mich würde interessieren, ob es ok ist, einer Person, die zwar geistig in der Lage ist zu beten, aber körperlich nicht mehr in der Lage ist Wudhu/Tayyamum durchzuführen, für diese Wudhu oder Tayyamum zu machen.
Ich meine damit in der Form, daß ich die Gebetswaschung am Körper dieser Person mit der Niyya durchführe - also ich wasche das Gesicht, Hände, überstreiche den Kopf usw. -, das diese Person die rituelle Reinheit zum Gebet erreicht.
sorry, musste erst nachschauen. Also Imam Khomeini schreibt:
Wer nicht selbst Wudhu nehmen kann, sollte sich einen Helfer holen, der ihm das Wudhu ermöglicht. Wenn der Helfer ein Entgelt will, soll man es ihm geben, wenn man dazu in der Lage ist. Aber die Absicht soll (der Betroffene) selbst fassen und mit der eigenen Hand Mash machen (also Kopf und Füße überstreichen). Wenn er das nicht kann, soll der Helfer seine Hand nehmen und über die zu überstreichende Stelle führen. Wenn das auch nicht möglich ist, soll der Helfer von seiner (d.h. der betroffenen Person) Hand Feuchtigkeit nehmen und über Kopf und Füße Mash machen.
Er (der Wudhu-Nehmende) soll jede Handlung des Wudhu, die er selber auszuführen in der Lage ist, auch ausführen und keine Hilfe dabei in Anspruch nehmen.
Für den Wudhu-Verrichtenden soll es kein Problem darstellen, Wasser zu benutzen.
Jemand, der fürchtet, dasss er krank wird, wenn er Wasser benutzt oder dass er dann kein Wasser mehr hat (bei Wasserknappheit), soll kein Wudhu machen. Sogar wenn er nicht wusste, dass das Wudhu ihm schadet, Wudhu nimmt und dann herausfindet, dass es ihm schadet, ist es für ihn vorsichtshalber Pflicht, Tayammum zu machen und damit zu beten, wenn er mit diesem W udhu schon gebetet hat, soll er es von neuem verrichten.
Also kurz gesagt, du kannst es so machen, nur muss die betreffende Person so viel wie sie eben kann selber verrichten.