Umar ibn Hanzhala (Gefährte von Imam Sadiq, a.s.) sagte: "Ich habe Abu Abdillah (Imam Sadiq, a.s.) über zwei unserer Gefährten befragt, die einen Konflikt hatten (möglicherweise) wegen Schulden oder Erbe, und dass sie Anklage erhoben haben bei dem (unrechtmäßigen) Herrscher und vor den Richtern (von ihm), ob das erlaubt sei. Er (a.s.) sprach: ´Derjenige, der bei ihnen Anklage erhebt für Recht oder Unrecht, klagt gewiss bei den Götzen (taghut) an. Und was dieser (Götze) über ihn urteilt, wird unrechtmäßig erworben, selbst wenn dieses (Zugesprochene) ein klares Recht für ihn ist, zumal er ihn gemäß dem Urteil der Götzen verurteilt, über den Allah befohlen hat, ihn nicht anzuerkennen. Allah der Erhabene spricht, wie er die Gegenstände des Streits vor den Götzen bringen kann, wo ihnen doch befohlen wurde, ihn zu leugnen? ´ Daraufhin sprach ich: ´Was sollen sie denn tun?´ Er (der Imam) sprach: ´Diese beiden sollen prüfen, welcher unter euch, der unsere Überlieferungen übermittelt hat, Einsicht hat in unser Erlaubtes (halal) und Verbotenes (haram) und über unsere Urteile Wissen besitzt . Dann sollen sie zufrieden sein, ihn als Richter zu haben, denn wahrlich, ich bestimme ihn gewisst (hiermit) als ein regierendes (Oberhaupt) (hakim) über euch.´"