Die Zutatenliste eines Produktes gibt nicht immer Auskunft darüber, ob z.B. ein Zusatzstoff von einem Schlachttier stammt oder einen anderen Ursprung hat. Doch dies ist für viele Muslime sehr wichtig, immer wieder wird die Verbraucherzentrale Bremen gerade danach gefragt. Das Gleiche gilt für VegetarierInnen, die aus unterschiedlichen Gründen konsequent nicht nur auf Fleisch, sondern auch auf andere Produkte aus Schlachttieren verzichten möchten.
Deshalb hat die Verbraucherzentrale zum dritten Mal in Deutschland produzierende Unternehmen um eine aktualisierte Auflistung der Lebensmittel gebeten, die kein Fleisch, keine Fette und Öle von Schlachttieren enthalten; frei von Zusatzstoffen aus Schlachttieren sind; keine alkoholischen Zutaten enthalten und auch in ihren zusammengesetzten Zutaten frei von den o.g. Bestandteilen sind.
Die Produktlisten der Firmen ändern sich häufig – neue Produkte kommen hinzu, andere werden ausgelistet, oder aber es gibt eine neue Rezeptur.
Der erste Teil des Ratgebers enthält in kurzer Form wichtige Informationen aus dem Lebensmittelrecht – die jeder, der Lebensmittel einkauft, wissen sollte. So gehören zur Kennzeichnung eines Lebensmittels u.a. die Zutatenliste, das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, der Preis und der Name des Herstellers oder des Verpackers oder des Verkäufers. In weiteren Kapiteln wird der EAN-Code erläutert, wie bei einer Reklamation vorzugehen ist und wann die Lebensmittelüberwachung Lebensmittel untersucht und wann nicht.
Im zweiten – wesentlich längeren – Teil sind die Produktlisten, geordnet nach Lebensmittelgruppen, aufgeführt. Von Babykost über Fertiggerichte und Süßwaren bis hin zu den Produkten aus dem Tiefkühl-Heimservice lassen sich die Lebensmittel von etwa 100 Firmen wiederfinden, die den geforderten Kriterien entsprechen. In dieser dritten Auflage werden erstmals die VegetarierInnen mit angesprochen, denn auch für sie ist der Ratgeber eine gute Einkaufshilfe.