es gibt zig Orte, an an denen man nicht beten darf, z.B. auf einem Grundstück, dessen Besitzer nicht erlaubt, dass gebetet wird, oder auf enteignetem / besetzten Grund.
Das hieße, man dürfte (zum Beispiel) in den besetzten Gebieten Palästinas nicht beten...?
Genau Das gilt natürlich nicht für die Palästinenser. Wir nicht-palästinenser dürfen das besetzte Palästina nicht einmal betreten, es sei denn wir werden von Palästinensern eingeladen.
Was meinst du mit: Wir dürfen das besetzte Land Palästina nicht betreten? Die Westbank und Gaza?
Gibt es dazu eine Fatwa? ( Ich werde meinen Marja auch einmal dazu befragen inshallah )
Also, hm ich war in Palästina ( Westbank ) und ich habe da natürlich auch gebetet - ob mein Gebet nun angenommen wird allahu alem.
Ich möchte nur aus persönlichem Blickwinkel dazu sagen ( erstmal ohne Fatwa, die erfrage ich ja inshallah noch): Jeder der die Möglichkeit hat sollte runterfahren! EBenso wie Boykott und Spenden von den Palästinensern als UNterstützung empfunden werden, ist es meine Erfahrung, dass sie froh sind darüber, dass Menschen zu ihnen kommen, Solidarität zeigen. Natürlich kann man als einzelner nicht viel ausrichten, aber man kann sich ein eigenes Bild machen, den Geschwistern Mut zu sprechen ihnen zeigen das wir da sind. Und man kann zurückkehren und versuchen den Menschen hier zuberichten, wie es wirklich ist.... ( auch wenn es ein wenig utopisch klingt.) Jeder ist nach meiner ERfahrung Willkommen. Und der Satz: "Sag den anderen Menschen wir heissen sie alle in Palästina Willkommen" - ist ständig in aller Munde...
Ich weiss allerdings auch nicht Bruder Sadik, wie dsa genau mit der Einladung gemeint is - vielleicht meintest du es ja ähnlich
F. 381: Ist es erlaubt, auf Plätzen, welche ein Unterdrücker-Staat (unrechtmäßig) enteignet hat, zu sitzen und zu beten oder darüber zu gehen?
A: In dem Fall, daß Wissen über die (unrechtmäßige) Enteignung vorliegt, entspricht das Urteil darüber dem Urteil zu Enteignung mit (ihrem Bestandteil) der Nichterlaubnis, darüber zu verfügen und zu bürgen.
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F. 395: Ist das rituelle Gebet von demjenigen, der auf einem (unrechtmäßig) enteigneten Land betet und sein rituelles Gebet (dabei) auf einem Teppich, Holz und ähnlichem verrichtet, ungültig?
A: Das rituelle Gebet auf dem enteigneten Land ist (grundsätzlich) ungültig, auch wenn es auf einem Teppich oder Bett darauf erfolgt.