Darf man wenn man ein Streit (was auch immer) mit einem Bruder hat vor das Gericht gehen? Also hier in Deutschland! Oder muss man einen Gelehrten aufsuchen um das Problem zu lösen?
Darf man wenn man ein Streit (was auch immer) mit einem Bruder hat vor das Gericht gehen? Also hier in Deutschland! Oder muss man einen Gelehrten aufsuchen um das Problem zu lösen?
:salam:
ich würde auf jeden Fall erst alle anderen Vermittlungsmöglichkeiten ausschöpfen wie die Konsultation von Gelehrten oder anderen Geschwistern, die vermitteln können, bevor man einen Bruder vor Gericht verklagt. Das sollte wirklich das allerletzte Mittel sein, und auch nur in gravierenden Fällen.
das kann man so allgemein nicht beantworten, es kommt doch auf den Fall an. Wenn so ein "Bruder" jemanden aus meiner Familie umbringt, um ein krasses Beispiel zu nennen, soll ich dann stillschweigend darüber hinweggehen? Selbstjustiz geht ja auch nicht.
Eine der Pflichten des Faqihs ist auch die Lösung von Rechtsstreitigkeiten, wenn er aber nicht in der führenden Position ist [Herrschaft], so kann er die Lösungen solcher Rechtsstreitigkeiten nicht um- und durchsetzen, sondern kann höchstens nur einen Vorschlag zum Schlichten geben.
Wenn man diese Pflicht des Faqihs, also die Lösung von Rechtsstreitigkeiten, im Lichte des islamischen Verbots betrachtet, dass es haraam ist Rechtsstreitigkeiten von einem ungerechten und unislamischem Staat beilegen zu lassen, sieht man, dass die Herrschaft des meistgelehrten Faqihs (A’alam) (also Wilyat al-Faqih) unerlässlich ist.
Es ist hier wichtig zu erwähnen, dass die Gläubigen beispielsweise in Europa, also dort, wo sie in der Minderheit sind, das dortige Gesetz niemals brechen dürfen! Sie müssen sich an die Gesetze halten. Aber wenn es einen Streit zwischen zwei Muslimen gibt, dann sind sie verpflichtet den Streit durch einen Faqih beizulegen. Wenn der Streit aber mit einem Nichtmuslim stattfindet und es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sind die Muslime verpflichtet, den Rechtsspruch des Gerichts zu akzeptieren und sich danach zu halten!
Eine Anmerkung dazu: unser Wali al-Faqih und Wali al-amril Muslimen ist ja Imam Khamenei. Man kann ihm nicht nur Rechtsfragen, sondern tatsächlich auch Rechtsstreitigkeiten zukommen lassen, er löst diese dann. Selber habe ich die Erfahrung gemacht, dass er ein Problem für mich gelöst hat, wofür viele Menschen in Europa vor Gericht gehen würden. Imam Khamenei hat mir also sowohl Zeit als auch Geld erspart.
Das Beispiel was Schwester Fatima gegeben hat, muss man natürlich berücksichtigen, wenn man in einem Staat lebt, in dem der Wali al-Faqih keine Exekutivgewalt innehat. Er könnte zwar ein Urteil fällen zu einem Fall, aber die Umsetzung könnte in solch einem Staat eben als Selbstjustiz gewertet werden und das ist natürlich nicht möglich. Aber die Exekutivgewalt kann der Wali al-amril Muslimeen erst dann innehaben, wenn die Muslime ihn überhaupt anerkennen. Die Mehrheit der Muslime erkennt ihn leider nicht an.