Zitat F. 210: Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Einpflanzung der Niere für die Rettung des Lebens eines Kranken überlegen sich die Ärzte, eine Nierenbank einzurichten, das bedeutet, dass viele Personen freiwillig die Niere verschenken oder verkaufen werden. Ist dann der Verkauf oder das Verschenken der Niere oder irgendeines anderen Körpergliedes freiwillig erlaubt? Wie ist das Urteil dazu bei der Notwendigkeit dazu?
A: Es gibt kein Hindernis zur Erwägung eines religiös Erwachsenen zu seinen Lebzeiten zum Verkauf oder Verschenken seiner Niere oder irgendeines Gliedes seines Körpers, damit Kranke Nutzen daraus ziehen. Es kann sogar sein, dass es zur Pflicht wird, falls davon die Rettung der unantastbaren Seele abhängig ist, falls daraus kein Drangsal oder Schaden für die Person selbst entsteht.
F. 212: Ich möchte meine (Körper-)Glieder spenden und meinen Körper (bereit stellen, um ihn) nach meinem Ableben (zu) nutzen. Und ich habe den Verantwortlichen meinen Wunsch bekanntgegeben. Dann haben sie mich aufgefordert, dieses im Testament zu registrieren und die Erben darüber zu informieren. Bin ich dazu berechtigt?
A: Die Nutzung einiger Glieder des Körpers eines Verstorbenen, um diese in den Körper einer anderen Person einzupflanzen, um ihr Leben zu retten oder ihre Krankheit zu behandeln, ist zulässig, und es besteht keine Hindernis zum testamentarischen Festhalten davon mit Ausnahme der Glieder, bei deren Abtrennung vom Körper des Verstorbenen die Bezeichnung der Verstümmelung gültig ist, oder deren Amputation die Entwürdigung der Unantastbarkeit des Verstorbenen gemäß dem Brauch bewirkt.