Frage 64: Was ist unsere Verpflichtung hinsichtlich Personen, die die Statthalterschaft des gerechten Rechtsgelehrten (walayat ul- faqih al- adil) nur in persönlichen [hisbi] Angelegenheiten (als verbindlich) betrachten, mit dem Wissen, dass einige ihrer Repräsentanten dies auch propagieren? Antwort:
Die Statthalterschaft des Rechtsgelehrten in der Führung der Gesellschaft und die Verwaltung der gesellschaftlichen Probleme gehört in jedem Zeitalter und Zeitperiode zu den Grundsäulen der wahrhaftigen Rechtsschule der ithna ashari, und sie wurzelt im Prinzip des Imamats. Wer durch Nachdenken zum Schluss gelangt, dieses nicht auszusagen, so ist er entschuldigt, aber es ist ihm nicht erlaubt, Spaltung und Streitigkeiten zu verbreiten.
F. 65. Sind die Anordnungen des Hauptverantwortlichen der Gelehrten für alle Muslime bindend, oder nur für die, die ihn nachahmen? Und muss jemand, der nicht von der unbedingten Hauptverantwortlichkeit (al – wilaya al- mutlaqa) (der Gelehrten) überzeugt ist, dem Hauptverantwortlichen der Gelehrten (waliy ul – faqih) gehorchen oder nicht? Antwort:
Entsprechend der schiitischen Rechtswissenschaft ist der Gehorsam gegenüber den verbindlichen (wila´i) religionsrechtlichen Anordnungen, die vom Befehlshaber der Muslime (waliy ul – amr al- muslimin) ausgehen, sowie die Unterwerfung unter seine Befehle und Verbote, für alle Muslime verpflichtend, sogar für die übrigen großen Rechtsgelehrten, erst recht für die, die sie nachahmen! Und unserer Ansicht nach ist die Verpflichtung zu (m Gehorsam gegenüber) Hauptverantwortlichkeit der Gelehrten (wilayatul faqih) nicht von der Verpflichtung gegenüber dem Islam und der Herrschaft der Reinen Imame zu trennen.
F. 66 Der Begriff „unbedingte Hauptverantwortlichkeit (al- wilya al- mutlaqa)“ wurde schon zur Zeit des Geehrten Gesandten (Muhammad, s.a.s.) in dem Sinne verwendet, dass wenn der Prophet (s.a.s.) jemandem etwas befahl, dieser das ausführen musste, selbst wenn es etwas höchst Furchtbares ist, wie etwa, wenn der Prophet (s.a.s.) jemandem befiehlt, sich selbst zu töten, er das dann tun muss, und die Frage ist folgende: Ist die unbedingte Hauptverantwortlichkeit (wilayat al- mutlaqa) immer noch in diesem Sinne zu verstehen, unter Berücksichtigung , dass der Prophet (s.a.s) ma´sum (vor Sünden und Fehlern geschützt) war, es aber heutzutage es keinen ma´sum – Statthalter gibt.
A.
Mit der unbedingten Hauptverantwortlichkeit des umfassend qualifizierten Rechtsgelehrten ist gemeint, dass die islamische monotheistische (hanif) Religion – die das Siegel der himmlischen Religionen ist und bis zum Tage der Auferstehung andauern wird – die Religion der Rechtsprechung und die Verwaltung der sozialen Angelegenheiten der Gesellschaft ist. Daher ist es für die islamische Gesellschaft unumgänglich, dass sie in all ihren Ebenen einen Befehlshaber hat, einen religionsgesetzlich Regierenden und einen Anführer, damit er die Ummah vor den Feinden des Islams und der Muslime bewahrt , ihr (der Muslime) System wahrt und unter ihnen Gerechtigkeit in Kraft setzt und den Starken daran hindert, sich gegen den Schwachen zu vergehen, und damit er ihnen die Mittel für kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Fortschritt, Entwicklung und Erblühen zur Verfügung stellt. Und diese (oben erwähnte) Angelegenheit läuft auf der Ebene der Vollstreckung praktisch mit den Wünschen, Ehrgeiz, Interessen und (dem Streben nach) den Freiheiten einiger Personen zuwider. Und während er die wichtigen Aufgaben der Führung im Licht des Islamischen Rechts (fiqh) wahrnimmt, muss der religionsgesetzlich Regierende die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, wenn er eine Notwendigkeit dafür feststellt. Was das allgemeine Wohl für den Islam und die Muslime angeht, so müssen sein (des religionsrechtlich Regierenden) Wille und Vollmacht auf jeden Fall über dem Willen und der Vollmacht der Leute stehen im Falle von Unstimmigkeit, und dies ist (nur ) ein kleiner Abschnitt über die unbedingte Hauptverantwortlichkeit (al- wilaya al- mutlaqa).
F. 59: Basiert der Glaube an die Grundlage der Hauptverantwortlichkeit der Gelehrten aus den beiden Gesichtspunkten der Bedeutung und der Wahrhaftigkeit auf der Vernunft oder auf dem Religionsgesetz?
A: Die Hauptverantwortlichkeit der Gelehrten - welche das Regieren des wahrhaftigen Gelehrten bedeutet, der die (islamische) Religion (als Experte) kennt - ist ein religionsgesetzlich gottesdienstliches Urteil * , das auch von der Vernunft unterstützt wird. Und es gibt eine vernunftmäßige Methode zur Feststellung von dessen Wahrhaftigkeit, die im Grundgesetz der Islamischen Republik (Iran) erläutert ist.
* hukm sar´i ta´abbudi: Diese Bezeichnung "religionsrechtich gottesdienstliches Urteil" ist die allerhöchste Urteilsstufe.