Der nächste Monat Ramadan kommt bestimmt – Inschaallah
Gleich am Anfang soll darauf hingewiesen werden, dass dieser Artikel – im Gegensatz zu meinen anderen Artikeln – ausschließlich für die religiösen Anhänger Imam Chamene’is, für die Nachahmer [muqallidien] des Vorbildes des Nachahmung [mardscha-u-taqlid] Imam Chamene’i geschrieben ist. Für alle anderen ist der Inhalt nicht bestimmt, so dass sie den vergleichsweise langen Text nicht zu studieren brauchen, selbst wenn sie sonst gerne diese Texte lesen.
Bei Diskussionen und Meinungsunterschieden ist die Zeit der Hektik, die Zeit der “schnellen Entscheidungsnotwendigkeit“ nicht die beste Zeit, um sachliche Argumente auszutauschen und Verständnis aufzubauen. Daher wähle ich ganz bewusst eine Zeit hinreichend lange vor dem gesegneten und heiligen Monat Ramadan, um einige mögliche Missverständnisse aufzuklären, die es in den letzten Jahren gegeben haben kann, und die teilweise mit meiner Wenigkeit und meiner persönlichen Ansicht zusammenhängen. Es ist dazu festzustellen, dass nicht alles, was mir zugeschrieben wurde, auch tatsächlich von mir stammt, was diejenigen bestätigen werden, die mich näher kennen.
Die Problematik
Wie allgemein bekannt, beginnt der Monat Ramadan (aber nicht nur der) mit der Sichtung der Neumondsichel des entsprechenden Monats. Hierbei gibt es nicht nur Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsschulen und innerhalb der Rechtsschulen zwischen den Organisationen, sondern auch Unterschiede innerhalb der Schia und zuweilen auch in der Interpretation des gleichen Rechtsgelehrten. Im Folgenden soll versucht werden, die Problematik zunächst in drei voneinander unabhängige Bereiche aufzuteilen, um nicht alles miteinander zu vermischen, selbst wenn sie zusammenhängen. Betrachtet werden sollen die Methode der Sichtung, der Gültigkeitsbereich der Sichtung und die Verkündung der Sichtung.
Methode der Sichtung
Weltweit gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, was die Methode der Sichtung angeht. So glauben manche Muslime, dass eine Sichtung irgendwo auf der Welt ausreicht, damit der Monat Ramadan weltweit gültig ist. Diese Sichtweise wird “globale Sichtung“ genannt. Bei der globalen Sichtung gibt es noch die Differenzierung, ob die Sichtung auf einem theoretischen Festland erfolgen kann oder auch auf hoher See (z.B. im Atlantik). Wie bei allen andere Methoden wird zudem unterschieden zwischen der “theoretischen globalen Sichtung“, also einer berechneten Methode, und einer “tatsächlichen globalen Sichtung“, also der Sichtung durch Menschen. Bei der tatsächlichen Sichtung gibt es den Unterschied, ob sie mit bloßem Auge erfolgen muss oder Hilfsmittel (wie z.B. Fernglas) genutzt werden dürfen. Gegenüber der globalen Sichtung steht die “lokale Sichtung“ bzw. “regionale Sichtung“, bei der eine globale Sichtung eben nicht weltweit gültig ist, sondern nur auf eine Region begrenzt wird, womit wir bei Gültigkeitsbereich der Sichtung sind.
Gültigkeitsbereich der Sichtung
Beim Gültigkeitsbereich der Sichtung gibt es nicht nur den Unterschied zwischen der globalen und regionalen Sichtung, sondern auch den Unterschied des Vorbildes der Nachahmung. So stellt sich z.B. die Frage, ob für einen Anhänger Ay. Sistanis im Irak die Sichtung erfolgt ist, wenn der Vertreter von Imam Chamene’i die Sichtung verkündet, Ay. Sistani aber es noch nicht tut.
Eine weitere “Verwirrung“ entstand durch undifferenzierte Hinweise, dass ein religiöses Rechturteil (Fatwa) Imam Chamene’is sich in der letzten Zeit geändert hätte. Hierbei ging es um die Definition des sogenannten religionsrechtlichen Horizontes. Früher haben Muslime den religionsrechtlichen Horizont vereinfacht als Längengrad betrachtet. Das bedeutete, dass wenn irgendwo in der Welt der Mond gesichtet wurde, in den Regionen “westlich“ davon die Sichtung gültig war, aber eben nicht “östlich“ davon. Dabei hatte nie ein Mardscha jemals eine uneingeschränkte Gleichsetzung von Längengrad und religionsrechtlichem Horizont behauptet. Imam Chamene’i hat in den letzten Jahren den Begriff präzisiert und auf den tatsächlichen Mondsichtungsverlauf hingewiesen, der eher eine gekippten Parabel auf der Weltkarte entspricht, als einem Längengrad. Gemäß dieser Betrachtung war es dann unter Umständen eben doch möglich, dass die Mondsichel zwar im Iran gesichtet wird, aber in Deutschland (obwohl es westlicher liegt) noch nicht.
Etwas verkompliziert wurde die Angelegenheit dadurch, dass in einem Jahr in Österreich und Deutschland die Vertreter Imam Chamene’is unterschiedliche Tage verkündet haben und es den Gläubigen nicht einleuchten wollte, warum mit einer staatlich verlaufenden Grenze die Mondsichtung sich ändert. Genau diese Fragestellung hat auch viele Bürger der islamischen Republik Iran veranlasst bei Imam Chamene’i nachzufragen, was denn wäre, wenn in einem vergleichsweise großen Land wie dem Iran an einem Ende die Sichtung erfolgen kann und am anderen Ende nicht. Darauf kam die Antwort, dass wenn der rechtmäßige Befehlshaber den Monat verkündet, es für das ganze Land gültig ist.
Eine zusätzliche Komplikation ergab sich in Deutschland dadurch, dass hier eine zeitlang eine Vertretung tätig war, die nicht so recht den Kontakt zur Basis hatte und dementsprechend die Basis auch nicht in der Lage war, die Entscheidungen nachzuvollziehen, was dazu geführt hat, dass man sich an anderen orientiert hat, zu denen der Kontakt bestand. Denn im Gegensatz zu vielen westlichen Vorstellungen haben wir tatsächlich eine Art “basisdemokratisches“ System (auch wenn wir es nicht so nennen würden), bei dem die Verbindungslinie von unten nach oben läuft, und nicht eine Diktatur.
Neben all der oben beschriebenen Komplexität kommt noch die Frage der Verkündung hinzu. Wer verkündet die Sichtung?
Verkündung der Sichtung
Der Aspekt der Verkündung der Sichtung ist wohl mit der “heikelste“ in der ganzen Problematik. Betrachtet man z.B. allein die Islamische Republik Iran, so konnte man die letzten Jahre feststellen, dass zuweilen viel zu viele Leute sich gemüßigt gefühlt haben, die Sichtung des Mondes für “ihre“ Anhänger zu verkünden! Das war bei “großen“ Gelehrten nicht anders als bei kleinen Möchtegerngelehrten! Und außerhalb des Iran war es zuweilen noch extremer! Diese Problematik wird noch dadurch verschärft, dass der Statthalter der Befehlgewalt (Wali-ul-Amr) niemals dazu aufrufen wird, unbedingt ihm zu folgen, obwohl das selbstverständlich wäre. Diese Art des Bewusstseins kann eben nicht “von oben“ nach unten verordnet werden – und der wahre Islam hat das nie getan – , sondern muss von unten nach oben verstanden werden. So müssten z.B. die Anhänger einer lokalen geistigen Größe im Iran ihren Gelehrten bedrängen und nachfragen, warum er denn die Sichtung verkündet, ohne es dem Imam mitzuteilen und seine Entscheidung abzuwarten?! Und genau die gleiche Frage stellt sich bei Gelehrten in anderen Ländern. Denn es ist z.B. – aus Sicht des Mondes – absurd, dass ein Teil der Libanesen im Libanon fastet und ein anderer Teil nicht.
Genau diese Problematik hat – und das ist meine persönliche Interpretation – vor wenigen Jahren zu einer sehr dramatischen Maßnahme Imam Chamene’is am Anfang des Monats Ramadan geführt. Imam Chamene’i hatte den ersten Fastentag mitten am Tag (also nach Sonnenaufgang) verkündet, was dazu führte, dass diejenigen, die bereits ein freiwilliges Fasten begonnen hatten, ihre Absicht auf ein Pflichtfasten änderten, und diejenigen, die noch nicht gefastet hatten, einen Tag nachzuholen hatten. Da die Sichtung und die Entscheidung dazu unmöglich am Morgen fallen kann, habe ich das als einen sehr deutlichen Hinweis an uns alle verstanden. Denn in jenem Jahr hatten viele Gelehrte ihre Entscheidung (ob die Sichtung erfolgt ist oder nicht) in aller Öffentlichkeit geäußert, ohne die Entscheidung des Imams abzuwarten.
Da ich in jenen Jahren “direkt“ zusammen mit Imam Chamene’i mein Fasten begonnen und gebrochen hatte (und nicht mit dessen damaligen Vertreter in Deutschland), kam die Begrifflichkeit der “direkten“ und “indirekten“ Befolgung Imam Chamene’is auf.
Direkte und indirekte Befolgung
Dazu ist festzustellen, dass es weder religionsrechtlich noch in irgendeiner anderen Form eine Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Befolgung gibt! Wer vertrauen zu dem Vertreter des Imams in seiner Nähe hat und dessen religionsrechtlichen Hinweis befolgt, der befolgt Imam Chamene’i direkt! Und wer kein Vertrauen zu ihm hat, der befolgt ihn auch direkt, indem er einem Anderen Vertrauen schenkt! Eine “Abqualifizierung“ der einen gegenüber den anderen ist unsachlich und nicht hilfreich!
Aktuelle Wertung
Betrachtet man obige Fragestellungen, so ist die Frage der Sichtungsmethode unter Anhängern von Imam Chamene’i unumstritten. Wir wissen, dass Hilfsmittel wie Ferngläser genutzt werden dürfen und dass der Mond erst nach dem Sonnenuntergang gesichtet werden muss usw.. Allerdings ist dieser Aspekt für Muslime in Deutschland ohnehin irrelevant! Mir ist kein Muslim bekannt, der vor Imam Chamene’is Verkündung (oder gleichzeitig) den Mond in Deutschland jemals gesichtet hätte. Dazu sind die Sichtungsmöglichkeiten in Deutschland viel zu ungünstig, und zudem gibt es überhaupt keine hinreichende Sichtungsdichte, so dass in verschiedenen Regionen Experten gleichzeitig in die richtige Richtung Ausschau halten würden. Insofern entfallen hier die Fragestellungen der Sichtungsdetails.
Beim Gültigkeitsbereich der Sichtung gibt es sicherlich noch einige Unklarheiten, denn es ändert sich nichts an der Problematik, dass eine bestimmte Sichtungsfeststellung eines bestimmten Vertreters (sobald sie vom Imam abweicht) irgendwo auf eine Grenze stößt. Wenn z.B. Imam Chamene’i die Neumondsichtung heute verkündet und sein Vertreter in England morgen, dann muss es irgendeine Region geben, in der die “Grenze“ verläuft. Es spielt dabei keine Rolle, ob jene Grenze in Österreich oder in Bulgarien liegt. Irgendwo werden Menschen leben, in deren Land in einem Teil der Mond sichtbar ist und im anderen Teil nicht (da die Mondsichtungsgrenze nie mit der Staatsgrenze übereinstimmen wird). Wenn dieser Fall im Islamischen Staat erfolgt, dann hat Imam Chamene’i sich klipp und klar dazu geäußert, dass dann auch der Teil, bei dem die Sichtung noch nicht der Fall ist, sich an die Feststellung des Imams hält, und die ist für das ganze Land gültig.
Bliebe noch die Frage der Verkündung. Aus meiner persönlichen Sicht ist eine Verkündung der Mondsichtung innerhalb des Islamischen Staates durch einen anderen als den amtierenden Imam eine Unverschämtheit! Meine Empörung diesbezüglich hat aber wenig Auswirkungen auf unsere Situation in Deutschland, da die Verkündung hier durch den offiziellen Vertreter des Imams erfolgt.
Vertretung des Imams in Deutschland
Die religionsrechtliche Vertretung Imam Chamene’is für Deutschland ist bekannt und steht außer Frage. Die Irritationen diesbezüglich in vergangenen Zeiten sind inzwischen – Gott sei Dank – zweifelsfrei ausgeräumt und es gibt aus meiner Sicht keinen einzigen Grund an der amtierenden Vertretung zu zweifeln! Die Ansicht der amtierenden Vertretung ist religionsrechtlich gleichzusetzen der Bestimmung und Entscheidung Imam Chamene’is selbst! Völlig unabhängig davon, ob beim bevorstehenden Monat Ramadan die amtierende Vertretung am gleichen Tag wie Imam Chamene’i oder einen Tag davon abweichend den Monat Ramadan beginnt oder beendet ist seine Ansicht hierzu religionsrechtlich abgesichert. Jeder Anhänger, der ihn befolgt, erfüllt seine religionsrechtliche Pflicht! Daran gibt es keinen Zweifel und das muss hier – einmal mehr – in aller Deutlichkeit betont werden!
Dennoch stehe ich persönlich vor dem Dilemma, dass manche Anhänger Imam Chamene’is neben ihm auch mich fragen, wann ich denn das Fasten beginne bzw. breche, und falls meine Ansicht von derjenigen des religionsrechtlich Bevollmächtigten abweicht, so kann ich nicht lügen. Aber zu dieser abweichenden Meinung ist einiges festzustellen.
Persönliche Rechtsfindung
Die religiöse Rechtsfindung ist in der Schia eine klare Sache. Entweder ist man selbst Experte und damit Mudschtahid oder sogar Mardscha, wenn man umfassender Experte ist, oder man ist Befolger eines Experten. So bin ich z.B. in ein Muqallid (Nachahmer) von Imam Chamene’i, genau so, wie es seine aktuelle rechtmäßige Vertretung in Deutschland ist (im Gegensatz zu einigen Irritationen in der Vergangenheit). Die Interpretation, Auslegung und Umsetzung der religionsrechtlichen Fatwas des Imams obliegt für die Öffentlichkeit und für alle Nachahmer des Imams ausschließlich seinem rechtmäßigen Vertreter!
Es ist aber möglich, dass in einer einzelnen Teilfrage der Religion ein “Experte dieser Teilfrage“ zu einem anderen Schluss kommt als der offizielle Vertreter (das gilt nicht nur für das Fasten). Dann kann er in dieser Teilfrage für sich allein (aber für NIEMANDEN ANDERES!) die Verantwortung übernehmen, seine abweichende Meinung für sich selbst umzusetzen. Er darf weder andere dazu auffordern, es ihm gleich zu tun, noch dafür werben! Nur so ist Einheit möglich!
Wir haben derzeit – Gott sei Dank – eine vertrauenswürdigen Experten als rechtmäßigen Vertreter in Deutschland, und somit gibt es keinerlei Grund, nicht seinen Anweisungen bezüglich der Verkündung des Tages zum Fasten bzw. Fastenbrechen zu folgen. Wenn ich selbst durch eigene Schlüsse (weil ich mir anmaße in diesem einen Punkt hinreichend Experte zu ein) zu einem anderen Schluss komme, dann kann und darf das nicht für andere Anhänger des Imams Gültigkeit haben! Daher werde ich die Gründe für meine persönliche abweichende Meinung hier auch nicht weiter im Detail erläutern. Sie sind nichts für die Öffentlichkeit. Diejenigen, die mich persönlich kennen, kennen auch die Gründe, die ich niemandem verheimliche, aber sie sind irrelevant für jeden anderen als mich!
In diesem Zusammenhang habe ich einstmals die Meinung geäußert, dass die Befolgung des religionsrechtlichen Vertreters die “sichere“ Methode ist und ich die “riskantere“ Methode ausübe. Einige Jugendliche haben darauf aufbauend die “riskantere“ Methode vorgezogen, da Jugendliche das Risiko lieben! Das aber ist keine sachliche Herangehensweise. Es ist zu bedenken, dass jemand, der an einem Fastentag bewusst nicht fastet, zwei Monate nachzuholen hat, davon 31 Tage zusammenhängend.
Widerspruch in der eigenen Aussage
Zugegebenermaßen stehe ich vor dem Dilemma, dass ich einen Widerspruch in meiner eigenen Aussage habe, welche insbesondere Jugendliche nicht nachvollziehen können oder wollen. Wie kann man einerseits dazu aufrufen in dieser Sache uneingeschränkt die Entscheidung des amtierenden Vertreters des Imams Folge zu leisten, es aber unter Umständen selbst nicht tun?! Das ist tatsächlich ein Widerspruch, den ich hier religionsrechtlich nicht aufklären kann und darf. Denn sobald ich meine eigenen Argumente in die Öffentlichkeit bringen würde, würde ich dem religionsrechtlichen Vertreter in der Öffentlichkeit widersprechen, und das darf ich nicht und das will ich auch nicht!
Einige Brüder rufen mich an besagten Abenden an, um zu erfahren, ob ich mit dem Pflichtfasten beginne oder nicht. Und unter diesen befinden sich dann wiederum einige, die mich hinterher kritisieren, warum ich denn nicht der Entscheidung des Vertreters folge. Ich habe einmal zurück gefragt, warum er denn mich anrufe? Die Antwort war, dass man mir vertrauen würde.
Was sich aber wenige vorstellen können, ist die Tatsache, dass ich nicht anders vorgehe! Auch ich rufe einen vertrauenswürdigen Bruder an, der in meinen Augen der Heiligkeit unserer Zeit mit am nächsten steht, und komme dadurch zu meinem Schluss. Die darauf aufbauende religionsrechtliche Argumentation ist ein Hilfsmittel, nicht aber der entscheidende Aspekt. Allerdings kann und darf jene Entscheidungskette nur bis zu mir laufen, denn ich entscheide so für mich allein! Nicht einmal meine geliebte Ehefrau dürfte ich bitten, meiner ggf. abweichenden Meinung zu folgen. Wenn sie es dennoch tut, dann aus eigener Verantwortung. Und im Muslim-Markt schreiben wir an jenem Tag (falls er von Deutschland abweicht) ausdrücklich zum Datum den Hinweis “im Iran“ dazu, was wir an keinem andere Tag tun! Das tun wir aber nicht, um der offiziellen Vertretung zu widersprechen (die bezweifelt ja auch nicht, dass ein bestimmtes Datum im Iran besteht), sondern um mir selbst die Telefonarbeit an jenem Abend zu erleichtern!
Wenn also jemand wegen mir einen anderen Tag wählt, so weise ich erneut darauf hin, dass ich selbst zur Befolgung der Vertretung des Imams in Deutschland aufrufe. Wenn er dennoch meiner abweichenden Meinung folgt, so tut er das in eigener Verantwortung. Und dazu ist klärend auch festzustellen, dass ich weder irgendeine religionsrechtliche Legitimation von irgendwem habe, noch die dazugehörige Ausbildung noch in der Lage bin, für irgendjemanden außer mir selbst die Verantwortung zu übernehmen. Eine Befolgung meiner Wenigkeit befreit von nichts!
Gruppenzwang und Verhalten der Wahrhaftigkeit
Im Zusammenhang mit obiger Problematik habe ich im Laufe der Jahre erfahren, dass es in manchen Minigruppen eine Art “Gruppenzwang“ zu der einen oder anderen Tendenz gibt, der sich dann die Mitglieder der Gruppe beugen. Das aber darf nicht sein; insbesondere dann nicht, wenn es um eine abweichende Meinung handelt! Ich distanziere mich von JEDEM, der wegen mir irgendwen dazu nötigt (selbst wenn es nur ganz schwach ist und selbst wenn es liebevoll gemeint ist), sich einer von der Vertretung abweichenden Meinung anzuschließen! Die wahre Befolgung Imam Chamene’is wird vor allem im liebevollen Verhalten des Befolgers zu seinem Mitmenschen im Allgemeinen und zu seinen Mitbefolgern im Speziellen deutlich. Wenn jemand, der – aus welchen Gründen auch immer – meiner abweichenden Meinung folgend auch nur den geringsten Groll, die geringste Respektlosigkeit, die geringste Lieblosigkeit oder auch nur ein minimal abweichendes Verhalten gegenüber denjenigen zeigt, die dem rechtmäßigen Vertreter des Imams in Deutschland folgen, dann hat er schon alles verloren, unabhängig davon, wann er fastet. Es kann auch sein, dass ein “Abweichler“ von den anderen für seine “Abweichung“ beschimpft wird. Auch dann hat er liebevoll zu reagieren. Tut er das nicht, verliert er alles, wofür er dem Imam bestmöglichst zu folgen versucht.
Letztendlich dienen doch alle unsere Entscheidungen, all unser Bestreben, doch nur dem einen Ziel, uns Gott zu nähern. Es geht doch nicht um das Fasten oder den Imam, sondern ausschließlich um Gott. Gottesehrfurcht zeichnet sich im Dienst am Menschen aus. Und es ist eben nicht möglich, sich Gott mit einer Methode zu nähern, die unbotmäßig ist. Der Zweck heiligt im Islam NICHT die Mittel, und der wahre Islam unterscheidet sich eben genau dadurch von allen falschen Denkweisen, dass nicht jedes Mittel erlaubt ist.
Diskutieren oder nicht diskutieren?
Wenn ich “selbst“ gefragt werden würde, würde ich es vorziehen, dass über das Thema nicht all zu breit diskutiert wird. Aber solch eine ichbezogene Ansicht wäre nicht fair! Man kann nicht einen solch ausführlichen kontroversen Text ins Internet setzen und dann darauf bestehen, dass nicht darüber diskutiert werden soll. Ich habe aber eine Bitte dazu: Unabhängig davon, wo die Diskussion stattfindet (ob in der Familie oder in Foren), so bitte ich höflichst darum, die Diskussion spätestens mit dem Geburtstag des erwarteten Imams zu beenden, so dass bis dahin die Argumente ausgetauscht sein sollten und danach sich jeder weitere zwei Wochen segensreich auf den heiligen Monat vorbereiten kann. Zudem bitte ich bei allen Diskussionen den Respekt gegenüber dem Anderen zu wahren, selbst wenn sie seiner Ansicht nach so abweichend erscheint. Und was zwischen den Anhängern von Imam Chamene’i gilt, gilt zweifelsohne auch gegenüber den Anhängern anderer Vorbilder der Nachahmung (Maradscha).
Letzte Bitte dazu
Lasst uns stets gemeinsam füreinander beten, dass Allah uns durch seine klaren und deutlichen Zeichen rechtleiten möge und wir gemeinsam diese Zeichen erkennen und richtig deuten lernen.
Ich würde gerne mal diese Auslegung von Br. Yavuz hier nutzen, um einige Fragen zu stellen, wenn das möglich ist, inshaAllah
ZitatEs ist aber möglich, dass in einer einzelnen Teilfrage der Religion ein “Experte dieser Teilfrage“ zu einem anderen Schluss kommt
Das ist richtig soweit. Imam Khamenei (H) sagt auch selbst, dass wenn es einen Experten gibt, der in einem Teilbereich der Religion wissender (bzw. der Meistwissende) ist als der Meistwissende (eigene) Marja, man dazu verpflichtet ist dem Experten in dieser Hinsicht zu folgen.
Zitatals der offizielle Vertreter (das gilt nicht nur für das Fasten).
Was ich allerdings nicht verstehe, ist dieser Abschnitt. Die Sache hat an sich nämlich nichts mit dem Vertreter zu tun, sondern mit dem eigenen Marja. Imam Khamenei (H) sagt in seinen Fatwas deutlich worauf man achten muss, bei der Ankündigung des neuen Monats in Deutschland und weist noch dazu auf seinen Vertreter hin. So dass dies eine klare Anweisung von Imam Khamenei (H) an uns ist, uns an Ayatollah Ramazani zu wenden, wenn wir nicht selbständig nach diesen Maßstäben den Monat (in Deutschland) ankündigen können.
ZitatWenn ich selbst durch eigene Schlüsse (weil ich mir anmaße in diesem einen Punkt hinreichend Experte zu ein) zu einem anderen Schluss komme
Das würde in anderen Worten also bedeuten, dass man sich anmaßt, mehr Wissen als Imam Khamenei (H) in diesem Teilbereich zu haben und aus diesem Grund handle man im Widerspruch zu seiner Fatwa. Habe ich das so richtig verstanden?
Das ist an sich nicht falsch, das muss man dazu sagen, wenn man, wie gesagt sich anmaßt oder einem Experten anmaßt, er habe in diesem Teilbereich mehr Wissen als Imam Khamenei. Mir geht es hier nur darum auf das Ergebnis hinzuweisen, denn es passiert manchmal schnell, dass man etwas tut, was eigentlich im Widerspruch zu dem steht, was man eigentlich bezwecken will. Das ist meiner Ansicht nach zu mindest das Ergebnis, das man durch solch ein Verhalten (im Widerspruch zur Fatwa zu handeln) erzielt.
Was allerdings Bruder Yavuz wirklich meint ist, glaube ich zu mindest, ist dass man nicht im Widerspruch zur Fatwa von Imam Khamenei handle, sondern lediglich im Widerspruch zur Auslegung von Ayatollah Ramazani. Was an sich zwar im ersten Moment harmloser klingt, aber in Wirklichkeit das gleiche Ergebnis mit sich zieht, aufgrund der klaren Aufforderung Imam Khameneis, dem geehrten Ayatollah Ramazani zu folgen. Vielleicht kann mich ja jemand näher aufklären inshaAllah
ZitatWenn ich selbst durch eigene Schlüsse (weil ich mir anmaße in diesem einen Punkt hinreichend Experte zu ein) zu einem anderen Schluss komme
Das würde in anderen Worten also bedeuten, dass man sich anmaßt, mehr Wissen als Imam Khamenei (H) in diesem Teilbereich zu haben und aus diesem Grund handle man im Widerspruch zu seiner Fatwa. Habe ich das so richtig verstanden?
lieber Bruder, es geht bei diesem Teil allein um die Auslegung der Fatawa, denn jeder Muqallid ist berechtigt die Fatawa seines Marjas auszulegen.
Wenn nun die Maßstäbe für den Beginn (oder Ende) eines islamischen Monats vorgegeben sind, so kann es mehrere Interpretationen geben und es ist dem Muqallid erlaubt, der Interpretation zu folgen, die ihm am schlüssigsten erscheint. So hat sowohl der Vetreter Imam Khameneis das Recht auf Interpretation, als auch jeder weitere Muqallid. Und keine der Interpretation muss unbedingt falsch sein.
So kann man beispielsweise einerseits dem Stellvertreter folgen und ist somit von jeglicher Mondsichtung entbunden, da der Vertreter diese Verantwortung auf sich nimmt und den Anfang (oder das Ende) verkündet. Andererseits gibt es auch für die Befolgung der Ausrufung des Monats durch Imam Khamenei Interpretationsspielraum. Es gibt ja mehrere Methoden, nach denen man den Beginn des Moants festlegen kann. Eine unter ihnen ist auch die Bekanntgabe des Monatsbeginns( oder -endes) durch den Hakim al-Shar'i. In einer weiteren Fatwa definiert Imam Khamenei den Hakim al-Shar'i als Wali-ul-Faqih.
So gibt es also mehrere Methoden und keine von ihnen ist falsch. Jedoch darf der Muqwallid nur jener Methode folgen, von der er überzeugt ist und die ihm Sicherheit im Herzen gibt.
Zitatlieber Bruder, es geht bei diesem Teil allein um die Auslegung der Fatawa, denn jeder Muqallid ist berechtigt die Fatawa seines Marjas auszulegen.
Ist es denn ein Ideal, dass jeder Muqallid die Fatwa seines Marja so auslegt, wie sie ihm gefällt bzw. er sie für richtig hält? Wieso sollte dieser Spielraum gegeben werden, indem nicht über makruh oder mustahab sondern haram und halal entschieden wird? Einen Tag nicht zu fasten ist haram und am Eid zu fasten ist haram, das bedeutet es geht hier um eine sehr große Angelegenheit, bei der es nicht sein kann, dass jeder Muqallid die Fatwas so interpretiert, wie er sie für richtig hält. Wenn es so wäre, dann hätte Taqlid an sich keinen Wert mehr und würde zunichte gehen, denn dann kann sich jeder seinen Islam selbst backen und alles selbst so interpretieren, wie er es seinem Wissen nach für richtig hält. Dann sind unsere Maraji unnötig.
Ich denke nicht, dass das im Sinne von Imam Khamenei (H) ist. Ich denke eher, dass in der Fatwa mit Absicht auf das IZH verwiesen wird, damit es eben nicht die Möglichkeit dieses großen Spielraums gibt, sondern jeder daran gebunden ist dem zu folgen, was Imam Khameneis Vertreter bekannt gibt und er wird wohl logischerweise kaum das Gegenteil von dem tun, was Imam Khamenei möchte, denn spätestens wenn er zu Besuch im Iran bei Imam Khamenei ist, würde Imam Khamenei ihn auf seinen Fehler hinweisen, aber das ist noch nicht geschehen und ich bezweifle, dass es noch geschehen wird.
Es widerspricht der Vernunft, dass beide Methoden richtig sein sollen, denn sie unterscheiden sich um einen Tag und der Eid kann nun mal nicht an zwei Tagen sein, daher muss eine von beiden richtig und eine falsch sein. Nicht mal die Meinungen aller Maraji sind richtig, wie sollen dann alle Meinungen die nur einen Marja betreffen richtig sein? Es kann nun mal nur eine Wahrheit geben und nicht zwei, genau so wie es nur einen Führer und keine zwei gibt und für mich bedeutet Imam Khamenei großen Respekt zollen und ihn verehren, auf seinen Stellvertreter, den er selbst erwählt hat zu hören und nicht nach dem zu handeln, was ich meiner Meinung nach für richtig ansehe, denn wir sind in einer Zeit, in der Imam Khamenei innerhalb von zwei Minuten seinen Vertreter feuern kann oder bekanntgeben kann, das er falsches tut, aber das ist bisher nicht geschehen, daher sehe ich logischerweise das Folgen seines Vertreters als verpflichtendes Gebot an.
Zitat von Muhsin ibn Batuldaher sehe ich logischerweise das Folgen seines Vertreters als verpflichtendes Gebot an.
lieber Bruder, das ist Dein gutes Recht! Und diese Entscheidung ist für Dich die richtige. Denn wenn Du nicht von dieser Sicht überzeugt wärst, wäre es falsch dem zu folgen.
Jedoch dürfen wir nicht den Maraje, oder einigen von ihnen unterstellen, dass sie in manchen Bereichen falsch liegen. Das ist die Schönheit des schiitischen Ijtihaad, dass in einem gegebenen Rahmen der Mujtahid einer Antwort auf eine Fragestellung nach seinem besten Wissen und Gewissen forschen und zu einem Entschluss kommen darf.
Dass es hier manchmal abweichende Meinungen unter den Maraje gibt, liegt einfach daran, dass auch der Wissensstand bei keinem Menschen gleich ist. Der eine hat vielleicht mehr Wissen über einen Teilbereich, als der andere. Deshalb wird er bei seinem Ijtehaad den Teilbereich vermehrt fokussieren, in dem er Experte ist und in jenem Bereich, in dem er nicht so bewandert wie ein anderer Marja ist, wird er evtl. nicht so stark forschen können. Aber genau dies ist der Ijtehaad. Und wenn er nach seinen Bemühungen (im zulässigen Rahmen des Ijtehaad) zu einem Schluss (bzw. einer Fatwa) kommt, so ist dieser bindend und richtig für seine Muqallideen, selbst wenn dieser sich von dem eines anderen Marjas unterscheidet. Das ist der gegebene Spielraum, den die Gelehrten haben. Deshalb darf man nicht sagen, dass sie in einer Fatwa falsch liegen, solange es sich um offizielle Maraje handelt.
Weiterhin gibt es Fatwas, die eindeutig sind und oftmals aber (häufig bei Imam Khamenei), Fatwas, die dem Muqallid auch eine Eigenverantwortung übertragen und ausgelegt werden können. Deshalb gibt es doch auch verschiedene Methoden, um den Monat zu bestimmen. Jede davon ist korrekt und der Muqallid kann sich nach eine der Methoden richten, die er für sich mit seinem Gewissen vereinbaren kann.
ZitatJedoch dürfen wir nicht den Maraje, oder einigen von ihnen unterstellen, dass sie in manchen Bereichen falsch liegen.
Du hast dich zu sehr auf diese Aussage fokussiert, lieber Bruder, die eigentlich nur etwas verdeutlichen sollte, aber nicht im Mittelpunkt steht. Was ich meinte ist ganz einfach, dass eine der beiden Meinungen falsch sein muss. Dass keiner dafür Verantwortung tragen muss, wenn der Marja nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet, ist klar. Das ändert nur leider nichts dran, dass eine der Meinungen trotzdem falsch ist.
ZitatWeiterhin gibt es Fatwas, die eindeutig sind und oftmals aber (häufig bei Imam Khamenei), Fatwas, die dem Muqallid auch eine Eigenverantwortung übertragen und ausgelegt werden können. Deshalb gibt es doch auch verschiedene Methoden, um den Monat zu bestimmen. Jede davon ist korrekt und der Muqallid kann sich nach eine der Methoden richten, die er für sich mit seinem Gewissen vereinbaren kann.
Das stimmt so aber leider nicht, Bruder, dass muss man wirklich dazu sagen, und ich weiß auch nicht, wie ihr darauf kommt, habt ihr vielleicht eine Fatwa von Imam Khamenei, die das bestätigt?
In so gut wie allen Fatwas, in denen diese "Freiheit der Entscheidung" gegeben wird, ist die Rede von dem "Brauch", d.h. schon mal, dass ich nicht selbst für mich sagen kann was haram und halal ist, sondern z.B. wie bei der Musik, der Brauch die große Rolle spielt. Und mir ist keine Fatwa bekannt, in der es heißt, der Muqallid darf selbst entscheiden was er für richtig hält
Aber bei der Angelegenheit, die den Monat Ramadan betrifft, steht in keiner einzigen Fatwa "es ist dem religiös Erwachsenen" oder "dem Brauch" überlassen zu urteilen, sondern es wird auf Ayatollah Ramazani bzw. dem Stellvertreter verwiesen und daher ist es auch verboten seine eigene Interpretation hinzuzufügen bzw. geltend zu machen, und noch falscher ist es, sie öffentlich preiszugeben, wenn sie der Fatwa widerspricht. Wenn man aus irgendeinem Grund nicht fähig ist diese Fatwa zu verstehen, oder Verständnis-Schwierigkeiten hat, dann ist man verpflichtet, entweder nochmal das Büro zu kontaktieren, oder noch einfacher: das zu tun, was im Zusatz steht und zwar: "wendet euch an Ayatollah Ramazani!"
Er ist der einzige der befugt ist Fatwas auszulegen, wir sind es nicht! Keiner von uns ist es! Das einzige was wir dürfen ist, einem Experten der in einem Bereich wissender ist als Imam Khamenei, zu folgen, aber das fällt ja weg, nach deinen Worten, da es nur um die Interpretation geht.
Es handelt sich hierbei um eine Fiqh Angelegenheit, meine Lieben, nicht um eine Glaubenssache, so dass nicht jeder religiös Erwachsene für sich entscheiden kann, was für ihn am logischsten ist! Ich glaube hier werden diese zwei Dinge miteinander verwechselt und das nimmt verherrende Züge! Es ist unmöglich, dass Imam Khamenei sagt: es ist jedem selbst überlassen zu entscheiden, wann er den Monat Ramadan für sich verkündet, das widerspricht jeglicher Logik und dem islamischen Verständnis, denn das ist so, als würde Imam Khamenei sagen: du darfst für dich selbst entscheiden ob es für dich logischer ist Fisch ohne Schuppen zu essen oder nicht.
Abgesehen davon, vergessen wir hier einen sehr wichtigen Punkt: die Einheit!
Gehen wir davon aus, dass es tatsächlich auf mysteriöse Art und Weise erlaubt ist, dass jeder für sich den Monat Ramadan ankündigt. Bruder Yavuz sagt in seiner Erklärung eindeutig: "nach dem Stellvertreter von Imam Khamenei zu gehen ist die sicherste Methode und sie ist vollkommen korrekt." Wieso rufen dann nicht alle dazu auf, Imam Khameneis Stellvertreter zu folgen? Bruder Yavuz hat in seinen Artikeln stark kritisiert, dass im Iran die Gelehrten nicht auf Imam Khamenei gewartet haben bei der Ankündigung des neuen Monats. Abgesehen davon, wird stark kritisiert, bzw. "tabu"tisiert, dass Shia-Sunnah Themen angesprochen werden und die Einheit sehr groß geschrieben. Wenn aber so viel Wert auf Einheit gelegt wird, dann sollte man das auch bei dieser Angelegenheit tun!
Anstatt dass man dem Vertreter von Imam Khamenei, den er selbst auserwählt hat folgt und alle dazu aufruft, hat man mit dieser anderen Interpretation gespalten und viel Stoff für Streiterein gegeben, da es nun mal nur eine korrekte Interpretation geben kann, und jeder das Richtige tun will. Wenn man also viel Wert auf Einheit legt, hätte man und kann man sich für diese Einheit von seiner eigenen Interpretation los lösen und dafür mit den anderen einheitlich beginnen und feiern, das ist doch wohl das mindeste was man erwarten kann für die Einheit, oder? Wenn man für die Einheit selbst beim Gemeinschaftsgebet unter manchen Umständen mit verschränkten Armen beten darf, dann sollte diese Angelegenheit die höchste Priorität überhaupt haben!
Und wenn es dann doch noch einige gibt, die meinen sie könnten die Fatwa anders auslegen, dann spricht doch Br. Yavuz in seinem Artikel selbst davon, dass diese Meinung nur für einen selbst zählt und man niemanden dazu aufrufen darf. Wieso wird diese Angelegenheit dann öffentlich gemacht? Man hätte zu mindest dazu aufrufen können dem Stellvertreter von Imam Khamenei zu folgen und für sich selbst privat der Meinung folgen können, die man für richtig hält, das hätte keiner gemerkt. So hätte man den ganzen Streit der letzten Jahre verhindert und niemanden dazu verleitet Haram zu begehen, denn wenn nun rauskommt - spätestens am Tag des jüngsten Gerichts -, dass es verboten ist jemand anderem als dem Stellvertreter zu folgen, dann wird die Person, die das veröffentlicht und verbreitet hat, die große Verantwortung für jeden tragen müssen, der auf diese Meinung gehört oder sich davon beeinflussen lassen hat, weil er der Person vertraut. Und das sind bei einem durchschnitts-Leben von 70 Jahren viele Fastentage bzw. Haram-Taten. Ich glaube nicht, dass irgendwer diese Last tragen möchte.
Es gibt keinen Zwang im Glauben und man kann niemanden dazu zwingen irgendwas zu glauben. Nur ist es ein Unterschied, ob man an etwas heimlich glaubt, ohne das irgendwer davon beeinflusst werden kann, oder man öffentlich darüber spricht und diese Angelegenheit verbreitet und sogar die Anhänger Imam Khameneis spaltet in "direkte" und "indirekte" Folger.
Vielleicht kann ja jemand noch ein wenig näher auf die genannten Punkte eingehen, inshallah, weil ich diese Angelegenheit sehr wichtig finde und es wichtig ist darüber zu diskutieren.
lieber Bruder Muhsin, niemand sagt, dass es falsch ist dem Stellvertreter Imam Khameneis zu folgen, im Gegenteil! Seinem Wort zu folgen ist absolut richtig. Dennoch möchte ich mich vorab bei Dir entschuldigen, dass ich nochmal kurz auf einige Punkte eingehe:
Zitat von Muhsin ibn Batul Du hast dich zu sehr auf diese Aussage fokussiert, lieber Bruder, die eigentlich nur etwas verdeutlichen sollte, aber nicht im Mittelpunkt steht.
dennoch war ein Hinweis darauf notwendig, da die Fatwas eines jeden Marjas korrekt sind und wir unbefugt sind ihre Meinung zu kritisieren, auch wenn wir sie nicht nachvollziehen können oder einem anderen Marja folgen.
Zitat von Muhsin ibn Batul In so gut wie allen Fatwas, in denen diese "Freiheit der Entscheidung" gegeben wird, ist die Rede von dem "Brauch", d.h. schon mal, dass ich nicht selbst für mich sagen kann was haram und halal ist, sondern z.B. wie bei der Musik, der Brauch die große Rolle spielt.
Bei der Muskik gilt der individuelle Einfluss der Musik auf den Einzelnen. Ein- und Dieselbe Musik kann für mich verboten und für jemand anderen jedoch erlaubt sein. Dabei spielt der Brauch keine Rolle. Die Fatwa ist im Forum nachlesbar, als auch im zweiten Teil der Risalah Imam Khameneis. Was den Brauch betrifft, so können davon einige Schmuckstücke betroffen sein (z. B. Nasenpiercing), die je nach Gesellschaftsbrauch unterschiedlich eingestuft werden. In Deutschland wäre es für eine Frau nicht gestattet, im Indo-Pakistanischen Gebiet jedoch unter Umständen schon.
Zitat von Muhsin ibn Batul Aber bei der Angelegenheit, die den Monat Ramadan betrifft, steht in keiner einzigen Fatwa "es ist dem religiös Erwachsenen" oder "dem Brauch" überlassen zu urteilen, sondern es wird auf Ayatollah Ramazani bzw. dem Stellvertreter verwiesen und daher ist es auch verboten seine eigene Interpretation hinzuzufügen bzw. geltend zu machen, und noch falscher ist es, sie öffentlich preiszugeben, wenn sie der Fatwa widerspricht.
Wie gesagt, es gibt mehrere (in der Regel fünf) Methoden um den Beginn eines islamischen Monats festzulegen. In seinem Risalah werden vereinzelt noch weitere Methoden von Imam Khamenei genannt. Es müssen aber nicht alle Methoden zum gleichen Schluss führen. Aber wenn man einer dieser Methoden folgt, ist der Beginn des Monats für denjenigen persönlich maßgebend. Eine Methode ist auch, wie Imam Khamenei es uns erlaubt hat, seinem Stellvertreter in dieser Angelegenheit zu konsultieren. Dein Herz findet gewissheit in dieser Methode, also handelst Du korrekt, und bist sogar auf der sicheren Seite. Aber jeder, der eine der anderen Methoden befolgt und von ihr überzeugt ist, handelt ebenso korrekt, wenn auch darin ein Risiko der Selbstverantwortung liegt.
So heißt es in einer Fatwa Imam Khameneis:
F. 867: Wird der Anfang des gesegneten Monats Ramadan und sein Ende durch Sichtung der Neumondsichel oder mit dem Kalender festgestellt, auch wenn (der Monat) Schaban keine 30 Tage dauert?
A: Dies wird durch die Sichtung einer religiös erwachsenen Person selbst festgestellt oder mit dem Zeugnis von zwei Wahrhaftigen oder mit der allgemeinen Verbreitung, die zur (eigenen) Kenntnis (darüber) führt oder mit der Vollendung von 30 Tagen (des Monats Schaban) oder mit dem Urteil des (religionsgesetzlich) Regierenden.
Wenn nun jemand dieser Fatwa folgt, heißt es nicht unbedingt, dass er die Methode, dem Stellvertreter zu folgen falsch findet. Beide Methoden sind korrekt und man muss jener folgen, von der man überzeugt ist. Da auch dies eine korrekte und erlaubte Methode ist, stellt sich die Frage der "Direkten" oder "Indirekten" Folgerschaft nicht! Mit allen von Imam Khamenei zugelassenen Methoden folgt man ihm direkt! Denn alles sind seine Anweisungen. Da kann man nicht eine akzeptieren und eine andere verwerfen. Der einzige Unterschied ist nur, mit welcher Methode man ein ruhigeres Gewissen hat, Bruder. Ich darf Dich z. B. niemals kritisieren, dass Du die Methode der Befolgung des Stellvertreters folgst, denn sie ist durch Imam Khameeni legitimiert und korrekt und die sicherste Methode ohne Eigenverantwortung. Alle anderen Methoden setzen eine gewisse Eigenverantwortung voraus, sind jedoch nicht falsch.
Zitat von Muhsin ibn Batul Wenn man aus irgendeinem Grund nicht fähig ist diese Fatwa zu verstehen, oder Verständnis-Schwierigkeiten hat, dann ist man verpflichtet, entweder nochmal das Büro zu kontaktieren, oder noch einfacher: das zu tun, was im Zusatz steht und zwar: "wendet euch an Ayatollah Ramazani!"
Mein lieber Bruder, es geht nicht um das Nichtverstehen, sondern darum, dass einige Geschwister einer anderen, zulässigen Methode folgen.
Zitat von Muhsin ibn Batul Er ist der einzige der befugt ist Fatwas auszulegen, wir sind es nicht! Keiner von uns ist es! Das einzige was wir dürfen ist, einem Experten der in einem Bereich wissender ist als Imam Khamenei, zu folgen, aber das fällt ja weg, nach deinen Worten, da es nur um die Interpretation geht.
Es geht lediglich um das Verständnis einer Fatwa. So können auch zwei Stellvertreter ein- und dieselbe Fatwa verschieden auslegen und so zu verschiedenen Schlüssen kommen, wie vor einigen Jahren in Österreich und Deutschland passiert ist, als beide Vertreter Imam Khameneis zwei verschiedene Tage ankündigten. Dennoch lag keiner der Beiden falsch, da beide nach ihrem besten Wissen und Gewissen gehandelt haben. Die Frage stellt sich für die Muqallideen, welche Methode sie befolgen möchten nach bestem Wissen und Gewissen.
Zitat von Muhsin ibn Batul Es handelt sich hierbei um eine Fiqh Angelegenheit, meine Lieben, nicht um eine Glaubenssache, so dass nicht jeder religiös Erwachsene für sich entscheiden kann, was für ihn am logischsten ist! Ich glaube hier werden diese zwei Dinge miteinander verwechselt und das nimmt verherrende Züge! Es ist unmöglich, dass Imam Khamenei sagt: es ist jedem selbst überlassen zu entscheiden, wann er den Monat Ramadan für sich verkündet, das widerspricht jeglicher Logik und dem islamischen Verständnis, denn das ist so, als würde Imam Khamenei sagen: du darfst für dich selbst entscheiden ob es für dich logischer ist Fisch ohne Schuppen zu essen oder nicht.
Nein mein Bruder, man darf zwei unterschiedliche Sachen nicht miteinander vergleichen. Bei dem Monatsanfang geht es um die Gewißheit des Muqallids. Siehe dafür:
F. 868: Ist in den Fällen, in denen es erlaubt ist, einem beliebigen Staat bezüglich der Sichtung der Neumondsichel zu folgen und die Veröffentlichung als wissenschaftlicher Maßstab für die Feststellung der Neumondsichel in anderen Ländern betrachtet werden kann, der islamische Zustand dieser Regierung eine Voraussetzung, oder ist es möglich, auch dann danach zu handeln, wenn die Regierung unterdrückerisch und ausschweifend ist?
A: Maßgebend hierbei ist das Erlangen der Gewißheit über die Sichtung in einem Gebiet, das für den religiös Erwachsenen als genügend annehmbar ist.
F. 862: Wie Sie wissen, haben die meisten gütigen Gelehrten die Feststellung des Anfangs vom Monat Schawwal in ihren religiösen Regelwerken nach fünf Methoden festgelegt, und darunter ist nicht die Feststellung des (religionsgesetzlich) Regierenden enthalten. Wenn diesem so ist, wie können dann die meisten Gläubigen das Fasten brechen, wenn lediglich die großen Vorbilder der Nachahmung den Anfang vom Monat Schawwal feststellen? Und was ist die religiöse Verpflichtung desjenigen, der die Gewißheit über die Feststellung der Neumondsichel mit dieser Methode nicht erlangt?
A: Wenn der (religionsgesetzlich) Regierende über die (Sichtung der) Neumondsichel nicht geurteilt hat, dann ist allein die Feststellung durch jemand anderen nicht genügend für die übrigen (Gläubigen), um ihm zu folgen, außer bei einem folgt daraus die Gewißheit über die Feststellung der Neumondsichel.
Das Wort für "religionsrechtlich Regierender" lautet hier Hakim-e-Shar'i. Wer das ist, definiert Imam Khamenei in einer Fatwa auf der offiziellen Seite (Unter Newly asked questions/Jurisprudential terminology/Who is the Authorized Religious Authority?):
Q: According to your esteemed opinion, what is meant by the word hākim of shar‘ (the authorized religious authority), is he the same mujtahid I follow in my taqlīd or somebody else?
A: The authorized religious authority is the leader of Muslims who, in addition to his being qualified as marji‘, assumes the office of leadership of the nation. That is, if the country is governed by an Islamic government. Regarding the countries/regions that are actually not under the control of the leader of Muslims, there is no objection that the people living there refer to the qualified mujtahid they follow in taqlīd.
Er sagt in dem Fatwa im letzten Satz, dass "es kein Hindernis" für die Leute, die nicht unter der Region leben, die im Geltungsbereich des Wali al-Amrs ist, ihrem Marja zu folgen. Nun muss hier aber jeder für sich entscheiden, ob sein Aufenthaltsort unter dem Geltungsbereich des Wali al-Amrs fällt oder nicht. Und selbst wenn nicht, ist hier keine Rede davon, dass es ein Hindernis ist, dem Wali al-Amr auch an solchen Orten zu folgen. Und weiterhin, wenn jemand in solch einem Nicht-Geltungsbereich der Muqallid des Imams ist, so ist hier die Erlaubnis, ihm folge leisten zu dürfen ("there is no objection that the people living there refer to the qualified mujtahid they follow in taqlīd.").
Zitat von Muhsin ibn Batul Abgesehen davon, vergessen wir hier einen sehr wichtigen Punkt: die Einheit!
Lieber Bruder, genau das ist der Punkt. Die Einheit liegt darin, dass die Muqallideen sich gegenseitig respektieren und achten, auch wenn der andere nicht der Methode folgt, die man für sich selber als korrekt ansieht, selbst wenn sie riskanter ist.
Zitat von Muhsin ibn Batul Gehen wir davon aus, dass es tatsächlich auf mysteriöse Art und Weise erlaubt ist, dass jeder für sich den Monat Ramadan ankündigt.
Das tut niemand. Jeder folgt Imam Khamenei.
Zitat von Muhsin ibn Batul Anstatt dass man dem Vertreter von Imam Khamenei, den er selbst auserwählt hat folgt und alle dazu aufruft, hat man mit dieser anderen Interpretation gespalten und viel Stoff für Streiterein gegeben, da es nun mal nur eine korrekte Interpretation geben kann, und jeder das Richtige tun will.
Interessant wäre die Meinung des Vertreter zu der besagten Methode. Jeder kann sich an ihn wenden.
Zitat von Muhsin ibn Batul Man hätte zu mindest dazu aufrufen können dem Stellvertreter von Imam Khamenei zu folgen und für sich selbst privat der Meinung folgen können, die man für richtig hält, das hätte keiner gemerkt.
Bruder Muhsin ibn Batul, niemand hat dazu aufgerufen, dem Mondsichtungsausruf Imam Khameneis zu folgen, stets wurde empfohlen dem Stellvertreter in Deutschland folge zu leisten. Eine Meinung zu äußern oder darüber zu diskutieren ist kein Vergehen.
Zitat von Muhsin ibn Batul So hätte man den ganzen Streit der letzten Jahre verhindert und niemanden dazu verleitet Haram zu begehen, denn wenn nun rauskommt - spätestens am Tag des jüngsten Gerichts -, dass es verboten ist jemand anderem als dem Stellvertreter zu folgen, dann wird die Person, die das veröffentlicht und verbreitet hat, die große Verantwortung für jeden tragen müssen, der auf diese Meinung gehört oder sich davon beeinflussen lassen hat, weil er der Person vertraut.
Es gibt keinen Zwang im Glauben und man kann niemanden dazu zwingen irgendwas zu glauben.
Ich weiß was Du meinst . Aber wenn es keinen Beleg dafür geben würde, dass es erlaubt ist andere Kriterien zu befolgen, so würden jene Muqallideen niemals die andere Methode anwenden. Eine Fatwa, die davon abweicht, dass man dem Stellvertreter folgen muss wurde schon genannt. Zahlreiche andere findet man in Imam Khameneis Risalah. Dennoch ist es am sichersten und empfehlenswertesten, dem Stellvertreter Imam Khameneis in dieser Angelegenheit zu folgen. Alles andere kann nur auf eigene Verantwortung befolgt werden und niemand darf jemand anderen dazu zwingen. Aber darüber in geschwisterlicher (!) Atmosphäre zu diskutieren, ist nicht veboten. Und in der geschwisterlichen Atmosphäre, dem Respekt untereinander und der Liebe zueinander unter den Anhängern des Imam liegt die Einheit.
Falls irgendetwas von meinem Geschriebenen hart herüberkam, entschuldige ich mich dafür. Im Text erkennt man leider keine Emotionen und bei diesem Thema Smileys zu benutzen erscheint mir reichlich unseriös. Aber glaube mir bitte, lieber Bruder, kein einziges Wort in diesem und den oberen Beiträgen von mir ist aus Argwohn, Hass, Selbstverteidigung oder Abneigung geschrieben. Im Gegenteil. Weil Du für mich ein wertvoller Bruder und ein Anhänger unseres geliebten Imam bist, habe ich versucht ein wenig Licht in die Thematik zu bringen, weil ich weiß, dass auch Du aufrichtig gefragt hast. Deshalb verzeih mir bitte.
Zitat ... oder mit dem Urteil des (religionsgesetzlich) Regierenden.
Damit ist der religionsgesetzlich Regierende in einem islamischen Staat gemeint. Das ist eine lokale Einschränkung auf den Iran. Der Wali al-Faqih ist nicht der Regierende in Deutschland. In der nachfolgenden Fatwa wird das auch ganz deutlich erklärt, damit niemand sagen kann: "Ja, aber für mich regiert Imam Khamenei auch in Deutschland." Es geht nämlich nicht nur darum, ob Imam Khamenei der Mardscha ist, sondern auch um das Land in dem eine islamische Regierung herrschen muss. Siehe die folgende Fatwa:
ZitatThe authorized religious authority is the leader of Muslims who, in addition to his being qualified as marji‘, assumes the office of leadership of the nation. That is, if the country is governed by an Islamic government.
Hier wird nochmals gesagt das mit "religionsgesetzliche Regierender", ein Marschda at-Taqlid gemeint ist, der zugleich Wali al-Faqih ist in einem Land mit einer islamischen Regierung. Damit ist z.B. die Islamische Republik Iran gemeint, aber niemals Deutschland.
ZitatNun muss hier aber jeder für sich entscheiden, ob sein Aufenthaltsort unter dem Geltungsbereich des Wali al-Amrs fällt oder nicht.
Diese Interpretation kann ich absolut nicht nachvollziehen. Das ist eine freie Eigeninterpretation, die nicht auf den Fatwas basiert. In den zwei obigen Fatwas werden drei Kriterien genannt (1. Mardscha at-Taqlid 2. Wali al-Faqih 3. Islamische Regierung) Du aber schreibst, dass "jeder für sich entscheiden" müsste "ob sein Aufenthaltsort unter dem Geltungsbereich des Wali al-Amrs fällt oder nicht." Wie kommst du darauf? Die Fatwas haben drei klare Kriterien genannt und du willst Deutschland einfach zur Islamischen Republik Iran zählen?! Hier gibt es weder einen Mardscha at-Taqlid der Wali al-Faqih ist, noch eine islamische Regierung an der Macht. Diese Interpretation ist meiner Meinung nach absolut falsch. Du zitierst zwar einige Fatawa, aber deine Interpretation basiert nicht auf den Fatawa.
Zitat ... oder mit dem Urteil des (religionsgesetzlich) Regierenden.
Damit ist der religionsgesetzlich Regierende in einem islamischen Staat gemeint. Das ist eine lokale Einschränkung auf den Iran. Der Wali al-Faqih ist nicht der Regierende in Deutschland. In der nachfolgenden Fatwa wird das auch ganz deutlich erklärt, damit niemand sagen kann: "Ja, aber für mich regiert Imam Khamenei auch in Deutschland." Es geht nämlich nicht nur darum, ob Imam Khamenei der Mardscha ist, sondern auch um das Land in dem eine islamische Regierung herrschen muss. Siehe die folgende Fatwa:
ZitatThe authorized religious authority is the leader of Muslims who, in addition to his being qualified as marji‘, assumes the office of leadership of the nation. That is, if the country is governed by an Islamic government.
Hier wird nochmals gesagt das mit "religionsgesetzliche Regierender", ein Marschda at-Taqlid gemeint ist, der zugleich Wali al-Faqih ist in einem Land mit einer islamischen Regierung. Damit ist z.B. die Islamische Republik Iran gemeint, aber niemals Deutschland.
ZitatNun muss hier aber jeder für sich entscheiden, ob sein Aufenthaltsort unter dem Geltungsbereich des Wali al-Amrs fällt oder nicht.
Diese Interpretation kann ich absolut nicht nachvollziehen. Das ist eine freie Eigeninterpretation, die nicht auf den Fatwas basiert. In den zwei obigen Fatwas werden drei Kriterien genannt (1. Mardscha at-Taqlid 2. Wali al-Faqih 3. Islamische Regierung) Du aber schreibst, dass "jeder für sich entscheiden" müsste "ob sein Aufenthaltsort unter dem Geltungsbereich des Wali al-Amrs fällt oder nicht." Wie kommst du darauf? Die Fatwas haben eine klare Grenze gezogen und du willst Deutschland einfach zur Islamischen Republik Iran zählen?! Hier gibt es weder einen Mardscha at-Taqlid der Wali al-Faqih ist, noch eine islamische Regierung an der Macht. Mit deiner Interpretation ignorierst du die drei Kriterien.
Lieber Bruder, auf die Schlussfolgerung komme ich, weil ein Titel des Hakim-e-Shar'i auch "Wali al amril-Muslimeen" ist und dieser Titel ist ja nicht eingeschränkt. Ansonsten könnte es auch "Wali al amril-Iraniyoon" heißen. Wenn er das Oberhaupt der Muslime ist, dann kann man davon ausgehen, dass er das Oberhaupt aller Muslime ist (und das unabhängig vom Ort)- ob sie dies akzeptieren oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass er ihr Wali al Amr ist. Imam Ali (a.) war auch Imam, obwohl ihn während der ersten Kalifenzeit die Mehrheit der Muslime nicht als Oberhaupt anerkannt hat. So bin ich auf meine o.g. Schlussfolgerung gekommen (achso, Deutschland habe ich natürlich nicht zur IRI gezählt. Gemeint war eben dieser Geltungsbereich des Wali al-Amril Muslimeen, der unabhängig vom Ort gilt).
Oder aber man sagt, dass der Hakim-e- Shar'i nicht Wali al-Amr der Muslime ist. Selbst dann kann man auf dieselbe Schlussfolgerung zurückkommen. Wie das? Aus derselben Fatwa:
ZitatThe authorized religious authority is the leader of Muslims who, in addition to his being qualified as marji‘, assumes the office of leadership of the nation. That is, if the country is governed by an Islamic government.
Soweit hast Du recht lieber Bruder. Aber wie gesagt, am Ende der Fatwa wird noch ein weiterer Punkt erwähnt:
Regarding the countries/regions that are actually not under the control of the leader of Muslims, there is no objection that the people living there refer to the qualified mujtahid they follow in taqlīd.
Auf deutsch würde das grob übersetzt bedeuten:
Was die Länder/Regionen anbelangt, die sich eigentlich nicht unter der Kontrolle des Oberhauptes der Muslime befinden, gibt es kein Hindernis, dass die dort lebenden Menschen sich an den qualifizierten Mujtahid wenden, dem sie im Taqlid folgen.
Wenn nun jemand Imam Khamenei im Taqleed folgt, kann er sich an ihn wenden. Der Imam verbietet an keiner Stelle die kontroverse Methode des Monatsbeginns - auch nach Anfrage nicht. Tut mir leid, dass ich es nicht richtig erklären konnte im vorigen Beitrag. Wenn ich es immer noch nicht geschafft habe, möchte ich mich dafür entschuldigen.
Aber wie schon mehrmals erwähnt wurde, ist es auf jeden Fall richtig, dem Stellvertreter Imam Khameneis in dieser Angelegenheit zu folgen und dazu hat Imam Khamenei bereits eine klare Erlaubnis erteilt, die den Muqallid auch von jeglicher Eigenverantwortung entbindet. Und vor allem können wir alle dankbar dafür sein, dass wir so einen bescheidenen und heiligen Menschen wie Ayatollah Riza Ramazani bei uns haben. Es wäre schön, wenn Ihr die Fatwa hier reinstellen könntet für alle Geschwister.
ZitatLieber Bruder, auf die Schlussfolgerung komme ich, weil ein Titel des Hakim-e-Shar'i auch "Wali al amril-Muslimeen" ist und dieser Titel ist ja nicht eingeschränkt. Ansonsten könnte es auch "Wali al amril-Iraniyoon" heißen. Wenn er das Oberhaupt der Muslime ist, dann kann man davon ausgehen, dass er das Oberhaupt aller Muslime ist (und das unabhängig vom Ort)- ob sie dies akzeptieren oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass er ihr Wali al Amr ist. Imam Ali (a.) war auch Imam, obwohl ihn während der ersten Kalifenzeit die Mehrheit der Muslime nicht als Oberhaupt anerkannt hat. So bin ich auf meine o.g. Schlussfolgerung gekommen (achso, Deutschland habe ich natürlich nicht zur IRI gezählt. Gemeint war eben dieser Geltungsbereich des Wali al-Amril Muslimeen, der unabhängig vom Ort gilt).
Genau diese Aussage widerspricht aber der Fatwa. Die Fatwa besagt nämich, dass der Hakim-e-Shar'i das Amt der Führerschaft einer Nation inne hat und dieses Land eine islamische Regierung besitzt. Das sind die genannten Bedingungen. Du setzt dich aber mit deiner Eigeninterpretation darüber hinweg. Der Geltungsbereich des Wali al-Amril Muslimeen wird in dieser speziellen Angelegenheit eingeschränkt. Wenn du im Recht wärst, würde dort stehen: "Wenn der Wali al-Amril Muslimeen den Ramadan verkündet gilt diese Verkündigung für alle seine Anhänger unabhängig ihres Aufenthaltsorts." So simpel wäre die Fatwa, wenn du recht hättest. Dann bräuchten wir auch nicht jedes Jahr darüber zu reden. Du bräuchtest auch nicht 3-4-5 Fatwas zur Begründung deiner Meinung, sondern eine simple und klare Fatwa.
ZitatRegarding the countries/regions that are actually not under the control of the leader of Muslims, there is no objection that the people living there refer to the qualified mujtahid they follow in taqlīd.
Auf deutsch würde das grob übersetzt bedeuten:
Was die Länder/Regionen anbelangt, die sich eigentlich nicht unter der Kontrolle des Oberhauptes der Muslime befinden, gibt es kein Hindernis, dass die dort lebenden Menschen sich an den qualifizierten Mujtahid wenden, dem sie im Taqlid folgen.
Deine Übersetzung ist nicht richtig. "actually" heißt in diesem Zusammenhang nicht "eigentlich", sondern "gegenwärtig/unmittelbar/derzeitig". Die Fatwa heißt richtig übersetzt: "Bezüglich der Länder/Regionen, die gegenwärtig nicht unter der Kontrolle des Führers der Muslime stehen, gibt es keinen Einwand, dass die dort lebenden Menschen ihrem qualifizierten Mudschtahid im Taqlid folgen."
Es wird hier nochmal klar, dass geographisch unterschieden wird zwischen Menschen, die in einem islamischen Staat unter einer islamischen Regierung leben und "dort lebenden Menschen", womit wir gemeint sind, die im Ausland leben unter einer nichtmuslimischen Regierung. Diese letzten Sätze der Fatwa besagen nichts weiteres, als dass jeder Muslim im Ausland seinem Mardscha im Taqlid folgen kann. Das bedeutet aber niemals, dass man sein Fasten mit Imam Khamenei beginnen oder enden kann im Ausland, ohne alle Kriterien zu berücksichtigen (z.B. geographische Lage, Mond, Horizont, ...)! Davon ist überhaupt nicht die Rede. Sich an Imam Khamenei zu wenden, als "Imam Khamenei direkt zu befolgen" zu interpretieren hat nichts mehr mit der Fatwa zu tun.
Zitat von IslamicREV Es wird hier nochmal klar, dass geographisch unterschieden wird zwischen Menschen, die in einem islamischen Staat unter einer islamischen Regierung leben und "dort lebenden Menschen", womit wir gemeint sind, die im Ausland leben unter einer nichtmuslimischen Regierung.
Hmm? Hier stellt sich mir eine Frage:
Gesetz dem Fall der neue Bundestags Präsident der Vorgestern vereidigt wurde ruft die Islamische Republik Deutschland auf und steht von nun an unter der Regentschaft des Waliyul Amr, könnte man dann mit dem Imam sein Fasten brechen?
ZitatGesetz dem Fall der neue Bundestags Präsident der Vorgestern vereidigt wurde ruft die Islamische Republik Deutschland auf und steht von nun an unter der Regentschaft des Waliyul Amr, könnte man dann mit dem Imam sein Fasten brechen?
Diese Frage musst du an das Büro von Imam Khamenei stellen. Das kann dir niemand beantworten, außer das Büro. Deutschland und Iran liegen nämlich geographisch gesehen weit auseinander und ob diese Länder denselben Horizont haben oder nicht oder ob die Geographie bei diesem Beispiel keine Rolle spielt, kann nur das Büro beantworten.
Wenn ich aber darauf antworten müsste, wäre meine Antwort: Nein. Du kannst den Waliyul Amr nicht folgen, weil es zwischen Iran und Deutschland einen geographischen Unterschied gibt. Die geographische Lage ist nämlich ebenfalls ein wichtiges Kriterium für den Beginn und das Ende des Fastenmonats. Ayat. Ramazani würde als Vertreter des Rahbars den Ramadan für Deutschland erklären, genauso wie es aktuell ist (lokale Sichtung).
Hat Imam Khamenei je gesagt: Der Ramadan ist vorbei nur für Iran oder für die und die Stadt ab der Grenze von Türkei bis Ende Iran? Hat er gesagt: Eido mobarak für alle, die im Iran wohnen? Nein. Wa salam
ZitatHat Imam Khamenei je gesagt: Der Ramadan ist vorbei nur für Iran oder für die und die Stadt ab der Grenze von Türkei bis Ende Iran? Hat er gesagt: Eido mobarak für alle, die im Iran wohnen?
Das ist eine sehr schwache Argumentation, Schwester, doch trotzdem möchte ich sie gern kurz widerlegen, damit wir nicht lange damit aufgehalten werden:
Imam Khamenei's Büro zum Eid ul Fitr: "The great, faithful Iranian people staged the ceremonies of Eid al-Fitr occasion Saturday nationwide, taking the opportunity to celebrate the dignity of a nation."
Damit sollte das widerlegt sein. Lasst uns bitte nicht näher auf diese Argumentation eingehen, weil wir uns sonst zu sehr mit solchen Kleinigkeiten aufhalten, die eigentlich unwichtig sind.
ZitatHat Imam Khamenei je gesagt: Der Ramadan ist vorbei nur für Iran oder für die und die Stadt ab der Grenze von Türkei bis Ende Iran? Hat er gesagt: Eido mobarak für alle, die im Iran wohnen? Nein. Wa salam
Ich habe das Gefühl, dass die Sache so lange gedreht und gewendet wird und aus allen möglichen Richtungen interpretiert wird, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. So als würde man etwas hineininterpretieren wollen und man versucht alles mögliche in diese Richtung zu interpretieren. Statt eine simple Fatwa zu posten, wo es genau so steht wie man es meint. Obige Frage und andere Denkspielchen ersetzen aber keine Fatwa.
Wenn ihr Recht hättet würdet ihr eine simple Fatwa posten, wo es genau so steht wie ihr es sagt. Wenn die Argumente stark wären und ein richtiges Fundament hätten, würde ein einziger Beitrag reichen und wir würden sagen: "Ja, diese Methodik kann man nachvollziehen und wer danach handeln möchte, soll es tun." Aber das Gegenteil ist der Fall. Stattdessen gibt es lange Eigeninterpretationen und kurze Fragen, die man im Raum offen stehen lässt, anstatt das Büro anzuschreiben und die Antwort für alle zu posten. Hier ignoriert man das Büro einfach und gibt sich selber eine Antwort. Wenn Imam Khamenei sagt "Eid Mobarak", dann müsste es ja weltweit gelten, weil er nicht sagt "Eid Mobarak Iran". Wenn Imam Khamenei ... dann müsste ja ... Interpretationen über Interpretationen.
Bruder Muhsin hat das Zitierte in seinem Beitrag wunderbar widerlegt. Da sehe ich kluge Argumente und starke Beweise. Aber hier wird etwas hineininterpretiert, in das was der Imam nicht gesagt hat. Das Nichtgesagte wird als "Beweis" für die eigene Meinung aufgeführt. Das überzeugt mich nicht, dass macht mich sprachlos ...