Bestimmt die Gesellschaft was erlaubt ist? (Teil 1)
Allah hat uns gesegnet mit moralischen und ethischen Werten. Diese Werte wurden durch die Propheten vervollständigt. Allah schickte uns Seine Gesandten, damit sie uns zeigen, wie wir uns zu verhalten haben in dieser Welt. Der heilige Prophet sagt: „Ich bin geschickt worden, um eure moralischen Werte zu perfektionieren.“ Das bedeutet, dass der Prophet für uns das beste lebende Beispiel für Moral ist. Allah sagt im Quran: „Wahrlich, ihr habt an dem Gesandten Allahs ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Letzten Tag hofft und Allahs häufig gedenkt (33:21).“ Wir müssen versuchen Vorbilder zu sein für unsere Mitmenschen, genauso wie der Prophet Vorbild für uns ist.
„O ihr, die ihr glaubt, kommt nicht Allah und Seinem Gesandten zuvor, und fürchtet Allah. Wahrlich, Allah ist Allhörend, Allwissend (49:1).“ Dieser Vers ist das Fundament der islamischen Moral. Das ist sozusagen die Wurzel unseres moralischen Systems. Moral und Sittsamkeit spielen auch in vielen anderen Religionen, eine wichtige Rolle. Alle Religionen haben Halal und Haram. Aber im Islam bestimmt nur Allah und Sein Gesandter (in Seinem Auftrag) was Halal ist und was Haram. Der Mensch ist nicht in der Lage auf dem höchsten Level ein ethisch moralisches Konstrukt zu errichten und zu bestimmen was gut und was schlecht ist. Weil derjenige der es aufschreibt, selber miteinbezogen ist. Die Sichtweise des Menschen ist beschränkt und endet dort, wo sein Wissen aufhört. Wenn wir jemanden folgen, dessen Sicht beschränkt ist, tauchen unweigerlich in unserem ethischen Konstrukt Fehler auf. Moralische Werte müssen zeitlos sein. Moralische Werte können auch nicht durch die Gesellschaft bestimmt werden, auch wenn die Sicht der Gesellschaft viel größer ist, als die Sicht eines einzelnen Menschen. Gestern hat die Mehrheit in einer Gesellschaft beschlossen, dass z.B. Klonen schlecht sei und morgen wird vielleicht die Minderheit, die Mehrheit stellen und Klonen wird als etwas Gutes betrachtet werden. Kurz: Moralische Werte dürfen nicht schwanken.
teils, teils. Natürlich hat uns der Quran und die Ahl al- Bait eine Richtschnur an die Hand gegeben, aber wenn man mal in der Risala von Imam Khamenei schaut, dann ist auch viel von "urf" (Brauch) die Rede. Das heißt, einiges was nach dem Brauch der Gesellschaft gewertet wird, wie z.B. das Schachspielen: F. 35: Wenn Personen ohne (Wett-)Bedingung in ihrer Freizeit Kartenspiel betreiben, und sie denken (dabei) nicht an Glücksspiel oder daran, einen Gewinn zu erhalten, weder von nah noch von fern, sondern diese Handlung ihrerseits allein zur Unterhaltung und zum Vergnügen erfolgt, ist es dann (dennoch) als verboten anzunehmen, und dass diese Personen etwas Verbotenes begehen? Und wie ist das Urteil zur Anwesenheit bei Treffen zum Kartenspiel, um (dabei) zuzuschauen?
A: Kartenspiel (mit Spielkarten), die nach dem Brauch als Glücksspiel-Utensilien gewertet werden, ist grundsätzlich verboten. Und die freiwillige Teilnahme an einem Treffen, an dem Glücksspiel oder mit deren Utensilien gespielt wird, ist nicht erlaubt.
oder in einem anderen Beispiel.
F. 42: Was unterscheidet die erlaubte Musik von der verbotenen Musik und ist klassische Musik erlaubt? Es wäre schön, wenn Sie uns einen Maßstab dafür geben?
A: Diejenige (Musik), welche nach Ansicht des Brauchs als vergnügende [lahã], stimulierende Musik gewertet wird, die sich für Veranstaltungen der Vergnügung und Falschheit [b~til] eignet, ist eine verbotene Musik, ohne Unterschied dabei zwischen klassischer und anderer Musik, und die Bewertung dieser Thematik ist der üblichen (am Brauch orientierten) Ansicht des religiös Erwachsenen überlassen. Und eine Musik, die nicht derartig ist, ist an sich zulässig.
F. 212: Ich möchte meine (Körper-)Glieder spenden und meinen Körper (bereit stellen, um ihn) nach meinem Ableben (zu) nutzen. Und ich habe den Verantwortlichen meinen Wunsch bekanntgegeben. Dann haben sie mich aufgefordert, dieses im Testament zu registrieren und die Erben darüber zu informieren. Bin ich dazu berechtigt?
A: Die Nutzung einiger Glieder des Körpers eines Verstorbenen, um diese in den Körper einer anderen Person einzupflanzen, um ihr Leben zu retten oder ihre Krankheit zu behandeln, ist zulässig, und es besteht keine Hindernis zum testamentarischen Festhalten davon mit Ausnahme der Glieder, bei deren Abtrennung vom Körper des Verstorbenen die Bezeichnung der Verstümmelung gültig ist, oder deren Amputation die Entwürdigung der Unantastbarkeit des Verstorbenen gemäß dem Brauch bewirkt.
Die gesellschaftlichen Gepflogenheiten sind also in manchen Dingen durchaus zu berücksichtigen.
aber für den einzelnen kann das, was in der gesellschaft als erlaubt gilt, nicht erlaubt sein oder andersrum oder? nicht jeder übernimmt die werte der gesellschaft.
aber für den einzelnen kann das, was in der gesellschaft als erlaubt gilt, nicht erlaubt sein oder andersrum oder? nicht jeder übernimmt die werte der gesellschaft.
wasalam
wenn es um Grundlegendes geht, dann nicht. Z.B. kann man nicht sagen, hier ist es üblich, ohne Hijab herumzulaufen, also mach ich das auch. Nur in den Details können Bräuche Bedeutung haben.
Ich möchte hierzu nur kurz etwas aus "rechtlicher" Sicht anmerken: Im deutschen Recht ist es nicht selten so, dass man einige Gesetze und Regelungen, selbst Straftaten dem Wandel der Gesellschaft anpasst. So z.B. die Homosexualität, uneheliche Kinder, Verlobung/Heirat etc. Und das ist meines Erachtens ein Manko der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung, aber ein Plus der Scharia.