:bsme: Ayah Salawat Gott und die Engel entsenden dem Propheten ihren Friedens- und Segensgruß. Ihr Gläubigen, entbietet auch ihr ihm euren Segenswunsch und Friedensgruß! (Sure 33, Ahzab, Vers 56)
In den bisher besprochenen Koranversen war die Rede von der Reinheit Ahl-Bayts und der Freund- und Gefolgschaft der Muslime für sie. Der Koran bringt die Bezeichnung „Ahl-Bayt des Propheten“, und die Kommentatoren, die „Mufassiran“, erklären anhand von Nachweisen, Argumenten und unter Namensnennung, wer mit Ahl-Bayt gemeint ist. Es sind die Nahestehenden des Gesandten Gottes aus seinem Hause, d.h. Ali, Fatimah, Hassan und Hussayn.
In dem 56. Vers der Sure 33, Ahzab - der „Ayah Salawat“ heißt es, dass dem Propheten und (wie er selbst erklärt und lehrt) den ihm Nahestehenden aus seinem Hause der Segensgruß zu entbieten ist. Auch dadurch wird das hohe Niveau Ahl-Bayts (a.s.) hervorgehoben und auf ihre außerordentliche Stellung und Würde aufmerksam gemacht, auf dass den Muslimen Führungsberechtigung und -rechtmäßigkeit dieser Auserwählten in der Ummah deutlich werde.
Fahr Razi weist in seinem „Tafsir Kabir“ auf die Erklärung des Propheten im Zusammenhang mit dieser „Ayah Salawat“ hin und berichtet: Der Prophet wurde gefragt: „0 Gesandter Gottes, wie sollen wir dir unsere „Salawat“ (Segenswunsch) entgegenbringen.“
Er (s.a.a.s.) antwortete: „Sprecht ‚0 Gott! Segne Muhammad und die ihm Nahestehenden aus seinem Hause (Al-Muhammad), ebenso wie du Abraham und die aus dessen Hause segnetest.’“
Bevor Fahr Razi dieses Prophetenzitat wiedergibt, befasst er sich mit der Kommentation des diesbezüglichen Koranverses, der „Ayah Salawat“: Sie ist ein stichhaltiges Argument für die schafi'itische Glaubensauffassung, da eine (göttliche bzw. koranische) Anordnung verpflichtend ist. (1) Das besagt, dass die „Salawat“ (2) für den Propheten in den täglichen Gebeten Pflicht ist, außerhalb des Gebetes jedoch nicht.
Fahr Razi sagt ferner: Auf die Frage: Warum sollte es, wenn Gott und die Engel dem Propheten ihren Gruß entsenden, notwendig sein, dass auch wir Menschen ihm die "Salawat" entbieten?, antworten wir: Er benötigt unseres Friedens- und Segensgrußes gewiss nicht, denn angesichts der Salawat Gottes und der Engel ist die unsere völlig überflüssig. Unsere Salawat ist jedoch eine Würdigung und Ehrung des Propheten unsererseits und dient als solche uns selbst zum Wohle, denn er sprach: „Jede "Salawat", die mir entboten wird, wird mit dem zehnfachen Friedens- und Segensgruß Gottes vergolten.“
Suyuti bringt in seinem „Dar ul Mantur“ eine Aussage des Ka'b Ibn Ugrah, die Abdul Rizaq, Ibn Abi Schaybah, Ahmad und Ibn Mardllway zitieren. Ka'b Ibn Ugrah berichtet: Ein Mann sagte zu dem Propheten: „0 Gesandter Gottes! Wie wir dir den Friedensgruß (die "Salam") zu entbieten haben, wissen wir. Aber wie hat die "Salawat" zu lauten?“
Der Prophet antwortete: „Sprich: 0 Gott! Segne Muhammad und die ihm Nahestehenden aus seinem Hause (Al-Muhammad), ebenso wie du Abraham und die ihm Nahestehenden aus seinem Hause segnetest …“
Suyuti führt abgesehen von dieser Riwayat noch achtzehn weitere an, die alle Auskunft darüber geben, dass „Al-Muhammad" in die "Salawat" für den Propheten ebenfalls miteinzubeziehen sind.
Die besagte Riwayat wird von Haditwissenschaftlern und Überlieferern, die sich auf die Angaben etlicher „Sahabah“ (Prophetengefährten) berufen, genannt. Diese „Sahabah" sind unter anderem Ibn Abbas, Talhah, Abu Sa'id Ijadari, Abu Hurayrah, Abu Mas'ud Ansari, Ka'b Ibn Ugrah und 'Ali Ibn Abi Tälib (a.s.).
In dem gleichen Werk Suyutis ist nachzulesen, dass Ahmad und Tirmagi Hassan Ibn 'Ali (a.s.) zitieren, welcher berichtete, dass der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach: „Engherzig ist der, der mir, wenn in seiner Gegenwart mein Name fällt, nicht die „Salawat“ entbietet.“ (3)
Die Fuqaha (Gelehrte der islamischen Rechtswissenschaft) sind der Ansicht, dass in der "Taschahud", d.h. dem Glaubensbekenntnis, das im Rahmen des Gebetes gesprochen wird, die Muslime zur Salawat für den Propheten und sein Ahl-Bayt verpflichtet sind ..., dass letztere also unbedingt in diesen Segensgruß - und zwar unter Nennung ihrer Bezeichnung „Al-Muhammad“- einzuschließen sind. (4)
Einem jeden, der auch nur ein wenig darüber nachdenkt, wird deutlich werden, dass damit - mit der Salawat auch für „Al-Muhammad", zu der der Prophet die Muslime auffordert deren besondere Würdigung und Ehrung beabsichtigt ist. Das heißt die Würdigung jener Auserwählten, die Gott rein und frei von Irrtum, Fehler, Häßlichem und Niedrigem sein läßt, damit sich die Muslime nach ihnen richten und sich bei Unklarheiten und Problemen vertrauensvoll an sie wenden können.
Ahl-Bayt (a.s.) sind also in die zum Gebet gehörende Salawat für den Propheten mit einzubeziehen, da das Gebet ansonsten nicht korrekt sein würde. Sie sind die Vorbilder und Führenden der islamischen Ummah. Wenn diese sich an ihnen orientiert, geht sie ihrem Wohl und Glück entgegen.
Wenn dem nicht so wäre, hätte Gott die Muslime nicht angewiesen, sich ihnen - Ahl Bayt - anzuschließen und ihnen in jedem Gebet ihren Segenswunsch zu entbieten. Die sich ständig aufs neue wiederholenden Salawats für den Propheten und „Al-Muhammad" als auch das Verpflichtetsein der Muslime zu diesem Segenswunsch in ihren Gebeten, erinnert letztere immer wieder an Ahl-Bayt und deren hohe Bedeutung und Stellung. Daran, dass es kein Abirren vom Weg zu Gott gibt, vorausgesetzt, dass man sich „Al-Muhammad“ Richtschnur sein läßt...
[list=1][*] Hinweis auf die Anweisung “Allu alayh” (Entbietet ihm den Segensgruss) in der genannten Ayah. Die „Usul-Gelehrten“ haben das Thema „Amr bar wugub“ durchdiskutiert und sind zu dem Resultat gekommen, dass immer dann, wenn in Koran und Sunnah etwas geboten wird, dieses „Gebot“ als Pflicht zu betrachten ist. Es sei denn, es handele sich offenkundig um etwas nicht Verpflichtesndes, das dann als „empfehlenswert“ zu verstehen ist. [/*:m] [*] Salawat: Segensgruss. Laut Hadrat Muhammad (s.a.a.s.) ist sein (übersetzter) Wortlaut: „Gott segne Muhammad und die ihm Nahestehenden aus seinem Hause!“ [/*:m] [*] Alameh Tabataba’i, Al-Mizan [/*:m] [*] Der Gelehrte Heili, der zu den großen Fuqaha Ahl-Taschayyus (7 Jhd. n. H.) zählt, erklärt im Zusammenhang mit den das Gebet betreffenden Pflichten: Die siebte das Gebet betreffende Pflicht ist die „Taschahhud“, die in jedem Rak’ah-Gebet jedoch zweimal zu sprechen ist. Werden eine oder auch beide Taschahhud absichtlich ausgelassen, so verliert das Gebet seine Gültigkeit. Anschließend weist er auf die Taschahhud betreffenden Pflichten hin: Das Sitzen auf den Knien, bezeugen des Einzigen Gottes, der Prophetenschaft Muhammads (s.a.a.s.) als auch der Segensgruß für diesen und dessen Ahl-Bayt (a.s.). „Scharayi’ ul Islam“ B.1, Kapitel: Sala [/*:m][/list:o]
(Quelle: "In der Schule der Ahl-Bayt", geschrieben von: Dara-t-Tawid)