warum erlaubt die Shia, dass der älteste Sohn die Gebete des Vaters nachholen kann, wenn doch jeder für sich verantwortwortlich ist und die eigenen Taten am jüngsten Tag beurteilt werden?
Ist es erlaubt laut Quran, oder gibt es Hadith dazu?
es wird ja auch sura yasin verlesen, oder an arme gespendet, oder dua für die person gemacht, die verstorben ist. das alles ist deshalb, weil die guten taten auch nach dem tode weiter berechnet werden. zb. bauen einige zu lebzeiten ein weisenhaus, oder schreiben ein buch, wovon menschen profitieren können, oder verschenken nur ein buch, was weiterverliehen wird, sodass andere davon profierieren, dies alles wird berechnet. und manche erziehen so gute kinder, die ein gutes mitglied der ummah sind. und so profitieren sie selber auch nach dem tod von diesen taten. was soll der mensch dafür, dass er frühzeitig verstorben ist und die früchte seiner harten arbeit nicht im leben genießen konnte? das wäre ungerecht von ALLAH, und ALLAH ist der gerechteste.
(habe gemerkt, dass man alles mit der gerechtigkeit ALLAHs begründen kann irgendwie )
danke Zehra, dass weiß ich alles. Wir helfen/erleichtern mit den Gebeten für Verstorbene Sura Yasin und auch al-Fatiha unseren Verstorbenen die Zeit nach dem Tod. . Aber die guten Werke, die nach dem Tode berechnet werden kommen im Ursprung von dem Verstorbenen selbst. Oder er hat vor dem Tod selbst bestimmt, dass zum Beispiel mit seinem Erbe dies oder jenes gutes gemacht werden soll.
Aber ich würde sehr gerne speziell wissen, warum das Nachholen von Gebet durch den ältesten Sohn erlaubt ist und vor allem aus welcher Quelle dieses abgeleitet wird. Hierbei handelt es sich um eine Verpflichtung eines jeden Menschen für sich selber. Und jeder muss sich für das Verrichten oder Nichtverrichten seiner Gebete selbst verantworten. Deshalb kann ich es nicht nachvollziehen. Wenn ich zum Beispiel an das Vollziehen der Hadsch denke, die man jemanden anderen übertragen kann, denn denke ich diese ist nur Verpflichtung, wenn man dazu befähigt ist. Beim Gebet oder beim Fasten muss das doch jeder für sich selber leisten.
Ich suche und suche, finde aber keine Quelle oder Hinweis und verstehe es nicht.
Edit: Habe gerade gelesen, dass nach Ayatollah Khameine nicht nur versäumte Pflichtgebete sondern auch versäumtes Fasten durch den ältesten Sohn nachgeholt werden muss.
es ist immer so eine Sache. Ich nehme mal an, dass es bei den anderen Maraje ´ähnlich gelagert ist. Selbst wenn du eine Quelle finden würdest, könntest du dann beurteilen, ob die sahih ist oder nicht? Für solche Sachen ist es vielleicht besser, einen Gelehrten zu fragen, auch wenn die Antwort kompliziert sein wird. Denn die leiten ihren Ijtihad nicht aus einem Vers und zwei, drei Hadithen ab.
ich hatte ehrlich gesagt gehofft, dass so eine wichtige Sache im Koran zu finden sei. Wenn ich mir vorstelle, dass ein Sohn die Verantwortung für seinen Vater übernehmen muss, sogar dazu verpflichtet ist, kann ich das nicht nachvollziehen.
Wenn der Vater es nicht so genau mit dem Gebet genommen hat, wie soll es dem Sohn dann möglich sein, seine eigenen und noch die des Vaters zu beten? Dann frage ich mich, wenn der Sohn es nicht schafft seiner Pflicht nachzukommen... ist dann dessen Sohn verpflichtet alles was sein Vater nicht geschafft hat nachzubeten?
Allah legt keiner Seele mehr auf, als sie tragen kann.
Ich habe zwei Gelehrte angeschrieben. Es ist für mich wichtig, da eine sunnitische Schwester mir die Frage gestellt hat.
wie es aussieht nicht. Habe noch keine Fatwa gelesen, wo geschrieben stand, das die älteste Tochter die versäumten Gebete der verstorbenen Mutter nachholen soll.
Irgendwie ein wenig ungerecht, wo doch Mann und Frau gleich sind vor Gott.
es hat nichts mit Bevorzugung zu tun, aber es kann durchaus mit der Stellung des Mannes als Wali zu tun haben, zumal die Nachholung der Gebete der Eltern eine Pflicht (für den ältesten Sohn) darstellt.
Aber dennoch ist die Tochter (oder jemand anders) nicht davon abgehalten, die Gebete der Eltern nachzubeten, nur ist sie, im Gegensatz zum ältesten Sohn, nicht dazu verpflichtet.
Man kann auch die Gebete anderer verstorbener Muslime nachbeten, egal ob als Mann oder Frau und ganz unabhängig davon, ob jene Verstorbenen zu den Verwandten gehören oder nicht. Da aber die Eltern eine Sonderstellung einnehmen, ist es für den ältesten Sohn verpflichtend, dass er ihre versäumten Gebete nachbetet.
hier war die Sprache von Ungerechtigkeit gegen über der Frau, aber man übersieht, dass der versorbene Vater auch eventuell die Gebete seines Vater nachholen musste. Und das geht immer so weiter. Zwar werden die gebete meines Mannes nachgebetet, aber mein Mann hatte auch die Gebete seines Vaters nachzubeten. Außerdem gilt diese Regel nur für Väter, die auch immer ihre Gebete sonst gebetet haben und vor hatten, die Gebete noch nachzubeten. Die Männer haben weniger die Möglichkeit zu beten als Frauen. Eine Frau hat nicht so viele Verpflichtungen wie der Mann. Sie kann quasi den ganzen Tag zu Hause beten. Wenn sie dennoch Gebete zum Nachholen hat, geschieht das meistens aus Faulheit. Außerdem darf eine Frau, soweit ich weiß, in ihr Testament reinschreiben, dass sie wünscht, dass ihre Gebete nachgeholt werden, oder nicht?
ZitatDie Männer haben weniger die Möglichkeit zu beten als Frauen. Eine Frau hat nicht so viele Verpflichtungen wie der Mann. Sie kann quasi den ganzen Tag zu Hause beten. Wenn sie dennoch Gebete zum Nachholen hat, geschieht das meistens aus Faulheit.
das ist jetzt ziemlich offtopic, aber ich glaube du weißt nicht, wie der Alltag einer Mutter mit mehreren Kindern aussieht, jedenfalls wenn sie noch klein sind.
ZitatAußerdem darf eine Frau, soweit ich weiß, in ihr Testament reinschreiben, dass sie wünscht, dass ihre Gebete nachgeholt werden, oder nicht?
natürlich. Außerdem könnte man es auch so herum betrachten, dass die Gebete der Mutter nicht nachgeholt werden müssen, weil sie schon durch das Aufziehen der Kinder soviel Sawab gesammelt hat.