Wenn eine Frau und ein Mann die Ehe eingehen und jeweils Kinder aus früherer Ehe mitbringen, werden die Kinder zu der/dem "neuen" Mutter/Vater Mahrams, aber zu den "neuen" Geschwistern dann nicht oder?
Und wie ist es, wenn man nur die Milchmutter eines Kindes ist, ist dann der Mann dieser Frau Mahram des Kindes?
Die einzigen, die einer Frau Mahram sind: Ehemann, Vater, Großvater, Urgroßvater usw., Sohn, Enkel, Urenkel usw., Schwiegervater, Schwiegersohn, Stiefsohn, Bruder, Neffe (Sohn des eigenen Bruders oder Schwester), Onkel (Bruder des Vaters oder der Mutter) und Milchbruder.
Die einzigen, die einem Mann Mahram sind: Ehefrau, Mutter, Großmutter, Urgroßmutter usw., Tochter, Enkel, Urenkel usw., Schwiegermutter, Schwiegertochter, Stieftochter, Schwester, Nichte (Tochter des eigenen Bruders oder Schwester), Tante (Schwester des Vaters oder der Mutter), Amme (Nährmutter) und Milchschwester.
Aus dem Text kann man herausnehmen, dass in den beiden Fällen, die du genannt hast, sie zueinander Namahram sind. Zu der ersten Frage: Da sie nicht von den gleichen Eltern bzw. mindestens von einem Eltern teil sind, können sie miteinander heiraten und somit sind die Namahram zueinander.