Schwester Ummreza hat sich auf die Suche nach einer Fatwa gemacht (Ayatullah Khamenei):
ZitatFrage 759: Ist es erlaubt, im Ramadan absichtlich zu verreisen, damit man das Fasten abbricht und die Last des Fastens los wird?
Antwort: Dies ist zulässig. Selbst wenn man vom Fasten fliehend verreist, muss mann das Fasten abbrechen.
Vielen Dank an Schwester Ummreza (HDL! )
Ich hätte mal eine andere Frage: Könnte man trotz des Reisens fasten? Wenn man zum Beispiel ein Wochenende zu seinen Eltern fährt, die ziemlich weit von einen Wohnen? Gibt es da eine Lösung?
ich habe diese Fatwa nicht genannt, Br. Fahim ja Ayat. Sistani folgt. Nein, man kann nicht fasten, wenn man seine Eltern besucht, diesen Tag müsstest du nachholen.
Zitat1724. There is no harm in travelling during the month of Ramadhan, but it is Makrooh to travel during the month to evade fasting. And similarly, it is Makrooh to travel before the 24th of Ramadhan unless travelling is undertaken for the purpose of Hajj or Umrah or for some important work.
Da ich mich schwer tue mit Übersetzungen nur den betreffenden Satz:
Es ist kein Schaden/Nachteil beim Reisen während des Monats von Ramadhan, aber es ist maruh während des Monats zu reisen, um dem Fasten auszuweichen......
Also verboten ist es demnach nicht, aber auch nicht erwünscht.
wie ist es, wenn von zu hause in eine andere stadt für 10 tage reist, aber zwischen durch, sagen wir mal am 3. tag, in eine andere stadt kurz reist? gilt sie als reisende, wenn sie wieder in die stadt zurückkommt, wo sie sich insgesamt 10 tage befindet?
eine schwere Frage. Wenn sie sich für 3 Tage aus der Stadt entfernt, ist sie doch nur 7 Tage in der Stadt, wo sie sich eigentlich 10 Tage aufhalten wollte.
ne, ich meine am dritten tag, nur von morgens bis abends in einer anderen stadt, aber danach wieder zurück. war nur ein beispiel. also, wenn man in einer stadt zu besuch ist, aber von der stadt wieder für ne kurze zeit rausfährt.
wenn Du mindestens 10 Tage an dem Ort bleibst, kannst Du ja fasten. An dem Tag, wo Du dann eine kleine Reise von diesem Ort aus unternimmst, kommt es meiner Meinung nach darauf an, wie weit Du Dich entfernst.
Ist es über 22,5 km, dann kann man nicht fasten, bei weniger ja.
Denke ich da richtig?
Leider habe ich keine Fatwa für so einen Fall gefunden. weiß jemand genaueres.
Da hier meine Frage ganz gut reinpasst, stelle ich sie hier, bevor ich ein unnötig neues Thema eröffne. Folgendes: Ein Bruder von mir fastet diesen Monat Ramadan zum allerersten Mal mit, mashallah! Nun ist es so gewesen, dass er die letzte Woche für 5 Tage in Nürnberg gewesen ist und nichts von der "Reise-Regelung" wusste. Und ich konnte ihm auch gar nicht Bescheid geben, dass er bei dieser großen Entfernung (Hamburg-Nürnberg) gar nicht Fasten braucht, weil ich davon ausgegangen bin, dass er hier in HH geblieben ist. Ich hatte erst im Nachhinein erfahren, dass er unten in Nürnberg war! Meine Frage ist jetzt, ob er das Fasten in jedem Fall nachholen muss? Er hat es ja eigentlich unwissentlich gemacht und ich war mir jetzt nicht sicher, ob es dann gilt oder nicht.
Wäre toll, wenn mir einer von euch da weiterhelfen könnte, inshallah!
Bruder kannst du vielleicht eine Fatwa dazu posten? Weil er hat es ja UNBEWUSST gemacht. Wenn man unbewusst beim fasten etwas isst, ist es ja auch nicht Fastenbrechend.