Die verbotene Seite der Befolgung (Wilaya) ist die Befolgung des unterdrückerischen Anführers (wali), die Befolgung seiner von ihm (eingesetzten) Anführenden, des Oberhauptes unter ihnen als auch der Gefolgsleute des Anführers , sowie der anderen (von ihm eingesetzten) Anführer der Anführer bis hin zu ihren untersten (Getreuen), denn (auch das ist ) ein Bereich der Befolgungsbereiche gegenüber denjenigen, der ihn anführt. So ist es dann verboten, für sie zu arbeiten, und auch der Verdienst , der aus ihrer Befolgung (erworben wird), ist verboten. Derjenige, der dieses mehr oder weniger tut, ist jemand, der etwas Verbotenes tut und wird (von Allah) bestraft, weil jede Angelegenheit (gegenüber ihnen), die aus Unterstützung erfolgt, ein großer Ungehorsam (gegenüber Allah) ist, und eine große Sünde. Das ist deswegen so, weil die Befolgung des unterdrückerischen Anführers bedeutet, die gesamte Wahrheit mit Füßen zu treten, Belebung der gesamten Falschheit, Stärkung von Unterdrückung und Verdorbenheit, Annullierung der heiligen Bücher, Tötung der Propheten und der Gläubigen, Zerstörung der Moscheen und Veränderung der Verfahrensweise (Sunna) Allahs und Seiner Gesetze. Deshalb wurde die Zusammenarbeit mit ihnen, sie zu unterstützen und der Verdienst durch sie verboten, außer bei (umvermeidlicher) Notwendigkeit, wie die Notwendigkeit zum (Essen von) Blut und Kadaver (in Not).