Chums ist vereinfacht ausgedrückt eine Art Einkommensteuer gemäß dschafaritischer Rechtsschule. Nach Abzug aller abzugfähigen Kosten - dazu gehören u.a. auch staatliche Steuern - , womit ein Lebensstil gemäß dem üblichen sozialen Stand des Muslim ermöglicht werden kann, wird ein Fünftel (20%) des überschüssigen erworbenen Kapitals an einen selbst gewählten Vertreter des 12. Imam abgegeben, damit dieser es auf dem Weg des Islam einsetzt. Die restlichen vier Fünftel sind somit gereinigt.
Die Chums geht zurück auf den Verse 8:41 im Heiligen Qur'an: "Und wisset, was immer ihr gewinnen möget, es gehört ein Fünftel davon Allah und dem Gesandten und der Verwandtschaft und den Waisen und den Bedürftigen und dem Wanderer, wenn ihr an Allah glaubt und an das, was Wir niedersandten zu Unserem Diener am Tage der Unterscheidung - dem Tage, an dem die beiden Heere zusammentrafen -, und Allah hat Macht über alle Dinge." Weil die umayyadischen Kalifen auf diese Abgabe nicht zurückgreifen konnten, da sie nur Prophet Muhammad (s.) und seinen Ahl-ul-Bait (a.) vorbehalten waren, schafften sie es ab und begrenzten sich auf die Zakat. Spätere Übersetzungen und Interpretationen versuchten obigen Vers ausschließlich auf Kriegsbeute zu beschränken, was dem Geist des Islam widersprach.
Die Chums wird i.d.R. jährlich entrichtet. Jeder bestimmt seinen Chums-Betrag selbst und ist für diesen vor ALLAH verantwortlich. In der Abwesenheit des Imam Mahdi (a.) bestmmt er zudem den für ihn geeigneten Vertreter für den Führungsauftrag [wilaya].
Chums umfasst auch alle Sachgüter, die im Überschuss vorhanden sind, nachdem sie im Bemessungszeitraum erworben wurden. Hingegen sind u.a. Geschenke und Erbe nicht chumspflichtig.
Detaillierte Hinweise zur Berechnung der Chums gibt es in den religiösen Regelwerken [risala] der Vorbilder der Nachahmung.
Chums ist vereinfacht ausgedrückt eine Art Einkommensteuer gemäß dschafaritischer Rechtsschule. Nach Abzug aller abzugfähigen Kosten - dazu gehören u.a. auch staatliche Steuern - , womit ein Lebensstil gemäß dem üblichen sozialen Stand des Muslim ermöglicht werden kann, wird ein Fünftel (20%) des überschüssigen erworbenen Kapitals an einen selbst gewählten Vertreter des 12. Imam abgegeben, damit dieser es auf dem Weg des Islam einsetzt. Die restlichen vier Fünftel sind somit gereinigt.
Die Chums geht zurück auf den Verse 8:41 im Heiligen Qur'an: "Und wisset, was immer ihr gewinnen möget, es gehört ein Fünftel davon Allah und dem Gesandten und der Verwandtschaft und den Waisen und den Bedürftigen und dem Wanderer, wenn ihr an Allah glaubt und an das, was Wir niedersandten zu Unserem Diener am Tage der Unterscheidung - dem Tage, an dem die beiden Heere zusammentrafen -, und Allah hat Macht über alle Dinge." Weil die umayyadischen Kalifen auf diese Abgabe nicht zurückgreifen konnten, da sie nur Prophet Muhammad (s.) und seinen Ahl-ul-Bait (a.) vorbehalten waren, schafften sie es ab und begrenzten sich auf die Zakat. Spätere Übersetzungen und Interpretationen versuchten obigen Vers ausschließlich auf Kriegsbeute zu beschränken, was dem Geist des Islam widersprach.
Die Chums wird i.d.R. jährlich entrichtet. Jeder bestimmt seinen Chums-Betrag selbst und ist für diesen vor ALLAH verantwortlich. In der Abwesenheit des Imam Mahdi (a.) bestmmt er zudem den für ihn geeigneten Vertreter für den Führungsauftrag [wilaya].
Chums umfasst auch alle Sachgüter, die im Überschuss vorhanden sind, nachdem sie im Bemessungszeitraum erworben wurden. Hingegen sind u.a. Geschenke und Erbe nicht chumspflichtig.
Detaillierte Hinweise zur Berechnung der Chums gibt es in den religiösen Regelwerken [risala] der Vorbilder der Nachahmung.