Ich habe ja schon soooooo lange nicht mehr hier geschrieben!!! Aber ich hatte auch über einen längeren Zeitraum keinen Internetzugang. Neulich hatten wir in unserem Religionskurs das Vortragsthema "Sterbehilfe". Da wollte ich mal fragen, wie der Islam zu diesem Thema genau steht? Ich konnt mir leider kein genaues Bild davon machen.... Vom Ding her bin ich der Meinung, dass es nicht erlaubt ist aus islamischer Sicht Sterbehilfe zu leisten, denn Allah gibt und Allah nimmt. Aber wie sieht es aus bei schlimmen, unheilbaren und qualvollen Krankheiten, die eh darauf hinauslaufen, dass man irgendwann sterben wird. Gibt es da nicht die Ausnahme, wenn der Betroffene wirklich nicht mehr leben will und sich bewusst für so etwas entscheidet?
schön, dass du mal wieder was von dir hören / lesen lässt :lächel:
Grundsätzlich ist Sterbehilfe nicht erlaubt, auch nicht mit dem Einverständnis des Betreffenden, denn das liegt allein in Allahs Hand. Es gibt ja heute alhamdulillah gute Palliativmedizin, die einen unheilbar Kranken bis zum Tod schmerzfrei halten.
Bei Imam Khamenei habe ich nur dies gefunden:
F. 211: Einige Personen bekommen ein (derartiges) Unheil in ihr Gehirn, dass es nicht möglich ist, behandelt zu werden, so dass sie als Resultat daraus alle Aktivitäten, die vom Zentrum des Gehirns ausgehen, verlieren, und sie verbleiben in einem vollständigen Koma, so dass die Fähigkeit zum Atmen und Reflex gegenüber Licht und materiellen Quellen nicht (mehr) vorhanden ist. Und in solchen Zuständen ist grundsätzlich die Möglichkeit zur Rückkehr zu den erwähnten Aktivitäten in ihre natürlich Weise nicht (mehr) vorhanden. Und das Schlagen des Herzen des Kranken erfolgt selbständig, aber nur zeitweise und mit Hilfe einer künstlichen Beatmungsapparatur. Und dieser Zustand dauert bis zum vollständigen Abschied vom Leben - für mehrere Stunden oder mehrere Tage - und wird in der Medizin "Hirntod" genannt, der den Verlust und die Nichtexistenz jeglicher Art von Gefühl, Sinnen und bewusster Bewegung verursacht. Und auf der anderen Seite gibt es mehrere Kranke, deren Lebensrettung auf den Nutzen der Glieder des vom Hirntod Betroffenen abhängig ist. Ist dann der Nutzen der Glieder des Kranken, der vom Hirntod betroffen ist, erlaubt, um das Leben anderer Kranker zu retten?
A: Falls der Nutzen der Glieder des Körpers der die erwähnten Eigenschaften aus der Frage aufweist, für die Behandlung der anderen Kranken dann zur Beschleunigung seines Sterbens und des vollständigen Abschieds von seinem Leben führt, dann ist es nicht erlaubt. Ansonsten (falls das nicht der Fall ist), falls es mit seiner vorherigen Erlaubnis erfolgt, oder das benötigte Glied zu dem gehört, wovon die Rettung einer unantastbaren Seele abhängig ist, dann besteht kein Hindernis dazu.
sicherlich kann man bis zum tode schmerzfrei bleiben, oder zumindest weitest gehend, aber es gibt doch viele kranke menschen, die einfach seelisch nicht mehr können und diese tortur der quällerei und warterei nicht mehr aushalten können/wollen. wie sieht es da aus?
sicherlich kann man bis zum tode schmerzfrei bleiben, oder zumindest weitest gehend, aber es gibt doch viele kranke menschen, die einfach seelisch nicht mehr können und diese tortur der quällerei und warterei nicht mehr aushalten können/wollen. wie sieht es da aus?
wa salam
:salam:
man kann ihnen die Tortur ja so gut wie möglich erleichtern, dazu braucht man aber einen guten Palliativarzt. Ich kenne mehrere unheilbar Kranke, die bis zu ihrem Ableben schmerzfrei sein konnten.
ich hole den Thread noch mal hoch, und zwar nicht wegen Sterbehilfe, sondern eher Sterbebegleitung, denn darüber habe ich bisher noch wenig gefunden. Es geht um die Zeit vor dem Sterben, wie kann man sie dem Sterbenden erleichtern? Damit meine ich auch nicht die unmittelbaren Augenblicke vor dem Tod, sondern mehr die Wochen / Tage davor.