Taqleed: Das Wort Taqleed bedeutet, seine Handlungen nach der Meinung eines Rechtsgelehrten auszurichten, der sämtliche notwendigen Qualifikationen ausweist, um ihm zu folgen. Man handelt nach der Expertenmeinung, indem man das tut, was einem gesagt wird, das man tun soll und das unterlässt, was nach Expertenmeinung unterlassen werden soll, ohne eigene Überprüfung der islamischen Quellen. Es ist so, als ob man die Verantwortung der eigenen Taten auf die Schultern des Rechtsgelehrten legen würde. Einige der Bedingungen, die ein anerkannter Rechtsgelehrter erfüllen muss, um ihn zu folgen zu können, sind, dass man von ihm weiß, dass er (wahrscheinlich) das umfangreichste Wissen seiner Zeit besitzt und der Fähigste in der Abteilung religiöser Gesetze von den geeigneten Quellen ist.
Hier ist es notwendig, einige Punkte zu klären:
1. Eine Person, die nicht die Fähigkeit besitzt, die religiösen Gesetze aus den Quellen zu sammeln und abzuleiten, ist verpflichtet Taqleed bei dem meistwissenden Rechtsgelehrten zu machen. Seine Taten ohne Taqleed oder Ihtiyaat (Vorsichtsmaßnahmen) sind null und nichtig.
2. Der meistwissende Mudjtaheed* ist der, der am fähigsten ist, religiöse Gesetze von ihren Quellen abzuleiten.
3. Um festzustellen, wer der Mudjtaheed mit dem meisten Wissen ist, sei auf Ahl-Ul-Chibrah (Sachkundige/Fachgelehrte) verwiesen, die ausreichendes Wissen in den islamischen Rechtswissenschaften besitzen. Es ist nicht erlaubt, sich an Personen zu wenden, die darüber kein Fachwissen haben.
4. Die Fatwa (Rechtsurteil/Meinung) eines Mardja** kann man durch drei verschiedene Methoden wissen: a) Man kann das Urteil von ihm selbst hören b) Man kann über das Urteil von zwei aufrichtigen Personen oder durch eine zuverlässige Person informiert werden. c) Man kann sein Handbuch über islamische Gesetze oder ähnliche Bücher lesen.
5. Wenn der Meistgelehrte keine Fatwa zu einem bestimmten Punkt hat, oder es nicht möglich ist, in dem Moment seine Meinung einzuholen, wenn man sie braucht, dann kann man sich an den zweitbesten in der Hierarchie der Wissenden wenden.
*Rechtsgelehrter, der aufgrund seines hohen Wissens berechtigt ist, ein eigenes Urteil zu fällen, dem er alleine folgt **Rechtsgelehrter, der aufgrund seines Wissenstandes die Verantwortung übernehmen kann, dass man seinen Urteilen folgt
Nach der Rechtsfindung von Ayatullah Sayyid Ali al-Hussaini as-Sistani