Ich habe eine Frage zur Zeitehe und ich wäre dankbar, wenn mir diese Frage von Sayyed Ali Khamenei beantwortet würde
1.Frage: Ich möchte wissen, wie eine Zeitehe mit einer Frau zustande kommen kann, die noch ,,Jungfrau,, ist. Gibt es irgendwelche ÄNDERUNGEN, bzl.des ,,Vertrages,,?
2..Frage: Die Frau erklärt sich ja (mit ihrem Wissen & Gewissen) einverstanden, eine Zeitehe einzugehen. Spielt das Alter der Frau eine Rolle? Wenn ja welchen...?
[b]Ich danke im Voraus für die Weiterleitung meiner Frage an Sayyed Ali Khamenei!!!
Hier ein paar Fatawa von Imam Khamenei, hoffe dass sie dir inshaAllah weiterhelfen.
Fatwa Nr.: 46772e
Fragen:
1. Ist es möglich den Satz, womit die Zeitehe geschlossen wird, in deutscher Sprache zu sagen, wenn man ihn nicht auf Arabisch sagen kann? 2. Brauche ich die Genehmigung des Vaters, wenn das Mädchen zur Ahlulkitab gehört? 3. Kann ich die Brautgabe nachreichen, wenn ich zur Zeit nicht das Geld habe? 4. Ist es ok, wenn wir als Brautgabe ausmachen, dass ich für die Frau z.B. die Fatiha rezitiere? 5. Können Sie mir ein Beispiel für einen Zeitehe-Vertrag geben?
Antworten:
1. Sofern der Vertrag nicht richtig in arabischer Sprache abgeschlossen werden kann, gibt es keine Bedenken, dies in Deutscher Sprache zu machen 2. Die Heirat eines jungfräulichen Mädchens, sollte aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme, mit Einverständnis ihres Vaters, oder Großvaters väterlicherseits erfolgen. 3. Es beruht auf die gegenseitige Abmachung. 4. Dies reicht nicht aus. 5. Wenn der Mann und die Frau selbst den Zeitehe-Vertrag rezitieren wollen, so sollte die Frau, nach dem sie sich beide auf die Zeitdauer und mahr (Brautgabe) geeinigt haben folgendes sagen:
"Ich gebe mich dir zur Ehe für die festgesetzte Brautgabe (hier erwähnen) und für die festgesetzte Zeitdauer (hier erwähnen)"
Dann sagt der Mann: "Ich habe akzeptiert"
Wenn sie den Auftrag anderen Personen geben wollen, um dies für sie zu machen, so sagt die beauftragte Frau zuerst dem beauftragten Mann:
"Ich verheirate meinen Repräsentanten mit deinem Repräsentanten für die festgesetzte Brautgabe (hier erwähnen) und für die festgesetzte Zeitdauer (hier erwähnen)."
Dann sagt der beauftragte Mann daraufhin: Ich stimme der Beauftragung auf diese Weise zu.
FatwaNr: 122737
Frage:
Ein Mann hat sich mit einer Frau über eine Brautgabe und über eine Frist geeinigt, dann sagte sie ihm: "Ich gebe mich dir zur Ehe für die festgesetzte Brautgabe und für die festgesetzte Zeitdauer" ohne die Brautgabe und die Zeitdauer nochmal zu erwähnen, aber sie hatten sich ja drauf geeinigt, wie ich erwähnt hatte und dann sagte der Mann: Ich habe akzeptiert. Ist diese Zeitehe gültig?
Antwort:
Die Ehe ist, aus dieser Perspektive, gültig.
Zu deiner 2. Frage, weiß ich nur dass die Partner die religiöse Reife erreicht haben müssen. Eine genau Fatwa habe ich jetzt nicht gefunden.
Nur: Die Pubertät (buloogh) erreicht man nach der Shari'ah, durch den Austritt von Samenflüssigkeit.