Muslim-Markt, 8.7.2008 - Kaum jemand hat erwartet, dass der Fragebogen des Innenministeriums zur Einbürgerung nicht antiislamisch sein wird. Dass er aber zu einer staatlichen Propaganda verkommt und gleichzeitig zum Beleg deutschen Bildungsnotstandes wird, dürfte einige überraschen.
Gestern veröffentlichte das Bundesinnenministerium einen Fragenkatalog zum Einbürgerungstest. Die Fragen wurden vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) der Humboldt Universität Berlin angeblich innerhalb eines Jahres entwickelt. Das IQB soll eine von allen 16 Bundesländern gemeinsam finanzierte Einrichtung sein, die eine hervorragende wissenschaftliche Qualität und nationale und internationale Reputation im Bereich der Entwicklung und Überprüfung von Bildungsstandards (z.B. PISA-Studie) besitzt und für die Kultusministerkonferenz arbeitet. Wenn letztere aussage stimmt, dann kann der Fragebogen nicht von jenem Institut stammen.
Bei dem Test handelt es sich - wie ausdrücklich darauf verwiesen wird - um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig sei. Schaut man sich die Fragen und die möglichen Antworten an, so ist festzustellen, dass der Bildungsnotstand in Deutschland offenbar seine Ursprünge an den Universitäten selbst hat und das Bundesinnenministerium sich nicht zu schade ist, mit solch einem Fragebogenkatalog offen zu legen, was er von Bildung hält. Aber urteilen Sie selbst! Hier einige Fragen zur Auswahl mit entsprechenden Anmerkungen. Es fängt schon mit der fünften Frage an:
Aufgabe 5: Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in ihre Wohnung lassen? Antwortmöglichkeiten: Postbote, Vermieter, Nachbar, Arbeitgeber
Kommentar: Das Besichtigungsrecht des Vermieters kann aber nicht so ohne weiteres "auf Verlangen" erfolgen. Er muss hierbei bestimmte Regeln einhalten! Zudem, falls der Vermieter gegen den Willen des Mieters die Wohnung besichtigen will, muss er auf gerichtlichem Wege die Duldung der Besichtigung erzwingen (LG Berlin WuM 1980, 185 f). Mit dieser Aufgabe soll offenbar der zukünftige Staatbürger gedanklich gleich einmal darauf vorbereitet werden, dass er nicht einmal in seiner eigenen Wohnung sicher sein kann.
Aufgabe 6: Wie heißt die deutsche Verfassung? Volksgesetz - Bundesgesetz - Deutsches Gesetz - Grundgesetz
Es gibt nicht wenige internationale Verfassungsrechtler, die die Meinung vertreten, dass ein Grundgesetz, welches niemals vom eigenen Volk durch direkte Abstimmung legitimiert wurde, die Voraussetzungen einer Verfassung nicht erfüllt. Um den Einpaukeffekt zu vertiefen wird die Frage in Aufgabe 11 modifiziert wiederholt.
Aufgabe 8: Was steht nicht im Grundgesetzt von Deutschland? Die Würde des Menschen ist unantastbar - alle sollen gleich viel Geld haben - jeder Mensch darf seine Meinung sagen - Alle sind vor dem Gesetz gleich.
Hier soll der zukünftige Bundesbürger wohl offensichtlich auf den kapitalistischen Charakter des bestehenden Systems eingeschworen werden, da eben nicht alle gelich viel Geld haben sollen! Es mutet aber etwas befremdend an, wenn die anderen "falschen" Ankreuzmöglichkeiten durchaus Wahres beinhalten. Denn zunächst einmal heißt es Grundgesetzt "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Wer ein Mensch ist bestimmt aber das Gesetz. So ist z.B. ein Embryo im Mutterleib offenbar kein Mensch und hat dementsprechend nicht einmal das Lebensrecht. Insofern stellt sich die Frage, wer mit "alle" ohne "Menschen" gemeint ist. Und dass die Meinungsfreiheit nicht für jeden in gleichem Maße gilt besagt der betreffende Artikel 5 selbst: "Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
Aufgabe 16: Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt? Bei der offiziellen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen - Bei Meinungsäußerungen über die Bundesregierung - bei Diskussionen über Religionen - bei Kritik am Staat.
Der gesetzeskundige Bürger weiß hier wirklich nicht, welche der vielen Möglichkeiten er ankreuzen soll. Denn schließlich besagt § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) (1) "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Auch bezüglich Religionen gibt es durchaus Einschränkungen der Meinungsfreiheit, die sinnvoll sind, wie sie z.B. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) festgelegt sind.
Aufgabe 17: Die deutschen Gesetze verbieten. Meinungsfreiheit der Einwohner, Petition der Bürger, Versammlungsfreiheit der Einwohner, Ungleichbehandlung der Bürger
Hier soll offensichtlich der Eindruck erweckt werden, dass jeder Bürger das Recht hätte, sich beliebig zu versammeln. Tatsache aber ist, dass das Grundgesetz die Versammlungsfreiheit der deutschen Staatsbürger garantiert und eben nicht aller "Einwohner". Oder soll hier der Eindruck erweckt werden, dass Nichtdeutsche keine "Einwohner" sind; einmal abgesehen davon, dass jener Begriff durchaus einer juristischen Klärung bedürfte. Die gleiche Ungenauigkeit findet sich in Aufgabe 19 zur Freizügigkeit, die ebenfalls nur für deutsche Staatsbürger garantiert ist!
Aufgabe 18: Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert? Die Unantastbarkeit der Menschenwürde - Das Recht auf Leben - Religionsfreiheit - Meinungsfreiheit.
Richtig entlarvend wirkt die Frage, da nur eine Antwort richtig sein darf: Dem Bürger wird ganz offen erklärt, dass sein Leben eben nicht Bestandteil der Menschenwürde ist und damit wohl offenbar antastbar ist.
Aufgabe 53: Was bedeutet "Rechstaat" in Deutschland? Der Staat hat Recht - Es gibt nur Rechte Parteien - Die Bürger entscheiden über Gesetze - Der Staat muss die Gesetze einhalten.
Dass Letzteres nicht immer der Fall ist, hat das Bundesverfassungsgericht und die aktuelle Politik in letzter Zeit oft genug nachgewiesen. Zudem stellt sich die Frage was mit "die Gesetze" gemeint ist, denn das internationale Recht wird auch schon lange mit Füßen getreten. Auch ist bei dem Bürger nicht klar, was mit "entscheiden" gemeint ist, denn eigentlich sollte der Bürger durchaus indirekt über Wahlen an der Gesetzgebung beteiligt sein, denn schließlich ist der der Souverän.
Aufgabe 59: Welche Parteien wurden in Deutschland 2007 zur Partei "die Linke"? CDU und SSW - PDS und WASG - CSU und FDP - Bündnis90/Die Grünen und SPD
Hier soll der zukünftige Bundesbürger gleich bei der Einbürgerung auf die Gefahr von Links hingewiesen werden und deren "Vergangenheit". Es sei darauf verwiesen, dass es keine andere Frage zu der Vergangenheit irgendeiner anderen Partei gibt, wie z.B. in welcher Partei waren nach dem Krieg die meisten Mitglieder mit nachgewiesener Nazi-Vergangenheit? Dagegen muss der Einbürgungswillige in Aufgabe 76 wissen, was CDU heißt, in Aufgabe 78 SPD, in Aufgabe 79 FDP und in Aufgabe 92 sogar die CSU (wohlgemerkt im Bundesweiten Teil und nicht im Bayerischen Sonderteil!).
Aufgabe 68: Warum kontrolliert der Staat in Deutschland das Schulwesen? Weil es in Deutschland nur staatliche Schulen gibt - Weil alle Schüler und Schülerinnen einen Schulabschluss haben müssen - Weil es in den Bundesländern verschiedene Schulen gibt - Weil es nach dem Grundgesetz seine Aufgabe ist.
Das ist wirklich eine äußerst lehrreiche Aufgabe mit tiefgehendem Sinngehalt der Antwort. An die Schüler wird in Deutschland eben nicht gedacht!
Aufgabe 103: Wer ist in Deutschland wehpflichtig? alle Frauen und Männer, die 18 Jahre alt sind - alle männlichen Staatsbürger, die 18 Jahre alt sind - alle Frauen und Männer, die 21 Jahre alt sind - alle Männer, die 16 Jahre alt sind
Nehmen wir einmal an, dass ein 19-jähriger eingebürgert wird. Der wäre nach obiger Formulierung nicht mehr wehrpflichtig! Es soll hier nicht an Formulierungen kleinlich herumgedoktert werden, aber obige Formulierung ist schlichtweg falsch! Und wenn ein universitäres Institut einen Fragekatalog formuliert, der vom Bundesinnenministerium abgesegnet wird, in dem beide offensichtlich das eigene Grundgesetz nicht kennen, dann stellt sich die Frage, wer jene Leute dazu berechtigt, Fragen für Einbürgerungswillige erarbeiten zu wollen? Im Grundgesetz heißt es zutreffen: "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. (Artikel 12a (1))"
In Aufgabe 104 erfährt der Einbürgerungswillige, dass eine Frau, die lange krank und arbeitsunfähig ist, deshalb entlassen werden darf!
In Aufgabe 108 erfährt der Einbürgerungswillige, dass jeder "Bürger" der Bundesrepublik Deutschland ab 18 Jahren wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist. Um den Staatsbürger kann es sich wohl kaum handeln, denn in Aufgabe 17 wurde der Begriff "Bürger" im Sinn von Einwohner inklusive Ausländer verwendet; oder?! In der späteren Aufgabe 111 wird allerdings darauf bestanden, dass man "Staatsbürger" ist.
In Aufgabe 241 wird festgelegt, dass ein Mann oder Frau einen Antrag auf Ehescheidung stellen kann. Dass beide es zusammen tun, um dann Kosten zu sparen, ist wohl nicht vorgesehen. Noch missverständlicher wirkt die umgekehrte Variante in Aufgabe 247, denn dort kann offenbar nur ein Partner einen Antrag auf Eheschließung stellen, ohne dass der andere Partner zustimmen muss!
In Aufgabe 245 wird der Einbürgerungswillige auf die Homosexualität im Land hingewiesen und darauf, dass "Paare" grundsätzlich Sexualität miteinander haben müssen. Denn anders wäre die Frage kaum zu verstehen.
Gemäß Aufgabe 252 kann man in Deutschland nicht mehrere Ehepartner gleichzeitig haben, wobei zu hinterfragen wäre, was mit "haben" gemeint ist; aber so kleinlich sollte man bei der Kritik dann doch nicht sein. Dieser Aspekt wird in Aufgabe 272 noch bekräftig. Hier hätte man zur klareren Verdeutlichung darauf hinweisen könne, dass der Mann mit beliebig vielen Frauen zusammen leben darf, wenn sie nicht verheiratet sind!
In Aufgabe 265 wird "heiraten" ausschließlich mit dem Standesamt verbunden, obwohl viele die kirchliche Trauung (bzw. moscheeliche Trauung) sicherlich als "erste" Stelle ansteuern würden.
Richtig diskriminierend aber wird es erst bei Aufgabe 295: Welche Religion hat die europäische und deutsche Kultur geprägt? Antwortmöglichkeit: der Hinduismus - das Christentum - der Buddhismus - der Islam
In der Frage steht nicht "maßgeblich" oder "überwiegend" geprägt sondern nur "geprägt". Da man das Christentum ankreuzen muss, hat demnach der Islam also Europa in keinster Weise geprägt; weder mit den arabischer Ziffern, noch mit den Übersetzungen alter griechischer Schriften, weder in Bosnien noch Albanien, weder in den Türkengassen in Wien noch in der "Orient"ierung. Über diese Frage wird sich insbesondere der einbürgerungswillige Muslim freuen, der ohnehin selbst Schuld ist, sich heute noch einbürgern lassen zu wollen!
Der auf das Christentum eingeschworene Bürger wird dann aber gleich in der nächsten Aufgabe 296 etwas verwirrt, denn die letzten vier Wochen vor Weihnachten sollen die Adventszeit darstellen, wohingegen der sonntagskundige Einbürgerungswillige weiß, dass je nach Konstellation die Adventszeit auch manchmal nur gute drei Wochen lang sein kann.
Darüber hinaus muss der Einbürgerungswillige den Texter der Nationalhymne und Stauffenberg kennen, wann die DDR gegründet wurde, die "Stasi", und er muss wissen, dass zu Ostern Eier bemalt und zu Weihnachten Tannenbäume beschmückt werden.
Was wird jetzt mit dem Fragebogen passieren? Er wird in allen möglichen Foren verrissen werden, dann wird man ihn "nachbessern" und die eigentliche Arbeit hat dann der Bürger gemacht und nicht das sicherlich nicht unterbezahlte Institut oder das Bundesinnenministerium.
Die erste Version jenes Fragebogens lässt aber eine Frage sehr weit offen: Warum sollte in einer Situation, in der die Zahl der Einbürgerungswilligen deutlich rückläufig ist, mehr Menschen sich dazu entschließen das deutsche Geburtendefizit ausgleichen zu wollen, wenn sie in die Staatsbürgerschaft mit einem solchen Fragebogen eintreten müssen? Aber vielleicht ist genau die Abschreckung das Ziel der Veröffentlichung dieses Fragebogens.
es ist echt ungeheuerlich, was für Antwortmöglichkeiten teilweise zur Auswahl stehen. Vielleicht dient der Fragebogen ja wirklich nur zur Abschreckung für muslimische Einbürgerunswillige?
das Tollste ist ja, dass die Ersteller eben dieses Fragebogens scheinbar selbst nicht allzuviel Ahnung von den deutschen Gesetzen zu haben scheinen. Dieser Staat blamiert sich, wo er kann. Und dann wird über den allgemeinen Bildungsnotstand gejammert.
da kann man nur noch staunen und den Kopf schütteln.
Mein Mann hätte 1991 schon die Einbürgerung beantragen können. Aber er will nicht, er ist Iraner, ist stolz Iraner zu sein und will keinen deutschen Pass.
Und recht hat er. Ich bin auf jeden Fall nicht stolz darauf eine Deutsche zu sein.
da kann man nur noch staunen und den Kopf schütteln.
Mein Mann hätte 1991 schon die Einbürgerung beantragen können. Aber er will nicht, er ist Iraner, ist stolz Iraner zu sein und will keinen deutschen Pass.
Und recht hat er. Ich bin auf jeden Fall nicht stolz darauf eine Deutsche zu sein.
Mariam
Auch wenn ich ansonsten wenig davon halte, stolz auf die eigenen Nation zu sein, aber in diesem Fall kann ich deinem Mann nur zustimmen. So wie heute mit Ausländern im allgemeinen und Muslimen im besonderen in Deutschland umgesprungen wird, würde ich mich nicht darum reißen, deutscher Staatsbürger zu werden.
Ich frage mich bei solchen Einbürgerungstests immer wieder, was passieren würde, wenn man (arischen) Deutschen, die schon den Pass haben, die Fragen stellen würde. Bin mir sicher das die Hälfte "durchfallen" würde...
Und die Höhe bei dem Test ist ja auch, dass einem die Staatsbürgerschaft aberkannt wird, soweit man gegen die Angaben die man ausgefüllt hat verstößt. Einfach nur krank...
Ich frage mich bei solchen Einbürgerungstests immer wieder, was passieren würde, wenn man (arischen) Deutschen, die schon den Pass haben, die Fragen stellen würde. Bin mir sicher das die Hälfte "durchfallen" würde...
Und die Höhe bei dem Test ist ja auch, dass einem die Staatsbürgerschaft aberkannt wird, soweit man gegen die Angaben die man ausgefüllt hat verstößt. Einfach nur krank...
wa salam
As salam!
Ja das würde durchaus passieren. Ich frage mich auch was man mit diesem Test nur in Wirlichkeit erreichen möchte. Naja es gibt hier zu Lande ja noch nicht genügend Bürokratie. ...
ne allgemeine frage: müssen auch die, die hier geboren und aufgewachsen sind, diesen test machen? früher gab es doch einen sprachtest und ich musste das nicht machen, aber meine eltern müssten schon. ist dieser fragebogen vielleicht auch für die, die später eingewandert sind oder für alle, die sich einbürgern lassen wollen?
ne allgemeine frage: müssen auch die, die hier geboren und aufgewachsen sind, diesen test machen? früher gab es doch einen sprachtest und ich musste das nicht machen, aber meine eltern müssten schon. ist dieser fragebogen vielleicht auch für die, die später eingewandert sind oder für alle, die sich einbürgern lassen wollen?
wasalam
das weiß ich nicht, aber ich würde mich unter diesen Bedingungen keineswegs einbürgern lassen.
Zitat Und die Höhe bei dem Test ist ja auch, dass einem die Staatsbürgerschaft aberkannt wird, soweit man gegen die Angaben die man ausgefüllt hat verstößt. Einfach nur krank...
Art 16 GG (1) 1Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. 2Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. (2) 1Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. 2Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.