir wieso adoptiert man nicht einfach ein Kind, sondern besogt sich eine Leihmutter und man kann nie wissen ob diese das Kind später doch noch behalten will. In islam habe ich schon ein paar mal erlebt das wird nich akzeptiert, wenn 2 Menschen Kinder adoptieren oder sich eine Leihmutter besorgen. Ich finde jeder Muslime hat genau recht auf Kinder wie andere Das ist meine Meinung dazu.
Liebe Schwester Fatlume, im Islam ist die Adoption verboten, da das Kind grundsätzlich nach seinem Vater benannt werden und als Kind desjenigen erkannt werden muss. (wer kennt den entsprechenden Koran-Vers, den finde ich grad nicht :schäm:)
.. noch hat ALLAH eure adoptierten Söhne zu euren (wirklichen) Söhnen gemacht. Das ist (nur) Gerede aus euren Mündern; ALLAH aber spricht die Wahrheit, und Er zeigt (euch) den Weg.
33.5. Nennt sie (eure adoptivsöhne) nach ihren Vätern. Das ist gerechter vor ALLAH . Wenn ihr jedoch ihre Väter nicht kennt, so sind sie eure Brüder im Glauben und eure Schützlinge. Und wenn ihr versehentlich darin gefehlt habt, so ist das keine Sünde von euch, sondern (Sünde ist) nur das, was eure Herzen vorsätzlich tun. Und ALLAH ist wahrlich Allverzeihend, Barmherzig.
im Islam ist die Adoption verboten, da das Kind grundsätzlich nach seinem Vater benannt werden und als Kind desjenigen erkannt werden muss. :wasalam:
:salam:
Schwesterherz, dazu noch eine Frage, ich hab mir die Verse einige male durchgelesen, aber die sagen eigentlich nicht direkt aus, dass Adoption verboten ist, sondern, dass man sie nicht als eigene Kinder ansehen und nach ihren Vätern benennen sollte. Unser Hl. Prophet (saas) hatte nämlich auch einen Adoptivsohn, Zaid, aber er durfte ihn keinesfalls wie seinen eigenen Sohn behandeln. :hmm: Ich hänge wieder einmal :schäm:
Mit der Adoption ist gemeint ,das man bedürftige und alleinstehende Kinder in seine Obhut nehmen kann ,um sie zu versorgen und ihnen Schutz zu gewähren.Denn jedes Kind hat nach dem islam das Recht seine wahren Eltern zu erfahren . Es geht hier nämlich auch um die Namahramfrage, ausser es ist ein Kleinkind ,welches man gesäugt hat,aber selbst dann hat dieses Kind das Recht seine wahren Eltern zu erfahren ,und ist selbst dann nicht wie das eigene Kind .Nur entfällt dann die Hijabpflicht vor solch einem Kind.
An-Nisá/23-24
Verboten sind euch eure Mütter und eure Töchter und eure Schwestern, eures Vaters Schwestern und eurer Mutter Schwestern, die Bruderstöchter und die Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gesäugt, und eure Milchschwestern, und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter - die in eurem Schutze sind - von euren Frauen, denen ihr schon beigewohnt; doch wenn ihr ihnen noch nicht beigewohnt habt, dann soll's euch keine Sünde sein. Ferner dir Frauen eurer Söhne, die von euren Lenden sind; auch daß ihr zwei Schwestern gleichzeitig habt, außer das sei bereits geschehen; wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.
Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt. Eine Verordnung Allahs für euch. Und erlaubt sind euch alle anderen, daß ihr sie sucht mit den Mitteln eures Vermögens, nur in richtiger Ehe und nicht in Unzucht. Und für die Freuden, die ihr von ihnen empfanget, gebt ihnen ihre Morgengabe, wie festgesetzt, und es soll keine Sünde für euch liegen in irgend etwas, worüber ihr euch gegenseitig einigt nach der Festsetzung (der Morgengabe). Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.
aber es handelt sich um eine befruchtete eizelle und kein spermium. ist das kein unterschied?
:wasalam:
As salamau alaikum
Gibt es denn einen Unterschied,wenn du Milch aus dem Glas trinkst,oder es mit der Nahrung zu dir nimmst ,worin es versteckt oder beeinhaltet ist ? In beiden fällen gelang die Milch in den Körper.
Schwester ich bin nicht wissend genug ,um die Entscheidungen der Geleerten 100% zu deuten oder zu erklären. Ich habe aus dem Fiqih-Buch von Imam Khomeini