Nach einem großen Reinheitsverlust wird die Vollkörperreinigung vollzogen, um die rituelle Reinheit zu erlangen.
Hierbei gibt es 7 Pflicht-Vollkörperreinigungen, sie werden durchgeführt:
- wenn man in den Janaba-Zustand gelangt - nach der monatlichen Regelblutung - nach Blutungen außerhalb der Regelblutung - nach der Wochenbettblutung - nach dem Berühren eines Verstorbenen bevor dieser rituell gewaschen wurde - wenn man die rituelle Waschung eines Verstorbenen durchgeführt hat - vor einem Gelübde, Schwur oder ähnlichem
Ausserdem wird Ghusl auch empfohlen:
- zum Freitag - in der ersten Nacht des Monats Ramadan - zum Fitr- und Opferfest - bei einem neugeborenen Säugling
Grundsätzliche Vorgehensweise:
Wegen der rituellen Unreinheit wird der Körper zunächst gereinigt, und dann für die eigentliche rituelle Vollkörperreinigung die Niyya, z. B. die Absicht, sich nach dem Geschlechtsverkehr oder der Monatsblutung zu reinigen.
Dann zunächst den Kopf waschen, anschliessend den Hals, danach die rechte Körperseite von den Schultern bis zu den Fußsohlen, und schliesslich die linke Körperseite genau so. Zu beachten ist, dass der Schambereich von beiden Seiten mitgewaschen wird.
Es gibt auch noch die Möglichkeit der Ganzkörperwäsche, nachdem man die entsprechende Niyya gefasst hat, durch Eintauchen des gesamten Körpers in Wasser durchzuführen. Der Körper soll dann im Wasser bewegt werden.