Es gibt auch das "kleine" Gericht, das nennt sich Gewissen...!!!
:wasalam:
As salamu alaikum
RICHTIG Schwester das ist die Nummer Zwei der Gerichte und,wenn auch nur minimal ,mit dem Auferstehungsgericht vergleichbar.Denn in diesem Gericht können die Qualen und Gewissensbisse so schrecklich und erdrückent sein,das sich die Betroffenen den Tot herbei wünschen und sogar Abschiedsbriefe schreiben,worin sie ihre Qual niederschreiben und im Tot ihre Erlösung suchen.
Allah(s.w.t) sagt in bezug auf das Gewissensgericht :
Qiyamah/1-4
1. Nein! Ich rufe zum Zeugen den Tag der Auferstehung.
2. Nein! Ich rufe zum Zeugen die sich selbst anklagende Seele.
3. Wähnt der Mensch, daß Wir seine Gebeine nicht sammeln werden?
4. Fürwahr, Wir sind imstande, (sogar) seine Fingerspitzen zusammenzufügen.
Die letzte Gerichtbarkeit ist die Weltliche,was nichts anderes bedeutet,das man dei Gesetze des jeweiligen Landes befolgen muss,und bei Gesetzesbruch vom jeweiligen Staat zur Bestrafung herangezogen werden kann.Diese Art der Gerichtbarkeit steht in keiner Realtion zum göttlichen Gericht,da sie fehlbar,ungerecht,korrupt,politisch motiviert und unzureichend sein kann und auch oft ist.