„Was ist das für ein Mann, der eine Frau bei Tagesbeginn angeschaut hat, und es war für ihn verboten, sie anzusehen? Wenn aber der Tag voranschritt, war sie ihm erlaubt. Mittags war sie für ihn verboten, und nachmittags war sie ihm erlaubt. Bei Sonnenuntergang war sie ihm verboten, doch als die Nacht hereinbrach, war sie ihm erlaubt. Bei Mitternacht war sie ihm verboten, und als die Morgendämmerung heraufzog, war sie ihm erlaubt. Was ist der Zustand der Frau, und warum war sie ihm zu verschiedenen Zeiten erlaubt und verboten?“
Ich würd das auch nur mit Muta erklären können, aber warum machen sie Muta nur für ein paar Stunden ? Warum nicht gleich für einen Tag.. Woche.. Monat.. Naja, das ist wieder so ein typisches Bruder-Minbar-Rätsel :))
danke bruder für den tip. jetzt hab ich auch die antwort gefunden.
ratet mal, ihr kommt nieee drauf. ich muss dich aber korrigieren, oder nee, ich vermassel dir den spaß bestimmt, aber: diese frage ist nicht von imam muhammad al jawad a.s.
ich glaube, keiner kann hier antworten, deshalb antworte ich mal: „Diese Frau ist eine Sklavin eines Mannes. Ein Fremder (adschnabiy) schaute sie bei Tagesbeginn an, und es war für ihn verboten, sie anzuschauen. Als der Tag voranschritt, kaufte er sie von ihrem Herrn, und so wurde sie ihm erlaubt. Am Mittag ließ er sie frei, und so wurde sie ihm (wieder ) verboten. Als es Nachmittag wurde, heiratete er sie, und so wurde sie ihm erlaubt. Bei Sonnenuntergang machte er Zihar(1) zu ihr, und so wurde sie ihm verboten. Bei Einbruch der Nacht leistete er für das Zihar Sühne, und sie war ihm (wieder ) erlaubt, bei Mitternacht schied er sich mit der ersten Scheidungserklärung von ihr, da war sie ihm verboten, bei Morgendämmerung nahm er sie zurück, und sie war ihm (wieder) erlaubt.“
(1) Die Aussage: „Du bist für mich wie das Fleisch meiner Mutter“ (Anm. des Übers.)
zu der rot markierten stelle hab ich eine frage: wird die sklavin ihrem herr erlaubt, also wie seine frau?
aber bruder das ist doch eine überlieferung des imam a.s.´s. ich dachte, er a.s. sagt, wie im islam die gesetzte usw in der ehe ist (zb. dass man kaffara bezahlen muss, wenn man zihar macht)
ist doch richtig, Schwester. Das rot markierte meinte ich, dass es erlaubt gewesen ist, mit einer Sklavin das Verhältnis zu pflegen, was man heute nur noch mit einer Ehefrau pflegen darf. Das war erlaubt.