Menschenrecht auf gleichgeschlechtliche Eltern in der EU?
Von Muslim-Markt am 25. Januar 2008
Muslim-Markt 25.1.2008 – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat letzte Woche ein wenig beachtetes Urteil zur Adoption von Kindern gefällt, das weitreichende Auswirkungen für Waisenkinder haben dürfte.
Letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Staat Frankreich zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 10.000 EUR verurteilt, weil die zuständigen Behörden den Adoptionsantrag einer lesbischen Lehrerin abgelehnt hatten. Weit über diesen Einzelfall hinaus reichend, besagt das Urteil, dass alle Gesetze und Regelungen, welche die Genehmigung einer Adoption aufgrund der homosexuellen Orientierung der Adoptionswilligen ablehnen, gegen den Art. 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Oder anders ausgedrückt öffnet das Urteil die Tür zur Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare.
Wie in so vielen Fällen eines falschen Verständnisses von Freiheit dazu führt, dass die Hauptbetroffenen gar nicht gefragt werden (z.B. auch beim Abtreibungs“recht“) wird auch hier von einem aus islamischer Sicht sehr merkwürdigen “Recht“ ausgegangen. Es wird so getan, als wenn es ein “Recht“ dazu gebe, ein Kind zu adoptieren. Dazu ein kleiner Seitenblick auf die islamische Regelung zum Thema:
Im Islam wird jedes Kind den leiblichen Eltern zugeordnet. Und jedes Kind hat ein Recht, die leiblichen Eltern zu kennen! Das Recht diesbezüglich liegt also beim Kind und nicht bei den Eltern. Wenn die leiblichen Eltern das Kind erziehen können, so haben selbstverständlich sie den Auftrag und die große Verantwortung aufbauend auf der Gnade Gottes. Es handelt sich daher nicht um ein “Recht“ sondern um eine Pflicht! Dennoch kann es natürliche Umstände geben, in denen die leiblichen Eltern zur Erziehung nicht befähigt sind, sei es aus Not oder weil sie verstorben sind. Ein Waisenkind anzunehmen und es zu erziehen, bis es erwachsen ist, gehört im Islam zu den größten gesegneten Handlungen! Zwar wird im Islam dem Kind nie vorgemacht, dass die Adoptiveltern, leibliche Eltern seien (daher gibt es die Adoption im westlichen Sinn im Islam nicht), aber auch hier hat das Kind ein Recht auf eine gute Erziehung und nicht die Zieheltern ein Recht auf das Kind.
Zu einer gesunden Erziehung gehört neben dem leiblichen und seelischen Wohl u.a. auch das Vorleben des Umgangs der beiden sich gegenseitig ergänzenden Geschlechter. Auch wenn das nicht immer im Ideal erreicht werden kann, so wird es doch zumindest angestrebt. Alleinerziehende haben hierbei eine besondere Last. Es ist allerdings erwiesen, dass Kinder eine “Gottesurteil“ in Form eines verstorbenen Elternteils diesbezüglich besser vertragen als z.B. die Scheidung von Eltern.
Kommt man auf das europäische Recht zurück, in dem Adoption schon lange nicht mehr an erster Stelle dazu dient, hilfsbedürftigen Waisen ein Daheim zu gewährleisten, sondern der Wunsch von kinderlosen Eltern im Vordergrund steht, dann drehen sich die Umstände auf den Kopf. Nicht die Rechte des Kindes stehen im Vordergrund, sondern die “Rechte“ von Eltern auf ein Kind von anderen! Und jenes Recht geht inzwischen so weit, dass auch bekennende Homosexuelle ein “Recht“ erhalten, Waisenkinder annehmen und erziehen zu dürfen.
Auch wenn man einmal die islamische Ablehnung von Homosexualität beiseite lässt, so fällt doch auf, dass hier nicht das Kindeswohl im Vordergrund steht. Warum sollte in einer Gesellschaft, in der Tausende von kinderlosen Paaren sich bereit erklären, ein Kind aufzunehmen, aber kein Kind bekommen, weil es mehr adoptionswillige Eltern als zur Adoption frei gegebene Kinder gibt, eine Alleinerziehende (ob homosexuell oder nicht) überhaupt das “Recht“ erhalten, ein Kind adoptieren zu dürfen? Danach wagt aber keine der wenigen Artikel zum Thema zu fragen; fürchtet man doch den Vorwurf der Diskriminierung gegen Homosexuelle!
Ein „Menschenrecht“, dass ausschließlich die Interessen erwachsener zur „Selbst“-Verwirklichung berücksichtigt, und die „Wir“-Verwirklichung einer Familie genauso unterwandert wie die Rechte von Kindern, führt zu der Situation, dass ein Recht etabliert wird, welche die absolute Mehrheit der Bürger nicht nachvollziehen kann. Da genau jener Sachverhalt auch einigen Journalisten bekannt ist (was schon erstaunlich genug ist), wird das Urteil erst gar nicht ernsthaft thematisiert, um mögliche Proteste gegen die EU gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Für zukünftige Anwärter auf eine EU-Mitgliedschaft sollte aber das Urteil eine Warnung sein! So dürfte z.B. die Türkei keinem homosexuellen Paar die Adoption verweigern, wenn es die sonstigen Bedingungen erfüllt. Selbst wenn es im eignen Land solche Adoptionen durch geschickte Formulierungen von Bedingungen verhindern könnte, müsste es zugewanderte homosexuelle Paare mit adoptierten Kindern hinnehmen! Aber auch in den Ländern der orthodoxen Kirche, wie z.B. Bulgarien und Rumänien ist jenes Gesetz dann gültig! Und daher ist und bleibt es erstaunlich, dass keine der Kirchen bei solch einem Urteil aufschreit! Die gleichen Kirchen, die sich vor zu hohen Minaretten in Deutschland fürchten und sich gerne dazu lautstark äußern, haben offenbar keine Sorgen um die Kinder, die durch solch eine Rechtssprechung betroffen sind.
Muslime werden sich im erlaubten Rahmen immer gegen solch eine Gesetzgebung wehren, denn sie ist aus Sicht des Islam unmenschlich! Mögliche „Gegenkritik“, dass angeblich bestimmt Regeln des Islam ebenfalls unmenschlich seien, macht das eigene unmenschliche Gesetz nicht menschlicher. Und ein unmenschliches Gesetz, insbesondere ein Gesetz, das die Rechte von Kindern derart eklatant mit Füßen tritt, wird auch nicht dadurch menschlicher, dass es das höchste europäische Gericht beschließt.
Hier aber gilt, dass jede Gesellschaft das Recht erhält, das ihm zusteht und für das es sich einsetzt. Niemand kann sich in Deutschland damit rausreden, dass die Bürger entmündigt und ganz undemokratisch gar nicht erst zu Europa gefragt werden. Denn schließlich wurden die Bürger zu den heutigen Regierenden in Deutschland befragt, und jene sind es, die ihnen eine Frage zu Europa “ersparen“ wollen. Übermorgen können einige Bundesbürger in einigen Bundesländern wieder einmal wählen. Zugegebenermaßen sind Landtagswahlen keine Wahlen über das Europäische Recht. Wer aber Vertreter von Parteien auf solch einer hohen Ebene der Politik wählt, die einen bezüglich Europa entmündigen wollen und solche Gesetze mittragen, wie hier angegeben, jener Wähler muss all das dann auch mitverantworten.