ZitatDie rituelle Vollkörperreinigung ist u.a. der Ritus im Islam, der dazu dient nach einem großen Reinheitsverlust die rituelle Reinheit zu erlangen. Es gibt sieben rituelle Pflicht-Vollkörperreinigungen [ghusl]:
Die rituelle Vollkörperreinigung des Dschanaba-Zustandes, 1. nach der Regelblutung [haydh] 2. nach der Wochenbettblutung [nifas] 3. nach der Blutung außerhalb der Regel [istihaza], 4. nach der Berührung eines Verstorbenen, der noch nicht rituell gereinigt wurde, 5. die rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen selbst, 6. aufgrund eines entsprechend verpflichtenden Gelübdes [nadhr] , Schwurs oder Ähnlichem.
Zitat von Ameena-Malika:salam: Heißt es, man muss, bevor man ein Nadhr ablegt, sich durch Wudhu rituel reinigen?
Die rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] wird dann zur Pflicht, wenn es Bestandteil deines Nadhrs ist. Also wenn du dir beim Nadhr vorgenommen hast "ich werde dies und jenes tun und auch die rituelle Vollkörperreinigung machen", dann musst du dies und jenes tun und auch die rituelle Vollkörperreinigung durchführen. Aber wenn du dich nicht selbst dazu verpflichtet hast, musst du es nicht.
In dem zitierten Abschnitt geht es aber nicht um Wudhu, sondern um Ghusl. Deswegen verwirrt mich deine Frage ein bisschen
Ich ging davon aus, dass sobald man einen Schwur ablegt, man ghusl machen muss (ist ja auch eine rituelle Reinigung).
Damals, habe ich es bei meiner Konvertierung auch gemacht (wurde mir so gesagt, ich weiß ja nicht ob man es muss!!!), deshalb dachte ich, dass man es bei einen Schwur auch machen sollte. Die Shahada ist ja auch irgendwie ein Schwur, nur einen Gott zu dienen und zwar und dem Propheten (saws) zu folgen.