Und wenn welche von euren Frauen Unziemliches begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließet sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg eröffnet.
nun die frage: wie kommt dann die steinigung bei unzucht in die scharia?
Hier das Tafsir von al-Mizan dazu, entschuldigt bitte, dass es so lange gedauert hat:
Surah An-Nisa´, Verses 15-16
Und wenn welche von euren Frauen Unziemlichkeit (fahsha´) begehen,dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Weg eröffnet. Und wenn zwei von euch solches begehen, dann bestraft sie beide, wenn sie dann bereuen und sich bessern, so lasst sie für sich; wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.
Tafsir Qur'an: Und wenn welche Unziemliches begehen.....und zwei unter euch solches begehen:
Ata und ata bihi (hier als „begehen“ übersetzt) bedeutet „es tun“. „Al- Fahishah“ ist abgeleitet von al-fuhsh (Schändlichkeit ) , daher bedeutet al-fahishah schändliches Verhalten, es wird generell im Sinne von Unzucht benutzt, es wird auch im Quran für Sodomie (Homosexualität) und Lesbiertum benutzt, da Allah Lut (a.s), wo er sagt: „Ihr begeht eine Schändlichkeit, die keiner von (allen Menschen der) Welten je vor euch begangen hat.“ (29:28). Offensichtlich bezieht sich dieses Wort hier auf Unzucht, wie alle Exegeten erläutert haben. Sie berichteten, dass als der Vers mit der Auspeitschung offenbart wurde, dass Auspeitschung der Weg sei, den Allah ihnen eröffnet habe, wenn sie der Unzucht schuldig sind. Das wird außerdem noch bekräftigt durch den Stil des Verses, der klar aufzeigt, dass diese Anordnung bald aufgehoben werden würde, da Allah sagt: „oder Allah einen Weg für sie eröffnet“, und niemand hat gesagt, dass die Strafe für Lesbiertum durch irgendeine nachfolgende Anordnung abrogiert wurde, noch dass diese Strafe (Auspeitschung) für jemanden, der sich des Lesbiertums schuldig gemacht hatte, verhängt wurde, und all das zeigt, dass dieser Vers nichts mit Homosexualität oder Lesbiertum zu tun hat. Der Satz „vier Zeugen unter euch“ weist darauf hin, dass die Zeugen Männer sein sollen, weil das Pronomen „minkum“ männlich ist.
Qur'an: Dann wenn sie es bezeugen, schließt sie ein.....oder Allah ihnen einen Weg eröffnet.
Dieses Einschlieißen , das heißt, andauerndes Einschließen, hängt vom Beweis ab, nicht von der aktuellen Schuldigkeit ohne die erforderlichen Beweismittel, obwohl es bekannt sein könnte. Das ist einer der Barmherzigkeiten Allahs für die Ummah, was Seinen Großmut und seine Geduld zeigt. Die Strafe ist andauerndes Einschließen, was klar durch die vorgeschriebene Grenze gezeigt wird „Bis der Tod sie ereilt“. Aber Allah hat nicht das Wort „Inhaftierung (habs)“ benutzt, sondern Er sagte „fa amsikuhunna“, was wörtlich bedeutet „beschränkt sie“, der Gebrauch dieses milden Wortes ist ein anderer klarer Hinweis auf Seine Nachgiebigkeit und Toleranz. Der Satz: „bis der Tod sie ereilit oder Allah ihnen einen Weg eröffnet“ , bedeutet: „oder Allah ihnen einen Weg von der andauernden Einschließeneröffnet.“ Die Alternative weist auf eine wahrscheinliche Abrogation des Gesetzes hin; und das geschah, als das Gesetz des Auspeischens diese Anordnung abrogierte. Jedem ist bekannt, dass die Strafe für unzüchtige Frauen seit der späteren Periode des Propheten und in der Praxis unter den Muslimen nach ihm die Auspeitschung ist, nicht das Einsperren im Haus. Der Vers , in dem es um unzüchtige Frauen geht, wurde abrogiert durch den Vers der Auspeitschung, und was in diesem Vers erwähnt wurde, bezieht sich unzweifelhaft auf Auspeitschung.
Qur'an: Und wenn zwei von euch solches begehen, setzt ihnen beiden zu“ Diese beiden Verse hängen miteinander zusammen, und das Pronomen „es“ bezieht sich auf „Schändlichkeit“, und das bekräftigt die Meinung, dass beide Verse von der Bestrafung von Unzucht handeln. Der zweite Vers vervollständigt daher das Gesetzt, das im ersten erlassen wurde, da der erste das Gesetz nur hinsichtlich der Frauen erklärt hat, während der zweite das Gesetz für beide (Mann und Frau) beschreibt, und das ist das „Zusetzen“. So erklären beide Verse zusammen das Gesetz von unzüchtigen Männern und unzüchtigen Frauen, dass beide bestraft werden sollen, und das Einschränken der Frauen auf die Häuser.
Aber diese Erklärung passt nicht zu dem folgenden Satz: „Wenn sie dann bereuen und sich bessern, so lasst sie für sich“, denn offenbar passt es nicht zusammen mit dem Gesetz, die Frauen lebenslang zu beschränken. Deswegen ist es notwenig zu sagen, dass das Ablassen von ihnen auf eine nicht-andauernde Strafe hinweist , während das Einschränken auf die Häuser weiterhin andauert wie vorher . Deswegen wird manchmal gesagt – aufgrund von einigen Überleiferungen, die später zitiert werden – dass der erste Vers über Frauen handelt, die keine Jungfrauen sind, während der zweite ein Urteil gibt über die Jungfrauen, entsprechend ist es so, dass die Jungfrauen, die Unzucht begehen, durch Einschließen in die Häuser bestraft werden sollen, bis sie bereuen und ihr Verhalten bessern, damit sie dann von ihrem Einschließen befreit werden. Aber diese Erklärung lässt zwei Probleme ungelöst: Erstens: Warum sollte der erste Vers allein für Nicht-Jungfrauen gelten, und der zweite fur Jungfrauen, wenn es nichts im Wortlaut gibt, was diese Differenzierung stützt? Zweitens: Warum spricht der erste Vers nur über die unzüchtigen Frauen, während der zweite über beide Parteien spricht: „Und wenn zwei unter euch dieses begehen...“? Dem Exegeten Abu Muslim zufolge bezeichnet der erstet Vers das Gesetz über Lesbiertum, und der zweite das über Homosexualität, und dass beide Verse nicht abrogiert wurden. Aber diese Sicht ist offensichtlich falsch. Was den ersten Vers angeht, die Erklärung, die uns vorher geliefert wurde (für die Worte „Und wenn welche von euren Frauen Unziemlichkeit (fahsha´) begehen“) beweist die Unhaltbarkeit von Abu Muslims Interpretation. Was die Erklärung für den zweiten Vers angeht, so wird sie durch die eingesetzte Sunnah widerlegt, dass die Strafe für Homosexualität der Tod ist. Das Sahih-Hadith des Propheten sagt: „Wer unter euch die Sünde des Volkes von Lut begeht, so tötet beide (den Aktiven und den Passiven“. Dieses Gesetz ist entweder vom Anfang, der nicht abrogiert wurde, oder es ist ein nachfolgendes Gesetzt, das den Vers abrogierte, in jedem Fall, es widerlegt Abu Muslims Ansichten. Wenn man sich die offenkundige Bedeutung der beiden Verse anschaut, welche einem zuerst einfällt, und die Assoziationen, die sie mit sich bringen, und die Schwierigkeiten im Sinn behält, dann können wir die Verse folgendermaßen interpretieren – und Allah weiß es am besten: Der Vers legt das Gesetz hinsichtlich der verheirateten unzüchtigen Frauen dar. Auch die Tatsache, dass der vers nur Frauen erwähnt und keine Männer, weist auf diese Bedeutung hin. Das Wort „nisa“ (Frauen) wird gewöhnlich für „Ehefrauen“ gebraucht, und besonders wenn es als erstes Glied einer Genitivkonstruktion gebraucht wird, während das zweite Konstrukt „Männer“ ist, wie in diesem Vers: „Eure d.h. [der Männer] Frauen“ ; auch sagt Allah in einem anderen Vers: „Und gebt den Frauen ihre Morgengabe gutwillig“ (4:4)...von euren Frauen, denen ihr schon beigewohnt habt (4 : 23)“ Dementsprechend bestand das erste und zeitbegrenzte Gesetz darin, sie auf die Häuser zu beschränken, dann wurde Steinigung für sie angeordnet. Al – Jubba´i ((arabischer mu´tazilitischer Philosoph aus dem 10. Jahrhundert) hat dieses Beispiel gebraucht, um zu beweisen, dass das Buch durch die Sunnah abrogiert werden könne, aber das ist nicht der Fall. Abrogation (Aufhebung) widerruft eine Anordnung, die augenscheinlich für immer andauern sollte, während dieses Gesetz des Einschließens einen Satz enthält, der auf die zeitliche Begrenzung hinweist, und diese in den Worten: „Oder Allah ihnen einen Weg eröffnet.“ Diese W orte zeigen klar auf, dass später ein anderes Gesetz in Kraft treten würde. Selbst wenn es „Abrogation“ genannt werden würde, wäre es kein Problem, denn darin lägen nicht die Schwierigkeiten, die darin lägen, dass das Buch mi der Sunnah abrogiert werden könnte. Der Quran selbst weist ja darauf hin, dass dieses Gesetz nach einiger Zeit aufgehoben werden würde; und der Prophet ist derjenige, der die Bedeutung des Ehrenvollen Quran erklärt. Der zweite Vers verkündet das Gesetz über Unzucht von Unverheirateten, dass beiden Parteien zugesetzt werden sollte, jene Bestrafung enthält Einsperren, Schlagen mit Schuhen, Ermahung und Beschämung mit harten Worten oder auf andere Art. Entsprechend wird dieser Vers aufgehoben durch den Auspeitschvers in Sura „an-Nur“. Was die Überlieferung angeht, dass dieser Vers von Jungfrauen handelt, die Unzucht begehen, so handelt es sich um eine khabaru 'l-wahid, die nicht al- mursalah ist, und deswegen schwach. Und Allah weiß es am besten. (Jedoch ist diese Interpretation nicht frei von Schwäche, weil ein vorheriger Hinweis darauf, dass ein bestimmtes Gesetz später abrogiert werden wird, nicht die Abrogation verwässert).
Qur'an: wenn sie dann bereuen und sich bessern, so lasst sie für sich;
Reue zeigt sich durch Besserung, die Tatsache der Reue muss in Kraft gesetzt werden, um klarzumachen, dass Reue nicht nur in der Äußerung einiger Worte besteht oder nur weil man von einigen Gewissensbissen gepackt wird, sondern sie erfordert definitive Besserung von Verhalten und Charakter. Überlieferungen
Im Tafsir al Ayyashi wird von Imam Sadiq (a.s) überliefert, dass er folgenden Vers erklärte: Und wenn welche von euren Frauen Unziemlichkeit (fahsha´) begehen,dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Weg eröffnet, Dass er abrogiert wrude und dass das Wort „Weg“ das (spätere) Strafgesetz bezeichnete (al-Kafi) Imam Baqir (a.s.) wurde über diesen Vers befragt, und er sagte :“Er wurde abrogiert“. Er wurde (dann) gefragt: „Wie?“, und er sagte: „Wenn eine Frau Unzucht begangen hat, und vier Zeugen gegen sie ausgesagt haben, wurde sie ins Haus eingeschlossen; niemand sprach oder unterhielt sich mit ihr, noch saß jemand bei ihr, und sie bekam Essen und Trinken, bis sie starb oder Allah einen Weg für sie eröffnete.“ Dann sagte er : „Der Weg für sie war Auspeitschung und Steinigung.“ Es wurde gefragt, was der Vers bedeute: Und wenn zwei von euch solches begehen..., antwortete er: „Das bedeutet, wenn eine Jungfrau Unzucht begangen hat, die von einer Nicht-Jungfrau begangen wurde.“ (Er war über die Bedeutung gefragt worden : „Setzt ihnen beiden zu.“ ER sagte: Sie wird eingeschlossen werden.“
Der Autor sagt: Die Geschichte, dass in den frühen Tagen das Gesetzt des Einschließens ins Haus bis zum Tod von den Sunniten durch verschiedene Überlieferungsketten erzählt, von Ibn Abbas, Qatadah, Mujahid und anderen. Es wurde von as-Suddi berichtet, dass das Einschließen ins Haus die Strafe für Nicht-Jungfrauen war und das „Zusetzen“, was im 2. Vers erwähnt wurde, die Strafe für unverheiratete Mädchen und Jungen war. Aber Sie haben gesehen, was in diesem Kontext gesagt wurde.
Es wäre gelogen zu sagen: ich habe es verstanden.....
Aber ich glaube verstanden zu haben, daß zwischen Unzucht, wie sie hier beschrieben wird, und Ehebruch ein Unterschied ist - und die Strafe für Ehebruch ist Steinigung.
Zitat„Al- Fahishah“ ist abgeleitet von al-fuhsh (Schändlichkeit ) , daher bedeutet al-fahishah schändliches Verhalten, es wird generell im Sinne von Unzucht benutzt, es wird auch im Quran für Sodomie (Homosexualität) und Lesbiertum benutzt
ich muss zugeben, dass der Text in der Tat nicht ganz einfach ist und bei mir auch einige Fragen aufwirft. Den genauen Unterschied zwischen zina und fuhsh müsste ich auch nachfragen.
EDIT: Ich habe den Gelehrten gefragt, es kann aber ein paar Tage dauern, sobald ich die Antwort habe, werde ich sie einstellen.
Ich habe noch das Tafsir "In Richtung Licht" auf IRIB gefunden, dass ich nicht gleich darauf gekommen bin:
Teil 104 - An Nissa (15-17) Drucken 07.11.07 Die Ayeh 15 der Sure An Nissa steht in ihrer Übversetzung zu Beginn dieses Teiles: „Und wenn welche von euren Frauen etwas Abscheuliches (Unzucht) begehen, so verlangt, dass vier von euch (Männern) gegen sie zeugen! Wenn sie (hinsichtlich der Unzucht) zeugen, dann haltet sie (diese Frauen) im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Gott ihnen eine Möglichkeit schafft (ins normale Leben zurückzukehren)."
Wir haben gesehen, dass es in den ersten Versen dieser Sure um Familien- und Ehefragen geht. In den nächsten Versen gehet es nun darum, welche Strafen für Frauen und Männer, die Unzucht begehen, vorgesehen sind. Der Vers 15 weist auf verheiratete Frauen hin, die ein Verhältnis mit anderen Männern eingehen, also die als heilig geltende Ehe verletzen. An dieser Stelle soll betont werden, dass der Islam zur Wahrung der als heilig geltenden Ehe keinem erlaubt, neugierige Nachforschungen über das Privatleben anderer anzustellen. Der Islam regt niemanden dazu an beweisen zu wollen, dass jemand eine Sünde begangen hat. Aber wenn ein Verdacht besteht, so müssen mindestens vier zuverlässige Zeugen da sein, die wie es im genannten Vers heißt, die Unzucht bezeugen. Erst wenn vier zuverlässige Zeugenaussagen vorliegen, kann eine Ehebrecherin bestraft werden. Die Strafe, die in der Sure 4 im Vers 15 genannt wird ist ein vorläufiges Gebot Gottes für den Ehebruch. Das heißt, eine Ehebrecherin durfte das Haus ihres Ehemannes bis ans Lebensende nicht mehr verlassen: Durch diese sozusagen In-Gewahrsamnahme der Frau im Haus des Ehemannes sollte das Ansehen der Familie gewahrt werden. Später wurde das Gebot des lebenslänglichen Hausarrestes für Ehebrecherinnen annulliert und die Frauen konnten zu ihren Familien zurückkehren. Das neue Gebot für Ehebruch verheirateter Frauen entspricht der Bestrafung im Alten Testament. Aus Vers 15 der Sure 4 geht hervor: Erstens: Für den Beweis eines Ehebruches oder der Unzucht sind mehr Zeugen nötig als z.B. bei Mord. Bei Mord genügen zwei zuverlässige Zeugen. Beim Nachweis eines Ehebruches müssen es vier Zeugen sein. Zweitens: Der Islam hat zum Schutz von Familie und Gesellschaft harte Strafen verhängt. Eine solche harte Strafe war der lebenslängliche Hausarrest für eine Ehebrecherin. Drittens: Mitleid darf nicht dazu führen, dass die göttlichen Gebote nicht mehr eingehalten werden, denn sie dienen ja dem Wohl der Menschen.
Vers 16 der Sure Nissa lautet übersetzt: „Und wenn zwei von euch (Männern) etwas Abscheuliches (Unzucht) begehen dann züchtigt sie! Wenn sie reuevoll umkehren und sich bessern, dann wendet euch von ihnen ab (und setzt ihnen nicht weiter zu)! Gott ist in der Tat gnädig und barmherzig." Dieser Vers wird von den meisten Korankommentatoren auf unverheiratete Frauen und Männer bezogen, die Unzucht begehen. Sie werden körperlich bestraft, aber wen sie bereuen und sich bessern, bleiben sie von härterer Strafe verschont. Es bleibt Gott überlassen, ob er ihre Reue annimmt.
Wir lernen hieraus also:
Erstens: Ein Gesetzesbrecher sollte sich in einer islamischen Gesellschaft nicht sicher fühlen. Durch eine entsprechende Bestrafung muss der Staat die Gesetzesbrecher zurechtweisen.
Zweitens: Nehmt Gesetzesbrechern nicht die Möglichkeit zu bereuen und sich zu bessern. Wer wirklich bereut, sollte in die Gesellschaft zurückkehren dürfen.
A- Begriffserklärung (ich hatte nach dem Unterschied zwischen fuhsch und zina gefragt):
Fuhsch bedeutet die Grenzenüberschreitung, die Maßlosigkeit, in alles was moralisch cerwerflich und abscheulich ist, es kommt insofern dem Exzess gleich.
Im Heiligen Quran wird es auf alles angewandt, was gegen die sexuelle Moral verstößt , wie Unzucht, Ehebruch und in erster Stelle auf Zina. Zina ist wiederum der Beischlaf von unverheirateten Mann und Frau, ist einer von den beiden verheiratet, so spricht man dann von "Zina Al-Mohsen", auf Deutsch heißt es Ehebruch.
In eine Vers [17; 32] des Heiligen Quran werden beide Begriffe gleichzeitig verwendet: Und laßt euch nicht auf Zina ein! denn es ist ein Fahisch , eine üble Handlungsweise!�
Insofern ist jede Zina ein Fuhsch, aber nicht jedes Fuhsch ist zwingend eine Zina.
B- Frage der Schwester
Auf die Frage unserer Schwester
ZitatWie kommt dann die Steinigung bei Unzucht in die Scharia?
lautet die Antwort: Die Sunna des Propheten belegt es, und darüber sind sich Sunniten und Schiiten einig. Bezüglich der Gebote und Verbote der Sunna, heißt es in Vers [59; 7]:
Was der Gesandte euch an Rechtsbestimmungen verkündet, sollt ihr anwenden, und was er euch verbietet, sollt ihr unterlassen!
In Heiligen Quran stehen weder die Anzahl der Pflichtgebete noch wie hoch die Zakat zu entrichten ist, noch wie die Pilgerfahrt zu vollziehen ist, usw. usf. , dies alles werden durch die Sunna erklärt und ausgelegt. Die Verse von Surah Al-Nisa (also Haft im Hause und Sanktionen) wurden später durch die Surah Al-Noor [24; 2] ergänzt bzw. ersetzt worden, nach erwiesene Überlieferungen (schiitische und sunnitische) hat der Prophet(saas) nach Surah Al-Noor das Rajm verordnet.
C- Zum besseren Verständnis des Kommentars von Allamah Tabatabai( ra):
Der Allamah(ra) widerlegt hier die Fehlinterpretation von manchen Gelehrten, indem er beweist, dass die beiden Versen nicht abrogiert , d.h. aufgehoben worden sind, vielmehr durch andere Gesetze ergänzt bzw. ersetzt wurden, dies ist insofern von hohen Relevanz, als die Stärke, Vollkommenheit, Allumfassendheit und die Flexibilität unserer heiligen Scharia dadurch belegt wird, unsere heilige Scharia hat somit für jede Entwicklungsphase der Gesellschaft die ihr entsprechenden Gesetze vorgesehen und verordnet, von daher ist es zu empfehlen, auf folgende Wortwahl des Allahma(ra) besonders zu achten, als er auf das zweite Gesetz hinweist, das das erste Gesetz ergänzt bzw. ersetzt , insbesondere an der Stelle, wo er vom zeitbegrenzten Gesetz und der zeitlichen Begrenzung spricht und dieses mit dem Vers Allah wird einen Weg eröffnen hervorhebt.
Fuhsch ist also der Überbegriff, unter den sich sämtliche moralisch verwerflichen Taten sammeln. Und auch die anderen Anmerkungen machen es klarer. Danke für deine Bemühungen, Fatima! Möge Allah dich und den Gelehrten belohnen....
wird denn Steinigung in der Scharia nur gegen unzüchtige Frauen angewendet oder auch für Männer? Und steinigt man so lange, bis die Unzüchtige stirbt oder gibt es da eine Begrenzung.
Heute bin ich wieder auf den 2. Vers von Sura an-Nur gestoßen: "Die Unzüchtige und den Unz+chtigen, peitscht jeden von beiden mit hundert Hieben aus. Und euch soll kein Mitleid erfassen angesichts dieser Anordnung Allahs, so ihr an ALLAH glaubt und an den Jüngsten Tag. Und eine Anzahl Gläubige soll Zeuge ihrer Strafe sein.
Wenn es Hadithe gibt, die besagen, dass der Prophet s.a.a. die Steinigung vollzogen hat, warum werden sie als Sahih eingestuft (weil es ja eigentlich gegen den Vers wäre)? Gibt es einen anderen Hinweis auf die Steinigung im Koran?