Das unmittelbar Nacheinander Beten des Salats (Gebets)
Alle Muslime beten in der Hadsch-Saison am Berg Arafat nach dem Mittagsgebet gleich das Nachmittagsgebet und diese Verfahrensweise wird "dscham-i taqtim" genannt. Und das Abendgebet verschieben sie nach hinten, um es gemeinsam mit dem Nachtgebet zu beten und das wird "dscham-i ta´hir" genannt.
Wir sagen, dass Hz.Rasulullah (s.a.a) das Gebet auch nacheinander gebetet hat, ohne eine Entschuldigung dafür zu haben. Nun, da unsere Geschwister der Ahl-ul Sunna unsere überlieferten Hadithe nicht anerkennen, witmen wir uns am besten den Hadithen ihrer Gelehrten und angesehendsten Überlieferer.
In dem Hadithbuch al-Musnad von Ahmad bin Hanbel, dem Gründer der sunitischen Hanbeli Rechtschule, wird unter der Hadithnummer 1828 von Ibn-i Abbas folgendes überliefert :
Obwohl Hz. Rasulullah (s.a.a) in Medina ansässig war und nicht auf der Reise, verrichtete er die Acht-Raka und die Sieben-Raka Gebete zusammen.
Der Gründer der Maliqi-Rechtschule Imam Maliq überliefert in seinem Hadithbuch al-Muvatta unter der Hadis-Nummer 300 von Ibn-i Abbas :
"Hz. Rasulullah (s.a.a) betete ohne einen Grund wie Furcht oder auf Reisen zu sein das Mittags- und Nachmittagsgebet und das Abend- und Nachtgebet gemeinsam."
Sahih Buchari überliefert unter der Hadithnummer 510, Sahih Muslim unter der Hadithnummer 1146, 1147 und 1153, Sahih-i Nesai unter der Hadithnummer 597 und 598, Sünen-i Abu Dawud unter der Hadithnummer 1024 und 1025 und Musnadi Ahmad unter der Hadithnummer 2426 von Ibn-i Abbas :
"Hz.Rasulullah (s.a.a) bete das Mittags- und Nachmittagsgebet und das Abend- und Nachtgebet gemeinsam, ohne dabei ein Grund wie Furcht oder Regen zu haben." Ravi erzählt: "Ich fragte Ibn-i Abbas weshalb Hz.Rasulullah (s.a.a) es so machte ? Ibn-i Abbas antwortete: "Weil er seiner Umma keine Schwierigkeiten/Mühe bereiten/machen wollte."
Und in diesem Zusammenhang, das Hz.Rasulullah (s.a.a) und seine Sahaba es immer so taten, überliefern die Überlieferer der Ahl-ul Sunna in Sahih-i Buchari Hadithnummer 529 und 1103, Sahih-i Nesai Hadithnummer 585 und 599, Sunen-i Abu Dawud Hadithnummer 1027, Musnad-i Ahmad bin Hanbel Hadithnummer 1818, 1825, 3336, 2451, 2056, 3094, 2152, 3233 und 3288.
Als Beleg sind die Hadithe in Sahih Muslim Hadithnummer 1154 und Ahmad bin Hanbel Hadithnummer 2156 in ihren Büchern, wo sie jeweils folgendes überliefern:
Abdullah bin Schaqeq sagt : "Eines Tages fing Ibn-i Abbas an, nach dem Nachmittagsgebet eine Chutba (Ansprache) zu halten. Er zog seine Rede in die Länge bis die Sonne unterging, der Himmel dunkel wurde und die Sterne am Himmel leicht sichtbar wurden. In dem Augenblick riefen die Menschen laut zu ihm Salat Salat ( Gebet Gebet), nach einigen Überlieferungen waren es die Leute aus dem Stamm "Bani Tamim". Daraufhin sprach Ibn-i abbas verärgert zu ihnen: "Wollt ihr mir etwa die Verfahrensweise (Sunna) beibringen!"
Und nach einer anderen Überlieferung soll er gesagt haben: "Wollt ihr mit etwas das Salat (Gebet) beibringen. Ich und Hz.Rasulullah (s.a.a) haben das Mittags-und Nachmitagsgebet und das Abend-und Nachtgebet immer zusammen verrichtet!"
Ein anderes Beispiel bezüglich des Nachmittagsgebets ist in Sahih Buchari Hadithnummer 516 und 988, in Nesai Hadithnummer 505 und 506 und in Ahmad bin Hanbel unter der Hadithnummer 12762.
Sie alle Überliefern :
Aba Umame sagt: "Wir haben mit Omar ibn Abdulaziz zusammen das Mittagsgebet verrichtet. Im Anschluss gingen wir in das Haus von Anas ibn Malik und sahen, dass er beim Salat (Gebet) war. Ich fragte : "Oh Onkel, was ist das für ein Salat (Gebet)?" Anas antwortete: "Das ist das Nachmittagsgebet. Das ist das Salat (Gebet), welches wir mit Hz. Rasulullah (s.a.a) gemeinsen verrichteten.""
Ich werde hier mit dem Beleg bezüglich der Nacheinanderverrichtug des Mittags- und Nachmittagsgebets sowie des Abend- und Nachtgebets mit Hadithen aus den Überliefererbücher der Ahl-ul Sunna aufhören, da es zahlreiche solcher Hadithe der Ahl-ul Sunna gibt! Und wie wir es sehen können, gehört jene Verfahrensweise zu der Sunna unseres verehrten und geliebten Propheten (s.a.a).
Nun ist es das Recht eines jeden Muslims, dieser Verfahrensweise des Propheten (s.a.a) auszuüben!
Und niemand kann und darf sich anmaßen, mächtiger zu sein als der Geliebteste aller Geliebten, nämlich Hz.Muhammad (s.a.a), und hat das Recht, seine Verfahrensweise als ungültig oder gar als Bida zu entwerten und zu leugnen.
Vergessen dürfen wir eines niemals!!!
So wie Hz.Imam Ali (a.s) niemals aus seiner eigenen Gier und seinem eigenen Willen und Verlangen Streit oder Krieg gegen andere Menschen geführt hat, so hat Hz. Muhammad (s.a.a) niemals aus eigenem Interesse gehandelt und immer Allah´s (s.w.t) Lehre in seiner vollkommenen,wahrhaftigen und reinen Form unter den Menschen verbreitet.
DER WILLE ALLAH´S (s.w.t) IST AUCH DER WILLE SEINES PROPHETEN (s.a.a), DENN ANDERS WÄRE DER ISLAM NICHT VOLLKOMMEN !!!
Übrigens hat es der ehemalige Vorsitzende/Präsident der türkischen Religionsaufsicht Prof. Süleyman Ateş auch zugegeben und bestätigt. Leider nur auf türkisch.
:salam: Vielen Dank für deinen sehr guten Beitrag.
:mascha: :mascha: :mascha:
Schade nur, das es gerade diese Dinge sind, die uns von bestimmten Gruppen der Sunniten als Bida vorgehalten und den eigenen Leuten vorenthalten werden. Daran kann man erkennen, wer die Wahrheit sagt und den reinen Islam weitergibt, und wer eigene, weltliche Ziele verfolgt.