dadurch, dass diese Handlung unter Strafe steht, bedeutet nicht, dass der Täter nur gemäß dieser Norm bestraft wird. Die Konsequenzen (Körperverletzung,Totschlag etc..) dieser Handlung würden ja mitgeprüft, sodass ich mir durchaus vorstellen kann, dass § 328 I 2 StGB hinter anderen Normen zurücktreten würde und die Strafe viel höher ausfällt. Hinzu kämen u.a. auch mögliche Schadensersatzansprüche evtl.Schmerzensgeld.