[4.101] Und wenn ihr durch das Land zieht, dann soll es keine Sünde für euch sein, wenn ihr das Gebet verkürzt,so ihr fürchtet, die Ungläubigen würden euch bedrängen. Wahrlich, die Ungläubigen sind euch ein offenkundiger Feind.
[4.102]...
[4.103] Und wenn ihr das Gebet beendet habt, dann gedenket Allahs im Stehen, Sitzen und wenn ihr auf eurer Seite liegt. Und wenn ihr in Sicherheit seid, dann verrichtet das Gebet (in der vorgeschriebenen Form); denn das Gebet zu bestimmten Zeiten ist den Gläubigen eine Pflicht.
Jetzt ist meine Frage: Ich verstehe daraus, dass wenn man auf Reise ist, und man fürchtet dass die Ungläubigen uns etwas antun, also uns irgendwie bedrängen,man das Gebet erst verkürzen kann, und sobald man in Sicherheit ist, soll/muss man das Gebet in normaler Form verrichten . Aber nach Schiitischer Sicht (obs bei den Sunnitischen Geschwistern auch so ist, weiß ich nicht), ist es ja so, dass man das Gebet auf einer Reise oder einem anderen Ort abkürzen muss. Wie soll ich die Verse verstehen?
morgen kann ja unsere liebe Umm Hussain mal schaun, was dieser Vers auf sich hat Ich hab leider die Antwort des Scheiks vergessen. Er gab mir damals eine zufriedenstellende Antwort
das steht da schon so, bis auf "vorgeschriebene Form", das steht nicht im Originaltext, sondern in Klammern. Es gibt gewisse Ausnahmeregelungen, was Kleidung usw . betrifft, wenn man mal in die Risalah von imam Khomeini schaut, nicht unbedingt auf die Länge des Gebets bezogen, denn wie schon der Bruder, dessen Nick auszuschreiben mir zu lang ist , bemerkt hat, muss man ab einer gewissen Entfernung das Gebet verkürzen, auch wenn man nichts zu fürchten hat. Qasr hat mehrere Bedeutungen laut dem Tafsir al- mizan, nämlich dass man etwas vom Gebet, was normalerweise Pflicht wäre, weglassen kann in Notsituationen wie im Krieg bzw. während Verfolgung und Furcht.