ich wollte fragen ob wenn man nur duscht ob das als wudhu gilt oder nicht ?
also ich glaube nicht aba ich wollte mich noch mal vergewissern.
Danke für alle antworten!
Khodafez
As salamu alaikum
Meine Ansicht ist :
Bruder , Sauberkeit und rituelle Reinheit sind zwei verschiedene Dinge.
Was aber das Ghusl angeht ist es so ,wenn du die Möglichkeit hast mit einem mal ,mit deinem ganzen Körper unter Wasser tauchen zu können ,so zählt dieser Vorgang auch als Ghusl.Also wenn du zum Beispiel in einen sauberen See springst.
Wie Bruder Malik schon sagte, gibt es einen Unterschied zwischen normalen Duschen und dem Ghusl.
Voraussetzung ist immer, wie bei dem meisten anderen auch, die Niyya (Absicht). Dazu hab ich mal Antworten von Imam Khamenei rausgesucht:
F. 203: Hat nach Ihrer verehrten Meinung die rituelle Vollkörperreinigung des Janaba-Zustandes das Fließen des Wasser auf den Körper zur Voraussetzung?
A: Maßgebend (hierfür) ist die Erfüllung der Körperwaschung mit der Absicht zur rituellen Vollkörperreinigung . Und das Fließen des Wasser ist keine Voraussetzung.
Man muss also nicht zwangsläufig das Wasser über seinen Körper fliessen lassen, es muss auch kein fliessendes Wasser wie aus der Dusche sein. Also ein See oder Meer ist auch erlaubt. Jedoch gilt beim Duschen:
F. 206: Reicht es bei der rituellen Vollkörperreinigung des Janaba-Zustandes aus, die Reihenfolge zwischen dem Kopf und dem Rest der Körperglieder (einzuhalten), oder ist es unbedingt notwendig, die Reihenfolge auch zwischen den beiden (Körper-) Seiten (der rechten und linken) einzuhalten.
A: Es ist unbedingt notwendig, daß die Reihenfolge auch zwischen den beiden (Körper-) Seiten eingehalten wird, wobei die rechte (Seite) vor die linke zu ziehen ist.
F. 207: Wenn ich die rituelle Vollkörperreinigung in der (richtigen) Reihenfolge durchführen möchte, gibt es dann Bedenken, wenn ich meinen Rücken zuerst wasche und (erst) dann (die rituelle Vollkörperreinigung) beabsichtige und (anschließend) meine geordnete rituelle Vollkörperreinigung durchführe?
A: Es gibt kein Hindernis für die Waschung des Rückens oder irgendeines anderen Körperteils vor der Absicht zur rituellen Vollkörperreinigung und deren (eigentlichen) Beginn. Und die Vorgehensweise der geordneten rituellen Vollkörperreinigung ist, nach der Reinigung des ganzen Körpers (von ritueller Unreinheit) die (eigentliche) rituelle Vollkörperreinigung zu beabsichtigen. Dann wird zuerst der Kopf und der Hals gewaschen, und als zweites wird der rechte Körperteil von der Schulter bis zur Fußsohle gewaschen, und als drittes der linke Körperteil genauso. Dann gilt die rituelle Vollkörperreinigung als vollendet.
F. 208: Muß die Frau während der rituellen Vollkörperreinigung die Haarspitzen waschen? Und bewirkt das nicht vollständige Gelangen des Wasser an die Haare während der rituellen Vollkörperreinigung deren Ungültigkeit, wenn berücksichtigt wird, daß das Wasser die ganze Kopfhaut erreicht?
A: Man muß als vorsichtshalber Pflicht die Haare vollständig waschen.
Also, erst waschen, dann Ghusl machen. Ist man nicht in dem entsprechenden Zustand, kann man natürlich trotzdem Ghusl machen, man sollte aber vorsichtshalber (so hab ich es gelernt), danach noch Wudu machen. Dazu müssen aber die Haare vollständig getrocknet sein.