gestern hat ein bruder mich gefragt, wie das eigentlich mit solchen Namen ist, also vor allem Abdulhasan oder Abdulhusain. diese namen werden ja als vornamen vergeben, ist das erlaubt, angesichts der Tatsache, dass man eigentlich Abdullah sein sollte? also die übersetzung wäre ja Diener von Hasan oder Diener von Husain, Friede sei mit ihnen beiden, damit haben wir uns dann weitergeholfen. dagegen spricht ja nichts, im gegenteil, das ist ja sogar sehr gut, wenn man es für die Nähe Allahs macht bzw. ist. Z.B. Abafazl al Abbas. Friede sei mit ihm, hat sich ja geehrt gefühlt Imam al Husain zu dienen, also ein Abd für Husain zu sein, obwohl er sogar sein Halbbruder war. Aber Dienerschaft hat ja auch immer was mit Unterwerfung zu tun, oder nicht? Gibt es noch andere Aspekte, die wir übersehen haben?
Scheikh Abdul-Hameed al-Muhajer (H) hatte auf diese "Kritik" geantwortet, als es um seinen Lehrer Scheikh Abdul-Zahraa Kaa'bi (Allah möge seine Seele mit Seiner Barmherzigkeit umfassen) ging. Er erklärte es u.a. so, wie ihr es schon sehr schön herausgearbeitet hat und fügte hinzu, dass die Unterwerfung nur Allah vorbehalten ist, während die Dienerschaft des Gehorsams durchaus den Menschen entsprechen darf. Kurz: Dienerschaft der Unterwerfung nur Allah und Dienerschaft des Gehorsams zu Propheten, Gesandten, Imamen etc.
Diesbezüglich ist mir folgende Fatwa von Sayyed Sistani bekannt:
Frage: Kann ich meinen Sohn den Namen Abdul Hussayn oder Abdul Zahra geben? Kann ich mir diesen Namen auch selber geben? Antwort: Es besteht kein Problem darin.
ja, genau. einer der größten gelehrten des Libanon und Vordenker des islamischen Widerstandes sowie Autor u.a der Werke "Die Konsultationen" oder "Abu Hureira" (die kenne ich, weil es die ja auch auf deutsch gibt )