Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach: "Wer Lebensmittel kauft und diese vierzig Tage (einen Zeitraum) zurückhält, damit er sie den Muslimen teuer verkaufen kann, diese dann verkauft und (als Buße für sein Horten)den gesamten Erlös der Waren spendet, hat damit keine Buße für das getan, was er was er angerichtet hat." (Bihar-ul-Anwar, B.100, S.89)
Imam Ali (a.s.) sprach: "Wer ohne die islamische Bestimmungen (Fiqh) zu kennen Handel treibt, gerät dahin, Zinsen zu nehmen (in Wucherei).“ (Nahdsch-ul-Balaghah, Al-Kalimat-ul-Qisar, S.555, Zitat Nr.447)
Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach: "Wer Handel treibt, soll entweder folgende fünf Dinge unterlassen oder nichts ein und nichts verkaufen. (Diese fünf Dinge sind) Zins (zu nehmen oder zu geben), das Schwören (beim Ein-und Verkauf), das Verschweigen der Mängel der Ware, das Loben (der eigenen Ware)beim Verkauf und das Verunglimpfen (der Ware des anderen) beim Einkauf." (Al-Chisaal, B.1, S.286)
Imam Baqir (a.s.) sprach: "Wer die Gaben dieser Welt anstrebt, damit er nicht auf die Unterstützung anderer angewiesen ist, damit er seine Familie ernähren und sich um seine Nachbarn kümmern kann, wird am Jüngsten Tag mit einem strahlenden Antlitz, das dem Vollmond gleicht, vor Gott treten.“ (Al-Kafi, B.5, S.78)