Also was passiert, weiß ich nicht genau, aber was ich an Fatwa (bei Imam Khamenei) dazu herausgefunden habe ist:
F. 761: Ist das Testament Pflicht, so dass ein Mensch mit dessen Unterlassung sündig wird?
A: Wenn es bei ihm Hinterlassenschaft und Anvertrautes für Andere gibt oder (andere) Menschen oder Allah, der Erhabene, Rechte bei ihm hatten und es ihm zu seinen Lebzeiten nicht möglich war, diese zu verrichten, dann ist er verpflichtet, dieses testamentarisch festzulegen, ansonsten ist ein Testament keine Pflicht.
Imam Sadiq (a.) sagte: "Es ist nicht richtig für einen Muslim schlafen zu gehen, ohne ein Testament vorbereitet und es unter sein Kopfkissen gelegt zu haben."
Dazu habe ich nichts herausgefunden, aber jeder hat doch irgendetwas? Und wenn die Verantwortung darüber nicht in deiner Hand ist, sondern in einer anderen, dann verfügt derjenige eben darüber...
Zitat von Zeynep-Zehra A: [...] oder Allah, der Erhabene, Rechte bei ihm hatten und es ihm zu seinen Lebzeiten nicht möglich war, diese zu verrichten, dann ist er verpflichtet, dieses testamentarisch festzulegen, ansonsten ist ein Testament keine Pflicht.
wer kann denn von sich behaupten, dass Allah (swt) ihm gegenüber kein Recht offen hat? Vor allem: selbst wenn die Masumin (a.) ein Testament hatten, dann sollten wir erst recht eins haben. Übrigens: wo kann man feststellen lassen, ob ein Testament rechtskräftig ist oder nicht (sowohl aus islamischer, als auch aus deutscher Sicht)?
Zitat von Zeynep-Zehra A: [...] oder Allah, der Erhabene, Rechte bei ihm hatten und es ihm zu seinen Lebzeiten nicht möglich war, diese zu verrichten, dann ist er verpflichtet, dieses testamentarisch festzulegen, ansonsten ist ein Testament keine Pflicht.
wer kann denn von sich behaupten, dass Allah (swt) ihm gegenüber kein Recht offen hat? Vor allem: selbst wenn die Masumin (a.) ein Testament hatten, dann sollten wir erst recht eins haben.
Ja, das denke ich allerdings auch. Alleine schon durch einen Fehler einem anderen Menschen gegenüber sind wir diesem etwas schuldig. Und eigentlich ist ja alles, was Allah einem gibt, nur "geliehen" und die Verantwortung liegt in unserer Hand. Aber wenn man sich jetzt noch nciht sicher ist, was womit geschehen soll, kann man dann einfach schreiben: "Meine Hinterlassenschaften überlasse ich ganz meinen Eltern." ?
Aber wenn man sich jetzt noch nciht sicher ist, was womit geschehen soll, kann man dann einfach schreiben: "Meine Hinterlassenschaften überlasse ich ganz meinen Eltern." ?
Wa salam
So einfach ist die Sache nicht. Wenn man ein "islamisches" Testament macht, darf man doch ohnehin nur über 1/3 seines Besitzes frei entscheiden. 2/3 werden gemäß der Erbfolge im Islam aufgeteilt.
Aber wenn man sich jetzt noch nciht sicher ist, was womit geschehen soll, kann man dann einfach schreiben: "Meine Hinterlassenschaften überlasse ich ganz meinen Eltern." ?
Wa salam
So einfach ist die Sache nicht. Wenn man ein "islamisches" Testament macht, darf man doch ohnehin nur über 1/3 seines Besitzes frei entscheiden. 2/3 werden gemäß der Erbfolge im Islam aufgeteilt.
das machts ja noch einfacher, vor allem wenn es nichts wie "Besitz" gibt