Ich weiß nicht ob es den Muslimen in Österreich bewusst ist aber wenn ein Patient im Krankenhaus stirbt und keine Erklärung abgibt, dass er seine Organe behalten will werden ihm Organersatzteile entnommen:
Die gesetzliche Regelung – Österreich (Krankenanstaltengesetz 1982) § 62 a Entnahme von Organen oder Organteilen Verstorbener zum Zweck der Transplantation.
Zitat (1) Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wieder herzustellen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene, oder, vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter, eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat.
In einem Lehrbuch für Pathologie ist vermerkt:
Zitat"Die Organentnahme ist gestattet, wenn dem Arzt ein Widerspruch des Verstorbenen unbekannt geblieben ist. Dies wird rechtlich als Widerspruchsregelung bezeichnet."
Allerdings gibt es 3 Wege, den Widerspruch gegen den Organraub *räupsl* die Organentnahme zu äußern:
1. Mitführen eines Schriftstück bei den Dokumenten in dem Vermerkt ist, dass man gegen die Organentnahme ist,
2. Mitteilung des Widerspruchs an die Verwandte im Sinne einer letztwilligen Verfügung,
3. Eintragung in das zentrale Widerspruchsregister.
Das österreichische Bundesinstitu für Gesundheitswesen hat einen Widerspruchsregister eingerichtet. Seit 01.01.1995 existert ein EDV_gestütztes Zentralregister, in dem sich alle Personen registrieren lassen können, die einer allfälligen Organtentnahme widersprechen wollen. Krankenhäuser, die Organentnahmen durchführen, können rund um die Uhr telefonisch anfragen, ob ein Widerspruch abgegeben wurde.
In Deutschland ist es Gott sei Dank "noch" nicht so obwohl - ausser im Bundesland Bremen soviel ich weiß.